Ämter: Unterschied zwischen den Versionen

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| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[Spielleitung]]'''
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Spielleiter sind dazu befugt Trainings, Missionen und Events innerhalb eines bestimmten Dorfs zu leiten.<br>
Spielleiter sind dazu befugt Trainings, Missionen und Events innerhalb eines bestimmten Dorfs zu leiten.<br>
NPC sind keine Spielercharaktere und sollten daher keinen großen Einfluss auf den Verlauf des Spiels haben.<br>
NPC sind keine Spielercharaktere und sollten daher keinen großen Einfluss auf den Verlauf des Spiels haben.Hier findet ihr alle Informationen zu diesem Thema.<br>
Hier findet ihr alle Informationen zu diesem Thema.
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NPCs (Non Player Characters) nehmen eine unterstützende Rolle in der Welt von narutorpg.de ein. Sie Spielen Rollen im RPG wie Kaufleute, Kellner etc. die Spieler selbst nicht spieln können.
NPCs (Non Player Characters) nehmen eine unterstützende Rolle in der Welt von narutorpg.de ein. Sie Spielen Rollen im RPG wie Kaufleute, Kellner etc. die Spieler selbst nicht spielen können. Hier findet ihr alle Informationen zu diesem Thema.
| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[Administratoren]]'''
| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[Administratoren]]'''
Administratoren oder kurz Admins, kümmern sich um das Spiel und Verwalten es . Hier findet ihr alle Informationen zu diesem Thema.
| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[Sonstige Ämter]]'''
| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[Sonstige Ämter]]'''
Zu den anderen Ämtern gehören die Log-Leser,die Game-Moderatoren und die Landesführung (LF) des jeweiligen Reiches. Hier findet ihr alle Informationen zu diesem Thema.
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Einem Inhaber eines Amts ist es nicht gestattet sich in Bereichen zu äußern, die ihn betreffen, außer er hätte auch ohne jegliche Ämter Einsicht in diesen Bereich oder er wird explizit dazu aufgefordert sich dazu zu äußern.<br>
Einem Inhaber eines Amts ist es nicht gestattet sich in Bereichen zu äußern, die ihn betreffen, außer er hätte auch ohne jegliche Ämter Einsicht in diesen Bereich oder er wird explizit dazu aufgefordert sich dazu zu äußern.<br>

Version vom 16. Oktober 2015, 10:06 Uhr

Einem Inhaber eines Amts ist es nicht gestattet sich in Bereichen zu äußern, die ihn betreffen, außer er hätte auch ohne jegliche Ämter Einsicht in diesen Bereich oder er wird explizit dazu aufgefordert sich dazu zu äußern.
Hierunter zählen zum Beispiel folgende Situationen:
-Die Person ist geschädigter einer Straftat und es wird eine Strafe für den Täter ausgehandelt.
-Es wird nach absolvierter Prüfung eine Beförderung der Person beantragt.

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