Politik Konohas: Unterschied zwischen den Versionen

Aus NarutoRPG.de Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 30: Zeile 30:


==Gesetze==
==Gesetze==
===OOC-Informationen===
<br>
Wenn ihr OOC ein Verbrechen mitbekommt und es euren Char oder einen NPC bemerken lassen wollt, müsst ihr natürlich den Log haben und überprüfen, ob euer Char es mitbekommen haben kann. Grundsätzlich gilt: In der Öffentlichkeit könnt ihr einfach „dagewesen sein“. Wenn sich die Charaktere allerdings kennen, wäre es oft seltsam, wenn sie sich nicht im Lauf des RPGs ansprechen, wenn sie sich so nah beieinander befinden. Wenn sich der Straftäter natürlich in einer leeren Gasse beschreibt, dann ist sie auch leer – ihr seid also nicht da.<br>
Es ist unten alles IC vermerkt: Nehmt ihr einen Straftäter fest und zeigt ihn an, bekommt ihr, sofern es gerechtfertigt war, eine Mission dafür eingetragen. Natürlich seid ihr in dem Moment im RPG in der Beweispflicht.
<br>
<br>
===Dorfdienst-Gesetz (DdG)===
<br>
<br>
'''Rechtsprechung'''
<br>
Die Rechtsprechung obliegt ausschließlich dem Rat Konohagakures sowie direkt Beauftragten.
Das DdG ist eine Richtlinie, deren Ausweitung dem Hokage, jedoch nicht dem Rat oder Beauftragten, zusteht.<br>
Angemessenheit ist Definitionssache des Rates.<br>
Anzeigen erfolgen beim Rat Konohagakures und der Kläger steht in Beweispflicht.
Bei einem Verfahren dürfen sich sowohl Kläger als auch Angeklagte durch maximal zwei Personen vertreten lassen. Bei mehreren Klägern oder Angeklagten ist die Vertretung in der Verhandlung Pflicht.
<br>
<br>
'''Festnahme und Anklage'''
<br>
Jeder Shinobi Konohas ist verpflichtet, eine beobachtete Straftat anzuklagen und den oder die Täter festzusetzen, sofern es ihm möglich ist. Die Festnahme wird automatisch zu einem Auftrag, dessen Stufe dem Gefahrenpotenzial des Täters entspricht.
<br>
<br>
'''Geltungsbereich'''
<br>
Dem DdG unterliegt jeder Einwohner Konohagakures im In- und Ausland.
<br>
<br>
'''Volljährigkeit'''
<br>
Die Volljährigkeit vor dem Gesetz wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder der Beförderung zum Chuunin erreicht. Man erhält in beiden Fällen sämtliche Rechte und Pflichten der Volljährigkeit.
<br>
<br>
'''Schuldfähigkeit'''
<br>
Mit der Ernennung zum Genin oder dem Erreichen der Volljährigkeit erhält man Schuldfähigkeit.
Davor ist man beschränkt schuldfähig – das Schuldmaß wird dementsprechend angepasst.
Schuldhaft ist, wer eine Tat herbeiführt oder nicht verhindert, sofern sie kausal vorhersehbar und vermeidbar war.
Anstiftung, Beihilfe und Passivität sind ebenso schuldhaft wie die Tat an sich.
<br>
<br>
'''Rechtfertigungsgründe'''
<br>
# Notstand – Um eine schwerer wiegende Straftat zu verhindern, sind angemessene Maßnahmen entschuldbar.
# Notwehr – Um die eigene Gesundheit oder die eines anderen zu verteidigen, sind angemessene Maßnahmen zu entschulden.
# Vollmacht – Ist man durch die Dorfführung beauftragt, bevollmächtigt oder sind Verstöße planmäßiger oder notwendiger Teil eines Auftrages, so sind sie zu entschuldigen.
# Berechtigte und begründete Annahme der Schuldlosigkeit.
Was angemessene Maßnahmen sind, obliegt der Entscheidung der Rechtsprechung.
<br>
<br>
'''Sanktionen'''
<br>
Verwendete Sanktionen sind:<br>
# Geldstrafen – zum Ausgleich an den Geschädigten zu zahlen, oder zur Sühne an die Dorfverwaltung
# Haftstrafen – Zur Besserung und Sicherung des Täters
# Freistellung – Von Missionen allgemein, spezieller Ränge oder spezieller Art, zur Vermeidung weiterer Verstöße.
# Degradierung – Zur Einschränkung der Möglichkeiten und somit zur Vermeidung weiterer Taten.
# Hinrichtung – Unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur endgültigen Vermeidung weiterer Straftaten.
<br>
<br>
'''Gesetze zum Schutz des Dorfes'''
<br>
''§1 DdG - Treue und Gehorsam als Ninja-Anwärter und Ninja''<br>
Mit dem Eintritt in die Ninjaakademie Konohagakures verpflichtet man sich gegenüber dem Dorf, dem Hokage und dem Willen des Feuers. Dieser Verpflichtung kann mit dem Abbruch der Ausbildung entsagt werden. Gegenüber Ranghöheren besteht ab dem Rang eines Ninja-Anwärters eine Verpflichtung zu Gehorsam.<br>
Eine Befehlsverweigerung ist mit einer Haftstrafe zwischen 1 Tag und 7 Tagen zu bestrafen.
<br><br>
''§2 DdG – Vertretung des Dorfes''<br>
Jede Person ab dem Rang eines Ninja-Anwärters ist verpflichtet das Dorf in bester Weise zu vertreten und darzustellen. Diese Verpflichtung betrifft auch Interaktionen innerhalb des Hi no Kuni.<br>
Ein Verstoß ist mit einer Geldstrafe von 1000 bis 20000 Ryo zu bestrafen.
In besonders schweren Fällen kann eine Freistellung von Missionen spezieller oder jeglicher Art von 1 Monat bis 3 Monaten angehängt werden.
<br><br>
''§2.1 DdG – Verlassen des Dorfes''<br>
Das unbefugte Verlassen des Dorfes ist untersagt.
Verstoße werden mit einer Geldstrafe von 1000 bis 15000 Ryo bestraft.
<br><br>
''§3 DdG – Unantastbarkeit der Militärmacht Konoha''<br>
Die Militärische Stärke Konohas in Waffen, Verteidigungsanlagen, Wissen und Soldaten ist zu wahren und zu verteidigen. Jegliches Verhalten, welches dem Dorf unwiederbringlichen Schaden zufügt, wird mit einer Geldstrafe von 25.000 bis 500.000 Ryo sowie einer Haftstrafe von 7 Tagen bis 60 Tagen bestraft.<br>
In schweren Fällen ist stattdessen eine Hinrichtung in Betracht zu ziehen.
<br><br>
''§3.1 DdG – Geheimhaltung''<br>
Jeder Shinobi verpflichtet sich, sein Wissen über die Stärke des Dorfes, sowie einzelner Konoha-Nin und militärischer Einrichtungen vor Außenstehenden und Rangniederen geheim zu halten.<br>
Ein Verstoß wird mit dem Strafmaß von §3 DdG bemessen.
<br><br>
''§3.2 DdG – Unantastbarkeit der Bündnispartner''<br>
Das Ansehen und die Stärke der verbündeten Dörfer Sunagakure und Kusagakure sind zu wahren und zu verteidigen. Jegliches Verhalten, welches die diplomatischen Beziehungen zu den Bündnispartnern gefährdet, wird mit einer Geldstrafe von 10000 bis 300.000 Ryo sowie einer Haftstrafe von 7 Tagen bis 60 Tagen bestraft.
<br><br>
'''Gesetze zum Schutz der öffentlichen Ordnung'''
<br>
''§4 DdG – Haus- und Landfriedensbruch''<br>
Das unerlaubte Eindringen oder Verweilen in privaten oder öffentlichen Gebäuden oder auf Grundstücken ohne Gestattung des Besitzers gilt als Haus- bzw. Landfriedensbruch.
Einen Ort auf Aufforderung des Besitzers oder eines von ihm Bevollmächtigten nicht zu verlassen zählt ebenfalls als Haus- bzw. Landfriedensbruch. Entsprechend gekennzeichnete öffentliche Räume oder Anlagen dürfen nicht oder nur zu Öffnungszeiten betreten werden.
Verstöße sind mit einer Geldstrafe von 1000 bis 10000 Ryô zu bestrafen.
<br><br>
''§5 DdG – Beschädigung von Bauwerken''<br>
Bauwerke, Infrastruktur und Wahrzeichen sind nicht zu beschädigen, zu beschmutzen oder in ihrer Funktion einzuschränken.<br>
Die Sanierung sowie die Kosten werden durch den Verursacher getragen.
Zusätzlich ist die Beschädigung mit einer Geldstrafe von 1500 bis 10000 Ryo zu bestrafen.
<br><br>
''§6 DdG – Erregung öffentlichen Aufsehens''<br>
Jede negative Erregung des öffentlichen Aufsehens ist zu vermeiden. Vor allem das Risiko öffentliche Panik durch Waffengebrauch, Nin- oder Genjutsu, Kämpfe, oder ähnliches zu erzeugen ist untersagt.<br>
Zuwiderhandlungen sind mit einer Geldstrafe von 500 bis 5000 Ryo zu bestrafen.
Straftaten, die aus der Erregung des öffentlichen Aufsehens resultieren sind kausal vorhersehbar.
<br><br>
''§6.1 DdG – Androhung einer Straftat''<br>
Eine ernstzunehmende und/oder öffentliche Androhung einer Straftat ist mit bis zu demselben Strafmaß zu bemessen, wie die Tat selbst.
<br><br>
'''Gesetze zum Schutz der Gerechtigkeit'''
<br>
''§7 DdG – Falschaussage''<br>
Eine Falschaussage, die zur Verurteilung eines Anderen führt, oder sie in Kauf nimmt, ist mit hohen Strafmaß zu belegen.
<br><br>
''§8 DdG – Bestechung''<br>
Wer versucht, ein Urteil durch Manipulation von Entscheidungsträgern oder Zeugen zu beeinflussen ist mit einem sehr hohen Strafmaß zu belegen.
<br><br>
'''Gesetze zum Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit'''
<br>
''§9 DdG – Mord''<br>
Wer einem anderen vorsätzlich das Leben nimmt, ist ein Mörder.
Mord ist mit einer Freistellung jeglicher Dienste von 6 Monaten bis zu 2 Jahren, einer Degradierung zum Genin und einer Haftstrafe von 3 Monaten bis zu einem Jahr zu bestrafen.
Im Falle eines ermordeten Ninja ist den Hinterbliebenen oder dem Land ein Ausgleich von 100.000 bis 500.000 Ryo zu zahlen.
In besonders schweren Fällen kann das Vergehen auch mit Hinrichtung belegt werden.
<br><br>
''§10 DdG – Totschlag''<br>
Wer einem anderen ohne Vorsatz das Leben nimmt, begeht Totschlag.
Totschlag ist mit einer Freistellung jeglicher Dienste von 3 Monaten bis zu einem Jahr und einer Haftstrafe von 1 Monat bis 6 Monate zu bestrafen.<br>
Im Falle eines getöteten Ninja ist den Hinterbliebenen oder dem Land ein Ausgleich von 100.000 bis 500.000 Ryo zu zahlen.
<br><br>
''§11 DdG – Körperverletzung''<br>
Jegliche Handlungen, die die körperliche Unversehrtheit durch Misshandlung oder Gesundheitsschädigung beeinträchtigen, sind mit einer Geldstrafe von 5000 bis 25000 Ryo an den Betroffenen, sowie mit einer Haftstrafe von 3 Tagen bis 14 Tagen zu bestrafen.
In besonders schweren Fällen kann eine Freistellung militärischer Diensten von 1 Woche bis 4 Wochen angehängt werden.
<br><br>
''§11.1 DdG – Einverständnis''<br>
Liegt ein Einverständnis aller Beteiligten vor, oder liegt eine Körperverletzung im Sinne des Betroffenen, werden jegliche Sanktionen aufgehoben, solange die Körperverletzung im angemessenen Rahmen bleibt. Minderjährige dürfen kein freiwilliges Einverständnis geben, sich also auch keine Tattoos oder Piercings stechen lassen.
<br><br>
''§12 DdG – Freiheitsberaubung, Zwang''<br>
Die Einschränkung der persönlichen Freiheit eines anderen durch physischen oder psychischen Zwang sind mit einer Geldstrafe von 2500 bis 20000 Ryo an den Betroffenen zu bestrafen. Darunter fällt ernstzunehmende Bedrohung.<br>
In schweren Fällen kann eine Freistellung von speziellen Dienste und/oder eine Haftstrafe von 5 Tagen bis 30 Tagen angehängt werden.
<br><br>
'''Gesetze zur Regelung von Ninjutsu und Genjutsu'''
<br>
''§13 DdG – Verbotene Künste''<br>
Nin- und Genjutsu sind als verboten zu betrachten, wenn sie einen oder mehrere der folgenen Punkte erfüllen.<br>
# Sie gefährden die Gesundheit des Anwenders drastisch.
# Sie gefährden auch bei korrekter Anwendung die Gesundheit von Verbündeten drastisch.
# Sie beschmutzen das Andenken der Toten.
# Sie gefährden auch bei korrekter Anwendung die Sicherheit des Dorfes.<br>
Im besonderen sind genannt:<br>
* Keimon
* Kyoumon
* Shimon
* Asa Kujaku
* Kuchiyose no Jutsu Edo Tensei
* Shoten no Jutsu
* Sojasosai no Jutsu
* Fuuin Juin
* Fuuin Jutsu Shiki Fuujin
Das unbefugte Erlernen, sowie das Lehren und die Anwendung verbotener Künste wird mit Hinrichtung bestraft.<br>
<br>
''§14 DdG – Kenntnis des Rates''<br>
Der Dorfrat ist über die Verbreitung und Nutzung von Jutsu in Kenntnis zu setzen.
Ebenso muss die Entwicklung von Jutsu dem Dorfrat umgehend beziehungsweise so schnell wie möglich gemeldet werden.
Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 2500 bis 10000 Ryo, sowie einer Haftstrafe von 5 Tagen bis 14 Tagen bestraft.
<br><br>
''§15 DdG – Jutsugebrauch durch Anwärter''<br>
Ninja-Anwärter dürfen in der Öffentlichkeit ausschließlich die an der Akademie gelehrten Künste benutzen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 500 bis 2500 Ryo bestraft.
<br><br>
'''Gesetze zur Benutzung von Waffen (Innerhalb des Dorfes)'''
<br>
''§16 DdG – Waffenbesitz''<br>
Unbefugten Zivilisten ist der Waffenbesitz untersagt.<br>
Ninja-Anwärter dürfen zwar Waffen besitzen, sie jedoch nicht in der Öffentlichkeit führen, griffbereit oder sichtbar tragen.<br>
Verkauf, Kauf und Weitergabe an Unbefugte ist ebenso untersagt.<br>
Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 500 bis 5000 Ryo bestraft.<br>
Unerlaubte Waffen werden konfisziert.<br>
<br>
''§17 DdG – Waffengebrauch durch Anwärter''<br>
Ninja-Anwärter dürfen in Trainingskämpfen ausschließlich Übungswaffen benutzen.<br>
Verstöße werden mit einer Haftstrafe von 5 Tagen bis 30 Tagen bestraft.<br>
<br>
'''Gesetze zum Schutz von Eigentum'''
<br>
''§18 DdG – Sachbeschädigung''<br>
Die Beschädigung, Beschmutzung oder Einschränkung der Benutzbarkeit eines fremden Gegenstandes wird mit einer Geldstrafe in Höhe der Kosten der Sanierung oder eines neuen gleichwertigen Gegenstandes geahndet.
<br><br>
''§19 DdG – Diebstahl''<br>
Die Entwendung eines fremden Gegenstandes wird mit der Rückgabe des Entsprechenden sowie einer Geldstrafe zwischen 500 und 2500 Ryo geahndet.
<br><br>
'''Gesetze zum Schutz der persönlichen Ehre'''
<br>
''§20 DdG – Verbale Angriffe, Belästigung''<br>
Wiederholtes aufdringliches, unsittliches und respektloses Verhalten sowie Beleidigungen oder ähnliches sind mit einer Geldstrafe von 200 bis 1500 Ryô zu bestrafen.
<br><br>
'''Gesetze zur Regelung von Rauschgiften'''
<br>
''§21 DdG – Minderjährige''<br>
Minderjährigen ist der Genuss jeglicher Rauschmittel generell verboten.<br> Verkauf und Übergabe an Minderjährige wird mit einer Geldstrafe von 1000 bis 5000 Ryo bestraft.<br><br>
'''§22 DdG – Beschränkter Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit''' (Innerhalb des Dorfes)<br>
Alkoholkonsum ist nur in gastronomischen Unternehmen mit entsprechender Genehmigung und auf Privatgelände erlaubt.<br>
Ausnahmen bilden gesetzliche Feiertage.<br>
Verstöße werden mit 1 Tag bis 3 Tagen Haftstrafe geahndet.<br><br>
''§23 DdG – Alkoholkonsum von Shinobi''<br>
Shinobi dürfen grundsätzlich keinen Alkohol konsumieren, solange es ihren Dienst, ihr öffentliches Auftreten als Ninja oder ihr Training nachteilig beeinflussen könnte.<br>
Ninja-Anwärter haben außerdem zum Unterricht komplett nüchtern zu erscheinen.<br>
Verstöße werden mit Freistellung von jeglichen Diensten von 1 Woche bis 4 Wochen, sowie einer Geldstrafe von 1000 bis 5000 Ryo bestraft.<br>
In besonders schweren Fällen kann eine Degradierung angehängt werden.
<br><br>
'''Gesetze zur Wahrung dorfeigener Namen und Positionen'''
<br>
''§24 DdG – Angabe eines falschen Ranges''<br>
Es ist grundsätzlich verboten, sich als Ranghöherer auszugeben. Dazu zählt das Schmücken mit Symbolen oder Wappen, sowie die mündliche Behauptung oder unterlassene Richtigstellung.<br>
Verstöße werden mit einer Geldstrafe zwischen 1500 und 10000 Ryo bestraft.<br>
In besonders schweren Fällen kann eine Haftstrafe von 3 Tagen bis 30 Tagen angehängt werden.
<br><br>


==Diplomatie==
==Diplomatie==

Version vom 11. April 2014, 10:35 Uhr

Das Machtsystem Konohas und seine Organe:

Hokage

Goikenban

Ältestenrat

Verbotene Jutsus

  • Keimon
  • Kyoumon
  • Shimon
  • Asa Kujaku
  • Kuchiyose no Jutsu Edo Tensei
  • Shoten no Jutsu
  • Sojasosai no Jutsu
  • Fuuin Jutsu Shiki Fuujin
  • Fuuin Jutsu Gogyo Fuuin
  • Fuuin Jutsu Gogyo Kaiin
  • Hiraishin no Jutsu
  • Souzou Saisei
  • Tensei No Jutsu
  • Yume no Sekai Jutsu
  • Kanryo Yume no Sekai Jutsu
  • Cursed Seal



Gesetze

OOC-Informationen


Wenn ihr OOC ein Verbrechen mitbekommt und es euren Char oder einen NPC bemerken lassen wollt, müsst ihr natürlich den Log haben und überprüfen, ob euer Char es mitbekommen haben kann. Grundsätzlich gilt: In der Öffentlichkeit könnt ihr einfach „dagewesen sein“. Wenn sich die Charaktere allerdings kennen, wäre es oft seltsam, wenn sie sich nicht im Lauf des RPGs ansprechen, wenn sie sich so nah beieinander befinden. Wenn sich der Straftäter natürlich in einer leeren Gasse beschreibt, dann ist sie auch leer – ihr seid also nicht da.
Es ist unten alles IC vermerkt: Nehmt ihr einen Straftäter fest und zeigt ihn an, bekommt ihr, sofern es gerechtfertigt war, eine Mission dafür eingetragen. Natürlich seid ihr in dem Moment im RPG in der Beweispflicht.

Dorfdienst-Gesetz (DdG)



Rechtsprechung
Die Rechtsprechung obliegt ausschließlich dem Rat Konohagakures sowie direkt Beauftragten. Das DdG ist eine Richtlinie, deren Ausweitung dem Hokage, jedoch nicht dem Rat oder Beauftragten, zusteht.
Angemessenheit ist Definitionssache des Rates.
Anzeigen erfolgen beim Rat Konohagakures und der Kläger steht in Beweispflicht. Bei einem Verfahren dürfen sich sowohl Kläger als auch Angeklagte durch maximal zwei Personen vertreten lassen. Bei mehreren Klägern oder Angeklagten ist die Vertretung in der Verhandlung Pflicht.

Festnahme und Anklage
Jeder Shinobi Konohas ist verpflichtet, eine beobachtete Straftat anzuklagen und den oder die Täter festzusetzen, sofern es ihm möglich ist. Die Festnahme wird automatisch zu einem Auftrag, dessen Stufe dem Gefahrenpotenzial des Täters entspricht.

Geltungsbereich
Dem DdG unterliegt jeder Einwohner Konohagakures im In- und Ausland.

Volljährigkeit
Die Volljährigkeit vor dem Gesetz wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder der Beförderung zum Chuunin erreicht. Man erhält in beiden Fällen sämtliche Rechte und Pflichten der Volljährigkeit.

Schuldfähigkeit
Mit der Ernennung zum Genin oder dem Erreichen der Volljährigkeit erhält man Schuldfähigkeit. Davor ist man beschränkt schuldfähig – das Schuldmaß wird dementsprechend angepasst. Schuldhaft ist, wer eine Tat herbeiführt oder nicht verhindert, sofern sie kausal vorhersehbar und vermeidbar war. Anstiftung, Beihilfe und Passivität sind ebenso schuldhaft wie die Tat an sich.

Rechtfertigungsgründe

  1. Notstand – Um eine schwerer wiegende Straftat zu verhindern, sind angemessene Maßnahmen entschuldbar.
  2. Notwehr – Um die eigene Gesundheit oder die eines anderen zu verteidigen, sind angemessene Maßnahmen zu entschulden.
  3. Vollmacht – Ist man durch die Dorfführung beauftragt, bevollmächtigt oder sind Verstöße planmäßiger oder notwendiger Teil eines Auftrages, so sind sie zu entschuldigen.
  4. Berechtigte und begründete Annahme der Schuldlosigkeit.

Was angemessene Maßnahmen sind, obliegt der Entscheidung der Rechtsprechung.

Sanktionen
Verwendete Sanktionen sind:

  1. Geldstrafen – zum Ausgleich an den Geschädigten zu zahlen, oder zur Sühne an die Dorfverwaltung
  2. Haftstrafen – Zur Besserung und Sicherung des Täters
  3. Freistellung – Von Missionen allgemein, spezieller Ränge oder spezieller Art, zur Vermeidung weiterer Verstöße.
  4. Degradierung – Zur Einschränkung der Möglichkeiten und somit zur Vermeidung weiterer Taten.
  5. Hinrichtung – Unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur endgültigen Vermeidung weiterer Straftaten.



Gesetze zum Schutz des Dorfes
§1 DdG - Treue und Gehorsam als Ninja-Anwärter und Ninja
Mit dem Eintritt in die Ninjaakademie Konohagakures verpflichtet man sich gegenüber dem Dorf, dem Hokage und dem Willen des Feuers. Dieser Verpflichtung kann mit dem Abbruch der Ausbildung entsagt werden. Gegenüber Ranghöheren besteht ab dem Rang eines Ninja-Anwärters eine Verpflichtung zu Gehorsam.
Eine Befehlsverweigerung ist mit einer Haftstrafe zwischen 1 Tag und 7 Tagen zu bestrafen.

§2 DdG – Vertretung des Dorfes
Jede Person ab dem Rang eines Ninja-Anwärters ist verpflichtet das Dorf in bester Weise zu vertreten und darzustellen. Diese Verpflichtung betrifft auch Interaktionen innerhalb des Hi no Kuni.
Ein Verstoß ist mit einer Geldstrafe von 1000 bis 20000 Ryo zu bestrafen. In besonders schweren Fällen kann eine Freistellung von Missionen spezieller oder jeglicher Art von 1 Monat bis 3 Monaten angehängt werden.

§2.1 DdG – Verlassen des Dorfes
Das unbefugte Verlassen des Dorfes ist untersagt. Verstoße werden mit einer Geldstrafe von 1000 bis 15000 Ryo bestraft.

§3 DdG – Unantastbarkeit der Militärmacht Konoha
Die Militärische Stärke Konohas in Waffen, Verteidigungsanlagen, Wissen und Soldaten ist zu wahren und zu verteidigen. Jegliches Verhalten, welches dem Dorf unwiederbringlichen Schaden zufügt, wird mit einer Geldstrafe von 25.000 bis 500.000 Ryo sowie einer Haftstrafe von 7 Tagen bis 60 Tagen bestraft.
In schweren Fällen ist stattdessen eine Hinrichtung in Betracht zu ziehen.

§3.1 DdG – Geheimhaltung
Jeder Shinobi verpflichtet sich, sein Wissen über die Stärke des Dorfes, sowie einzelner Konoha-Nin und militärischer Einrichtungen vor Außenstehenden und Rangniederen geheim zu halten.
Ein Verstoß wird mit dem Strafmaß von §3 DdG bemessen.

§3.2 DdG – Unantastbarkeit der Bündnispartner
Das Ansehen und die Stärke der verbündeten Dörfer Sunagakure und Kusagakure sind zu wahren und zu verteidigen. Jegliches Verhalten, welches die diplomatischen Beziehungen zu den Bündnispartnern gefährdet, wird mit einer Geldstrafe von 10000 bis 300.000 Ryo sowie einer Haftstrafe von 7 Tagen bis 60 Tagen bestraft.

Gesetze zum Schutz der öffentlichen Ordnung
§4 DdG – Haus- und Landfriedensbruch
Das unerlaubte Eindringen oder Verweilen in privaten oder öffentlichen Gebäuden oder auf Grundstücken ohne Gestattung des Besitzers gilt als Haus- bzw. Landfriedensbruch. Einen Ort auf Aufforderung des Besitzers oder eines von ihm Bevollmächtigten nicht zu verlassen zählt ebenfalls als Haus- bzw. Landfriedensbruch. Entsprechend gekennzeichnete öffentliche Räume oder Anlagen dürfen nicht oder nur zu Öffnungszeiten betreten werden. Verstöße sind mit einer Geldstrafe von 1000 bis 10000 Ryô zu bestrafen.

§5 DdG – Beschädigung von Bauwerken
Bauwerke, Infrastruktur und Wahrzeichen sind nicht zu beschädigen, zu beschmutzen oder in ihrer Funktion einzuschränken.
Die Sanierung sowie die Kosten werden durch den Verursacher getragen. Zusätzlich ist die Beschädigung mit einer Geldstrafe von 1500 bis 10000 Ryo zu bestrafen.

§6 DdG – Erregung öffentlichen Aufsehens
Jede negative Erregung des öffentlichen Aufsehens ist zu vermeiden. Vor allem das Risiko öffentliche Panik durch Waffengebrauch, Nin- oder Genjutsu, Kämpfe, oder ähnliches zu erzeugen ist untersagt.
Zuwiderhandlungen sind mit einer Geldstrafe von 500 bis 5000 Ryo zu bestrafen. Straftaten, die aus der Erregung des öffentlichen Aufsehens resultieren sind kausal vorhersehbar.

§6.1 DdG – Androhung einer Straftat
Eine ernstzunehmende und/oder öffentliche Androhung einer Straftat ist mit bis zu demselben Strafmaß zu bemessen, wie die Tat selbst.

Gesetze zum Schutz der Gerechtigkeit
§7 DdG – Falschaussage
Eine Falschaussage, die zur Verurteilung eines Anderen führt, oder sie in Kauf nimmt, ist mit hohen Strafmaß zu belegen.

§8 DdG – Bestechung
Wer versucht, ein Urteil durch Manipulation von Entscheidungsträgern oder Zeugen zu beeinflussen ist mit einem sehr hohen Strafmaß zu belegen.

Gesetze zum Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit
§9 DdG – Mord
Wer einem anderen vorsätzlich das Leben nimmt, ist ein Mörder. Mord ist mit einer Freistellung jeglicher Dienste von 6 Monaten bis zu 2 Jahren, einer Degradierung zum Genin und einer Haftstrafe von 3 Monaten bis zu einem Jahr zu bestrafen. Im Falle eines ermordeten Ninja ist den Hinterbliebenen oder dem Land ein Ausgleich von 100.000 bis 500.000 Ryo zu zahlen. In besonders schweren Fällen kann das Vergehen auch mit Hinrichtung belegt werden.

§10 DdG – Totschlag
Wer einem anderen ohne Vorsatz das Leben nimmt, begeht Totschlag. Totschlag ist mit einer Freistellung jeglicher Dienste von 3 Monaten bis zu einem Jahr und einer Haftstrafe von 1 Monat bis 6 Monate zu bestrafen.
Im Falle eines getöteten Ninja ist den Hinterbliebenen oder dem Land ein Ausgleich von 100.000 bis 500.000 Ryo zu zahlen.

§11 DdG – Körperverletzung
Jegliche Handlungen, die die körperliche Unversehrtheit durch Misshandlung oder Gesundheitsschädigung beeinträchtigen, sind mit einer Geldstrafe von 5000 bis 25000 Ryo an den Betroffenen, sowie mit einer Haftstrafe von 3 Tagen bis 14 Tagen zu bestrafen. In besonders schweren Fällen kann eine Freistellung militärischer Diensten von 1 Woche bis 4 Wochen angehängt werden.

§11.1 DdG – Einverständnis
Liegt ein Einverständnis aller Beteiligten vor, oder liegt eine Körperverletzung im Sinne des Betroffenen, werden jegliche Sanktionen aufgehoben, solange die Körperverletzung im angemessenen Rahmen bleibt. Minderjährige dürfen kein freiwilliges Einverständnis geben, sich also auch keine Tattoos oder Piercings stechen lassen.

§12 DdG – Freiheitsberaubung, Zwang
Die Einschränkung der persönlichen Freiheit eines anderen durch physischen oder psychischen Zwang sind mit einer Geldstrafe von 2500 bis 20000 Ryo an den Betroffenen zu bestrafen. Darunter fällt ernstzunehmende Bedrohung.
In schweren Fällen kann eine Freistellung von speziellen Dienste und/oder eine Haftstrafe von 5 Tagen bis 30 Tagen angehängt werden.

Gesetze zur Regelung von Ninjutsu und Genjutsu
§13 DdG – Verbotene Künste
Nin- und Genjutsu sind als verboten zu betrachten, wenn sie einen oder mehrere der folgenen Punkte erfüllen.

  1. Sie gefährden die Gesundheit des Anwenders drastisch.
  2. Sie gefährden auch bei korrekter Anwendung die Gesundheit von Verbündeten drastisch.
  3. Sie beschmutzen das Andenken der Toten.
  4. Sie gefährden auch bei korrekter Anwendung die Sicherheit des Dorfes.

Im besonderen sind genannt:

  • Keimon
  • Kyoumon
  • Shimon
  • Asa Kujaku
  • Kuchiyose no Jutsu Edo Tensei
  • Shoten no Jutsu
  • Sojasosai no Jutsu
  • Fuuin Juin
  • Fuuin Jutsu Shiki Fuujin

Das unbefugte Erlernen, sowie das Lehren und die Anwendung verbotener Künste wird mit Hinrichtung bestraft.

§14 DdG – Kenntnis des Rates
Der Dorfrat ist über die Verbreitung und Nutzung von Jutsu in Kenntnis zu setzen. Ebenso muss die Entwicklung von Jutsu dem Dorfrat umgehend beziehungsweise so schnell wie möglich gemeldet werden. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 2500 bis 10000 Ryo, sowie einer Haftstrafe von 5 Tagen bis 14 Tagen bestraft.

§15 DdG – Jutsugebrauch durch Anwärter
Ninja-Anwärter dürfen in der Öffentlichkeit ausschließlich die an der Akademie gelehrten Künste benutzen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 500 bis 2500 Ryo bestraft.

Gesetze zur Benutzung von Waffen (Innerhalb des Dorfes)
§16 DdG – Waffenbesitz
Unbefugten Zivilisten ist der Waffenbesitz untersagt.
Ninja-Anwärter dürfen zwar Waffen besitzen, sie jedoch nicht in der Öffentlichkeit führen, griffbereit oder sichtbar tragen.
Verkauf, Kauf und Weitergabe an Unbefugte ist ebenso untersagt.
Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 500 bis 5000 Ryo bestraft.
Unerlaubte Waffen werden konfisziert.

§17 DdG – Waffengebrauch durch Anwärter
Ninja-Anwärter dürfen in Trainingskämpfen ausschließlich Übungswaffen benutzen.
Verstöße werden mit einer Haftstrafe von 5 Tagen bis 30 Tagen bestraft.

Gesetze zum Schutz von Eigentum
§18 DdG – Sachbeschädigung
Die Beschädigung, Beschmutzung oder Einschränkung der Benutzbarkeit eines fremden Gegenstandes wird mit einer Geldstrafe in Höhe der Kosten der Sanierung oder eines neuen gleichwertigen Gegenstandes geahndet.

§19 DdG – Diebstahl
Die Entwendung eines fremden Gegenstandes wird mit der Rückgabe des Entsprechenden sowie einer Geldstrafe zwischen 500 und 2500 Ryo geahndet.

Gesetze zum Schutz der persönlichen Ehre
§20 DdG – Verbale Angriffe, Belästigung
Wiederholtes aufdringliches, unsittliches und respektloses Verhalten sowie Beleidigungen oder ähnliches sind mit einer Geldstrafe von 200 bis 1500 Ryô zu bestrafen.

Gesetze zur Regelung von Rauschgiften
§21 DdG – Minderjährige
Minderjährigen ist der Genuss jeglicher Rauschmittel generell verboten.
Verkauf und Übergabe an Minderjährige wird mit einer Geldstrafe von 1000 bis 5000 Ryo bestraft.

§22 DdG – Beschränkter Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit (Innerhalb des Dorfes)
Alkoholkonsum ist nur in gastronomischen Unternehmen mit entsprechender Genehmigung und auf Privatgelände erlaubt.
Ausnahmen bilden gesetzliche Feiertage.
Verstöße werden mit 1 Tag bis 3 Tagen Haftstrafe geahndet.

§23 DdG – Alkoholkonsum von Shinobi
Shinobi dürfen grundsätzlich keinen Alkohol konsumieren, solange es ihren Dienst, ihr öffentliches Auftreten als Ninja oder ihr Training nachteilig beeinflussen könnte.
Ninja-Anwärter haben außerdem zum Unterricht komplett nüchtern zu erscheinen.
Verstöße werden mit Freistellung von jeglichen Diensten von 1 Woche bis 4 Wochen, sowie einer Geldstrafe von 1000 bis 5000 Ryo bestraft.
In besonders schweren Fällen kann eine Degradierung angehängt werden.

Gesetze zur Wahrung dorfeigener Namen und Positionen
§24 DdG – Angabe eines falschen Ranges
Es ist grundsätzlich verboten, sich als Ranghöherer auszugeben. Dazu zählt das Schmücken mit Symbolen oder Wappen, sowie die mündliche Behauptung oder unterlassene Richtigstellung.
Verstöße werden mit einer Geldstrafe zwischen 1500 und 10000 Ryo bestraft.
In besonders schweren Fällen kann eine Haftstrafe von 3 Tagen bis 30 Tagen angehängt werden.

Diplomatie

Gentechnik in Konohagakure

Als – wenn auch stark geschwächte – Sieger im Bluterbenkrieg, hat Konoha damals natürlich zumindest einen Teil der Forschungsergebnisse Otos zur Genforschung in die Hände bekommen. Deren entwickelte Methode zur Weitergabe spezieller Bluterbengene an ungeborene Kinder bzw. Säuglinge löste in Konoha damals natürlich zunächst breites Entsetzen und viel Proteste aus. So etwas sei unnatürlich und sollte es nicht geben. Gab es aber nun. Und das hatte dazu geführt, dass Konoha in Trümmern lag. Und was tut man, damit so etwas nicht noch einmal passiert? Genau. Weil man eh nicht verhindern kann, dass andere sich mit dem Thema befassen und diese Methode benutzen, muss man sich selbst ganz ausführlich mit dem Thema befassen! Nachdem in Konoha also wieder halbwegs Ruhe eingekehrt war, begannen die Forscher kräftig zu forschen. Sie studierten die erbeuteten Forschungsergebnisse der Otos, sie untersuchten die Leichen von in den Schlachten gefallenen feindlichen nach gezüchteten Bluterbenträgern... und auch lebende Exemplare, wenn sie sie in die Finger bekamen... nur wenige begaben sich freiwillig in die Hand der Forscher. Jedenfalls dauerte es nur wenige Jahre, bis die Forscher sich auf dem Stand sahen, ebenfalls Bluterbengene in ungeborene Kinder bzw. Säuglinge zu verpflanzen. Ein paar Jahre und missglückter Mutantenkinder später, konnten sie es dann wirklich. Die Forschungen oder zumindest die unschönen Seiten daran wurden vor dem Großteil der Bevölkerung natürlich vorenthalten. Auch wenn es natürlich alles dem Schutz und Wohl des Dorfes diente, hätten das viele wohl nicht so toll gefunden. Das Misstrauen in der Bevölkerung war dementsprechend auch groß, als schließlich verkündet wurde, dass es jetzt möglich und völlig ungefährlich wäre, Bluterben per Gentechnik weiter zu geben. Bis heute halten die meisten Leute nicht gerade viel von dieser Methode – speziell, wenn sie einem Clan angehörten, dessem Bluterbe durch die Gentechnik eben seine Einmaligkeit geraubt wurde. Es gab und gibt aber immer wieder Familien in Konoha, die das Angebot der Forscher an nahmen, ihre Kinder zu Bluterbenträgern zu machen – gegen ein hohes Endgeld versteht sich. Meist handelt es sich dabei um reiche Zivilpersonen, die aus Familien stammen, welche erst nach dem Bluterbenkrieg nach Konoha gezogen sind und die gerne einen starken Ninja in der Familie haben wollen. Weiter führende Forschungen auf dem Gebiet der Gentechnik wurden und werden bis heute in Konoha im Geheimen betrieben. Jedoch unterliegen diese sehr strengen Vorgaben, die seit seinigen Jahrzehnten das Experimentieren an lebendigen Menschen (wieder) untersagen. (Ausnahmen nur unter Einverständnis der Versuchsprobanden und mit so zahlreichen Auflagen und Anträgen, dass es Jahre dauern kann, bis dies bewilligt wird.) Seit einigen Jahren und einem unglücklichen Missgeschick mit einigen 3m lang gewachsenen Ratten, die kaum kaputt zu kriegen waren, wurden weitere Auflagen hinzugefügt, die jegliche direkte oder auch indirekte Gefährdung von Konohas durch die Experimente verhindern sollen... was nicht zwingenderweise heißt, dass diese immer eingehalten wurden. Auch Mutter Dorf kann ihre Augen nicht überall haben.

Religion

Konoha Glaube - Wille des Feuers:
Überzeugung die alle Ninja Konohas in ihrem Herzen tragen. Es bezeichnet den Willen eines jeden einzelnen sein Dorf zu schützen, selbst wenn es ihm das Leben kosten sollte!