Dorfoberhaupt und Dorfführung

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Vorlage:Weitergeleitet Informationen zu den Rechten und Pflichten von Dorfoberhäuptern sind unter den Dorfoberhaupt Regeln zu finden.

Der Titel Dorfoberhaupt

Das Dorfoberhaupt ist der Anführer seines Ninja-Dorfs. Es trägt die größte Macht und Verantwortung im Dorf und ist nach Außen hin der größte Repräsentant des Dorfes.
Gewöhnlich wird das Dorfoberhaupt als stärkster Ninja seines Dorfes akzeptiert.
Aufgrund der großen Verantwortung welche die Position mit sich bringt, sind Kriterien wie Persönlichkeit, Intellekt, Bekanntheit und Loyalität zum Dorf, die ausschlaggebenden Faktoren bei der Bestimmung eines Dorfoberhauptes.


Zu den Pflichten und Aufgaben eins Dorfoberhauptes gehört es, sein Dorf zu schützen und zu verwalten.
So bestimmen seine Entscheidungen stets den Ruf und die Zukunft des eigenen Dorfes.
Das Dorfoberhaupt hat den größten Einfluss auf die Missionpolitik des Dorfes, welche die größte Geldeinnahmequelle jedes Ninjadorfes darstellt.
Es kann üblicher Weise bestimmen, welche der im Dorf eingegangenen Aufträge angenommen werden und welche nicht.


Allerdings hat in allen Belangen auch immer der Rat eines Dorfs die Möglichkeit das Dorfoberhaupt zu überstimmen und somit Entscheidungen zu treffen, die das Dorfoberhaupt selbst nicht unterstützt.

Regelungen

  1. Dorfoberhäupter sind zusätzlich für die Verwaltung des Landes im Inneren zuständig. Folgende Aufgaben und Rechte stehen ihnen ohne nötige Zustimmung eines Administratoren zu:
    1. Dorfoberhäupter haben das Recht und die Aufgabe Missionen zu prüfen, die von Gruppen ihres Landes durchgeführt wurden. Damit soll sichergestellt werden, dass keine abwegigen Missionen im Land stattfinden.
    2. Dorfoberhäupter haben das Recht und die Aufgabe Missionen vorzuschlagen, die dann von den Jounin der Gruppen angenommen werden können. Der Landesfüher kann also eine Mission "aushängen", die sich einer bestimmten Aufgabe widmen soll und die dann von einem Team angenommen werden kann. So kann auch vom Land ein gewisses Ziel verfolgt werden. Die grundsätzliche Ausrichtung des Landes und das hier genannte Ziel muss jedoch von einem Administratoren genehmigt sein.
    3. Dorfoberhäupter haben das Recht und die Aufgabe Events zu veranstalen oder Personen mit der Veranstaltung von Events zu beauftragen. Erlaubte Events sind dafür:
      • Jegliche Art friedlicher Veranstaltungen, Feste ohne politischen Hintergrund für alle Dorfbewohner.
      • Jegliche Art friedlicher Wettbewerbe bis zu einer Gewinnsumme von maximal 15.000 Ryô pro Erstplatziertem für alle Dorfbewohner.
      • Jegliche Art ungefährlicher aber nicht friedlicher Wettbewerbe (z.B. ein Feldtraining für Akademisten bei dem keine tödlichen Waffen genutzt werden) bis zu einer Gewinnsumme von maximal 25.000 Ryô pro Erstplatziertem für alle Dorfbewohner.
      • Jegliche Art gefährlicher Wettbewerbe, die auch zum Tod von Teilnehmern führen können, bis zu einer Gewinnsumme von maximal 35.000 Ryo pro Erstplatziertem für Ninja ab dem Geninrang. Hier müssen die festgelegten Regeln für gefährliche Wettbewerbe eingehalten werden.
    4. Dorfoberhäupter haben das Recht und die Aufgabe sich um die Funktionalität der Gruppen im Land zu kümmern, wobei Absprache mit den zuständigen NPC-Co-Administratoren stattfinden muss. Dazu gehört die Prüfung auf Aktivität von Jounin und seinen Schülern (auf Training und Missionen bezogen). Das Dorfoberhaupt hat außerdem die Aufgabe die Vollständigkeit von Gruppen zu überprüfen. Ist ein Platz in den Gruppen unbesetzt, so hat das Dorfoberhaupt den Akademisten für eine Prüfung zuzuteilen, welcher bei der letzten Geninprüfung die höchste Punktzahl erreicht hat, aber seitdem noch nicht für den Geninrang praktisch geprüft wurde. Es besteht allerdings ebenso die Möglichkeit, dass das Dorfoberhaupt bis zu 4 Akademisten, die bei der letzten Geninprüfung die höchsten Punktzahlen erreicht haben, aber seitdem noch nicht für den Geninrang praktisch geprüft wurden, prüft oder vom jeweiligen Jounin/NPC prüfen lässt, sodass der Beste von diesen 4 ausgewählt werden kann.

  2. Dorfoberhäupter sind zusätzlich für die Verwaltung des Landes im Inneren zuständig. Folgende Aufgaben und Rechte stehen ihnen nur mit Zustimmung eines Administratoren zu:
    1. Dorfoberhäupter haben das Recht und die Aufgabe Ninja außerhalb von Prüfungen zu befördern. Dafür müssen sie eine Begründung für die Beförderung abgeben und ebenso, weshalb diese außerhalb von Prüfungen stattfindet (falls Prüfungen für den Rang die Regel sind).
    2. Dorfoberhäupter haben das Recht und die Aufgabe Ninja zu degradieren, wenn diese sich ihres Rangs unwürdig verhalten. Dafür müssen sie eine Begründung für die Degradierung abgeben.
    3. Dorfoberhäupter haben das Recht und die Aufgabe Teamumstellungen vorzunehmen, wenn diese nötig sind. Dafür müssen sie eine Begrüdnung für die Umstellung sowie die Zustimmung der jeweiligen Jounin oder NPC sowie der betreffenden Personen mit sich bringen.
    4. Dorfoberhäupter haben das Recht und die Aufgabe bestimmte Regeln in ihrem Land aufzustellen, welche von einem Administratoren geprüft werden, bevor sie im Land "rechtskräftig" werden.
    5. Dorfoberhäupter haben das Recht und die Aufgabe Strafen durchzusetzen, nachdem jemand gegen ihre Regeln verstoßen hat. Die Strafe muss jedoch von einem Administrator geprüft werden. Folgende Strafen gelten dabei als normal und erlaubt:
      • Geldstrafen bis zu 50.000 Ryô
      • Suspendierungen für bis zu 30 Tage (damit das Verbot von Missionen, ausbleiben des täglichen Geldes und Verbot für Training)
      • Freiheitsstrafen und damit Trainingssperren für bis zu 20 Tage (damit jegliches Verbot für Missionen, Training sowie RPG in dieser Zeit)
      • Gemeinnützige Arbeit in jeglicher Form, jedoch ohne zu große Demütigungen
    6. Das Dorfoberhaupt hat das Recht und die Aufgabe die RPG-Informationen für das Land, das er anführt, zu verändern und auszubessern. Diese RPG-Informationen werden jedoch immer von einem Administratoren geprüft, bevor sie eingetragen werden.
    7. Dorfoberhäupter können in Absprache mit der RPG- und NPC-Administation bis zu 4 weitere Personen, die innerhalb des Landes mindestens den Rang eines Genin innehalten müssen oder einen NPC in diesem Land besitzen, als Dorfoberhaupts-Assistenten einzusetzen. Diese 4 Personen erhalten, bis auf das Recht der Ernennung und Absetzung dieser 4 Personen, die gleichen Rechte und Aufgaben, wie das Dorfoberhaupt. Die Assistenten sind OOC-Assistenten! Sie sind nicht an RPG gebunden sondern sollen euch OOC eine Hilfe darstellen!

  3. Dorfoberhäupter in Form von NPC sind nur teilweise für die Verwaltung des Landes nach Außen zuständig. Folgende Aufgaben und Rechte stehen ihnen nur mit Zustimmung eines Administratoren zu:
    1. NPC Dorfoberhäupter dürfen Vorschläge zu Veränderungen in der Diplomatie machen. Sie sollen dabei keine komplett aktive Rolle spielen, d.h. sie sollen lediglich Denkanstöße geben, man solle doch diese Situation bedenken.
    2. NPC Dorfoberhäupter dürfen keine Teams/Ninja in andere Länder schicken oder selbst in andere Länder gehen, ohne dafür die Zustimmung eines Administratoren erhalten zu haben.
    3. Allgemeine Beziehungen zwischen den Ländern sollen nicht von NPC Dorfoberhäupter rpgt oder anderweitig erweitert werden (Briefe etc.). Anlässe dazu können von Administratoren gegen werden, wodurch Ausnahmen ermöglicht werden. Es können außerdem Anfragen für solche Ausnahmen gemacht werden.

  4. Dorfoberhäupter in Form von Spielern sind für die Verwaltung des Landes nach Außen zuständig. Folgende Aufgaben und Rechte stehen ihnen nur mit Zustimmung eines Administratoren zu:
    1. Dorfoberhäupter dürfen Veränderungen in der Diplomatie planen und dem Administrator vorlegen. Wird diesen zugestimmt, so obliegt es den Landesführern diese Pläne im RPG umzusetzen.
    2. Dorfoberhäupter dürfen mit Zustimmung von Administratoren Teams und Ninja in andere Reiche schicken, sofern ein guter Grund dafür besteht und die Administratoren zustimmen. Genin als Diplomaten zu versenden ist z.B. recht unlogisch und wird daher kaum gestattet.
    3. Allgemeine Beziehungen zwischen den Ländern können von den Landesführern rpgt oder anderweitig erweitert werden (Briefe etc.). Dabei ist jedoch auch das Interesse des Rates zu beachten. Ein Landesführer spricht nie bis kaum alleine für das ganze Dorf, weshalb eine Prüfung durch die Administratoren erforderlich ist.


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