Regel-Coadministrator: Unterschied zwischen den Versionen
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Alle Personen, die dieses Amt inne haben findet ihr [http://www.narutorpg.de/Infos.php?info=Mods hier].<br> | Alle Personen, die dieses Amt inne haben findet ihr [http://www.narutorpg.de/Infos.php?info=Mods hier].<br> |
Version vom 30. Dezember 2015, 23:44 Uhr
Regel-Coadmin kümmern sich um die Ausarbeitung und Überarbeitung von Balancetechnischen Aspekten.
Dabei konzentrieren sie sich stehts darauf, ob etwas zu stark oder zu schwach ist und überarbeiten dazugehörige Regeln oder arbeiten diese neu aus.
Sie sind jedoch nicht dafür zuständig zu entscheiden, ob etwas in die Welt von Narutorpg.de passt oder nicht.
Dabei bearbeiten sie folgendes:
- Bearbeitung von Eigenentwicklungen
- Gamebalancing
- Bearbeitung von RPG-Anfragen im Balancing Bereich und gegebenenfalls Support-Anfragen
- Erstellen von Items/Jutsus
Alle Personen, die dieses Amt inne haben findet ihr hier.
Bei Interesse am Regel-Co Posten kann man sich hier bewerben.
Welche Voraussetzungen muss man Erfüllen?
Ist man am Regel-Co Posten interessiert, so sollte man die folgenden Eigenschaften mitbringen:
- Gute Kenntnisse im Bereich Eigenentwicklungen, Kampf-Regeln, Clans und Bluterben, Jutsu und Fähigkeiten
- Ein Verständnis für logisches Zusammenhänge.
- Fair und objektiv beurteilen.
- Sich verständlich und pointiert ausdrücken.
- Er sollte dazu bereit sein sich gelegentlich auch mit Aufgaben zu befassen, die nicht seine erste Wahl wären.
- Teamfähigkeit.
- Mindestens 7 Stunden pro Woche für den Posten zur Verfügung haben.
Wie wird man Regel-Co?
Die Bewerber erhalten in den meisten Fällen Aufgaben, anhand welcher ihre Eignung getestet wird.
Bei folgenden Personen kann von einer zusätzlichen Prüfung abgesehen werden:
Kampfrichter, wenn sie:
- Seit wenigstens 3 Monaten Kampfrichter sind
- Seitdem wenigstens 5 Kämpfe gerichtet haben
Ehemalige Regel-Coadmins, wenn diese:
- Maximal 1 Jahr außerhalb des Amts waren
- Ihren Posten nicht auf Grund eines Fehlverhaltens oder mangelnder Eignung verloren haben.
Für beide Optionen gilt:
- Innerhalb der letzten 3 Monate eine ausreichende Aktivität zu verzeichnen war [1]
- Wenn sie innerhalb der letzten 6 Monate nicht negativ aufgefallen sind. [2]
- Zur Überprüfung können im Zweifelsfall sowohl vergangene Kampflogs, als auch aktuelle und vergangene Aktivitäten in diesem Bereich genutzt werden.
Frage-Sektion
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