Ämter: Unterschied zwischen den Versionen

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== Willkommen unter der Kategorie NPC und Landesführung==
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Hier findet ihr alle Informationen zum Thema NPC, Landesführung und Spielleitung.
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| colspan='5' class="mainnavi_1" style="width: 20%;" | '''Übersicht über die weiteren Unterkategorien'''
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| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[Spielleitung]]'''
Spielleiter sind dazu befugt [[Training]]s, [[Missionen]] und [[Events]] innerhalb eines bestimmten Dorfs zu leiten.<br>
Hier findet ihr alle Informationen zu diesem Thema.<br>
| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[NPCs]]'''
NPCs nehmen eine unterstützende Rolle in der Welt von narutorpg.de ein. Hier findet ihr alle Informationen zu diesem Thema.
| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[Administratoren]]'''
Administratoren kümmern sich um das Spiel und Verwalten es. Hier findet ihr alle Informationen zu diesem Thema.
| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[Sonstige Ämter]]'''
Hier findet ihr alle Informationen zu anderen Ämtern innerhalb Narutorpgs.
|}
==Allgemeines zu Ämtern==
Einem Inhaber eines Amts ist es nicht gestattet sich in Bereichen zu äußern, die ihn betreffen, außer er hätte auch ohne jegliche Ämter Einsicht in diesen Bereich oder er wird explizit dazu aufgefordert sich dazu zu äußern.<br>
Hierunter zählen zum Beispiel folgende Situationen:<br>
* Die Person ist geschädigter einer Straftat und es wird eine Strafe für den Täter ausgehandelt.
* Es wird nach absolvierter Prüfung eine Beförderung der Person beantragt.


== Spielleiter und NPC ==
== Frage-Sektion ==
Definition/Erklärung von Spielleitern und NPC.
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| Frage-Sektion
== Landesführung ==
Erklärung von Landesführern und LF-Assis.
 
== Informationen zum Rollenspiel in narutorpg.de ==
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| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[Regeln für NPC]]'''
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Kurzbeschreibung
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| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[Leitfaden für Spielleiter und NPC]]'''
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Kurzbeschreibung
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| class="mainnavi_2" style="width: 20%; vertical-align: top;" | '''[[Regeln für Landesführer]]'''
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Kurzbeschreibung
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== Navigation ==
== Navigation ==
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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2015, 00:06 Uhr

Allgemeines zu Ämtern

Einem Inhaber eines Amts ist es nicht gestattet sich in Bereichen zu äußern, die ihn betreffen, außer er hätte auch ohne jegliche Ämter Einsicht in diesen Bereich oder er wird explizit dazu aufgefordert sich dazu zu äußern.
Hierunter zählen zum Beispiel folgende Situationen:

  • Die Person ist geschädigter einer Straftat und es wird eine Strafe für den Täter ausgehandelt.
  • Es wird nach absolvierter Prüfung eine Beförderung der Person beantragt.

Frage-Sektion

Frage-Sektion

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