Spielleitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. April 2014, 22:32 Uhr

Spielleiter (SL) übernehmen die Leitung eines Rollenspiels, wie z.B. auf einer Mission. Dabei gibt es einerseits die Möglickeit, dass die Spielleitung in Kombination mit dem gleichzeitigen Spielen des Missionsleitenden Charakters (oder NPC) stattfindet, oder aber der Spielleiter keinen Charakter im entsprechenden Rollenspiel übernimmt.

Neben den hier aufgeführten Informationen sind auch unter Missionen und Training wichtige Informationen zu finden.

Wer darf wann und wie Spielleiter sein?

Rang Beschreibung
Akademist Dürfen durch ihren Rang keine Spielleitung übernehmen.
Genin Dürfen die Spielleitung dorfinterner D-Rang Missionen, nach Erlaubnis durch die Landesführung, übernehmen.
In Ausnahmefällen dürfen sie auch höherrangige Missionen leiten (RPG-Erlaubnis nötig).
Chuunin/Jounin Besitzen die Erlaubnis Missionen mit ihrem Charakter zu leiten. Training darf uneingeschränkt geleitet werden (der Charakter kann natürlich nur beibringen, was er auch beherrscht).
NPC Dürfen jegliche Missionen leiten. Im Falle von A- und S-Rang Missionen, sowie Missionen, die einen größeren Einfluss haben sollen, muss zuvor eine Absprache mit
der Landesführung und der RPG-Co-Administration stattfinden.
Landesführerassistenten Sie haben die Erlaubnis die Spielleitung bei Events zu übernehmen.
Administratoren Administratoren in den Bereichen RPG- und Regel-Administration besitzen die Erlaubnis zu jeglicher Spielleitung.


Geltungsbereich

Die Erlaubnis einen Spielleiter zu übernehmen hängt vom Dorf des gespielten Charakters sowie dem Dorf, in welchem man NPC besitzt, ab. Im Dorf des gespielten Charakters gelten ausschließlich die Regeln nach dem Rang des eigenen Charakters, im Dorf des jeweiligen gespielten NPC gelten ausschließlich die Regeln für NPC. In Dörfern, in denen man weder seinen eigenen Charakter noch einen NPC besitzt, besitzt man keine Spielleiter-Erlaubnis.

Fremdaufenthalte

Befindet man sich mit seinem Charakter oder NPC in einem fremden Dorf, so ist die Leitung von Missionen in diesem Dorf generell sowohl mit dem eigenen Landesführer, als auch mit dem Landesführer des entsprechenden Dorfes abzusprechen. Im Falle von größeren Missionen ist außerdem die RPG-Administration mit einzubeziehen. Es gelten dabei weiterhin die normalen Rängeregelungen.

Spielleiter-Erlaubnis

Die Spielleiter-Erlaubnis (kurz SL-Erlaubnis) erlaubt es einem Spieler im eigenen Dorf inoffizielle Charaktere bis zum Jounin-Rang zu spielen und dadurch im eigenen Dorf Missionen und Training zu leiten, wie es einem NPC möglich wäre. Die genutzten inoffiziellen Charaktere dürfen keine wichtigen Ränge im Dorf einnehmen oder vergleichbar wichtige Rollen annehmen. Eine SL-Erlaubnis kann über Ninjaübersicht -> NSC/NPC -> SL-Erlaubnis beantragen beantragt werden.

Bei den Spielleiter-Erlaubnissen handelt es sich um einen Posten, der nur dann vergeben wird, wenn auch Aktivität vorherzusehen ist. Es soll sich dabei nicht um eine Erlaubnis handeln, die grundlegend verteilt wird. Sie ist mit einem NPC-Posten im eigenen Land ohne feste Zuteilung eines Teams und NPC vergleichbar.

Der eigene Charakter darf bei diesen geleiteten Missionen nicht teilnehmen.

Leitung spezieller Prüfungen

Geninprüfungen

Werden vom zugeteilten Jounin oder NPC geleitet.

Chuuninprüfungen

Teilnehmer am Chuuninexamen sind von der Leitung gänzlich ausgeschlossen.

Die Prüfer werden vom Landesführer des organisierenden Dorfes festgelegt, wobei die Prüfer einen NPC besitzen oder mindestens den Chuuninrang innehaben müssen. Der Charakter oder NPC des Spielers sollte sich zum Zeitpunkt des Chuuninexamens im jeweiligen Dorf befinden.

Jouninprüfung

Die Prüfer werden vom Landesführer bestimmt.

Zusätzlich gelten die Regelungen, wie bei einer B-Rang Mission (nach Leitfaden für Spielleiter und NPC).

Frage-Sektion

Frage-Sektion

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