Chuuninexamen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Die erste und zweite [[#Hauptprüfungen|Hauptprüfung]] kann im eigenen Dorf durchgeführt werden, alternativ können auch sämtliche Prüfungen in Yamagakure absolviert werden. | * Die erste und zweite [[#Hauptprüfungen|Hauptprüfung]] kann im eigenen Dorf durchgeführt werden, alternativ können auch sämtliche Prüfungen in Yamagakure absolviert werden. | ||
* Die Anreise in das ausrichtende Dorf oder nach Yamagakure muss spätestens im dritten Monat des Chuuninexamens erfolgen. | * Die Anreise in das ausrichtende Dorf oder nach [[Yamagakure]] muss spätestens im dritten Monat des Chuuninexamens erfolgen. | ||
* Wer früher anreisen will, kann auch schon zu Beginn des Examens in das ausrichtende Dorf reisen. | * Wer früher anreisen will, kann auch schon zu Beginn des Examens in das ausrichtende Dorf reisen. | ||
* [[#Prüfer des Chuunin-Examens|Prüfer]] für ein Chuuninexamen dürfen die [[#Prüfungen|Prüfungen]] in jedem Land leiten.<ref>Prüfungen dürfen logischerweise nur dann mit dem eigenene Charakter geleitet werden, wenn das Chuuninexamen im eigenen Dorf oder in einem Bündnis-Dorf stattfindet.</ref> | * [[#Prüfer des Chuunin-Examens|Prüfer]] für ein Chuuninexamen dürfen die [[#Prüfungen|Prüfungen]] in jedem Land leiten.<ref>Prüfungen dürfen logischerweise nur dann mit dem eigenene Charakter geleitet werden, wenn das Chuuninexamen im eigenen Dorf oder in einem Bündnis-Dorf stattfindet.</ref> |
Version vom 9. Mai 2015, 14:27 Uhr
Anforderungen
Genin müssen die Vorprüfung bestanden haben, um zu den Hauptprüfungen zugelassen zu werden. Die Vorprüfung muss vor dem offiziellen Start des Chuuninexamens stattfinden. Neben einer erfolgreich absolvierten Vorprüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- mindestens 1 Kampf
- mindestens 4 ausrpgte C-Rang Missionen
- mindestens 2 Fähigkeiten auf Stufe 1[1]
- Erste Hilfe Stufe 1
Die Landesführung darf keine zusätzlichen Anforderungen an den Genin stellen. Ein Ausschluss einzelner Personen vom Chuuninexamen muss per RPG-Anfrage beantragt werden.[2]
Struktur des Examens
Jedes Chuuninexamen läuft nach dem gleichen Prinzip ab:
- Es gibt drei Hauptprüfungen, diese müssen unabhängig voneinander sein und können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.
- Die Hauptprüfungen sind im Normalfall Teamprüfungen, Abweichungen sind aber möglich.
- Hauptprüfungen müssen ein Ziel beinhalten, das zum Bestehen der Prüfung nötig ist.
- Fällt ein Genin durch eine Hauptprüfung, so scheidet er aus dem Chuuninexamen aus.
- Genin, die alle Hauptprüfungen bestanden haben, werden über Punkte von den Landesführern bewertet.
- Genin werden zum Chuunin befördert, wenn sie mindestens 70% der möglichen Punkte erhalten.
Regelungen
Allgemein
- Pro Jahr finden 2 Chuuninexamen statt.[3]
- Das Chuuninexamen dauert drei Monate.
- Werden in dieser Zeit nicht alle drei Prüfungen abgeschlossen, fällt man automatisch durch das Examen.[4]
- Jeder Genin kann an jedem Chuuninexamen teilnehmen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt.
- Die erste und zweite Hauptprüfung kann im eigenen Dorf durchgeführt werden, alternativ können auch sämtliche Prüfungen in Yamagakure absolviert werden.
- Die Anreise in das ausrichtende Dorf oder nach Yamagakure muss spätestens im dritten Monat des Chuuninexamens erfolgen.
- Wer früher anreisen will, kann auch schon zu Beginn des Examens in das ausrichtende Dorf reisen.
- Prüfer für ein Chuuninexamen dürfen die Prüfungen in jedem Land leiten.[5]
- Die Prüfungen dürfen von den Prüfern nicht verändert werden.
Reihenfolge des Chuuninexamens
Das Chuuninexamen wird immer in der folgenden Reihenfolge von den Ländern durchgeführt:
Land | Nächstes Chuuninexamen |
Kirigakure | März 2015 |
Iwagakure | September 2015 |
Amegakure | März 2016 |
Otogakure | September 2016 |
Takigakure | März 2017 |
Konohagakure | September 2017 |
Sunagakure | März 2018 |
Kumogakure | September 2018 |
Kusagakure | März 2019 |
Frist für das Einreichen der Prüfungen
Die Landesführung muss alle drei Prüfungen für das Chuuninexamen spätestens zwei Monate vor Beginn des Examens in ihrem Land an die Administration weitergereicht haben, damit diese entsprechend geprüft werden können.
Missionen und Reisen
- Wer als Gast oder Teilnehmer zum Chuuninexamen möchte, der muss eine Reiseerlaubnis in das jeweilige Dorf beantragen.
- Das RPG sowie die Teilnahme an Prüfungen ist nur dann gestattet, wenn das entsprechende Dorf auch im Profil als "Standort" markiert ist.
- Wer als Teilnehmer oder als Gast zu einem Chuuninexamen anreist, der verbleibt von diesem Zeitpunkt bis zum Abreisedatum in dem Dorf, in dem das Chuuninexamen stattfindet.
- Eine weitere Ausnahme stellen Personen dar, die ohnehin jederzeit in das jeweilige Dorf ein- und ausreisen dürfen. Zum Beispiel, wenn im jeweiligen Bündnis eine solche Regelung existiert.
- Die Einreisepflicht im letzten Monat gilt auch für Personen, die bereits vorher in einer Prüfung ausgeschieden sind.
- Wer zum Dorf des Chuuninexamen gereist ist, der hat keine Möglichkeit Missionen im eigenen Dorf durchzuführen.[6]
- Laufende Missionen, die vor der Anreise begonnen wurden, dürfen zwar im RPG beendet werden, dürfen aber erst nach der Rückkehr zum Dorf hochgeladen und eingetragen werden.
- Reiseerlaubnisse für das Chuuninexamen müssen einmalige Reiseerlaubnisse sein.
Prüfer des Chuunin-Examens
- Wer sich als Prüfer meldet, verpflichtet sich, während des Chuuninexamens mindestens fünf Prüfungen zu leiten.
- Es ist unerheblich, wie diese fünf Prüfungen auf Teams oder erste, zweite oder dritte Prüfung aufgeteilt werden.
- Vorprüfungen zählen nicht zu den zu leitenden Prüfungen.
- Angefangene, aber auf Grund von Terminschwierigkeiten nicht beendete Prüfungen werden ebenfalls zu den geleiteten Prüfungen gezählt, sofern das entsprechende Team die Prüfung nicht bei einem anderen Prüfer beendet oder neu durchgeführt hat.
- Prüfer, welche die Anzahl zu leitender Prüfungen nicht einhalten, werden für die nächsten zwei Chuuninexamen als Prüfer gesperrt und erhalten eine Trainingssperre von sieben Tagen.[7]
- Jeder der einen NPC-Posten inne hat[8], nicht am aktuellen Chuuninexamen teilnimmt, oder vom Rang her Chuunin, oder höher ist, darf sich als Prüfer bei dem aktuellen Chuuninexamen bewerben.
Training
- Angefangenes Training, darf noch während dem Chuuninexamen beendet werden und hochgeladen werden, auch wenn man zwischenzeitlich bereits in das Examensdorf gereist ist. Hier sollte aber eine entsprechende Anmerkung im Log erfolgen.
- Training darf auch im Examensdorf gegeben werden. Es gibt für die Gäste und Teilnehmer genügend Trainingsmöglichkeiten.
Beispiel |
Genin A hat in Konohagakure ein Training für Katon Endan begonnen, ist dann zum Chuuninexamen in Kirigakure gereist und möchte das Training in Konohagakure nun beenden. Das ist ohne Probleme möglich und der Log kann anschließend auch hochgeladen werden. Genin B aus Konohagakure befindet sich zum Chuuninexamen in Kirigakure und möchte dort die Jutsu Katon Endan von Chuunin A aus Konohagakure erlernen, der sich ebenfalls in Kirigakure befindet. Auch das ist problemlos möglich und der Log kann ganz normal hochgeladen werden. Genin C aus Konohagakure befindet sich zum Chuuninexamen in Kirigakure und möchte die Jutsu Katon Endan von Chuunin B aus Konohagakure erlernen, der sich aber in Konohagakure befindet. Das Training kann natürlich rpgt werden, hochgeladen werden darf es aber erst nach dem Chuuninexamen. |
Bewertungen
- Es sind immer mindesten drei Bewertungen von unterschiedlichen Landesführungen notwendig.
- Ein Prüfling muss immer von der Landesführung seines eigenen Dorfes bewertet werden.
- Zum Ende des Examens bzw. der Prüfung werden die vorhandenen Bewertungen angerechnet, auch wenn nicht alle Landesführer ihre Bewertung gegeben haben (obige Bedingung muss dennoch erfüllt sein).
- Die Bepunktung der einzelnen Prüfungen ergibt sich wie folgt:
- Gesamtpunkte / Anzahl der Bewertungen = Bepunktung für die Prüfung[9]
- Weichen die Bewertungen einzelner Landesführungen stark ab, so müssen die Bewertungen von Seiten der RPG-Co-Administratoren überprüft werden und werden gegebenenfalls angepasst.
Spielleiter- und Kampfrichter-Fehler
- Besteht von Seite des Prüflings der Verdacht, dass bei einer Prüfung Fehler vom Spielleitung oder Kampfrichter gemacht wurden, die ein Durchfallen des Prüflings zur Folgen hatten, kann der Prüfling eine entsprechende Überprüfung durch die Administration per RPG-Anfrage beantragen.
- Wurde ein Fehler durch den Spielleiter oder den Kampfrichter gemacht, der ein Durchfallen des Prüflings zur Folge hatte, so wird die Prüfung ab dem Zeitpunkt, an dem der Fehler auftrat, neu geleitet bzw. wiederholt.
- Betroffene Spieler erhalten eine Verlängerung der Frist für das Absolvieren der Prüfungen, die von den RPG-Co-Administratoren festgelegt wird.
- Besteht ein Prüfling aufgrund eines Fehlers durch den Spielleiter oder den Kampfrichter eine Prüfung, die er ansonsten nicht bestanden hätte und wird dies der Administration bekannt, so wird die Prüfung von der Administration entsprechend überprüft.
Prüfung durch Fehler Bestanden | Prüfung durch Fehler nicht Bestanden | |||
Der Prüfling hat nur durch den Fehler bestanden und wäre sonst durchgefallen. | Der Prüfling ist durch den Fehler nicht in die Situation gekommen, in der er sich hätte beweisen müssen. | Der Prüfling beschwert sich. | Der Prüfling beschwert sich nicht. | |
Der Prüfling ist nur durch den Fehler durchgefallen und hätte ansonsten bestanden. | Der Prüfling ist durch den Fehler nicht in die Situation gelangt, in der er sich hätte beweisen müssen. | |||
Der Prüfling gilt als durchgefallen. | Die Prüfung wird ab dem Zeitpunkt des Fehlers wiederholt, an dem der Fehler aufgetreten ist. | Der Prüfling hat bestanden. | Die Prüfung wird ab dem Zeitpunkt des Fehlers wiederholt, an dem der Fehler aufgetreten ist. | Der Prüfling ist durchgefallen. |
Wiederholte Teilnahme am Chuuninexamen
- Wer bereits einmal an einem Chuuninexamen teilgenommen hat, der muss das nächste Chuuninexamen vollständig absolvieren (keine Ausnahmen).
Prüfungen
- Jedes Examen besteht aus einer Vor- und drei Hauptprüfungen.
- Alle Prüfungen können separat voneinander durchgeführt werden, es gibt keine Beschränkungen in der Reihenfolge.
Zulassungs-/Vorprüfung
Die Zulassungsprüfung ist eine dorfinterne Prüfung, die zur Vorauswahl der Genin durchgeführt wird, um Genin mit zu wenig Erfahrung und Können (oder Genin, die nie ordentlich zu Terminen erscheinen) vor dem eigentlichen Examen auszusieben und dadurch weniger Aufwand in den richtigen Prüfungen zu haben.
Wann findet die Zulassungsprüfung statt?
Die Zulassungsprüfung muss vor dem offiziellen Start des Chuuninexamen stattfinden.
Wer muss an der Zulassungsprüfung teilnehmen?
Genin, die bereits an einem Chuuninexamen teilgenommen haben sind von der Zulassungsprüfung freigestellt. Ansonsten muss ein Genin, der an keinem Examen teilgenommen hat erst die Zulassungsprüfung bestehen, ehe er am Examen teilnehmen darf.
Die Zulassungsprüfung hat keinen Einfluss auf die Bewertung im Chuuninexamen.
Es muss die Vorprüfung genutzt werden, welche sich im CE-Script findet. Diese wird vom ausrichtenden Dorf des jeweiligen Examens ausgearbeitet und muss von den Coadmins genehmigt werden.
Hauptprüfungen
- Es gibt 3 Hauptprüfungen, wobei die ersten beiden Prüfungen 10, die letzte Prüfung mit 15 Punkten bewertet wird.
- Jede Prüfung wird auf 2 Weisen bewertet:
- Bestanden/Nicht bestanden der Prüfung: Die Prüflinge müssen ein bestimmtes Ziel erreichen, um die Prüfung zu bestehen.
- Bewertung der Leistung durch Punkte: Hat die Gruppe die entsprechende Prüfung bestanden müssen Kriterien gegeben sein, nach denen die Leistung durch Punkte bewertet werden kann. Dabei dürfen keine Punkte für das Bestehen der Prüfung oder Taten, die für das Bestehen der Prüfung essentiell sind gegeben werden.
- Ein Prüfling, der eine der drei Hauptprüfungen nicht besteht, fällt durch das gesamte Examen.
- Prüflinge, die alle drei Hauptprüfungen bestanden haben, müssen 57% der Punkte erreichen, um das Examen zu bestehen. Er muss jedoch in jeder Prüfung wenigstens 4 Punkte erreicht haben.
- Die Bepunktung der Leistungen der Prüflinge findet durch die Landesführer der verschiedenen Länder statt. Als Punktzahl wird der Mittelwert (echt gerundet) der Bewertungen durch die Landesführer gegeben.
Teamprüfungen
- Bei Prüfungen im Chuuninexamen handelt es sich immer um Teamprüfungen. Ein Team besteht aus 3 Personen. Von dieser Personenzahl darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.
- Teams dürfen zwischen den Prüfungen wechseln. Es gibt keine starren Teamzwänge.
- Liegen Terminprobleme vor oder wird eine Prüfung aus anderen Gründen abgebrochen, so darf das Team für eine erneute Durchführung der Prüfung umgestellt werden.
Frage-Sektion
Frage-Sektion | ||||
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- ↑ Verstecken, Sinnesschärfe und Einschätzungsvermögen auf Stufe 1 zählen hierfür nicht, da man diese als Genin automatisch erhält.
- ↑ Ausnahme bilden Personen, die kurzfristig über die Regelung zum Charaktertod im Dorf angefangen haben. Hier können 2 Missionen, die mit diesem Charakter ausgespielt wurden als Voraussetzung angefordert werden.
- ↑ Das erste Chuuninexamen startet im Februar/März, das zweite im August/September.
- ↑ Angefangene, aber noch nicht beendete Prüfungen werden mit im Normalfall mit 0 Punkten gewertet. Sofern die Verzögerung nicht selbstverschuldet ist, kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
- ↑ Prüfungen dürfen logischerweise nur dann mit dem eigenene Charakter geleitet werden, wenn das Chuuninexamen im eigenen Dorf oder in einem Bündnis-Dorf stattfindet.
- ↑ Ausnahmen bieten möglicherweise Missionen zusammen mit dem Gastgeberdorf (diese sollten aber die Ausnahme bilden). Missionen in Yamagakure sind natürlich weiterhin möglich, sofern man sich dort befindet.
- ↑ In begründeten und belegten Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit) kann von der Strafe abgesehen werden.
- ↑ SL-Erlaubnisse fallen nicht darunter.
- ↑ Hierbei wird immer abgerundet