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Oben genannte Regeln entfallen, wenn der Ersteller der Entwicklung oder des Effekts: | Oben genannte Regeln entfallen, wenn der Ersteller der Entwicklung oder des Effekts: |
Version vom 23. September 2018, 12:22 Uhr
Übernahme einzigartiger Effekte und Entwicklungen
Hier befinden sich Regeln bezüglich der Übernahme bereits erstellter Eigenentwicklungen und Effekte.
- Einzigartige Effekte können von niemand anderem als ihrem Ersteller zur Erstellung einer EE genutzt werden. Ein einzigartiger Effekt ist ein Effekt, welcher:
- Nicht im offiziellen Wiki, der Jutsuliste, einer öffentlichen Fähigkeit, einem öffentlichen Item oder Baukasten vorkommt
- Nicht ausschließlich aus einer Verbesserung eines bereits bestehenden, in jedem Dorf nutzbaren, Effekts besteht
- Es sich nicht um die reine Verbesserung eines öffentlich bestehenden Zahlenwerts handelt [1]
- Der Effekt wurde vor 2017 nicht bereits von mehr als 3 Personen beantragt
- Eigenentwicklungen ab dem A-Rang Niveau können nicht in identischer oder sehr ähnlicher Form beantragt werden, wenn diese mindestens 3 verschiedene Effekte beinhalten, von denen mindestens einer nicht dem öffentlichen Baukasten entspringt.
Oben genannte Regeln entfallen, wenn der Ersteller der Entwicklung oder des Effekts:
- seine Einverständnis zur Übernahme gibt
- inaktiv wird[2]
- weniger als 2 Missionen innerhalb des letzten Jahres gemacht hat[2]
- die Eigenentwicklung freiwillig[3] oder unfreiwillig[4] innerhalb des Rollenspiels weiter gibt.
- In diesem Fall kann lediglich eine exakte Kopie der EE erstellt werden. Es wird nicht automatisch auch der Effekt freigegeben, sofern sich ein einzigartiger Effekt darin befindet.
Als Ersteller gilt dabei immer jede Person, welche eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Sie hat diesen Effekt oder diese Entwicklung als Erster beantragt und erlernt
- Kann diese Person auf Grund der obigen Regeln nicht mehr darüber entscheiden, geht das Recht an den Zweiten über und so weiter
- Dieser Effekt bestand bereits vor Juli 2016 in einer ihrer Eigenentwicklungen oder diese Eigenentwicklung ist bereits vor diesem Zeitraum von ihr beantragt worden
Falls mehrere Personen das Recht haben über die Nutzung eines Effekts oder die Beantragung einer EE zu entscheiden, so genügt es, wenn eine dieser Personen die Nutzung verneint, damit sie nicht genutzt werden darf.
Dies betrifft ausschließlich die Beantragung einer EE. Die Weitergabe einer Entwicklung durch einen Ersteller innerhalb des Rollenspiels ist dadurch nicht beschränkt.
Beispiele für nicht einzigartige EEs | |
Eine Taijutsu, welche ausschließlich öffentliche Effekte enthält, wie EP, BP und Ausdauerschaden Bei einer Raitonjutsu wird lediglich der Flächenschaden um 2 Meter erhöht. |
Beispiele für nicht einzigartige Effekte | |
Flächenschaden x Meter. Paralysechance um 10% erhöht. |
- ↑ Z.b. Erhöhung der Grundwerte, Erhöhung von Trefferchancen, Erhöhung von Nin/Gen/Tai
- ↑ 2,0 2,1 Sollte jemand zufällig auf eine sehr ähnliche Idee kommen, könnte es sein, dass ihm diese EE vorgeschlagen wird. Die direkte Beantragung einer 1:1 Kopie einer gesamten EE ist dennoch nicht erlaubt.
- ↑ z.B. über Training
- ↑ zum Beispiel durch Forschungsfähigkeiten des Gegenübers