Chuuninexamen

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Anforderungen

Genin müssen die Vorprüfung bestanden haben, um zu den Hauptprüfungen zugelassen zu werden. Die Vorprüfung muss vor dem offiziellen Start des Chuuninexamens stattfinden. Neben einer erfolgreich absolvierten Vorprüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Die Landesführung darf keine zusätzlichen Anforderungen an den Genin stellen. Ein Ausschluss einzelner Personen vom Chuuninexamen muss per RPG-Anfrage beantragt werden.[2]

Regelungen

Allgemein

  • Pro Jahr finden 2 Chuuninexamen statt.[3]
  • Das Chuuninexamen dauert drei Monate.
  • Werden in dieser Zeit nicht alle drei Prüfungen abgeschlossen, fällt man automatisch durch das Examen.[4]
  • Jeder Genin kann an jedem Chuuninexamen teilnehmen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt.
  • Die erste und zweite Hauptprüfung kann im eigenen Dorf durchgeführt werden, alternativ können auch sämtliche Prüfungen in Yamagakure absolviert werden.
  • Die Anreise in das ausrichtende Dorf oder nach Yamagakure muss spätestens im dritten Monat des Chuuninexamens erfolgen.
  • Wer früher anreisen will, kann auch schon zu Beginn des Examens in das ausrichtende Dorf reisen.
  • Prüfer für ein Chuuninexamen dürfen die Prüfungen in jedem Land leiten.[5]
  • Die Prüfungen dürfen von den Prüfern nicht verändert werden.

Reihenfolge des Chuuninexamens

Das Chuuninexamen wird immer in der folgenden Reihenfolge von den Ländern durchgeführt:

Land Nächstes Chuuninexamen
Kirigakure März 2015
Iwagakure September 2015
Amegakure März 2016
Otogakure September 2016
Takigakure März 2017
Konohagakure September 2017
Sunagakure März 2018
Kumogakure September 2018
Kusagakure März 2019

Frist für das Einreichen der Prüfungen

Die Landesführung muss alle drei Prüfungen für das Chuuninexamen spätestens zwei Monate vor Beginn des Examens in ihrem Land an die Administration weitergereicht haben, damit diese entsprechend geprüft werden können.

Missionen und Reisen

  • Gäste und Teilnehmer müssen eine Reiseerlaubnis beantragen.
  • RPG ist nur am Aufenthaltsort möglich.
  • Abreise erst zum Abreisezeitpunkt[6] wieder möglich.
  • Mitglieder des entsprechenden Bündnisses unterliegen nicht diesen Einschränkungen.
  • Einreisepflicht im letzten Monat gilt für alle Teilnehmer, auch wenn sie vorher in einer Prüfung ausgeschieden sind.
  • Wer zum Dorf des Chuuninexamen gereist ist, der hat keine Möglichkeit Missionen im eigenen Dorf durchzuführen.[7]
  • Laufende Missionen, die vor Anreise begonnen wurden, dürfen zwar im RPG beendet werden, dürfen aber erst nach der Rückkehr zum Dorf hochgeladen und eingetragen werden.
  • Reiseerlaubnisse für das Chuuninexamen müssen einmalige Reiseerlaubnisse sein.

Prüfer des Chuunin-Examens

  • Wer sich als Prüfer meldet, verpflichtet sich, während des Chuuninexamens mindestens fünf Prüfungen zu leiten.
  • Es ist unerheblich, wie diese fünf Prüfungen auf Teams oder erste, zweite oder dritte Prüfung aufgeteilt werden.
  • Vorprüfungen zählen nicht zu den zu leitenden Prüfungen.
  • Angefangene, aber auf Grund von Terminschwierigkeiten nicht beendete Prüfungen werden ebenfalls zu den geleiteten Prüfungen gezählt, sofern das entsprechende Team die Prüfung nicht bei einem anderen Prüfer beendet oder neu durchgeführt hat.
  • Prüfer, welche die Anzahl zu leitender Prüfungen nicht einhalten, werden für die nächsten zwei Chuuninexamen als Prüfer gesperrt und erhalten eine Trainingssperre von sieben Tagen.[8]
  • Jeder der einen NPC-Posten inne hat[9], nicht am aktuellen Chuuninexamen teilnimmt, oder vom Rang her Chuunin, oder höher ist, darf sich als Prüfer bei dem aktuellen Chuuninexamen bewerben.

Training

  • Angefangenes Training, darf noch während dem Chuuninexamen beendet werden und hochgeladen werden, auch wenn man zwischenzeitlich bereits in das Examensdorf gereist ist.
  • Training ist auch während des Chuuninexamens weiter möglich.

Bewertungen

  • Pro Prüfung mindestens drei Bewertungen von unterschiedlichen Landesführungen notwendig.
  • Bewertung durch die eigene Dorfführung ist immer erforderlich.
  • Erreicht ein Prüfling das Prüfungsziel nicht, fällt er ohne Bewertung durch.
  • Erreicht ein Prüfling das Prüfungsziel, wird er von den Dorfoberhäuptern bewertet.
  • Die Bepunktung der einzelnen Prüfungen ergibt sich wie folgt:
Gesamtpunkte / Anzahl der Bewertungen = Bepunktung für die Prüfung[10]
  • Weichen die Bewertungen einzelner Dorfführungen stark ab, werden die Bewertungen von der Administration überprüft und gegebenenfalls angepasst.
  • Um zu bestehen muss ein Prüfling insgesamt mindestens 20 Punkte und in jeder Prüfung mindestens 5 Punkte erreichen.
  • Prüfung 1 und Prüfung 2 bringen jeweils maximal 10 Punkte, Prüfung 3[11] bringt maximal 15 Punkte.

Spielleiter- und Kampfrichter-Fehler

  • Besteht von Seite des Prüflings der Verdacht, dass bei einer Prüfung Fehler vom Spielleitung oder Kampfrichter gemacht wurden, die ein Durchfallen des Prüflings zur Folgen hatten, kann der Prüfling eine entsprechende Überprüfung durch die Administration per RPG-Anfrage beantragen.
  • Wurde ein Fehler durch den Spielleiter oder den Kampfrichter gemacht, der ein Durchfallen des Prüflings zur Folge hatte, so wird die Prüfung ab dem Zeitpunkt, an dem der Fehler auftrat, neu geleitet bzw. wiederholt.
  • Betroffene Spieler erhalten eine Verlängerung der Frist für das Absolvieren der Prüfungen, die von den RPG-Co-Administratoren festgelegt wird.
  • Besteht ein Prüfling aufgrund eines Fehlers durch den Spielleiter oder den Kampfrichter eine Prüfung, die er ansonsten nicht bestanden hätte und wird dies der Administration bekannt, so wird die Prüfung von der Administration entsprechend überprüft.
Prüfung durch Fehler Bestanden Prüfung durch Fehler nicht Bestanden
Der Prüfling hat nur durch den Fehler bestanden und wäre sonst durchgefallen. Der Prüfling ist durch den Fehler nicht in die Situation gekommen, in der er sich hätte beweisen müssen. Der Prüfling beschwert sich. Der Prüfling beschwert sich nicht.
Der Prüfling ist nur durch den Fehler durchgefallen und hätte ansonsten bestanden. Der Prüfling ist durch den Fehler nicht in die Situation gelangt, in der er sich hätte beweisen müssen.
Der Prüfling gilt als durchgefallen. Die Prüfung wird ab dem Zeitpunkt des Fehlers wiederholt, an dem der Fehler aufgetreten ist. Der Prüfling hat bestanden. Die Prüfung wird ab dem Zeitpunkt des Fehlers wiederholt, an dem der Fehler aufgetreten ist. Der Prüfling ist durchgefallen.

Wiederholte Teilnahme am Chuuninexamen

  • Wer bereits einmal an einem Chuuninexamen teilgenommen hat, der muss das nächste Chuuninexamen vollständig absolvieren (keine Ausnahmen).


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Prüfungen

Vorprüfung

  • Wird dorfintern vor dem Chuuninexamen durchgeführt um die Chuunintauglichkeit zu testen.
  • Grober Ablauf wird vom ausrichtenden Dorf vorgegeben.[12]
  • Genin, die bereits zu einem Chuuninexamen zugelassen wurden, müssen keine Vorprüfung mehr ablegen.[13]
  • Hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Chuuninexamens.

Hauptprüfungen

  • Drei Hauptprüfungen, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge durchführbar sein müssen.
  • Die Hauptprüfungen sind im Normalfall Teamprüfungen, Abweichungen sind aber möglich.
  • Hauptprüfungen müssen ein Ziel beinhalten, das zum Bestehen der Prüfung nötig ist.
  • Fällt ein Genin durch eine Hauptprüfung, so scheidet er aus dem Chuuninexamen aus.
  • Genin, die alle Hauptprüfungen bestanden haben, werden über Punkte von den Landesführern bewertet.

Teamprüfungen

  • Bei Prüfungen im Chuuninexamen handelt es sich immer um Teamprüfungen. Ein Team besteht aus 3 Personen. Von dieser Personenzahl darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.
  • Teams dürfen zwischen den Prüfungen wechseln. Es gibt keine starren Teamzwänge.
  • Liegen Terminprobleme vor oder wird eine Prüfung aus anderen Gründen abgebrochen, so darf das Team für eine erneute Durchführung der Prüfung umgestellt werden.



Frage-Sektion

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Navigation

  1. Verstecken, Sinnesschärfe und Einschätzungsvermögen auf Stufe 1 zählen hierfür nicht, da man diese als Genin automatisch erhält.
  2. Ausnahme bilden Personen, die kurzfristig über die Regelung zum Charaktertod im Dorf angefangen haben. Hier können 2 Missionen, die mit diesem Charakter ausgespielt wurden als Voraussetzung angefordert werden.
  3. Das erste Chuuninexamen startet im Februar/März, das zweite im August/September.
  4. Angefangene, aber noch nicht beendete Prüfungen werden mit im Normalfall mit 0 Punkten gewertet. Sofern die Verzögerung nicht selbstverschuldet ist, kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
  5. Prüfungen dürfen logischerweise nur dann mit dem eigenene Charakter geleitet werden, wenn das Chuuninexamen im eigenen Dorf oder in einem Bündnis-Dorf stattfindet.
  6. Zum Ende des Chuuninexamens
  7. Ausnahmen bieten möglicherweise Missionen zusammen mit dem Gastgeberdorf (diese sollten aber die Ausnahme bilden). Missionen in Yamagakure sind weiterhin möglich, sofern man sich dort befindet.
  8. In begründeten und belegten Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit) kann von der Strafe abgesehen werden.
  9. SL-Erlaubnisse fallen nicht darunter.
  10. Hierbei wird immer abgerundet
  11. Die Kampfprüfung.
  12. Es muss die Vorprüfung genutzt werden, welche sich im CE-Script findet. Diese wird vom ausrichtenden Dorf des jeweiligen Examens ausgearbeitet und muss von den Coadmins genehmigt werden.
  13. Besteht Anlass die Chuunintauglichkeit eines Genin, der schon einmal eine Vorprüfung absolviert hat anzuzweifeln, kann eine erneute Vorprüfung beantragt werden.