Charaktertod
Geninprüfung eines neuen Charakters nach Charaktertod
Verliert ein Spieler seinen Charakter durch Tod (z.B. auf einer Mission, nicht aber durch eigene Entscheidung), so kann er sich gemäß den folgenden Regelungen einen neuen Charakter erstellen. Mit diesem Charakter besteht er daraufhin die nächste theoretische Geninprüfung automatisch, sollte er auf dem Rang Akademist einsteigen.
Er muss an der Prüfung normal teilnehmen und bei einer der ersten Fragen angeben, dass er von dieser Regelung betroffen ist.
Werteerstattung
Stirbt ein Charakter im Rahmen des Rollenspiels (z.B. auf einer Mission), so erhält der Spieler folgende Möglichkeit:
Man kann seinen Charakter von einem Administratoren löschen lassen (nicht nach Selbstlöschung, der Account muss bestehen bleiben!).
Durch die Löschung werden Trainingstage erstattet, die es erlauben 50% der bisher verbrauchten Trainingstage wieder zu verteilen. Dabei kann der Charakter aber nicht mehr als 550 Trainingstage (entspricht 1 1/2 Jahren Training) verlieren.
Die Verteilung dieser Trainingstage erfolgt per Script nach der Erstellung eines neuen Charakters und muss daraufhin von einem Administrator akzeptiert werden, um sicherzustellen, dass keine unsinnigen Verteilungen entstehen.
Zusätzlich werden 50% der bisher verbrauchten Trainingspunkte erstattet und können für Jutsu, Fähigkeiten und Wissen eingesetzt werden. Es können dadurch jedoch maximal 75 Trainingspunkte auf diese Weise verloren gehen.
Nicht eingesetzte Trainingstage werden in Form von Bonustagen erstattet, nicht verbrauchte Trainingspunkte werden dem Trainingspunkte-Konto des neuen Charakters gutgeschrieben.
Verbrauchte und erstattete Trainingstage werden von den Bonustagen abgezogen.
Mindestalter
Stirbt ein Spielercharakter im RPG, so muss der anschließend neu erstellte Charakter mindestens 6+Anzahl der erstatteten Trainingstage alt sein.
Die Anzahl der Jahre wird gerundet.
Beispiel 1 |
Charakter A stirbt einen freiwilligen Charaktertod und erhält umgerechnet 3,5 Jahre in Trainingstagen zurück. Die 3,5 wird aufgerundet. Der neu erstellte Charakter muss also 6 + 4 = 10 Jahre alt sein. |
Beispiel 2 |
Charakter B stirbt einen unfreiwilligen Charaktertod und erhält etwa 1,4 Jahre in Trainingstagen zurück. Die 1,4 wird abgerundet. Der neu erstellte Charakter muss somit ein Mindestalter von 6 + 1 = 7 Jahren haben. |
Rang
Die neuen Charaktere starten einen Rang unter dem ursprünglichen Rang des gestorbenen Charakters (oder bei Wunsch auch niedriger). Der Rang des neuen Charakters muss mit der Administration abgesprochen werden.
Ist dies nicht der erste verstorbene Charakter eines Accounts, so gilt als "ursprünglicher Rang" immer der Rang des höchstrangigen Charakters, der bisher verstorben ist. Dabei findet keine Unterscheidung statt, ob dieser Charakter durch freiwilligen Charaktertod verstorben ist, oder nicht.
Einstieg als Jounin
Verstirbt ein Charakter vom Jounin-Niveau (nicht S-Jounin), so kann der neu erstellte Charakter nach Absprache wieder direkt das Jounin-Niveau besitzen, sofern dieser Charakter alle Anforderungen an den Jounin-Rang erfüllt und die Landesführung damit einverstanden ist.
Geld
Sobald die Neuverteilung der Werte erfolgt ist erhält der Charakter zusätzlich Geld, das sich an den Missionen bemisst, die der neue Charakter erhalten hat. Für jede Mission wird der maximale Sold (bei A- und S-Rang Missionen 150% des angegebenen Solds) gutgeschrieben.
Unfreiwilliger Charaktertod
Was muss in so einem Fall unternommen werden?
Sobald bei einem KR feststeht das der Charakter als "Tod" deklariert ist, sollte eine Anfrage gestellt werden, die im besten falle den Titel "Charaktertod - Charaktername" trägt. In dieser Anfrage sollte der Log angegeben sein oder falls übers Center hochgeladen auf diese Mission verwiesen werden. Am besten eine kurze Zusammenfassung posten wie es zu dem Tod kam.
Freiwilliger Charaktertod
Möchte ein Spieler seinen Charakter nicht weiter spielen, jedoch mit einem neuen Charakter beginnen, so kann ebenfalls von den hier genannten Regelungen profitiert werden.
Der freiwillige Charaktertod muss mittels einer RPG-Erlaubnis angemeldet werden. Der Charaktertod muss im Rollenspiel, im Normalfall auf einer Mission, ausgespielt werden (ansonsten ist dies in der RPG-Erlaubnis genauer zu definieren). Die Situation darf mit dem Spielleiter abgesprochen sein, muss jedoch in einem logischen Rahmen stattfinden (im idealen Fall gerät der Ninja in einen aussichtslosen Kampf). Selbstmord (im Sinne von ich erhänge mich am Dachbalken) oder "das Labor, in dem ich arbeite, explodiert"-Situationen sind nicht gestattet. Desweiteren MUSS der Todesgrund in der RPG-Erlaubnis klar definiert werden. Fallen und Co müssen vorher klar definiert werden, damit auch keine anderen Charaktere auf unlogische Weise herauskommen, nur der betroffene Charakter nicht.
Wird die Regelung des freiwilligen Charaktertods genutzt, so entfällt jedoch die Regelung Wiederholter Charaktertod und es wird von den Werten des aktuellen Charakters ausgegangen.
Zusätzlich entfällt die Regelung, dass maximal 550 Trainingstage bzw. 75 Trainingspunkte verloren gehen können.
Missbrauch der Regel/Täuschung
Sollten Spieler versuchen einen freiwilligen Charaktertod als unfreiwilligen Charaktertod darzustellen, so entfällt jegliches Anricht auf Trainingstage und Trainingspunkte für den neuen Charakter.
Spieleiter und Kampfrichter, die bei einem Missbrauch der Regel bzw. einer Täuschung mitwirken werden mit einem Charakter-Freeze für 2 Monate und einer Allgemeinen Verwarnung bestraft.
Wiederbelebungen
Für Charaktere, die durch nach der Regelung für freiwilligen Charaktertod gestorben sind, gilt:
Eine Wiederbelebung in Form einer Wiederherstellung von Charakteren, die beispielsweise mittels Tensei no Jutsu durchgeführt werden soll, ist nicht gestattet.
Im Falle temporärer Wiederbelebungen, beispielsweise durch Edo Tensei, ist ein Bespielen des wiederbelebten Charakters im Normalfall nicht erlaubt (Einzelerlaubnisse durch eine RPG-Erlaubnis sind möglich)!
Sollte ein lebender Charakter Informationen vom verstorbenen Charakter erhalten wollen, so müssen diese zuvor in einer RPG-Erlaubnis angefragt und auf Richtigkeit geprüft werden.
Charaktere, die durch den freiwilligen Charaktertod gestorben sind, haben nicht die Erlaubnis falsche Informationen zu geben oder bewusst unklare/beeinflussende Ausdrucksweisen zu verwenden, sodass die Informationen vom lebenden Charakter falsch aufegefasst werden können. Wer seinen Charakter mittels freiwilligem Charaktertod versterben lässt, der verliert damit das Recht im Nachhinein mit dem Charakter derartigen Einfluss auf das bestehende RPG zu nehmen.
Daten für neue Charaktere nach dem Charaktertod
Für Charaktere, die nach dem Charaktertod erstellt wurden, gelten die folgenden Einschränkungen in Abhängigkeit vom Rang des neuen Charakters.
Es müssen immer gewählte werden: Henge no Jutsu, Bunshin no Jutsu, Kawarimi no Jutsu, Sinnesschärfe 1, Verstecken 1, Einschätzungsvermögen 1.
Tai/Nin/Gen müssen sinnvoll verteilt sein.
Einstieg als Akademist
Jutsu und Fähigkeiten, die bei der Erstellung gewählt wurden (abgesehen von den Grundjutsu), werden erst nach einer bestimmten Zeit nach der Beförderung zum Genin freigeschaltet:
- E-Rang Jutsu: Nach Bestehen zum Genin (außer Grundjutsu/Grundfähigkeiten)
- D-Rang Jutsu/Stufe 1 Fähigkeiten: 2 Monat nach Bestehen zum Genin
- C-Rang Jutsu: 3 Monate nach Bestehen zum Genin
- B-Rang Jutsu/Stufe 2 Fähigkeiten: 6 Monate nach Bestehen zum Genin
- Keine A-Rang Jutsu/Stufe 3 oder Stufe 4 Fähigkeiten
- Max. Wissen: Stufe 4
Einstieg als Genin
Jutsu und Fähigkeiten ab dem B-Rang bzw. Stufe 2, die bei der Erstellung gewählt wurden, werden erst nach einer gewissen Zeit nach der Wiederherstellung freigeschaltet:
- E- bis C-Rang Jutsu/Stufe 1-2 Fähigkeiten: Sofort freigegeben
- B-Rang Jutsu: 2 Monate nach Wiederherstellung
- A-Rang Jutsu/Spezialtraining unter A-Rang: 4 Monate nach Wiederherstellung, RPG-Erlaubnis und Zustimmung der Landesführung weiterhin nötig
- Keine S-Rang Jutsu oder Stufe 3/4 Fähigkeiten
- Max. Wissen: Stufe 6
Einstieg als Chuunin
Jutsu und Fähigkeiten ab dem S-Rang bzw. Stufe 4, die bei der Erstellung gewählt wurden, werden erst nach einer gewissen Zeit nach der Wiederherstellung freigeschaltet:
- E- bis A-Rang Jutsu/Stufe 1-3 Fähigkeiten: Sofort freigegeben
- Stufe 4 Fähigkeiten/S-Rang Jutsu: 6 Monate nach Wiederherstellung
- Max. Wissen: Stufe 8
Einstieg als Jounin
Keine Einschränkungen.
Einstieg mit niedrigerem Rang
Sollte ein Charakter mit einem niedrigeren Rang einsteigen wollen, als er theoretisch könnte, so gilt folgendes: Der Spieler hat für die Auswahl an Jutsu, Fähigkeiten und Wissen die Beschränkungen, wie für den nächsthöheren Rang.
Wer also als Genin einsteigt, obwohl er als Jounin einsteigen könnte, erhält die Beschränkungen wie für einen neu erstellten Chuunin-Charakter.
Spieler, die als Akademist einsteigen, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Center-Training
Wiederhergestellte Charkatere können ihre überschüssigen TP, die sie nach der Wiederherstellung noch übrig behalten haben, über das Center-Training ohne Einschränkungen hinsichtlich von "Center-Punketn" verbrauchen. Sie müssen also nicht erst RPG-Logs vorlegen, um zusätzliches Training über das Center durchführen zu können.
Eigenentwicklungen
Neue Charaktere dürfen keine Eigenentwicklungen des alten Charakters übernehmen. Charaktere auf dem Genin-Rang besitzen ab dem Todestag ihres Charakters die normalen Einschränkungen für Eigenentwicklungen, wie ein Genin, der frisch bestanden hat.
Missionen
Beim Charakter werden die durchgeführten Missionen ebenfalls durch 2 geteilt und dem Charakter gutgeschrieben (es wird dabei aufgerundet). Dies gilt sowohl für ausgespielte Missionen als auch für nicht ausgespielte Missionen.
Sollte der Charakter nach diesen Punkten nicht die Anforderungen für einen bestimmten Missionstyp erfüllen, von dem er jedoch durchgeführte Missionen aufzuweisen hat, so werden die Missionen angepasst, sodass die Anforderungen vorhanden sind.
Diese Regelung gilt nicht für Charaktere, die auf dem Rang "Akademist" einsteigen.
Die Missionen müssen per Hand von einem Administrator nachgetragen werden.
Wiederholter Charaktertod
Stirbt der Charakter eines Accounts wiederholt, so besteht die Möglichkeit, dass die gleiche Zahl an Trainingstagen und Trainingspunkten erstattet wird, wie sie ausgehend vom stärksten gestorbenen Charkater verfügbar gewesen wären (auch dann, wenn nach dem jetzigen Charakter weniger Trainingstage erstattet würden). Starb der stärkste gestorbene Charakter durch freiwilligen Charaktertod, so gelten 50% der Trainingstage und Trainingspunkte dieses Charakters für die Untergrenze. Ob diese Regelung eintritt wird von der Administration entschieden.
Wird auf dem Akademisten-Rang gestartet, so wird der neu erstellte Charakter die nächste theoretische Geninprüfung automatisch bestehen. Dazu muss die Geninprüfung mit der entsprechenden Anmerkung versehen abgeschickt werden.
Verschenkung des Charakters
Mehr Informationen unter Charakter verschenken.
Hinweis zu Jutsu wie Edo Tensei etc.
Sollte ein Spieler einen freiwilligen Charaktertod gewählt haben, ist es ihm nicht mehr gestattet im Falle einer Widerbelebung (durch Edo Tensei etc.) diesen zu spielen. Man hat das Anrecht auf seinen früheren Chara durch den freiwilligen Charaktertod verwirkt.
Sollte ein Spieler nicht durch einen frewilligen Charaktertod einen Neuen bekommen und kommt in diese Situation, wird Weiteres vorgehen in einer RPG-Erlaubnis geregelt.
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