Strafenkatalog: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer regelmäßig durch unkooperatives oder unfreundliches Verhalten im Bereich der RPG-Erlaubnisse auffällt erhält eine mündliche Verwarnung in der RPG-Erlaubnis. Bei wiederholtem Auftreten (ein weiteres Mal innerhalb der gleichen RPG-Erlaubniss oder innerhalb 1 Monats in einer anderen RPG-Erlaubnis) kann eine Verwarnung erteilt werden.<br>
Wer regelmäßig durch unkooperatives oder unfreundliches Verhalten im Bereich der RPG-Erlaubnisse auffällt erhält eine mündliche Verwarnung in der RPG-Erlaubnis. Bei wiederholtem Auftreten (ein weiteres Mal innerhalb der gleichen RPG-Erlaubniss oder innerhalb 1 Monats in einer anderen RPG-Erlaubnis) kann eine Verwarnung erteilt werden.<br>
Unter diesen Punkt fällt auch das Nichteinhalten von Absprachen und Co in diesem Bereich, sowie das Ausschließen einzelner Mitglieder zuständiger Instanzen, sofern diese nicht direkt betroffen sind und somit ein Ausschluss gerechtfertigt ist.<br>
Unter diesen Punkt fällt auch das Nichteinhalten von Absprachen und Co in diesem Bereich, sowie das Ausschließen einzelner Mitglieder zuständiger Instanzen, sofern diese nicht direkt betroffen sind und somit ein Ausschluss gerechtfertigt ist.<br>
Ausnahmen: -
Ausnahmen: Eine Ausnahme stellen Support-Cos dar, da es in diesem Bereich wichtig ist, dass der User mit den bearbeitenden Personen zurecht kommt. Daher dürfen diese, auch wenn sie nicht persönlich betroffen sind aus Anfragen ausgeschlossen werden. Es müssen jedoch immer wenigstens 2 Support-Coadministratoren zugeschaltet sein, wenn die entsprechende Anfrage in den Bereich der Support-Cos fällt und es kann unter Umständen zu erhöhten Wartezeien kommen, wenn wenige Coadmin zu der Anfrage Zugriff haben.
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===Unangebrachtes Verhalten bei sonstigen Diskussionsmöglichkeiten mit einem Administratoren===
===Unangebrachtes Verhalten bei sonstigen Diskussionsmöglichkeiten mit einem Administratoren===
Wer regelmäßig durch unkooperatives oder unfreundliches Verhalten in den entsprechenden Bereichen (z.B. Support-Anfragen) auffällt, erhält eine mündliche Verwarnung im entsprechenden Bereich. Bei wiederholtem Auftreten (ein weiteres Mal innerhalb der gleichen Diskussion oder innerhalb 1 Monats in einer anderen Diskussion) kann eine Verwarnung erteilt werden.<br>
Wer regelmäßig durch unkooperatives oder unfreundliches Verhalten in den entsprechenden Bereichen (z.B. Support-Anfragen) auffällt, erhält eine mündliche Verwarnung im entsprechenden Bereich. Bei wiederholtem Auftreten (ein weiteres Mal innerhalb der gleichen Diskussion oder innerhalb 1 Monats in einer anderen Diskussion) kann eine Verwarnung erteilt werden.<br>

Version vom 20. Juli 2014, 20:41 Uhr

Dieser Abschnitt benötigt folgende Überarbeitungen:
1. Inhaltsverzeichnis deutlich kürzen und nur bis zur 2. Ebene anzeigen lassen

Allgemeines zu den Sanktionen

Wie werden Sanktionen eingetragen?

Wird eine Sanktion eingetragen, so wird diese ebenfalls als Verwarnung eingetragen. In diese Verwarnung wird die Art der Sanktion und ggf. die Dauer der Sanktion eingetragen.

Müssen die angegebenen Zeiten von Sanktionen genau so erteilt werden?

Der entsprechende Administrator hat die Befugnis die Dauer einer entsprechenden Sanktion nach unten hin zu senken (maximal jedoch zu halbieren!). Eine Verlängerung der Sanktionen ist nicht möglich.

Logs von Verwarnungen

Werden Verwarnungen oder mündliche Verwarnungen ausgesprochen, so hat der entsprechende Administrator oder Moderator im Falle einer Äußerung im Chat dafür zu sorgen, dass der Log (so vollständig wie möglich) gespeichert wird. Außerdem müssen jegliche mündlichen Verwarnungen nachvollziehbar sein (es muss entsprechend eine PM im Postausgang liegen, oder ein Log bzw. Foren-Post mit der mündlichen vorliegen).

Von Foren-Posts sollten außerdem Screenshots aufgenommen werden.

Verwarnungen sind nichtig, wenn keine Möglichkeit von Administrator-Seite besteht, die Verwarnung und ggf. mündliche Verwarnung nachzuweisen.

Editieren und Löschen von verwarnten Posts im Forum

Sollte ein Foren-Post nach einer mündlichen Verwarnung vom Ersteller ohne Absprache mit dem entsprechenden Administrator oder Moderator gelöscht oder editiert werden, um dadurch den entsprechenden verwarnten Inhalt zu entfernen, so wird dies wie eine Falschinformation gehandhabt.

Entfernen von Verwarnungen Verwarnungen, die älter als 1 Jahr sind, können auf Anfrage des Spielers entfernt werden lassen.

Arten von Sanktionen

Foren-Sperre

Der Spieler wird für alle Foren, außer dem eigenen Teamforum und dem Forum der Teams, welche er leitet, gesperrt. Nach Ablauf der Frist kann sich der Spieler wieder bei der Administration melden und sich von der Foren-Sperre befreien lassen.

Sperre für Eigenentwicklungen

Der Spieler kann für die gegebene Dauer keine Eigenentwicklungen mehr erstellen oder diese kommentieren.

Sperre für RPG-Erlaubnisse

Der Spieler kann für die gegebene Dauer keine RPG-Erlaubnisse mehr erstellen oder diese kommentieren.

Löschung

Der Account des Charakters wird gelöscht.

Charakter-Freeze

Der Charakter kann für die gegebene Dauer kein Training einstellen und erhält keine Trainingspunkte. Im RPG kann dies z.B. durch folgende Punkte begründet werden: Krankheit, kein Trainingsfortschritt (es funktioniert einfach nicht, egal wie man sich anstrengt). Zusätzlich beinhaltet der Charakter-Freeze die Sperre für Eigenentwicklungen und RPG-Erlaubnisse.

Verfahren bei Verwarnungen

Verwarnungen sollten im Normalfall wie folgt ablaufen:

  1. Die Person weist Fehlverhalten auf.
  2. Die Person wird von einem Administrator/Moderator auf das Fehlverhalten hingewiesen und gebeten dies zu unterlassen.
  3. Die Person ändert das Fehlverhalten nicht.
  4. Die Person erhält die Verwarnung.



Besonders Schritt 2 soll nicht übersprungen werden, sofern es sich nicht um besonders ernste Fälle handelt.

Forum-Verwarnungen

Auswirkungen von Forum-Verwarnungen

  • 1 Forum-Verwarnung
    • Keine Konsequenzen
  • 2 Forum-Verwarnungen
    • Im gleichen Gebiet und innerhalb 1 Monats: Forensperre für 2 Monate
  • 3 Forum-Verwarnungen
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 2 Monaten: Forensperre für 4 Monate
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 3 Monaten: Forensperre für 3 Monate
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 4 Monaten: Forensperre für 2 Monate
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 6 Monaten: Forensperre für 1 Monat
  • 4 oder mehr Forum-Verwarnungen
    • Innerhalb von 12 Monaten: Forensperre für 6 Monate



Gründe für eine Forum-Verwarnung

Forum-Verwarnungen können durch Moderatoren oder Administratoren für folgendes Fehlverhalten im Forum erteilt werden:

Wiederholtes Spamming

Mehrfaches (min. zweifaches) Abweichen von der Thematik des Threads in kürzeren Zeitabständen (2 Tage), ohne sich zwischenzeitlich sinnvoll zur Thematik zu äußern. Ausnahmen: Threads im normalen Off-Topic (nicht die Unterforen!), persönliche Threads in privaten Foren (z.B. Teamforen oder Admin-Unterforen)

Mehrfachposting

(einen neuen Post in einem Thread erstellen, obwohl der letzte Post bereits von der selben Person ist):

Doppelposts bei wiederholtem Auftreten (min. zweifach) innerhalb 1 Tages Dreifachposts (oder größer) bei erstem Auftreten Ausnahmen: Ankündigungs-Threads von Landesführern, Landesführer-Assistenten, Administratoren oder ähnlichen Personen, die eine offizielle leitende Rolle tragen, seit über 2 Wochen inaktive Threads, Threads bei denen dies zur strukturierten Abarbeitung beiträgt

Beleidigungen und Schimpfwortgebrauch

Gelten auch als Allgemeine Verwarnungen
Nicht spaßig gemeinte Beleidigungen (spaßig gemeinte Beleidigungen müssen als solche eindeutig markiert sein, dazu zählen keine Smilies), die durch besondere Härte auffallen, werden sofort verwarnt (z.B. die Beleidigung als "Hurensohn").

Unangebrachter Schimpfwortgebrauch

Leichte Unhöflichkeiten (im Eifer eines Gesprächs wird eine Person z.B. als "Idiot" betitelt) werden vorerst "mündlich" (= Post im Thread mit dem Hinweis auf das unhöfliche Verhalten) verwarnt. Bei wiederholtem Auftreten nach einer mündlichen Verwarnung im Thread wird eine Verwarnung eingetragen. Die mündliche Verwarnung gilt im entsprechenden Thread für 28 Tage.
Leichte Unhöflichkeit in mehreren Threads: Wird in einem Thread eine mündliche Verwarnung für Unhöflichkeit vergeben, so kann bei unhöflichem Verhalten in einem weiteren Thread eine weitere, allgemeine mündliche Verwarnung erteilt werden (z.B. "Bitte halte dich allgemein mit deinem Ton zurück, sonst muss ich eine Verwarnung erteilen"). Bessert sich das Verhalten daraufhin nicht, wird eine Verwarnung erteilt.
Die Einschätzung, ob es sich bei Beleidigungen oder Schimpfwortgebrauch um leichte Unhöflichkeiten handelt oder nicht obliegt dem Moderator oder Administratoren.
Ausnahmen: Eindeutig als Scherz gekennzeichnete Beleidigungen oder Unhöflichkeiten. Sollte sich jemand durch das Verhalten angegriffen fühlen, so kann der Post dennoch gemeldet werden. Ein Moderator muss dann prüfen, ob die Meldung sinnvoll ist. Erachtet er die Meldung als sinnvoll, so wird das Verhalten wie eine leichte Unhöflichkeit gehandhabt (in Ausnahmefällen darf allerdings auch hier direkt eine Verwarnung gegeben werden).

Vulgäre Ausdrücke

Werden wie der Gebrauch von Beleidigungen und Schimpfworten gehandhabt

Weiteres unangebrachtes Verhalten

Vulgäres, rassistisches, sexistisches oder anderweitig anstößiges Verhalten wird großteils wie der Gebrauch von Beleidigungen und Schimpfworten gehandhabt.
Die Differenzierung zwischen Hetzerei und beispielweise Satire im Bereich rassistischer, sexistischer, rechtsradikaler oder antisemitischer Inhalte gestaltet sich als außerordentlich schwierig. Solche veröffentlichten Inhalte, bei denen kein eindeutiger Hinweis auf (beispielsweise) satirischen Inhalt vorliegt und dadurch keine Differenzierung zu ungewünschten Inhalten möglich ist, werden ohne Vorwarnung von Seiten der Administration bzw. Moderation gelöscht und ggf. mit einer Verwarnung geahndet.
Solche Posts, die als Scherz, Satire oder ähnliche nicht ernst gemeinte Inhalte gekennzeichnet wurden, von Seiten der Administration bzw. Moderation allerdings nicht als solche angesehen werden, müssen erst mündlich verwarnt werden, bevor Verwarnungen durchgeführt oder Inhalte gelöscht werden dürfen.

Chat-Verwarnungen

Auswirkungen von Chat-Verwarnungen

  • 1 Chat-Verwarnung
    • Keine Konsequenzen
  • 2 Chat-Verwarnungen
    • Im gleichen Gebiet und innerhalb 1 Monats: Chatsperre für 7 Tage, Charakterfreeze für 1 Woche
  • 3 Chat-Verwarnungen
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 2 Monaten: Chatsperre für 7 Tage, Charakterfreeze für 2 Wochen
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 3 Monaten: Chatsperre für 7 Tage, Charakterfreeze für 1 Woche
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 4 Monaten: Chatsperre für 4 Tage
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 6 Monaten: Chatsperre für 2 Tage
  • 4 oder mehr Chat -Verwarnungen
    • Innerhalb von 12 Monaten: Chatsperre für 7 Tage, Charakterfreeze für 2 Wochen



Gründe für eine Chat-Verwarnung

Chat-Verwarnungen können durch Chat-Administratoren oder Administratoren für folgendes Fehlverhalten im Forum erteilt werden:

Wiederholtes Spamming

Wiederholtes sinnloses Abschicken von Nachrichten, welche die Möglichkeit zur Kommunikation im Chatraum stören. Wird nach einer offenen Aufforderung zum Unterlassen nicht aufgehört, so darf eine Verwarnung erteilt werden. Ausnahmen: -

Beleidigungen und Schimpfwortgebrauch

Gelten auch als Allgemeine Verwarnungen
Nicht spaßig gemeinte Beleidigungen (spaßig gemeinte Beleidigungen müssen als solche eindeutig markiert sein, dazu zählen keine Smilies), die durch besondere Härte auffallen, werden sofort verwarnt (z.B. die Beleidigung als "Hurensohn").

Unangebrachter Schimpfwortgebrauch

Leichte Unhöflichkeiten (im Eifer eines Gesprächs wird eine Person z.B. als "Idiot" betitelt) werden vorerst "mündlich" (= offene Bitte das Verhalten zu unterlassen) verwarnt. Bei wiederholtem Auftreten nach einer mündlichen Verwarnung wird eine Verwarnung eingetragen. Die mündliche Verwarnung gilt für den Rest des Tages. Bei wiederholtem Auftreten (min. 3 Mal die Woche) darf eine Verwarnung ohne vorherige Aufforderung durchgeführt werden.
Die Einschätzung, ob es sich bei Beleidigungen oder Schimpfwortgebrauch um leichte Unhöflichkeiten handelt oder nicht obliegt dem Moderator oder Administratoren.
Ausnahmen: Eindeutig als Scherz gekennzeichnete Beleidigungen oder Unhöflichkeiten. Sollte sich jemand durch das Verhalten angegriffen fühlen, so kann der Text dennoch einem Chat-Administratoren gemeldet werden. Ein Chat-Administrator muss dann prüfen, ob die Meldung sinnvoll ist. Erachtet er die Meldung als sinnvoll, so wird das Verhalten wie eine leichte Unhöflichkeit gehandhabt (in Ausnahmefällen darf allerdings auch hier direkt eine Verwarnung gegeben werden).

Vulgäre Ausdrücke

Werden wie der Gebrauch von Beleidigungen und Schimpfworten gehandhabt.

Weiteres unangebrachtes Verhalten

Vulgäres, rassistisches, sexistisches oder anderweitig anstößiges Verhalten wird großteils wie der Gebrauch von Beleidigungen und Schimpfworten gehandhabt.
Die Differenzierung zwischen Hetzerei und beispielweise Satire im Bereich rassistischer, sexistischer, rechtsradikaler oder antisemitischer Inhalte gestaltet sich als außerordentlich schwierig. Solche veröffentlichten Inhalte, bei denen kein eindeutiger Hinweis auf (beispielsweise) satirischen Inhalt vorliegt und dadurch keine Differenzierung zu ungewünschten Inhalten möglich ist, werden ohne Vorwarnung von Seiten der Administration bzw. Moderation gelöscht und ggf. mit einer Verwarnung geahndet.
Solche Posts, die als Scherz, Satire oder ähnliche nicht ernst gemeinte Inhalte gekennzeichnet wurden, von Seiten der Administration bzw. Moderation allerdings nicht als solche angesehen werden, müssen erst mündlich verwarnt werden, bevor Verwarnungen durchgeführt oder Inhalte gelöscht werden dürfen.

Allgemeine Verwarnungen

Auswirkungen von Allgemeinen Verwarnungen

  • 1 Allgemeine Verwarnung
    • Keine Konsequenzen
  • 2 Allgemeine Verwarnungen
    • Im gleichen Gebiet und innerhalb 1 Monats: Sperre im entsprechenden Gebiet für 1 Monat
  • 3 Allgemeine Verwarnungen
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 2 Monaten: Charakter Freeze für 1 Monat
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 3 Monaten: Charakter Freeze für 3 Wochen
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 4 Monaten: Charakter Freeze für 2 Wochen
    • In unterschiedlichen Gebieten innerhalb von 6 Monaten: Charakter-Freeze für 1 Woche
  • 4 oder mehr Allgemeine Verwarnungen
    • Innerhalb von 12 Monaten: Löschung



Gründe für eine allgemeine Verwarnung

Allgemeine-Verwarnungen können durch Moderatoren oder Administratoren für folgendes Fehlverhalten außerhalb von Forum und Chat erteilt werden:

Wiederholtes Spamming

Wiederholtes sinnloses Abschicken von Nachrichten, welche die Möglichkeit zur Kommunikation im entsprechenden Bereich (z.B. Eigenentwicklungen, RPG-Erlaubnisse, private Nachrichten etc.) stören. Wird nach einer offenen Aufforderung zum Unterlassen nicht aufgehört, so darf eine Verwarnung erteilt werden.
Ausnahmen: -

Beleidigungen und Schimpfwortgebrauch

Nicht spaßig gemeinte Beleidigungen (spaßig gemeinte Beleidigungen müssen als solche eindeutig markiert sein, dazu zählen keine Smilies), die durch besondere Härte auffallen, werden sofort verwarnt (z.B. die Beleidigung als "Hurensohn").

Unangebrachter Schimpfwortgebrauch

Leichte Unhöflichkeiten (im Eifer eines Gesprächs wird eine Person z.B. als "Idiot" betitelt) werden vorerst "mündlich" (= offene Bitte das Verhalten zu unterlassen) verwarnt. Bei wiederholtem Auftreten nach einer mündlichen Verwarnung wird eine Verwarnung eingetragen. Die mündliche Verwarnung gilt für den Rest des Tages. Bei wiederholtem Auftreten (min. 3 Mal die Woche) darf eine Verwarnung ohne vorherige Aufforderung durchgeführt werden.
Die Einschätzung, ob es sich bei Beleidigungen oder Schimpfwortgebrauch um leichte Unhöflichkeiten handelt oder nicht obliegt dem Moderator oder Administratoren.
Ausnahmen: Eindeutig als Scherz gekennzeichnete Beleidigungen oder Unhöflichkeiten. Sollte sich jemand durch das Verhalten angegriffen fühlen, so kann der Text dennoch einem Administratoren gemeldet werden. Ein Administrator muss dann prüfen, ob die Meldung sinnvoll ist. Erachtet er die Meldung als sinnvoll, so wird das Verhalten wie eine leichte Unhöflichkeit gehandhabt (in Ausnahmefällen darf allerdings auch hier direkt eine Verwarnung gegeben werden).

Vulgäre Ausdrücke

Werden wie der Gebrauch von Beleidigungen und Schimpfworten gehandhabt

Weiteres unangebrachtes Verhalten

Vulgäres, rassistisches, sexistisches oder anderweitig anstößiges Verhalten wird großteils wie der Gebrauch von Beleidigungen und Schimpfworten gehandhabt.
Die Differenzierung zwischen Hetzerei und beispielweise Satire im Bereich rassistischer, sexistischer, rechtsradikaler oder antisemitischer Inhalte gestaltet sich als außerordentlich schwierig. Solche veröffentlichten Inhalte, bei denen kein eindeutiger Hinweis auf (beispielsweise) satirischen Inhalt vorliegt und dadurch keine Differenzierung zu ungewünschten Inhalten möglich ist, werden ohne Vorwarnung von Seiten der Administration bzw. Moderation gelöscht und ggf. mit einer Verwarnung geahndet.
Solche Posts, die als Scherz, Satire oder ähnliche nicht ernst gemeinte Inhalte gekennzeichnet wurden, von Seiten der Administration bzw. Moderation allerdings nicht als solche angesehen werden, müssen erst mündlich verwarnt werden, bevor Verwarnungen durchgeführt oder Inhalte gelöscht werden dürfen.

Falschinformationen

Werden Administratoren oder Moderatoren wiederholt (zweifach innerhalb von 2 Monaten) Falschinformationen gegeben (z.B. "Ich habe mir von Spieler X die Erlaubnis geholt, dass ich seine Eigenentwicklung kopieren darf" obwohl Spieler X dies nie getan hat), so kann eine Verwarnung erteilt werden.
Werden Administratoren oder Moderatoren gravierende Falschinformationen genannt (z.B. "Admin X hat mir bereits die Erlaubnis für meine Anfrage erteilt" obwohl Admin X dies nie getan hat), so kann sofort eine Verwarnung erteilt werden.
Fällt ein Spieler mehrfach durch Falschaussagen auf, so kann eine mündliche Verwarnung erteilt werden. Werden innerhalb der nächsten 4 Monate weitere Falschinformationen gegeben, so kann eine Verwarnung erteilt werden.
Ausnahmen: In bedingtem Maße unfreiwillige Weitergabe von Falschinformationen (z.B. durch Missverständnisse). Wer jedoch mehrfach (dreifach innerhalb von 4 Monaten) unfreiwillig Falschinformationen weitergibt hat dennoch mit einer Verwarnung zu rechnen. Um dies zu vermeiden sollte im Zweifelsfall erst noch einmal nachgefragt werden.

Personen gegeneinander ausspielen

Wer dafür sorgt, dass Spieler, Administratoren oder Moderatoren gegen andere Spieler, Administratoren oder Moderatoren aufgebracht werden erhält eine mündliche Verwarnung. Ändert sich an dem Verhalten nichts, so kann eine Verwarnung erteilt werden.
Ausnahmen: -

Mobbing und Provokation

Wer andere Spieler, Administratoren oder Moderatoren mobbt oder provoziert erhält eine mündliche Verwarnung. Wird das Mobbing/die Provokation daraufhin nicht unterlassen, so wird eine Verwarnung erteilt.
Wer andere Spieler zum Mobbing oder zur Provokation auffordert oder anstiftet erhält eine mündliche Verwarnung. Wird das Mobbing/die Provokation daraufhin nicht unterlassen, so wird eine Verwarnung erteilt.
Wer sich durch andere Personen gemobbt oder provoziert fühlt, soll entsprechende Chat-Logs, Foren-Kommentare, persönliche Nachrichten oder ähnliches Material mit Datum und Uhrzeit speichern, um es im entsprechenden Fall vorlegen zu können.
Ausnahmen: -

Unangebrachtes Verhalten in Eigenentwicklungen

Wer regelmäßig durch unkooperatives oder unfreundliches Verhalten im Bereich der Eigenentwicklungen auffällt erhält eine mündliche Verwarnung in der Eigenentwicklung. Bei wiederholtem Auftreten

(ein weiteres Mal innerhalb der gleichen Eigenentwicklung oder innerhalb 1 Monats in einer anderen Eigenentwicklung) kann eine Verwarnung erteilt werden.
Unter diesen Punkt fällt auch das Nichteinhalten von Absprachen und Co in diesem Bereich.
Ausnahmen: -

Unangebrachtes Verhalten in RPG-Erlaubnissen

Wer regelmäßig durch unkooperatives oder unfreundliches Verhalten im Bereich der RPG-Erlaubnisse auffällt erhält eine mündliche Verwarnung in der RPG-Erlaubnis. Bei wiederholtem Auftreten (ein weiteres Mal innerhalb der gleichen RPG-Erlaubniss oder innerhalb 1 Monats in einer anderen RPG-Erlaubnis) kann eine Verwarnung erteilt werden.
Unter diesen Punkt fällt auch das Nichteinhalten von Absprachen und Co in diesem Bereich, sowie das Ausschließen einzelner Mitglieder zuständiger Instanzen, sofern diese nicht direkt betroffen sind und somit ein Ausschluss gerechtfertigt ist.
Ausnahmen: Eine Ausnahme stellen Support-Cos dar, da es in diesem Bereich wichtig ist, dass der User mit den bearbeitenden Personen zurecht kommt. Daher dürfen diese, auch wenn sie nicht persönlich betroffen sind aus Anfragen ausgeschlossen werden. Es müssen jedoch immer wenigstens 2 Support-Coadministratoren zugeschaltet sein, wenn die entsprechende Anfrage in den Bereich der Support-Cos fällt und es kann unter Umständen zu erhöhten Wartezeien kommen, wenn wenige Coadmin zu der Anfrage Zugriff haben.

Unangebrachtes Verhalten bei sonstigen Diskussionsmöglichkeiten mit einem Administratoren

Wer regelmäßig durch unkooperatives oder unfreundliches Verhalten in den entsprechenden Bereichen (z.B. Support-Anfragen) auffällt, erhält eine mündliche Verwarnung im entsprechenden Bereich. Bei wiederholtem Auftreten (ein weiteres Mal innerhalb der gleichen Diskussion oder innerhalb 1 Monats in einer anderen Diskussion) kann eine Verwarnung erteilt werden.
Unter diesen Punkt fällt auch das Nichteinhalten von Absprachen und Co in diesem Bereich, sowie das Ausschließen einzelner Mitglieder zuständiger Instanzen, sofern diese nicht direkt betroffen sind und somit ein Ausschluss gerechtfertigt ist.
Ausnahmen: -

Ausnutzung von Systemfehlern, Cheating und ähnliche Fälle

Wer sich durch Ausnutzung von Systemfehlern (auch Lücken im System), Cheating oder auf ähnliche unfaire Weise Vorteile gegenüber anderen Spielern verschafft und dies nicht innerhalb von einer Woche meldet hat mit einer Verwarnung zu rechnen.
Findet eine besonders starke Bevorteilung durch die Ausnutzung statt, so kann auch eine beliebige andere Sanktion erfolgen.
Fand die Ausnutzung offensichtlich absichtlich statt, so kann auch eine beliebige andere Sanktion erfolgen.
Die oberen Fälle gelten auch, wenn durch die Ausnutzung andere Spieler benachteiligt oder beeinflusst wurden. Ausnahmen: -

Besonderheiten:

Wurde ein Bug im Bugs/Probleme Forum gemeldet, so gilt dieser als gemeldet. Betroffene Personen müssen den Bug dann nicht abermals selbst melden oder mitteilen, dass der Bug auch bei ihnen vorliegt.
Sollte ein Administrator mitteilen, dass der Bug behoben ist, dies jedoch bei einer betroffenen Person nicht der Fall sein, so hat diese Person dies zu melden.

Nichteinhalten offizieller Absprachen

Wer Absprachen mit Co-Administratoren, Landesführern oder Personen in ähnlicher Position missachtet wird mündlich verwarnt. Mehrfache oder wiederholte Missachtung erlaubt frühzeitigere Verwarnungen.
Ausnahmen: Offizielle Absprachen werden im Nachhinein durch eine erneute offizielle Absprache mit der selben oder höhergestellten Personen (z.B. Administratoren) aufgehoben oder überarbeitet. Es ist in jedem Fall von der Administration zu prüfen, ob die Nichteinhaltung der Absprache gegebenenfalls berechtigt war.
Die betroffenen Personen, deren Absprachen ignoriert werden, können hier ggf. auch erbitten, dass keine Verwarnung erteilt wird.

Lügen oder beabsichtigtes Zurückhalten von Informationen

Wer beispielsweise in RPG-Erlaubnissen, Eigenentwicklungen oder ähnlichen offiziellen Absprachen gegenüber Personen wie Administratoren, Landesführern, NPC oder Personen ähnlicher Position lügt oder ihnen gegenüber Informationen zurückhält, um sich dadurch Vorteile zu verschaffen oder den Ausgang der Absprache zu beeinflussen, wird verwarnt.
Unter diesen Punkt fällt auch das absichtliche "verharmlosen", Kleinhalten gewisser Dinge. Wer sich beispielsweise die Erlaubnis dafür holt "Verteidigungsanlagen an der Grenze etwas aufzurüsten", eigentlich allerdings meint eine chinesische Mauer um das ganze Dorf zu ziehen fällt unter diesen Punkt.
Ausnahmen: Die betroffenen Personen, die belogen wurden, oder denen Informationen nicht hinreichend gegeben wurden, können hier ggf. auch erbitten, dass keine Verwarnung erteilt wird.

Sonstiges unangebrachtes Verhalten

Sonstiges unangebrachtes Verhalten, das bisher nicht im Strafenkatalog untergekommen ist, kann von der Administration mündlich verwarnt werden. Eine mündliche Verwarnung ist nur dann akzeptabel, wenn mindestens 3 Administratoren darüber einstimmen, dass es sich um unangebrachtes Verhalten handelt.
Wird die mündliche Verwarnung ignoriert, so kann eine normale Verwarnung erteilt werden.
Ausnahmen: Keine.

Frage-Sektion

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