Strafenkatalog: Unterschied zwischen den Versionen
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Zudem kann ab | Zudem kann ab 2 Verwarnungen ein Amtsentzug erfolgen, sofern ein oder mehrere Ämter vorhanden sind, welche mit repräsentativen Eigenschaften versehen sind oder aber die Art des Fehlverhaltens darauf schließen lässt, dass die Person dieses Amt nicht länger Zweckmäßig erfüllen kann. In letzterem Fall kann der Amtsentzug auch früher erfolgen. | ||
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Version vom 28. Dezember 2014, 03:13 Uhr
Geltungsbereich
Die genannten Punkte gelten grundsätzlich nur für Verhaltensweisen innerhalb Narutorpg.de, sowie dem dazugehörigen Chat. Sollten einzelne Punkte auch dann geahndet werden, wenn diese außerhalb dieser Angebote stattfinden, so ist dies bei dem jeweiligen Punkt explizit gekennzeichnet.
Gründe für Verwarnungen
Spamming
Hierunter fallen:
- Eindeutig nicht zur Thematik des Threads gehörende Posts im Forum oder einer Anfrage
- Mehrere aufeinander folgende Posts in dem selben Forenthread oder der selben Anfrage, sofern nicht wenigstens 7 Tage zwischen den Posts liegen
- Eindeutig nicht zur Thematik des Raums gehörende Posts im Chat
- Mehrere, innerhalb weniger Sekunden folgende Posts im Chat in einem Ausmaß, welche das Chatten der anderen Nutzer beeinträchtigen oder verhindern
- Das versenden von PNs oder sonstiger Nachrichten in einer Häufigkeit oder mit einem Inhalt, welcher darauf schließen lässt, dass die betroffene Person
dadurch in ihrem Spielerlebnis beeinträchtigt wird[1]
Unangebrachte Ausdrucksweise
Hierunter fallen:
- Beleidigungen
- Schimpfwortgebrauch
- Vulgäre Ausdrücke
- sexistisches Verhalten
- rassistisches Verhalten
Falschinformationen
Hierunter fallen:
- Die Herausgabe falscher oder unvollständiger Informationen an Inhaber eines Amts, um sich einen Vorteil daraus zu verschaffen[2]
- Das Ausspielen von mindestens 2 Personen gegeneinander, indem ihnen falsche oder unvollständige Informationen gegeben werden[2]
- Das Aufhetzen einer oder mehrerer Personen gegen eine oder mehrere Personen durch die Herausgabe falscher oder unvollständiger Informationen [2]
- Das nachträgliche Verändern oder Entfernen von zu diesem Zeitpunkt bereits gemeldeten Beiträgen, ohne die Zustimmung eines Moderators oder Administrators
Mobbing und Provokation
Hierunter fallen:
- aktives Mobbing oder Provokation einer oder mehrerer Personen
- das Anstiften einer Person eine oder mehrere dritte Personen zu mobben oder zu provozieren
Unkooperatives Verhalten gegenüber einem Amtsinhaber
Hierunter fallen:
- mangelnde Kooperationsbereitschaft in Verbesserungsvorschlägen, Anfragen oder ähnlichen Diskussionsmedien, wenn zuvor eine für diesen Bereich zuständige Person Änderungswünsche geäußert hat
- Der Ausschluss einer für diesen Bereich zusändigen Person, sofern diese von der Anfrage nicht persönlich betroffen ist [3]
Ausnutzung von Systemfehlern, Cheating und ähnliches
Hierunter fallen:
- Systemfehler[4][2]
- Sicherheitslücken[2][4]
Nichteinhalten offizieller Absprachen
Hierunter fallen:
- Das nichteinhalten offizieller Absprachen[5]
Weitergabe interner Informationen
- Die Weitergabe interner Informationen ist grundsätzlich nur dann gestattet, wenn aus dem Thema ausdrücklich hervorgeht, dass die Informationen für die Person/Personengruppe an welche sie weitergegeben werden bereits zum Zeitpunkt der Weitergabe bestimmt sind [2]
Sonstiges Fehlverhalten
Sonstiges Fehlverhalten kann nachträglich in den Strafenkatalog ergänzt werden. Eine Verwarnung sollte jedoch nur dann dennoch erteilt werden, wenn davon aus zu gehen ist, dass das Fehlverhalten zu einer schweren Beeinträchtigung einer einzelnen oder mehrerer Person geführt hat, ein Gesetzesverstoß nach geltendem deutschem Recht vorlag oder von der Allgemeinheit als störend empfunden wird.
Voraussetzungen für eine Verwarnung
Um eine Verwarnung zu erteilen müssen einige Bedingungen erfüllt werden.
Bereiche
Wird einer der oben genannten Gründe erfüllt, so wird zwischen Verwarnungen im öffentlichen Bereich [6] und nicht öffentlichen Bereich [7] unterschieden.
Öffentlicher Bereich
In öffentlichen Bereichen kann auch dann eine Verwarnung erfolgen, wenn sich keine der beteiligten Personen beschwert.
nicht öffentlicher Bereich
In nicht öffentlichen Bereichen sind wir auf Meldungen angewiesen, weshalb hier nur dann Verwarnungen erfolgen, wenn sich eine der beteiligten Personen beschwert.
Logs
Die Gründe für eine Verwarnung müssen grundsätzlich für 2 Monate von der verwarnenden Person in Form eines Logs gespeichert und bei Bedarf vorgelegt werden.
Absprachen
Verwarnende Personen müssen sich mit wenigstens einer weiteren Person vor der Erteilung einer Verwarnung absprechen. Ist das Vergehen derart schwer, dass ein sofortiges Eingreifen erfolgen muss, so muss diese Absprache nachträglich erfolgen. Die erfolgte Maßnahme kann in diesem Fall gegebenenfalls rückgängig gemacht werden.
Ablauf und Folgen von Verwarnungen
Ablauf
Hierbei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Fehlverhalten im selben Bereich vorlag.[8]
1. Fehlverhalten: Es erfolgt eine mündliche Verwarnung.
2. Fehlverhalten: Es folgt eine schriftliche Verwarnung.
Jedes folgende Fehlverhalten zieht eine weitere schriftliche Verwarnung nach sich.
Das Erteilen einer neuen Verwarnung ist lediglich dann möglich, wenn der User zwischenzeitlich auf sein Fehlverhalten hingewiesen wurde.
Folgen
Im Folgenden wird grundsätzlich von schriftlichen Verwarnungen ausgegangen, bei welchen das selbe Fehlverhalten vorlag.
1. Verwarnung: Keine Folgen
2. Verwarnung innerhalb eines Monats: Sperre für den Ort des letzten Vorfalls für einen Monat[9]
3. Verwarnung innerhalb von 3 Monaten: Sperre für den Ort des letzten Vorfalls für 2 Monate[9]
4. Verwarnung innerhalb von 4 Monaten: Sperre für den Ort des letzten Vorfalls für 3 Monate[9], Charakterfreeze[10] für 1 Monat.
Pro weiterer Verwarnung kommen folgende Einschränkungen hinzu:
- Die Zeitspanne, innerhalb welcher die Verwarnungen erfolgen müssen wird um 1 Monat erhöht[11]
- Die Sperre wird um 1 Monat erhöht
- Der Charakterfreeze wird um 1 Monat erhöht
Sollte bereits eine Sperre an einem Ort erfolgt sein und daraufhin das selbe Fehlverhalen an einem anderen Ort erfolgen, so wird die Folge dennoch so erhöht, als habe sie an dem vorherigen Ort stattgefunden und zusätzlich der andere Ort ebenfalls für die selbe Zeitspanne gesperrt.
Zudem kann ab 2 Verwarnungen ein Amtsentzug erfolgen, sofern ein oder mehrere Ämter vorhanden sind, welche mit repräsentativen Eigenschaften versehen sind oder aber die Art des Fehlverhaltens darauf schließen lässt, dass die Person dieses Amt nicht länger Zweckmäßig erfüllen kann. In letzterem Fall kann der Amtsentzug auch früher erfolgen.
Abweichungen
Abweichungen sind in besonders schweren Fällen möglich. Besonders schwere Fälle sind zum Beispiel:
- Offensichtliche Verstöße gegen geltendes deutsches Recht
- Posten pornografischer Inhalte[12]
- widerholte Posts mit Schadhaften Links oder Inhalten
- mehrere schwere Beleidigungen innerhalb kurzer Zeit
- Accounts, welche augenscheinlich lediglich dazu erstellt wurden den Spielverlauf zu stören, besonders dann, wenn kurz davor bereits ein störender Account entfernt wurde.[13]
- Personen, welche trotz mehrfacher Verwarnung keine Einsicht zeigen, sodass keine Besserung zu erwarten ist
In solchen Fällen können die Konsequenzen bishin zur Accountlöschung reichen. Es sollte zuvor dennoch immer wenigstens eine mündliche Verwarnung erfolgen. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass diese Abweichungen ausschließlich für sehr schwere Fälle gedacht sind. Es sollte also gut abgewägt werden, ob es sich tatsächlich um einen besonders schweren Fall handelt, bevor eine solche Abweichung genutzt wird.
- ↑ Hierunter fällt zum Beispiel nicht genehmigte Fremdwerbung
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 Dieses Verhalten kann in solchen Fällen, in welchen es grundsätzlich dazu geeignet ist dem Ruf des Spiels zu schaden auch dann geahndet werden, wenn dieses Verhalten außerhalb des Geltungsbereichs, aber im Zusammenhang mit den Angeboten von Narutorpg.de getätigt oder bekannt wird
- ↑ Support-Cos stellen eine Ausnahme in diesem Punkt dar
- ↑ 4,0 4,1 Wird der Fehler innerhalb von 7 Tagen gemeldet und ist nicht offensichtlich vorsätzlich genutzt worden wird von einer Verwranung abgesehen
- ↑ Dieses liegt auch dann vor, wenn von Seiten eines im jeweiligen Bereich zuständigen Amtsinhabers eine Vorgabe gemacht wurde, welcher von der ausführenden Person nicht zugestimmt wurde
- ↑ z.b. Forum
- ↑ z.b. PNs
- ↑ Eine Person hat zum Beispiel 2 mal jemanden gemobbt, nicht jedoch einmal jemanden gemobbt und einmal offizielle Absprachen ignoriert
- ↑ 9,0 9,1 9,2 trat das Fehlverhalten im Forum auf würde man zum Beispiele eine Forensperre erhalten
- ↑ Der Charakter erhält weder Training, noch kann er am RPG teilnehmen
- ↑ max.12 Monate
- ↑ Damit sind keine Andeutungen gemeint, sondern das Postn tatsächlich eindeutiger Inhalte
- ↑ Dies betrifft vorallem solche Accounts, welche in großen Mengen störende Beiträge kurz nach ihrer Anmeldung tätigen
Frage-Sektion
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