Regeln von Eigenentwicklungen
Anforderungen für Eigenentwicklungen
Bei den hier aufgelisteten Anforderungen für Eigenentwicklungen handelt es sich um Richtlinien, von denen in Einzelfällen mit besonderer Begründung abgewichen werden kann. Diese Entscheidung obliegt den Regel-Co-Administratoren.
Bei der Erstellung von EEs soll der Ersteller sich an diese Richtlinien halten und die Anforderungen von Beginn an notieren. Es kann dann im Verlauf der EE angefragt werden, ob die Anforderungen nicht gegebenenfalls abgeändert werden können.
Entwicklungen des eigenen Charakters
Wird eine Eigenentwicklung erstellt, dann müssen die vollen Anforderungen für die Entwicklung und Durchführung vom Charakter erfüllt werden. Das bedeutet:
Bei Jutsu: | Der Charakter benötigt das volle Wissen und die vollen Taijutsu-/Ninjutsu-/Genjutsu-Anforderungen und ggf. Fähigkeitsanforderungen, um die Jutsu zu entwickeln. |
Bei Fähigkeiten: | Der Charakter benötigt das volle Wissen und die vollen Fähigkeitsanforderungen, um die Fähigkeit zu entwickeln. |
Bei Items: | Der Charakter benötigt das volle Wissen und die vollen Fähigkeitsanfoderungen, um das Item anwenden und herstellen zu können. Sofern dies bei der Entwicklung nicht gegenteilig vermerkt ist müssen alle Effekte des Items direkt erlernt werden. |
Bei OPs, Genveränderungen und Ähnlichem: | Der Charakter benötigt das volle Wissen und die vollen Fähigkeitsanforderungen, um die Operation selbst durchführen zu können.[1] Jemand mit OP-Fähigkeit 3 kann damit keine EEs für sich selbst entwickeln, die Operationen am Chakra-Fluss einschließen. |
Die Entwicklung soll von eurem Charakter ausgehen. Wenn eine solche Eigenentwicklung nicht von eurem eigenen Charakter ausgehen kann, weil dieser nicht in der Lage ist, die Anforderungen zu erfüllen, dann müsst ihr nach anderen Spieler-Charakteren suchen, die eine solche Eigenentwicklung durchführen und dann an euch weitergeben oder an euch anwenden können. Siehe dazu: Eigenentwicklungen weitergeben/auf andere Anwenden.
Richtlinie für Wissens-Anforderungen
Bei Eigenentwicklungen ist es immer nötig, dass der Charakter gewisse Anforderungen im Bereich Wissen erfüllt. Grob kann festgehalten werden:
Jutsurang | E-/D-Rang | C-Rang | B-Rang | A-Rang | S-Rang |
Anforderung | Wissen Stufe 4 (selten weniger) | Wissen Stufe 4-5 | Wissen Stufe 5-7 | Wissen Stufe 5-7 | Wissen Stufe 9-10 |
Welches Wissen bei welcher Eigenentwicklung?
Hier einige Beispiele dafür, welches Wissen bei welchen Eigenentwicklungen sinnvoll zum Tragen kommt:
Beispiel: | |
Schwert | Waffenkunde |
Schwert + Chakra-Effekt | Waffenkunde + Wissen über Chakra |
Schwert + Jutsu | Waffenkunde + Wissen über Chakra +Wissen über Jutsu |
Jutsu | Wissen über Chakra + Wissen über Jutsu |
Eigenentwicklungen und vorhandene Effekte
Soll eine Eigenentwicklungen dazu dienen, Effekte zu kopieren (und kaum abzuwandeln), die bereits in Jutsu, Fähigkeiten, Siegel etc. verfügbar sind (keine anderen Eigenentwicklungen!) und lediglich in einer anderen Form einzubringen (Beispielsweise den Effekt der Chakratore über Gegenstände verfügbar machen), dann sollte sich bei den Anforderungen daran orientiert werden, dass die TP-Kosten-Werte der Anforderungen in beiden Fällen etwa gleich sind.
Beispiel |
Möchte jemand zum Beispiel die Jutsu Fuuton Shinkuha über eine Nahkampfwaffe erlernen, so sollten sich die TP-Kosten dieser EE an den TP-Kosten von Jutsu im Bereich C-Rang orientieren. |
Informationen zum Baukastensystem
coming soon
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- ↑ Wer die Operation an sich selbst durchführen lassen will, der muss trotzdem die vollen Anforderungen dafür besitzen