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Übernahme einzigartiger Effekte und Entwicklungen

Hier befinden sich Regeln bezüglich der Übernahme bereits erstellter Eigenentwicklungen und Effekte.

  • Einzigartige Effekte können von niemand anderem als ihrem Ersteller zur Erstellung einer EE genutzt werden. Ein einzigartiger Effekt ist ein Effekt, welcher:
    • Nicht im offiziellen Wiki, der Jutsuliste, einer öffentlichen Fähigkeit, einem öffentlichen Item oder Baukasten vorkommt
    • Es sich nicht um die reine Verbesserung eines öffentlich bestehenden Zahlenwerts handelt [1]
    • Der Effekt wurde vor 2017 nicht bereits von mindestens 3 Personen beantragt
  • Eigenentwicklungen ab dem A-Rang Niveau können nicht in identischer oder sehr ähnlicher Form beantragt werden, wenn diese mindestens 3 verschiedene Effekte beinhalten, von denen mindestens einer nicht dem öffentlichen Baukasten entspringt.

Oben genannte Regeln entfallen, wenn der Ersteller der Entwicklung oder des Effekts:

  • seine Einverständnis zur Übernahme gibt
  • inaktiv wird[2]
  • weniger als 2 Missionen innerhalb des letzten Jahres gemacht hat[2]
  • die Eigenentwicklung freiwillig[3] oder unfreiwillig[4] innerhalb des Rollenspiels weiter gibt.
    • In diesem Fall kann lediglich eine exakte Kopie der EE erstellt werden. Es wird nicht automatisch auch der Effekt freigegeben, sofern sich ein einzigartiger Effekt darin befindet.

Als Ersteller gilt dabei immer jede Person, welche eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Sie hat diesen Effekt oder diese Entwicklung als Erster beantragt und erlernt
    • Kann diese Person auf Grund der obigen Regeln nicht mehr darüber entscheiden, geht das Recht an den Zweiten über und so weiter
  • Dieser Effekt bestand bereits vor Juli 2016 in einer ihrer Eigenentwicklungen oder diese Eigenentwicklung ist bereits vor diesem Zeitraum von ihr beantragt worden

Falls mehrere Personen das Recht haben über die Nutzung eines Effekts oder die Beantragung einer EE zu entscheiden, so genügt es, wenn eine dieser Personen die Nutzung verneint, damit sie nicht genutzt werden darf.
Dies betrifft ausschließlich die Beantragung einer EE. Die Weitergabe einer Entwicklung durch einen Ersteller innerhalb des Rollenspiels ist dadurch nicht beschränkt.

Beispiele für nicht einzigartige EEs
Eine Taijutsu, welche ausschließlich öffentliche Effekte enthält, wie EP, BP und Ausdauerschaden

Bei einer Raitonjutsu wird lediglich der Flächenschaden um 2 Meter erhöht.
Die Grundwerte eines Ninjas sollen mittels einer EE erhöht werden.

Beispiele für nicht einzigartige Effekte
Flächenschaden x Meter.

Paralysechance um 10% erhöht.
10% Bonus auf Jutsuforschung


Einzigartige Techniken im RPG erhalten

Der Ersteller einer einzigartigen Technik oder eines Effekts kann im RPG über Personenkenntnis herausgefunden werden, sofern dem Suchenden nicht ohnehin bekannt ist wer der Ersteller der jeweiligen Technik ist.
Hierbei muss ein Wurf auf Personenkenntnis für Detailinformationen erfolgreich abgelegt werden. Allgemeine oder genaue Informationen reichen hierbei nicht aus.
Erfährt man so die Identität des Erstellers oder kennt diesen ohnehin, kann man mit diesem interagieren, um die Technik zu erhalten. Hierbei gilt:

  • Die Interaktion fällt unter die Regeln zum Interagieren mit inaktiven Spielern, sofern der Ersteller die Interaktion vermeidet oder nicht wünscht
  • Es ist eine RPG-Erlaubnis zu erstellen, in welcher die Art der Interaktion festgelegt wird
  • Negative Konsequenzen für den Ersteller sind auszuschließen, sofern sie indirekt über diese Interaktion entstehen und nicht in einer regulären PVP-Mission mit denselben Mitteln auftreten könnten
    • Sollten diese negativen Konsequenzen durch das reine Wissen darüber entstehen, dass der Ersteller diese EE beherrscht, so ist eine Lösung zu suchen, mittels welcher dieses Wissen nicht bekannt wird
    • In diesem Fall ist der Ersteller IC trotz eines erfolgreichen Wurfs auf Personenkenntnis unbekannt
  • Alternativ kann an dem letzten Geschehnis[5] angeknüpft werden, bei welchem diese Technik genutzt wurde
    • Anschließend kann versucht werden, in einer regulären Mission herauszufinden, wem die jeweilige Technik gehört
    • Auf diese Sonderregelung kann auf Wunsch des Erstellers verzichtet werden
Beispiel 1

Ninja A ist der Ersteller einer einzigartigen Jutsu. Außerdem ist er ein Missing-Nin und Mitglied einer geheimen Organisation, die bisher vollkommen unbekannt ist. Er befindet sich im bisher unentdeckten Geheimversteck dieser Organisation und brütet dort Pläne zur Zerstörung der Welt aus.
Ninja B ist Shinobi desselben Dorfes wie es Ninja A war. Ninja A war vor seiner Flucht überdies der beste Freund von Ninja B.
Des Weiteren hatte Ninja A die einzigartige Jutsu schon vor seiner Flucht erstellt und Ninja B besitzt das Wissen darüber, dass Ninja A der Ersteller dieser Technik ist.
Es muss folglich nicht per Personenkenntnis herausgefunden werden, ob Ninja B den Ersteller der einzigartigen Jutsu kennt.

Ninja B stellt nun eine RPG-Erlaubnis, um die Art und gewisse Umstände der Interaktion festzulegen.
Hierbei möchte Ninja B seinen ehemaligen Freund Ninja A solange foltern, bis er ihm die nötigen Informationen über die Technik verrät.

Dieser Vorschlag von Ninja B ist so nicht umsetzbar.
Grund dafür ist, dass durch die Art der Interaktion indirekte negative Konsequenzen für Ninja A entstehen.
Demnach würde er in einem bisher unentdeckten Versteck aufgespürt und seine Zugehörigkeit zu der Organisation offenbart werden.

Ein möglicher Lösungsansatz, um trotzdem an die einzigartige Jutsu zu gelangen, wäre die Interaktion mit einem NPC. Statt direkt Ninja A zu foltern, wird NPC C aufgespürt und gefoltert, welcher alle nötigen Informationen über die einzigartige Jutsu besitzt.
Allerdings sind in diesem Verhör weder Informationen über Ninja A, seinen Aufenthaltsort noch über die Organisation zu erhalten.

Beispiel 2

Ninja A ist der Ersteller eines einzigartigen Effekts, den Ninja B gerne erhalten würde.
Die beiden Ninja haben sich zuvor weder getroffen noch voneinander gehört.
Demnach müsste Ninja B erst im RPG über Personenkenntnis herausfinden, dass Ninja A der Ersteller des einzigartigen Effekts ist.
Dieses Vorhaben gelingt Ninja B. Somit kann er eine entsprechende RPG-Erlaubnis zur Interaktion erstellen.

Ninja A weigert sich allerdings an dieser Interaktion teilzunehmen und ignoriert die Anfragen von Ninja B und der Administration. Die Interaktion fällt somit unter die Regeln zum Interagieren mit inaktiven Spielern, wobei die hier nötigen Anforderungen alle erfüllt werden.

Ninja B plant Ninja A mit einer Genjutsu zu belegen, um ihn dadurch dazu zu bringen, ihm die nötigen Informationen zu verraten. Zudem stammen beide aus einem Ninjadorf, wodurch dies in Yamagakure umsetzbar wäre
Bei diesem Vorgehen würde Ninja B jegliche Informationen von Ninja A erhalten können.

Beispiel 3

Ninja A ist der Ersteller eines einzigartigen Effekts. Er und Ninja B, welcher diesen Effekt gerne hätte, sind Mitglieder derselben Einheit.
Dadurch besitzt Ninja B das Wissen darüber, dass Ninja A der Ersteller dieses einzigartigen Effekts ist und es muss nicht mittels Personenkenntnis ermittelt werden.
Ninja A stimmt einer Interaktion außerdem noch zu.

Ninja B erstellt nun eine RPG-Erlaubnis, in welcher die Umstände der Interaktion geklärt werden.
Hierbei möchte Ninja B Ninja A auf einer anstehenden Mission entführen und ihn anschließend foltern und verhören.
Sollte Ninja A unkooperativ sein, so möchte Ninja B sogar soweit gehen, seinen Kameraden umzubringen.

Durch diese Interaktion entstehen für Ninja A keine indirekten negativen Konsequenzen.
Die Folter und die anschließende Hinrichtung wären demnach als Interaktion in Ordnung.

Beispiel 4

Ninja A ist der Ersteller einer einzigartigen Technik.
Mit dieser Technik hat er vor einem halben Jahr seinen Einheitenleiter ermordet und dessen Platz eingenommen.
Der Mord wurde von Ninja A gut verschleiert und so konnte man ihn in einer darauffolgenden Mission nicht überführen.

Ninja B möchte nun diese einzigartige Technik erhalten, kennt Ninja A allerdings nicht.
Demnach muss Ninja B erst einen erfolgreichen Wurf auf Personenkenntnis ablegen.
Dieses Vorhaben gelingt Ninja B.

Allerdings erhält Ninja B IC trotzdem nicht die Information, dass Ninja A der Ersteller der einzigartigen Technik ist.
Grund dafür ist, dass alleine durch das Wissen darüber, dass Ninja A der Ersteller der einzigartigen Technik ist, negative Konsequenzen für diesen auftreten könnten.
Zum Beispiel könnte man ihn mit dem Mord an dem Einheitenleiter in Verbindung bringen.

Ninja B erstellt nun eine RPG-Erlaubnis, um die Umstände und die Art der Interaktion zu definieren.
Hierbei möchte er bisher geheime Forschungsdokumente finden, die ihm alle nötigen Informationen zu der einzigartigen Technik geben.
Das Vorgehen ist soweit in Ordnung, da weder das IC Wissen um den Ersteller benötigt wird noch indirekte negative Konsequenzen für Ninja A folgen.

Sonderregeln zum Erhalt einzigartiger Techniken

Einzigartige Techniken können unter gewissen Umständen auch durch NPCs erhalten werden. Dies ist der Fall, wenn folgende Bedingungen alle erfüllt sind:

  • Das Gefahrenpotential der an der Interaktion beteiligten Personen unterscheidet sich um 1 oder mehr Stufen
  • Die unterlegene Person hat noch keine Mission, die eine Stufe über dem Gefahrenpotential des Gegners liegt erfolgreich absolviert.
  • Der Rang der Technik ist maximal um 2 Stufen höher, als das Gefahrenpotential der Person, welche diese erhalten möchte und es handelt sich nicht um eine A-Rang/S-Rang Technik/Effekt

Sollte dieser Fall eintreten, so gilt:

  • Sofern das Gefahrenpotential des Angreifers höher ist:
    • Der Angreifer erhält stattdessen einen NPC-Gegner mit dem Missionsrang, der einen Rang über seinem Gefahrenpotential liegt für die Interaktion oder auf dem Missionsrang der Technik/des Effekts ist für die Interaktion, es gilt der jeweils höhere Wert
      • Bei S-Rang Gefahrenpotential gelten dennoch S-Rang Missionen
      • Bis zu 3 D-B-Rang Techniken können pro Jahr von Personen, welche dafür S-Rang Missionen benötigen würden stattdessen in einer A-Rang Mission erhalten werden
  • Sofern das Gefahrenpotential des Angreifers geringer ist:
    • Der Angreifer erhält stattdessen einen NPC-Gegner, auf dem Missionsrang der Technik/des Effekts ist für die Interaktion
  • Die angegriffene Person kann freiwillig den entsprechenden NPC spielen, sowie diesen entwerfen

In beiden Fällen kann - sofern alle beteiligten einverstanden sind - freiwillig auf den Einsatz eines NPCs verzichtet werden und ein reguläres PVP betrieben werden.

  1. Z.b. Erhöhung der Grundwerte, Erhöhung von Trefferchancen, Erhöhung von Nin/Gen/Tai
  2. 2,0 2,1 Sollte jemand zufällig auf eine sehr ähnliche Idee kommen, könnte es sein, dass ihm diese EE vorgeschlagen wird. Die direkte Beantragung einer 1:1 Kopie einer gesamten EE ist dennoch nicht erlaubt.
  3. z.B. über Training
  4. zum Beispiel durch Forschungsfähigkeiten des Gegenübers
  5. falls vorhanden