Bunshins

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Bunshins sind eine Kopie des Anwenders. Sofern nicht gegenteilig angegeben gleichen diese optisch dem Anwender und übernehmen auch dessen Kleidung oder Ausrüstung.

Eigenschaften

Bunshin können verschiedene Eigenschaften haben. Diese sind im Folgenden näher erklärt.
Ob ein Bunshin über die jeweilige Eigenschaft verfügt oder nicht ist in der Jutsuliste vermerkt. Falls eine Eigenschaft nicht erwähnt wird, verfügt der Bunshin nicht über diese.

Angreifen

Der Bunshin kann Angriffe tätigen und somit Schaden anrichten.
Es befähigt ihn zusätzlich normale Tai-Angriffe mit und ohne Waffen auszuführen.

feste Materie

Der Bunshin besteht aus fester Materie. Dadurch hinterlässt er Spuren und ist dazu in der Lage Gegenstände zu bewegen.

Ist regenerierbar

Wenn der Bunshin zerstört wird ist er regenerierbar. Dies beansprucht eine Runde pro Bunshin. Er wird zunächst zerstört und setzt sich erst anschließend wieder zusammen. Die Regeneration ist also deutlich als solche erkennbar. Eine Regeneration ist eine freie Aktion.

Ausrüstung nutzbar

Diese Bunshin kopieren die Ausrüstung des Anwenders und können diese nutzen. Die Ausrüstung löst sich ebenfalls auf, sobald der Bunshin zerstört wird.
Ausrüstung kann grundsätzlich nur dann genutzt werden, wenn der Bunshin über alle Voraussetzungen verfügt, um diese zu nutzen.[1] Folgende Gegenstände werden nicht kopiert, können jedoch genutzt werden, sofern sie dem Bunshin übergeben werden:

  • Verbrauchsgegenstände[2]
  • Technische Geräte
  • Auf Chakra basierende Waffen
  • Kyuu Waffen

Übertragen Infos

Wenn dieser Bunshin zerstört oder aufgelöst wird überträgt er sein gesamtes Wissen direkt an den Anwender.

Sind Steuerbar

Diese Bunshin müssen durch den Anwender gesteuert werden.
Sie führen keine eigenständigen Aktionen durch. Wenn sie nicht gesteuert werden stehen sie einfach nur regungslos rum.
Sie können ausschließlich dann gesteuert werden, wenn der Anwender weiß, wie die Gegebenheiten in seiner Umgebung sind.
Sie haben keinen freien Willen.

Mit Auftrag

Bunshins mit dieser Eigenschaft kann während der Erstellung ein Auftrag mitgegeben werden, welchen sie anschließend ausführen werden.
Sie verfügen über einen freien Willen.

Freier Wille

Bunshins mit einem freien Willen agieren eigenständig. Dadurch können sie auch weiter vom Anwender der Jutsu entfernt agieren.
Sie können nicht vom Anwender der Jutsu gesteuert werden.
Der Kampfrichter oder Spielleiter steuert diesen Bunshin. Dem Spieler des Anwendenden Charakters wird nur dann mitgeteilt, was der Bunshin tut und was passiert, wenn sein Charakter dies auch RPGintern erfährt.
Bunshins dieser Art verhalten sich zwar ähnlich wie der anwendende Charakter, jedoch nicht genau so, wie dieser es tun würde.
Da dem Kampfrichter oder Spielleiter der Charakter nicht immer bekannt ist müssen vom Anwender, wenn erstmalig auf einer Mission ein solcher Bunshin erstellt wird, einige Eigenschafen mit dem Grad der Ausprägung angegeben werden.
In der folgenden Tabelle sind diese Eigenschaften aufgelistet und die einzelnen Ausprägungen grob erklärt.

Charaktereigenschaften
Eigenschaft 0 1 2
Mutig
  • Nimmt kaum Risiken in Kauf
  • Sobald sein Leben in Gefahr sein könnte, wird er die Flucht ergreifen, sofern es irgendwie möglich ist
  • Ansonsten wird er sich mit allen Mitteln verteidigen
  • Dadurch kann er Gefahren früh kommen sehen
  • Er kann jedoch auch versehentlich seinen Auftrag gefährden, wenn er zu früh die Flucht ergreift
  • Wird Risiken zuvor gut abwägen
  • Wenn sein Leben scheinbar in ernsthafter Gefahr ist, wird er jedoch eher fliehen, als sein Ziel weiter zu verfolgen
  • Geht oft Risiken ein
  • Zieht sich auch dann nicht zurück, wenn sein Leben in Gefahr ist
  • Kann nahezu auswegslose Situationen meistern
  • Kann jedoch auch versehentlich etwas gefährden
Schutzinstinkt
  • Er hat absolut kein Problem damit Menschen zu töten oder gar zu quälen
  • Daher wird er durchaus auf solche Mittel zurückgreifen, wenn es möglich ist
  • Nicht immer wenn er diese Mittel nutzt ist es auch unbedingt nötig
  • Er wird im Normalfall keine anderen Menschen schützen, wenn es nicht unbedingt nötig ist
  • Er hat kein großes Problem damit Menschen zu töten oder gar zu quälen, wenn es nötig ist
  • Allerdings wird er diese Mittel nicht aus Spaß nutzen
  • Er würde, wenn es nötig ist andere Menschen schützen, vorher jedoch gut abwägen
  • Das Leben und die Unversehrtheit Anderer ist ihm ausgesprochen wichtig
  • Er würde dies entsprechend schützen
Freundlich
  • Sehr unfreundlich
  • Wird keine Redekunst verwenden
  • Erhält bessere Ausgangslage bei Einschüchterungen
  • Wird sowohl Redekunst, als auch Einschüchterung nutzen
  • Ist jedoch eher neutral und erhält bei keinem eine besonders gute Ausgangslage
  • Besonders freundlich
  • Dadurch häufig bessere Ausgangslage bei Redekunst
  • Wird nicht auf Drohungen zurückgreifen
Regelbezogen
  • Befehle und Gesetze haben kaum einen Stellenwert für den Bunshin
  • Er schreckt auch nicht davor zurück diese bewusst zu brechen, selbst falls es nicht unbedingt nötig, sondern nur für seine Interessen vorteilhaft wäre
  • Er hinterfragt entsprechend viele Vorgaben und Regeln
  • Hält sich normalerweise an Befehle und Gesetze
  • Vorgaben werden jedoch hinterfragt und falls ein Gesetz in einer Situation problematisch umzusetzen ist, wird er möglicherweise sogar ein solches überschreiten
  • Hält sich immer an Befehle und Gesetze
  • Wird einen Befehl auf jeden Fall bis zum Ende durchführen, wenn nötig über Umwege
  • Hinterfragt diese Vorgaben im Normalfall nicht, außer 2 Vorgaben wiedersprechen sich
Friedliebend Mutig Freundlich
  • Besonders friedliebend
  • Wird immer versuchen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen und friedlich zu lösen
  • Kämpft nur, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden oder sinnlos erscheinen
Teamgeist Mutig Freundlich
  • Das Team ist dem Charakter sehr wichtig, er versucht stets im Sinne des Teams zu handeln
  • Im Zweifelsfall würde er sich der Meinung des Teams beugen
Gerecht Mutig Freundlich Gesetzestreu
Ehre Mutig Freundlich Gesetzestreu

Die genannten Verhaltensweisen sind lediglich solche, welche der Bunshin im Normalfall nutzen würde. Sie können jedoch abweichen. Insbesondere dann, wenn Fähigkeiten oder Jutsus einer anderen Person diese beeinflussen.
Ein mutiger Bunshin kann also durchaus dazu überredet werden sich doch zurück zu ziehen.

Reichweite

Der Bunshin kann sich maximal um die angegebene Reichweite vom Anwender entfernen.
Entfernt er sich weiter, so wird er zerstört.

Maximale Dauer

Der Bunshin besteht lediglich für die angegebene Zeitspanne. Anschließend wird er zerstört.
Ist keine Zeitspanne angegeben, so gelten folgende Regeln.

Maximale Anzahl

Es kann maximal die angegebene Zahl von Bunshins ersellt werden. Versucht der Anwender mehr Bunshin zu erstellen, so wird kein neuer Bunshin erscheinen.

Unterscheidung vom Anwender

Falls es hierzu eine Angabe gibt wird dort näher beschrieben was den Bunshin vom Anwender unterscheidet.
Es gelten grundsätzlich die Regeln von Jutsu durchschauen. Diese Angaben sind also rein rpglicher Natur.

Sprechen

Hier ist angegeben, ob der Bunshin sprechen kann oder nicht. Ein Bunshin, welcher nicht sprechen kann kann keine sozialen Fähigkeiten nutzen.

Fähigkeiten werden vom Anwender übernommen

Bunshins dieser Art können auf die Fähigkeiten des Anwenders zurückgreifen. Allerdings gelten folgende Einschränkungen:

  • Das Niveau der Fähigkeit befindet sich maximal auf dem Niveau des Bunshins
  • Es können nur solche Fähigkeiten angewendet werden, für welche der Bunshin die Voraussetzungen erfüllt
  • Es werden grundsätzlich keine Bluterbenfähigkeiten übernommen, sofern nicht gegenteilig bei der Jutsu vermerkt
Beispiel

Ninja A erstellt einen B-Rang Bunshin, welcher seine Fähigkeiten übernimmt, dieser kann nicht sprechen.
Ninja A hat Sinnesschärfe Stufe 3 und Redekunst Stufe 2.
Der Bunshin kann Redekunst nicht anwenden, da er nicht sprechen kann.
Der Bunshin kann Sinnesschärfe übernehmen, jedoch nur Stufe 2 nutzen, da sich Stufe 3 auf A-Rang Niveau befindet und er selbst nur B-Rang Niveau hat.

Jutsu werden vom Anwender übernommen

Bunshins dieser Art können auf die Jutsus des Anwenders zurückgreifen. Allerdings gelten folgende Einschränkungen:

  • Das Niveau der Fähigkeit befindet sich maximal auf dem Niveau des Bunshins
  • Es können nur solche Jutsus angewendet werden, für welche der Bunshin die Voraussetzungen zum Anwenden [3] erfüllt
  • Bei Ninjutsus sind ausschließlich folgende Dinge nutzbar:
    • das Element des Bunshins [4]
    • Ein zusätzliches, explizit angegebenes Element
      • Bei Bunshins, die nicht elementlos sind, ist dies immer Elementlos
  • Um Gen- und Taijutsus anwenden zu können muss dies explizit beim Bunshin angegeben sein
Beispiel

Ninja A erstellt einen B-Rang Bunshin, welcher seine Jutsus übernimmt, dieser übernimmt nicht seine Fähigkeiten.
Ninja A hat eine A-Rang und Shousen (B-Rang Jutsu).
Der Bunshin kann die A-Rang Jutsu nicht anwenden, da er nur B-Rang Niveau hat.
Der Bunshin kann Shousen nicht anwenden, da Medizinische Kenntnisse eine Voraussetzung ist und er keine Fähigkeiten hat.

Allgemeine Regelungen

Die folgenden Regelungen gelten für alle Bunshin Jutsu.

Bunshin erschaffen Bunshin

Bunshin können keinerlei andere Bunshin erschaffen. Bunshin Jutsu können ausschließlich vom richtigen Ninja durchgeführt werden.

Aktionen nach Erstellung

Bunshin sind nicht in der Lage in der gleichen Runde, in der sie erstellt werden, noch eine Aktion zu tätigen. Der Bunshin kann seine erste Aktion erst in der Runde nach seiner Erstellung tätigen.

Aussehen in Kombination mit Verwandlungen

Hat der Anwender sich vor der Nutzung einer Bunshin-Jutsu verwandelt, so gleicht der Bunshin dennoch dem ursprünglichen Aussehen des Anwenders.

Frage-Sektion

Frage-Sektion

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Navigation

  1. Z.B. Fähigkeiten
  2. Gegenstände, die nur einmal genutzt werden können Z.B. Gifte, Kibakus
  3. Nicht die zum Erlernen!
  4. Ein elementloser Bunshin kann z.b. nur elementlose Jutsus anwenden. Siegel werden als eigenes Element gewertet