Verbotene Techniken

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In ng gibt es verbotene Jutsu oder andere verbotene Techniken. Diese sind in jedem Dorf verschieden. Ein Ninja kann diese normalerweise nicht erlernen.
Allerdings ist es möglich über eine LF-Anfrage eine Sondergenehmigung zu beantragen, um doch eine solche Jutsu erlernen zu dürfen.
Diese Genehmigung wird üblicher Weise dann erteilt, wenn folgende Punkte alle erfüllt werden:

  • Der Ninja ist in der letzten Zeit nicht straffällig geworden
  • Der Ninja hat aktiv an Missionen teilgenommen
  • Das Niveau des Ninjas ist mindestens Chuunin
  • Der Ninja bekleidet in einer Einheit einen hohen Rang
  • Die Jutsu unterstützt den Ninja in der Ausübung des Spezialgebiets seiner Einheit deutlich besser als andere Techniken

Es handelt sich hierbei um eine Richtlinie, von welcher die jeweiligen Landesführungen abweichen können. Es sollte dennoch nach einer Richtlinie gearbeitet werden

Beispiel

Ninja A hat Geninniveau und ist innerhalb des letzten Jahres nicht straffällig geworden. Außerdem hat er in diesem Zeitraum 6 Missionen gemacht und ist bereits auf den zweite Rang von dreien in der Mediceinheit seines Landes aufgestiegen, welcher recht schwer zu erreichen ist.
Er möchte eine verbotene Jutsu lernen, welche es ihm erlaubt einen Menschen wieder zu beleben.
Da Ninja A nur Geninniveau hat kann er die Jutsu nicht erlernen. Die anderen Punkte sind jedoch angemessen. Er müsste folglich nurnoch das Chuuninniveau erhalten, sofern seine Situation sich nicht ändert und könnte anschließend von der Landesführung eine Erlaubnis erhalten, um die Jutsu zu erlernen.

Frage-Sektion

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