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Version vom 13. August 2020, 07:08 Uhr
Bei Scheinwelten handelt es sich um hochrangige Genjutsu. Der Anweder verzerrt die Realität des Opfers und gaukelt ihm Dinge vor, welche in Wirklichkeit nicht passieren.
Zuständigkeitsbereich der Regel-Coadministration.
Dauer von Scheinwelten
Bei der Dauer einer Scheinwelt unterscheidet man zwischen folgenden 2 Punkten:
Subjektiv wahrgenommene Zeit des Opfers | Effektiv vergangene Zeit in der Realität |
Gibt die Zeit an, die das Opfer meint in der Scheinwelt gefangen zu sein. Also die Zeit, die man sich im Kopf des Opfers befindet. | Gibt die Zeit an, die tatsächlich in der Realität vergeht. Also wie lange sich das Opfer in der Scheinwelt befindet. |
Das Verhältnis zwischen diesen beiden Zeiten ist vom Anwender beeinflussbar.[1]
Grundlegend kann der Nutzer der Scheinwelt festlegen, wie viel Zeit das Opfer in der Scheinwelt wahrnehmen soll.
Beispiel |
Ninja A wirkt eine Genjutsu, die eine Scheinwelt erschafft, auf Ninja B. |
Fähigkeiten in Scheinwelten
Bestimmte Aktionen innerhalb von Scheinwelten sind in ihrer Nutzung durch die Fähigkeiten des Anwenders limitiert.
Grundsätzlich gilt:
- Eine Fähigkeit kann nur soweit dargestellt werden, wie sie der Anwender der Scheinwelt beherrscht.[2]
- Zur Ermittlung der Ausgangslage und der Boni/Mali für eine Fähigkeitsprobe gelten die Einflüsse aus der Scheinwelt, nicht die aus der realen Welt.
Beispiele zu Fähigkeiten in Scheinwelten | ||
Fähigkeit | Situation | Ergebnis |
---|---|---|
Redekunst | Ninja A erstellt mittels einer Scheinwelt eine Person, welche dem Opfer bekannt ist. Es muss ermittelt werden, ob das Opfer bemerkt, dass es sich nicht um diese vertraute Person handelt. |
Es gilt die Redekunst-Stufe des Anwenders, sowie das Verhalten der innerhalb der Scheinwelt erstellten Person, um zu ermitteln, ob die Täuschung dem Opfer auffällt |
Überleben in der Natur | Ninja A verbirgt in einem Umkreis von 30 Metern mittels einer Scheinwelt eine Falle. Es muss ermittelt werden, ob das Opfer die Falle frühzeitig bemerken kann. |
Dem Opfer ist es nicht möglich, die Falle frühzeitig zu bemerken. |
Überleben in der Natur | Ninja A erstellt mittels einer Scheinwelt eine nicht existente Falle. Es muss ermittelt werden, ob dies gelingt und ob das Opfer die Falle frühzeitig bemerken kann. |
Der Anwender kann nur solche Fallen in der Scheinwelt erstellen, welche er auch tatsächlich mit seiner aktuellen Überleben in der Natur-Stufe erwerben kann. Ob das Opfer diese Falle innerhalb der Scheinwelt frühzeitig bemerkt, hängt von der Überleben in der Natur-Stufe des Anwenders ab. |
Kampfgifte | Ninja A möchte seinem Opfer, welches ein Gift herstellen möchte, innerhalb einer Scheinwelt vorgaukeln, dass eine eigentlich falsche Zutat für die Herstellung des Giftes die Richtige wäre, damit dieser sein Gift nicht herstellen kann oder das Gift gar eine andere Wirkung erhält. | Der Anwender kann dies nur dann tun, wenn er selbst dieses Gift herstellen könnte und somit weiß, welche die richtige Zutat ist. |
Nutzungsarten
Scheinwelten haben verschiedene Nutzungsarten.
Bei der jeweiligen Genjutsu ist vermerkt, auf welche Art die Scheinwelt angewendet werden kann.
Normale Scheinwelt
Der Anwender erstellt eine Scheinwelt, die nur im Kopf des Opfers existiert.
Es gelten folgende Regeln:
- Der Körper des Opfers bewegt sich in der Realität nicht (Effekt Bewegungsunfähigkeit ist immer zu wählen).
- Das Opfer nimmt währenddessen keine Sinnenseindrücke aus der Realität wahr.
- Der Charakter des Anwenders legt vor Beginn der Genjutsu einen groben Ablauf fest.
- Der Charakter erfährt IC allerdings nicht, was in der Scheinwelt vor sich geht.
- Folglich kann er auch nicht darauf reagieren bzw. weiß auch nach Ablauf der Genjutsu nicht, was genau in der Scheinwelt vorgefallen ist.
- Der Ablauf der Genjutsu entspringt jedoch den Gedankengängen des anwendenden Charakters und passt sich dementsprechend auch so an, wie der jeweilige Charakter die Situation fortführen würde.
- Folglich kann er auch nicht darauf reagieren bzw. weiß auch nach Ablauf der Genjutsu nicht, was genau in der Scheinwelt vorgefallen ist.
- OOC darf der Spieler des anwendenden Charakters daher festlegen, wie sich die Scheinwelt entwickeln soll.
Beispiel |
Das Opfer wird im Wald mit einer Genjutsu in einer Scheinwelt gefangen. |
Scheinwelt verzahnt mit der Realität
Hierbei nimmt man das Einsetzen der Scheinwelt nicht wahr, sofern die Änderungen gut gewählt werden.
Es gelten folgende Regeln:
- Scheinwelten verzahnt mit der Realität können nur in Kombination mit einer Reichweite und einer normalen Scheinwelt mit einer Jutsu verknüpft werden.
- Die Veränderungen, die eine Scheinwelt verzahnt mit der Realität hervorrufen kann sind mit denen der normalen Scheinwelt identisch.
- Eine mit der Realität verzahnte Scheinwelt muss vor ihrer Nutzung genau definiert werden
- In wie fern der Anwender diese nachträglich verändern kann ist in der entsprechenden Jutsu definiert.
- In wie fern der Anwender diese nachträglich verändern kann ist in der entsprechenden Jutsu definiert.
- Das Opfer bewegt sich sowohl in der Scheinwelt, als auch in der Realität.
- Der Nutzer weiß, was das Opfer in der Scheinwelt wahrnimmt und sieht, wie es sich darin verhält.
- Das Opfer nimmt primär die Eindrücke aus der Scheinwelt wahr. Eindrücke aus der realen Welt werden unterdrückt, solange sie nicht zu stark werden. [3]
- Das Opfer kann sich aus dieser Form der Scheinwelt immer selbstständig mit Kai befreien
Darstellung der Umgebung |
Ninja A wirkt eine mit der Realität verzahnte Scheinwelt. |
Psychischen Schaden anrichten
Bei dieser Art der Scheinwelt wird dem Opfer ein psychischer Schaden zugefügt.
Das Opfer wird in der Scheinwelt beispielsweise gefoltert oder psychisch unter Druck gesetzt.
Es gelten dieselben Regeln, wie für normale Scheinwelten
Zusätzlich wird das Opfer psychisch geschädigt.
Eigenschaften |
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Vorteile |
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Nachteile |
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Scheinwelten Effekte im Baukasten
Frage-Sektion
Frage-Sektion | ||||
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v · eXJutsu und Fähigkeiten | ||||||
Jutsu und Sonstiges | Kampf Fähigkeiten | Unterstützende Fähigkeiten | Soziale Fähigkeiten | RPG Fähigkeiten | Minifähigkeiten | |
- ↑ Für genauere Information siehe die entsprechende Jutsu
- ↑ Im Zweifelsfall Entscheidung des Kampfrichters/Spielleiters
- ↑ Wann ein Eindruck zu stark ist, ist bei der jeweiligen Genjutsu angegeben und orientiert sich an der Intensität