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Ist der Anwender nicht bei [[bewusstlos|Bewusstsein]], z.B. aufgrund von Ohnmacht oder Schlaf, so werden seine Bunshin zerstört. | Ist der Anwender nicht bei [[bewusstlos|Bewusstsein]], z.B. aufgrund von Ohnmacht oder Schlaf, so werden seine Bunshin zerstört.<br> | ||
Es sind die [[Allgemeine_Ninjutsu_Regeln#Ninjutsu_Regelungen|allgemeinen Ninjutsu Regeln]] zu beachten. | |||
===Haltbarkeit der Bunshin=== | |||
Bunshin besitzen grundsätzlich 1 Haltbarkeit. Das bedeutet, dass sie bei einem Treffer, der Schaden zufügt, sofort zerstört werden. | |||
===Einschränkungen in Fähigkeiten=== | ===Einschränkungen in Fähigkeiten=== |
Aktuelle Version vom 8. März 2022, 13:13 Uhr
Ein Bunshin ist eine Kopie des Anwenders.
Unter die Regeln zu Bunshin fallen alle Wesen, welche vom Anwender abhängige variable Werte besitzen.
Ausnahme: Inuzukatiere, Bijuus, Souma no Kou Zwillinge, Elementarwesen
Zuständigkeitsbereich der Regel-Coadministration.
Eigenschaften
Bunshin können verschiedene Eigenschaften haben. Diese sind im Folgenden näher erklärt.
Ob ein Bunshin über die jeweilige Eigenschaft verfügt oder nicht, ist in der Jutsuliste unter den Effekten vermerkt.
Falls eine Eigenschaft nicht erwähnt wird, verfügt der Bunshin auch nicht über diese.
Angreifen/Schützen
Es können Angriffe getätigt und somit Schaden angerichtet werden. Außerdem können andere Personen aktiv beschützt oder im Kampf unterstützt werden.
Diese Eigenschaft befähigt dazu Taijutsu Angriffe mit und ohne Waffen auszuführen. Voraussetzung: feste Materie.
Beispiel |
Ninja A erstellt einen Bunshin, welcher nicht angreifen, jedoch seine Jutsu nutzen kann. |
Anzahl
Eine Bunshin Technik kann gleichzeitig maximal die angegebene Anzahl an Bunshin erschaffen. Versucht der Anwender mehr Bunshin zu erstellen, so wird kein neuer Bunshin erscheinen.
Werden Bunshin mit verschiedenen Techniken erschaffen, so zählt grundsätzlich die geringste Anzahl als maximale Gesamtanzahl aller Bunshin.
Beispiel |
Ninja A besitzt 2 Bunshin Techniken und beschwört Bunshin beider Techniken |
Dauer
Die angegebene Dauer gibt die maximale Wirkzeit der Technik an. Am Ende wird die Technik automatisch aufgelöst.
Reichweite
Es kann sich maximal die angegebene Reichweite vom Anwender entfernt werden.
Bei Überschreitung der maximalen Reichweite wird die Technik automatisch aufgelöst.
Kann Sprechen
Der Bunshin ist dazu in der Lage, sich verbal auszudrücken.
Dies ermöglicht die Anwendung von sozialen Fähigkeiten.
Feste Materie
Die Technik besteht aus fester Materie. Dadurch hinterlässt sie Spuren und ist dazu in der Lage, Gegenstände zu bewegen.
Außerdem ist ist die Technik dadurch zu körperlichem Kontakt im Stande und somit in der Lage Taijutsu durchzuführen.
Beispiel |
Ninja A erstellt einen Bunshin, welcher nicht aus fester Materie besteht. |
Ist regenerierbar
Bunshin mit dieser Eigenschaft können bei Zerstörung regeneriert werden. Dabei gelten folgende Regeln:
- Freie Aktion
- Beansprucht eine Runde/Minute pro Bunshin
- Kostet die Erstellungskosten des Bunshin
- Ist eindeutig als Regeneration erkennbar
Beispiel |
Ninja A erstellt 3 A-Rang Bunshin, welche regenerierbar sind und jeweils 200 Chakra kosten. |
Steuerbar
Diese Technik kann nicht eigenständig handeln und muss vom Anwender als freie Aktion gesteuert werden, außer sie verfügt zusätzlich über den Effekt Freier Wille.
Sie führen keine eigenständigen Aktionen durch. Wenn sie nicht gesteuert werden, stehen sie einfach nur regungslos rum.
Sie können ausschließlich dann gesteuert werden, wenn der Anwender weiß, wie die Gegebenheiten in der Umgebung sind.
Beispiel |
Ninja A erstellt einen Bunshin, welcher steuerbar ist und sich zunächst in Sichtfeld seinem Sichtfeld befindet. |
Freier Wille
Diese Bunshin handeln eigenständig und können nicht vom Anwender gesteuert werden, außer der Bunshin verfügt zusätzlich über den Effekt Steuerbar.
Sie können weiter entfernt vom Anwender agieren, ohne dass dieser die entsprechenden Gegebenheiten vor Ort mitbekommt.
Bei der Erstellung kann Bunshin mit dieser Eigenschaft ein Auftrag mitgegeben werden, welchen sie anschließend verfolgen.
In Bezug auf Bunshin mit freiem Willen gelten folgende Regeln:
- Der Kampfrichter oder Spielleiter steuert diesen Bunshin. Ausnahmen können gemacht werden, wenn der Anwender ohnehin alles mitbekommt, was dem Bunshin geschieht.
- Der Anwender bekommt nur dann mit, was sein Bunshin tut bzw. Was ihm passiert, wenn er dies auch RPG intern erfährt.
- Bunshin mit dieser Eigenschaft verhalten sich zwar ähnlich wie der Anwender, jedoch nicht genau gleich. Da dem Kampfrichter oder Spielleiter, der den Bunshin steuern muss, der Charakter des Anwenders nicht immer bekannt ist, müssen die Charaktereigenschaften der Bunshin mit dem Grad ihrer Ausprägung vor der ersten Anwendung per RPG-Anfrage als Spezialregel festgehalten werden.
In der folgenden Tabelle sind diese Charaktereigenschaften und der jeweilige Grad ihrer Ausprägung grob erklärt:
Charaktereigenschaften | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Eigenschaft | 0 | 1 | 2 | ||||
Mutig |
|
|
| ||||
Wertschätzung anderer Personen |
|
|
| ||||
Freundlich |
|
|
| ||||
Regelbezogen |
|
|
| ||||
Friedliebend |
|
| |||||
Teamgeist | |||||||
Gerecht |
|
|
| ||||
Ehre |
|
|
| ||||
Auffälligkeit |
|
|
| ||||
All-In |
|
|
|
Die genannten Verhaltensweisen sind lediglich solche, welche der Bunshin im Normalfall nutzen würde. Sie können jedoch abweichen. Insbesondere dann, wenn Fähigkeiten oder Jutsu einer anderen Person diese beeinflussen.[1]
Der Spieler des Bunshin kann eine Rangliste angeben, welche Verhaltensweise dem Bunshin am wichtigsten ist.
Falls sich in einer Situation 2 Verhaltensweisen widersprechen, so wird in dieser Liste geschaut, welche der Verhaltensweisen dem Bunshin wichtiger ist.
Falls keine Rangliste angegeben wurde, entscheidet der Spielleiter oder Kampfrichter welche Verhaltensweise gilt.
Zusätzlich kann der Spieler angeben, ob der Bunshin bevorzugt Ninjutsu, Genjutsu oder Taijutsu nutzt oder ob es ihm egal ist. Genauere Angaben[2] sind jedoch nicht möglich.
Beispiel 1 - Reaktion durch Eigenschaften |
Ninja A erstellt einen Bunshin, mit den Eigenschaften All-In 0, Regelbezogen 0 und Friedliebend 2. |
Beispiel 2 - Widerspruch von Eigenschaften |
Ninja A erstellt einen Bunshin, mit den Eigenschaften All-In 0, Regelbezogen 2 und Friedliebend 2. |
Übernahme
Diese Bunshin übernehmen Techniken des Anwenders bis zum angegebenen Niveau.
Dazu zählen grundsätzlich Fähigkeiten, Jutsu, Clan und Bluterben Techniken, Eigenentwicklungen, das Kopieren von Ausrüstung und die Beherrschung von Items.
Die Übernahme dieser Techniken unterliegt folgenden Regelungen:
- Der Bunshin kann nur Techniken verwenden, für die er die Voraussetzungen erfüllt.[3]
- Erhaltener Schaden durch Techniken[4] wird voll auf den Anwender übertragen.
- Erhaltene Regeneration und Heilung durch Techniken[5] wird nicht auf den Anwender übertragen.
- Es sind die Einschränkungen in den Fähigkeiten zu beachten.
- Es werden alle Nin-, Gen- und Taijutsu[6] übernommen.
- Kopierte Ausrüstung löst sich bei Zerstörung des Bunshin ebenfalls auf.
- Ausrüstung, die nicht kopiert wird, sind Verbrauchsgegenstände[7], Technische Geräte[8], auf Chakra basierende Waffen und Schusswaffen
Beispiel 1 - Fähigkeiten |
Ninja A erstellt einen Bunshin, welcher seine Techniken bis B-Rang Niveau übernimmt. Dieser besitzt aber nicht die Eigenschaft Kann Sprechen. |
Beispiel 2 - Jutsu |
Ninja A erstellt einen Bunshin, welcher seine Techniken bis B-Rang Niveau übernimmt. Er besitzt keine OP-Fähigkeit. |
Beispiel 3 - Items |
Ninja A erstellt einen Bunshin, welcher seine Techniken bis C-Rang Niveau übernimmt. Außerdem trägt Ninja A ein Katana auf dem A-Rang Niveau. |
Übertragen Informationen
Wenn ein Bunshin mit dieser Eigenschaft zerstört oder aufgelöst wird, überträgt er sein gesamtes Wissen direkt an den Anwender.
Beispiel |
Ninja A erstellt einen Bunshin, welcher Informationen überträgt. |
Allgemeine Regelungen
Die folgenden Regelungen gelten für alle Bunshin Jutsu.
Schaden durch Bunshin
Werden durch Bunshin mehrere volle Aktionen von einer Person in einer Runde ausgeführt, so wirkt sich dies auf verschiedene Regeln wie folgt aus.
Als beteiligte Person gilt nachfolgender jeder Bunshin, der eine volle Aktion durchführt, und der Anwender selbst, wenn er eine solche durchführt.
- Der Ausdauerschaden, die EP und BP jedes Angriffs werden wie folgt reduziert: [math]\displaystyle{ Schaden * (\frac{1}{Anzahl beteiligter Personen}+0,1) }[/math]
- Die Chance auf das Eintreten von Kampf-Effekten wird durch die Anzahl der erfolgreichen Treffer geteilt.
- Psychischer Schaden wird pro beteiligter Person um eine Stufe reduziert.
- Verwendet man eine Genjutsu, so wird das maximale Chakra, welches man später für ein Chakra Duell in Bezug auf diese Genjutsu einsetzen kann, wie folgt reduziert: [math]\displaystyle{ \frac{Chakrapool Anwender}{Anzahl beteiligter Personen} }[/math]
Beispiel 1 - Ausdauerschaden, EP und BP |
Ninja A erstellt 5 Bunshin. |
Beispiel 2 - Kampfeffekte reduziert |
Ninja A erstellt 3 Bunshin. Er und seine Bunshin greifen in dieser Runde mit derselben Jutsu an. |
Beispiel 3 - Kampfeffekte nicht reduziert |
Effekt "Kampfeffekt bei Auflösung und Zerstörung" gewählt. |
Beispiel 4 - Genjutsu und Chakra Duell: Maximal einsetzbares Chakra verringert |
Ninja A wirkt in einer Runde eine Genjutsu, wobei seine 3 Bunshin ebenfalls jeweils eine volle Aktion ausführen. |
Beispiel 5 - Genjutsu und Chakra Duell: Maximal einsetzbares Chakra nicht verringert |
Ninja A hat 5 Bunshin aktiv und wirkt in einer Runde eine Genjutsu. Seine Bunshin führen diese Runde keine volle Aktion aus. |
Bunshin erschaffen Bunshin
Bunshin können keinerlei andere Bunshin erschaffen. Bunshin Jutsu können ausschließlich vom richtigen Ninja durchgeführt werden.
Aktionen nach Erstellung
Bunshin sind nicht in der Lage, in der gleichen Runde, in der sie erstellt werden, noch eine Aktion zu tätigen. Der Bunshin kann seine erste Aktion erst in der Runde nach seiner Erstellung tätigen.
Beispiel |
Ninja A erstellt einen Bunshin in Runde 1 eines Kampfes. |
Aussehen von Bunshin
Bunshin können bei Erstellung grundsätzlich das ursprüngliche oder das aktuelle Aussehen des Anwenders annehmen.
Bewusstlosigkeit des Anwenders
Ist der Anwender nicht bei Bewusstsein, z.B. aufgrund von Ohnmacht oder Schlaf, so werden seine Bunshin zerstört.
Es sind die allgemeinen Ninjutsu Regeln zu beachten.
Haltbarkeit der Bunshin
Bunshin besitzen grundsätzlich 1 Haltbarkeit. Das bedeutet, dass sie bei einem Treffer, der Schaden zufügt, sofort zerstört werden.
Einschränkungen in Fähigkeiten
Für Bunshin bestehen folgende Einschränkungen in Bezug auf die Anwendung von Fähigkeiten:
- Bunshin können keine Attentate durchführen, wenn sich der Anwender oder andere Bunshin in einer Erholungsrunde nach einem Attentat befinden.
Frage-Sektion
Frage-Sektion | ||||
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v · eXJutsu und Fähigkeiten | ||||||
Jutsu und Sonstiges | Kampf Fähigkeiten | Unterstützende Fähigkeiten | Soziale Fähigkeiten | RPG Fähigkeiten | Minifähigkeiten | |
- ↑ Ein mutiger Bunshin kann z.B. durchaus dazu überredet werden, sich doch zurück zu ziehen.
- ↑ z.B. „Bunshin nutzt grundsätzlich Shuriken-Wurf und danach Ninjutsu X“
- ↑ z.B. kann der Anwender Redekunst haben, der Bunshin aber nicht sprechen. Der Bunshin könnte Redekunst also nicht anwenden.
- ↑ z.B. EP-Schaden durch Nutzung der Chakratore
- ↑ z.B. Anwendung einer Heiljutsu auf den Bunshin
- ↑ Um Taijutsu anwenden zu können, muss der Bunshin aus fester Materie sein.
- ↑ Also Gegenstände, die nur einmal genutzt werden können, z.B. Gifte und Kibakus
- ↑ z.B. Headset