Bündnisfestung Kirigakure/Kumogakure/Takigakure: Unterschied zwischen den Versionen

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==Allgemeines==
==Allgemeines==


==Gesetze==
'''§1'''
*Auf dem Gebiet und den Aufträgen der Festung gelten die gesonderten Bündnisgesetze, zusätzlich zu den Gesetzen des eigenen Landes. Diese gelten gleich für alle dauerhaften Bewohner der Bündnisfestung sowie jeder andren Person die in offiziellem Auftrag des Bündnisses handelt.
'''§2'''
*Die Ehre der Bündnispartner ist unantastbar und darf als solche in keiner Weise verletzt werden.
'''§2.1'''
*Dies gilt insbesondere für Diskriminierung aufgrund der Herkunft.
'''§3'''
*Jeder Bewohner der Festung ist verpflichtet die Würde, Ehre und Rechte der anderen zu Achten und ihnen beizustehen. Dies beinhaltet ebenfalls die Achtung und Anerkennung anderer Ansichten.
'''§4'''
*Jedem der Bündnisdörfer ist es innerhalb ihrer Kapazitäten freigestellt welche ihrer Ninja auf der Festung Stationiert sind.
'''§5'''
*Ninja im Dienste des Bündnisses sind zuallererst dem Bündnis verpflichtet, sollten die Interessen des Bündnisses mit denen ihrer Herkunft in Konflikt stehen so sind sie, solang sie der Festung unterstellt sind, verpflichtet die Interessen des Landes zu vernachlässigen.
'''§6'''
*Jeder Ninja innerhalb der Festung ist Verpflichtet die Festung und deren Einwohner vor Schaden zu bewahren und in Not und Gefahr beizustehen.
'''§7'''
*Die Personen des Bündnisses agieren als Eigenständige Personen und so kann das Heimatdorf nicht für vergehen der einzelnen Personen zur Verantwortung gezogen werden. Ausnahmen können bei besonders schweren Fällen oder grober nachlässigkeit der Ninjaauswahl gemacht werden.
'''§8'''
*Den Befehlen von Vorgesetzen ist Bedingungslos folge zu leisten sofern diese nicht einem anderen Gesetz widersprechen oder man sich außer Dienst befindet.
'''§9'''
*Für entstehende Schäden an der Festung oder auf Missionen haftet der oder die Schadensverursacher.
'''§10'''
*Die Rechtssprechung obliegt dem Jôshu, nur in schwerwiegenden Fällen wird zusätzlich ein Rat aus den Landesführern hinzugezogen. Die Rechtssprechung des Jôshu orientiert sich an den Gesetzen des Landes, aus dem der jeweilige Ninja stammt.
'''§11'''
*Verletzt ein Ninja seine Pflichten so gilt dies als Dienstverstoß und wird bestraft werden.
'''§12'''
*Rauschmittelkonsum ist ab der Volljährigkeit innerhalb der Freizeit in maßen gestattet, im Dienst muss hierfür eine Ärztliche erlaubnis vorliegen.


[[Bild: Buendnisfestung.png|thumb|700px]]
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*Der Kuma leitet die Hariban und ist für die gesamte Organisation der Verteidigung in der Festung zuständig. Er arbeitet eng mit dem Washi zusammen um für die Organisation der Verteidigung Festung zu sorgen.
*Der Kuma leitet die Hariban und ist für die gesamte Organisation der Verteidigung in der Festung zuständig. Er arbeitet eng mit dem Washi zusammen um für die Organisation der Verteidigung Festung zu sorgen.
==Gesetze==
'''§1'''
*Auf dem Gebiet und den Aufträgen der Festung gelten die gesonderten Bündnisgesetze, zusätzlich zu den Gesetzen des eigenen Landes. Diese gelten gleich für alle dauerhaften Bewohner der Bündnisfestung sowie jeder andren Person die in offiziellem Auftrag des Bündnisses handelt.
'''§2'''
*Die Ehre der Bündnispartner ist unantastbar und darf als solche in keiner Weise verletzt werden.
'''§2.1'''
*Dies gilt insbesondere für Diskriminierung aufgrund der Herkunft.
'''§3'''
*Jeder Bewohner der Festung ist verpflichtet die Würde, Ehre und Rechte der anderen zu Achten und ihnen beizustehen. Dies beinhaltet ebenfalls die Achtung und Anerkennung anderer Ansichten.
'''§4'''
*Jedem der Bündnisdörfer ist es innerhalb ihrer Kapazitäten freigestellt welche ihrer Ninja auf der Festung Stationiert sind.
'''§5'''
*Ninja im Dienste des Bündnisses sind zuallererst dem Bündnis verpflichtet, sollten die Interessen des Bündnisses mit denen ihrer Herkunft in Konflikt stehen so sind sie, solang sie der Festung unterstellt sind, verpflichtet die Interessen des Landes zu vernachlässigen.
'''§6'''
*Jeder Ninja innerhalb der Festung ist Verpflichtet die Festung und deren Einwohner vor Schaden zu bewahren und in Not und Gefahr beizustehen.
'''§7'''
*Die Personen des Bündnisses agieren als Eigenständige Personen und so kann das Heimatdorf nicht für vergehen der einzelnen Personen zur Verantwortung gezogen werden. Ausnahmen können bei besonders schweren Fällen oder grober nachlässigkeit der Ninjaauswahl gemacht werden.
'''§8'''
*Den Befehlen von Vorgesetzen ist Bedingungslos folge zu leisten sofern diese nicht einem anderen Gesetz widersprechen oder man sich außer Dienst befindet.
'''§9'''
*Für entstehende Schäden an der Festung oder auf Missionen haftet der oder die Schadensverursacher.
'''§10'''
*Die Rechtssprechung obliegt dem Jôshu, nur in schwerwiegenden Fällen wird zusätzlich ein Rat aus den Landesführern hinzugezogen. Die Rechtssprechung des Jôshu orientiert sich an den Gesetzen des Landes, aus dem der jeweilige Ninja stammt.
'''§11'''
*Verletzt ein Ninja seine Pflichten so gilt dies als Dienstverstoß und wird bestraft werden.
'''§12'''
*Rauschmittelkonsum ist ab der Volljährigkeit innerhalb der Freizeit in maßen gestattet, im Dienst muss hierfür eine Ärztliche erlaubnis vorliegen.


== Frage-Sektion ==
== Frage-Sektion ==

Version vom 6. September 2015, 15:45 Uhr

Allgemeines

Gesetze

§1

  • Auf dem Gebiet und den Aufträgen der Festung gelten die gesonderten Bündnisgesetze, zusätzlich zu den Gesetzen des eigenen Landes. Diese gelten gleich für alle dauerhaften Bewohner der Bündnisfestung sowie jeder andren Person die in offiziellem Auftrag des Bündnisses handelt.

§2

  • Die Ehre der Bündnispartner ist unantastbar und darf als solche in keiner Weise verletzt werden.

§2.1

  • Dies gilt insbesondere für Diskriminierung aufgrund der Herkunft.

§3

  • Jeder Bewohner der Festung ist verpflichtet die Würde, Ehre und Rechte der anderen zu Achten und ihnen beizustehen. Dies beinhaltet ebenfalls die Achtung und Anerkennung anderer Ansichten.

§4

  • Jedem der Bündnisdörfer ist es innerhalb ihrer Kapazitäten freigestellt welche ihrer Ninja auf der Festung Stationiert sind.

§5

  • Ninja im Dienste des Bündnisses sind zuallererst dem Bündnis verpflichtet, sollten die Interessen des Bündnisses mit denen ihrer Herkunft in Konflikt stehen so sind sie, solang sie der Festung unterstellt sind, verpflichtet die Interessen des Landes zu vernachlässigen.

§6

  • Jeder Ninja innerhalb der Festung ist Verpflichtet die Festung und deren Einwohner vor Schaden zu bewahren und in Not und Gefahr beizustehen.

§7

  • Die Personen des Bündnisses agieren als Eigenständige Personen und so kann das Heimatdorf nicht für vergehen der einzelnen Personen zur Verantwortung gezogen werden. Ausnahmen können bei besonders schweren Fällen oder grober nachlässigkeit der Ninjaauswahl gemacht werden.

§8

  • Den Befehlen von Vorgesetzen ist Bedingungslos folge zu leisten sofern diese nicht einem anderen Gesetz widersprechen oder man sich außer Dienst befindet.

§9

  • Für entstehende Schäden an der Festung oder auf Missionen haftet der oder die Schadensverursacher.

§10

  • Die Rechtssprechung obliegt dem Jôshu, nur in schwerwiegenden Fällen wird zusätzlich ein Rat aus den Landesführern hinzugezogen. Die Rechtssprechung des Jôshu orientiert sich an den Gesetzen des Landes, aus dem der jeweilige Ninja stammt.

§11

  • Verletzt ein Ninja seine Pflichten so gilt dies als Dienstverstoß und wird bestraft werden.

§12

  • Rauschmittelkonsum ist ab der Volljährigkeit innerhalb der Freizeit in maßen gestattet, im Dienst muss hierfür eine Ärztliche erlaubnis vorliegen.
Buendnisfestung.png

Informationen anhand der Karte:

Erklärung:

  • Größenverhältnisse: 15 Pixel = 7,61m (für die Kampfkarte) oder anschaulicher: Das Gebäude Nr. 1 ist 42x42m groß.
  • Das Hauptsegment liegt also am höchsten. Je heller das Grün der jeweiligen Ebene, desto höher diese und erschwert die Erreichbarkeit.
  • Simpel in grau, sind die verschiedenen Mauern, welche die einzelnen Ebenen voneinander getrennt halten. Braun-gelb sind Straßen in der Burg eingezeichnet. Gebäude innerhalb der Mauer, durch die ein Weg führt, stellen die entsprechenden Tore dar.
  • Zellenblock A dient für die Verwahrung sehr bedrohlicher Ninja (A- und S-Rang), Zellenblock B für weniger bedrohliche Personen.

innerer Bereich:

  • Nummer 1: Hauptgebäude der Burg. Mehr Details dazu gibt es weiter unten.
  • Nummer 2: Untergeschoss = Waffenlager, Erdgeschoss = Waffenlager + Unterkünfte, 1. Obergeschoss: Unterkünfte
  • Nummer 3: Hochwertige Unterkünfte (Erdgeschoss + 1. Obergeschoss): Für besondere Gästen (z.B. Landesführer), Joshu, Kuma, Washi, Shikisha und Shikan, andere wichtige Mitglieder des Burg-Stabes (z.B. spezielle Mitglieder Einheiten)
  • Nummer 4: Krankenhaus (Untergeschoss: Lager für medizinische Gerätschaften und Labors, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss: Krankenhaus-Bereich)
  • Nummer 12: Gesonderter Nahrungsspeicher und Lager (Erdgeschoss: normales Lager, 1. Obergeschoss und Untergeschoss: Nahrungslager)
  • Die verbindenen Elemente zwischen diesen Gebäuden beinhalten Speiseräume, Küchen und sonstige praktische Räumlichkeiten.

mittlerer Bereich:

Ninja Unterkünfte

  • Nummer 5-7: Ninja-Unterkünfte für Kumogakure (5), Kirigakure (6) und Takigakure (7) - Jedes Gebäude bietet bis zu 400 Ninja Platz und besitzt Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss. Die Unterkünfte bestehen großteils aus Gruppenzimmern für bis zu 4 Personen (also eine Unterkunft für ein Team). Es gibt einige wenige Einzelzimmer und Doppelzimmer.
  • Nummer 8: Küche und Speisebereich
  • Nummer 9: Trainingsgelände: Beherbergt Trainingsgerätschaften und Bereiche für Übungskämpfe. Für ausschweifenderes Training werden Ninja jedoch gebeten nicht den Trainingsplatz zu nutzen.

äußerer Bereich

Ziviler Bereich:

  • Nummer 10: Werkstätten und Lager - Hier arbeiten einige Teile der zivilen Bevölkerung der Burg, um Material für Ninja herzustellen oder die Versorgung, Reparaturen und sonstige Organisation in der Burg aufrecht zu erhalten.
  • Nummer 11: Siedling der zivilen Bevölkerung.

Wachtürme:

  • Die von a bis h benannten Gebäude, stellen Wachtürme dar.

Sicherheitsmaßnahmen:

  • Die Wachttürme sind immer besetzt, es sind ständig Patrouillen auf den Mauern unterwegs und durchsuchen das Gebiet. Im Hauptgebäude besitzen die Hariban Chakra-Spürer, welche die Umgebung um die Festung ständig im Auge behalten.


Beschreibung:

  • Die Festung ist im japanisch/asiatischen Stil errichtet.


Das Hauptgebäude:

Überirdischer Bereich

Hauptgebäude.png

Unterirdischer Bereich

Untergeschoss.png

Teleportsiegel

  • Die Siegelräume sind 10x10x3m groß
  • Die Siegelfläche ist rund, beträgt 50m² (entspricht einem Radius von etwa 8m)
  • Die Siegelräume befinden sich im Kellergewölbe, auf der Festung
  • in jedem Bündnisdorf befindet sich ein Siegelraum zu jedem Bündnisdorf (also pro Dorf 2 Teleporträume) und zusätzlich noch ein Siegelraum für die gemeinsame Festung
  • kann alle 4 Stunden benutzt werden, dadurch maximal 6x am Tag
  • bentöigt 5 Siegelmeister
  • das Siegel ist aus Mosaiksteinen, um die Wartungen zu vereinfachen und zu minimieren

transportiert werden können:

  • 10 Personen oder Gegenstände, die auf die Siegelfläche passen pro Teleport

Sicherheitsmaßnahmen:

    • Das gesamte Gebäude ist Video-überwacht. Im 2. Obergeschoss sind mehrere Wachen der Hariban platziert, um wichtige Personen und Unterlagen zu beschützen.
  • Untergeschoss 1:
    • Alle Wände sind mit Chakra verstärkt. Ninja der Hariban müssen die Gebäudestruktur regelmäßig aus Raum 8 (Raum für das Sicherheitsteam) mit Chakra speisen. Dadurch halten die Wände 3x mehr aus, als Stahlwände es tun würden und regenerieren kleine Schäden nach 3 Stunden und mittlere Schäden nach 8 Stunden Regenerationszeit.
    • Zusätzlich sind stetig 4 Kyushu Suru der Hariban im Sicherheitsraum vertreten. Diese sind in der Lage in bis zu 2 Räumen gleichzeitig nach Bedarf Chakra wie durch die Jutsu Doton Kekkai Doroutoumu mit doppeltem Effekt abzusaugen.
    • Die Sicherheitsschleuse kann nur vom Eingangsbereich aus geöffnet oder geschlossen werden und mit Schlaf- oder Nervengift geflutet werden. Nach einer Aktivierung muss das jeweilige Gas erst nachgefüllt werden, bevor der jeweilige Raum wieder geflutet werden kann.
    • In jedem Sicherheitsbereichen halten sich im Normalfall 2 Wachtposten gleichzeitig auf.
    • Alle Wachtposten sind mit Gasmasken ausgerüstet.
  • Untergeschoss 2:
    • Es gelten die selben Sicherheitsmaßnahmen in Form von verstärkten Wänden und Chakra-Absaugung in Räumen, wie im Untergeschoss 1.
    • In Zellenblock A wird durch die Kyushu Suru im Sicherheitsraum die Chakra- und Ausdauer-Regeneration aller Insaßen auf 0 gesetzt. Konzentrieren sich die Kyushu Suru der Hariban auf das Absaugen auf einen bestimmten Raum, so fällt dieser Effekt in Zellenblock A für diese Zeit aus.
    • In Zellenblock A kann jede Zelle, sowie der Gang mit Schlaf- oder Nervengift geflutet werden. Nach Aktivierung muss das jeweilige Gas erst nachgefüllt werden, bevor der jeweilige Raum wieder geflutet werden kann.
    • Alle Wachtposten sind mit Gasmasken ausgerüstet.
    • Zellenblock B kann ausschließlich komplett mit Schlafgas geflutet werden. Nach Aktivierung muss das jeweilige Gas erst nachgefüllt werden, bevor der jeweilige Raum wieder geflutet werden kann.


Hierarchie der Festung

Taki S1Dat1357327421.png


Joshu der Burgherr:

    • Der Jôshu ist der Leiter der gesamten Festung und wird von den 3 Landesführungen ernannt.
    • Er besitzt die uneingeschränkte Befehlsgewalt über die gesamte Festung und der zugewiesenen Ninja.
    • Aus diesem Grund muss der Jôshu sich auch für alle Vorgänge in der Basis verantworten.
  • Divisionen:

Divisionen.png

Sonderrang:

    • Shikisha - Kommandeur
      • Mindestrang: Jounin
      • Aufgaben:
        • Oberbefehl über die zugeteilte Division bei Kampfhandlungen
  • Unterstellt:
    • Jôshu
    • Washi
    • Kuma


  • Der Rang Shikisha ist ein Sonderrang, der nur in speziellen Situationen eingesetzt wird. Die Shikisha werden für bestimmte Einsätze ernannt und einer Division zugeteilt.
  • Die Shikisha übernehmen dann in Kampfhandlungen den Oberbefehl über die gesamte Einheit.
  • Bei Shikisha handelt es sich meist um Experten aus Spezialeinheiten. So werden Shikisha beispielsweise temporär für Belagerungen eingesetzt, wenn der Shikan einer Division zu wenig Erfahrung bei solchen besitzt.


  • Shikan - Offizier
    • Mindestrang: Jounin
    • Aufgaben:
      • Oberbefehl über seine Division
      • Beratungsfunktion für den Jôshu
  • Unterstellt:
    • Shikisha (Falls ernannt)
    • Jôshu
    • Washi
    • Kuma


  • Die Shikan bilden die Leiter der verschiedenen Divisionen. Jeder Shikan besitzt die Leitung über seine Division und teilt die Missionen einzelnen Squads zu.
  • Die Shikan sind in Ausnahmefällen einem Shikisha unterstellt. Dieser übernimmt in Kampfsituationen die Leitung über einzelne Divisionen (mehr Informationen unter Shikisha).
  • Ansonsten besitzen die Washi und Kuma Befehlsgewalt über die Shikan, da es die Aufgabe der Kuma und Washi ist die Verteidigung der Festung zu optimieren.
  • Jeder Shikan hat die Möglichkeit einen einzelnen Ninja seiner Division zum Kashikan zu ernennen.


  • Kashikan - Unteroffizier
    • Mindestrang: Chuunin (min. 1 Jahr)
    • Aufgaben:
      • Vertreter des Shikan
      • Beratungsfunktion für den Shikan
  • Unterstellt:
    • Direkt seinem Shikan
    • Personen über dem Shikan


  • Der Kashikan wird vom Shikan seiner Division ernannt. Er gilt als offizieller Vertreter des Shikan. Innerhalb der Division ist der Kashikan ausschließlich seinem Shikan unterstellt. Gegenüber den anderen Mitgliedern der Division hat er vollkommene Befehlsgewalt.


  • Squads - Teams einer Division
    • Squads bestehen aus 4 oder mehr Ninja:
      • Einem Squad-Leiter und mindestens 3 normalen Ninja. Die Einteilung in Squads erfolgt meistens nach den Fähigkeiten der zugeteilten Ninja.
      • Meist werden Squads mit einer bestimmten Spezialisierung (z.B. Attentate oder Medic) oder als Allround Team (Medic, Aufspührer, Offensiv, Defensiv) organisiert.


  • Squad-Leiter
    • Mindestrang: Chuunin
    • Aufgaben:
      • Leitung eines Squads auf Missionen
      • Organisation und Vertretung des Squads vor dem Shikan/Kashikan
  • Unterstellt:
    • Direkt seinem Shikan und dem Kashikan
    • Personen über dem Shikan bzw. Kashikan


  • Squad-Leiter bilden die Leiter der einzelnen Squads einer Division. Im Normalfall bildet die Person mit dem höchsten Rang oder der höchsten Erfahrung (bei gleichem Rang) den Squad-Leiter.


  • Squad-Ninja
    • Mindestrang: Genin
    • Aufgaben:
      • Durchführung von Missionen unter dem Squad-Leiter
  • Unterstellt:
    • Direkt dem Squad-Leiter
    • Personen über dem Squad-Leiter


  • Bilden die normalen Streitkräfte der Divisionen.


Sonderdivisionen:

  • Monomi - Späher
    • Die Monomi sind eine separate Division, deren Mitglieder auf Spionage, Aufspürung und Kundschaften spezialisiert sind. Die Mitglieder sind daher ständig auf Missionen in der näheren Umgebung der Festung, um Gefahren möglichst früh zu identifizieren. Sie arbeiten direkt mit den Hariban zusammen, mit denen sie für die Sicherheit der Festung verantwortlich sind.


  • Washi - "Adler"*
    • Mindestrang: Jounin
    • Aufgaben:
      • Oberbefehl über die Monomi
      • Sicherung der Festung in Zusammenarbeit mit den Hariban
      • Beratungsfunktion für den Jôshu
  • Unterstellt:
    • Direkt dem Jôshu


  • Der Washi leitet die Monomi und ist für Patrouillen sowie Spionage und Spähmissionen verantwortlich. Er arbeitet eng mit dem Kuma zusammen um für die Organisation der Verteidigung Festung zu sorgen.


  • Hariban - Wächter
    • Die Hariban sind eine separate Division, deren Mitglieder besonders im defensiven Bereich ausgebildet sind. Die Mitglieder der Hariban befindet sich rund um die Uhr in oder in der Nähe der Festung und dienen als ständiges Verteidigungsheer. Sie arbeiten direkt mit den Monomi zusammen, mit denen sie für die Sicherheit der Festung verantwortlich sind.


  • Kuma - "Bär"*
    • Mindestrang: Jounin
    • Aufgaben:
      • Oberbefehl über die Hariban
      • Sicherung der Festung in Zusammenarbeit mit den Monomi
      • Beratungsfunktion für den Jôshu
  • Unterstellt:
    • Direkt dem Jôshu


  • Der Kuma leitet die Hariban und ist für die gesamte Organisation der Verteidigung in der Festung zuständig. Er arbeitet eng mit dem Washi zusammen um für die Organisation der Verteidigung Festung zu sorgen.

Frage-Sektion

Frage-Sektion

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