Tanigakure

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Tanigakure liegt im Norden des Landes Kawa no Kuni.
Das Dorf besteht bereits seit etwa 100 Jahren und wird seit wenigen Jahren als Bündnisdorf zum Zeichen der Freundschaft zwischen Konoha, Suna und Kusa genutzt. Derzeit hat auch Iwagakure Zugang zu Tanigakure.
Man überlegte, wie die verbündeten Dörfer ihr Bündnis am besten festigen könnten und entschied sich schlussendlich dafür, ein Dorf zu wählen, welches sich außerhalb der Landesgrenzen der Bündnisparteien befand. Das in Frage kommende Dorf wurde ausgebaut beziehungsweise erweitert, um dort im friedlichen Einklang mit den Bewohnern leben zu können. Die Dorfführung wurde weiterhin bei dem ursprünglichen Dorfoberhaupt belassen, welcher sich um die Belangen der Bewohner kümmert.
Für die Angelegenheiten der Ninja gibt es ein eigenes Verwaltungsgebäude, in dem man sich regelmäßig mit dem Dorfoberhaupt über aktuelle Entwicklungen austauscht.
Besonders wichtig war für die Ninja-Dörfer eine entsprechend gute Infrastruktur, damit die An- und Abreise der Ninja, sowie die Versorgung der Truppen problemlos vonstatten gehen konnte. Hierfür eignete sich der Hafen des Dorfes hervorragend. Zusätzlich gaben die umliegenden Berge dem Dorf einen natürlichen Schutz vor Angreifern aus der Umgebung.
Von den Dorfbewohnern wurden die Ninja mit offenen Armen empfangen, bedeutete deren Aufenthalt doch einen kostenlosen Schutz gegenüber Banditen und anderen Bedrohungen. Im gleichen Atemzug wurde auch das Krankenhaus Tanigakures saniert, die Straßen wurden ausgebaut, Häuser errichtet und sogar einen Schutzbunker für die Bevölkerung entstand in den Felswänden. Dies waren bisher Kostenfaktoren gewesen, die das Dorf nie alleine hätte stemmen können.

Zuständigkeitsbereich der RPG-Coadministration.

Aufbau des Dorfes

Die meisten Häuser Tanigakures sind einfache Holzhäuser. Vor allem die Bewohner in der Nähe des Flusses sind bescheidene Menschen. Im Laufe der Jahre haben sich vermehrt Häuser durchgesetzt, welche auf Stelzen gebaut wurden. So entgingen die Einwohner der Überschwemmungsgefahr, sollte der Fluss durch das im Frühjahr kommende Schmelzwasser über die Ufer treten.
Entfernt man sich vom Fluss aus in Richtung Norden, so scheinen auch die Gebäude stabiler gebaut zu sein. Hier findet man vornehmlich Häuser im asiatischen Holzbaustil. Man sieht, dass hier die Mittelschicht von Tanigakure lebt. Viele Händler haben sich hier niedergelassen und dank des regen Handels, den vor allem die Ninja aus den inzwischen 4 Bündnisdörfern beflügelt haben, konnte man sich diese entsprechend teureren Behausungen leisten.
Den größten Wohlstand scheinen jedoch die Bewohner südlich des Flusses zu besitzen, sind die Häuser dort doch um einiges teurer als im nördlichen Teil des Dorfes. Der Fluss dient hier als natürliche Barriere zwischen den ärmeren Fischern und der wohlhabenderen Oberschicht. Die Anwohner besitzen hier recht große Grundstücke mit großen Gärten, welche akribisch gepflegt werden.
Im südlichen Teil Tanigakures befindet sich ebenso der Sitz des Dorfoberhauptes, wo es wichtigen Gästen des Dorfes möglich ist zu Übernachten. Auch kann man ab und an sehen, wie das Dorfoberhaupt seine Gäste durch die Straßen des wohlhabenden Viertels Tanigakures führt. Neben den wunderbaren Gärten kann man auch die teuren Steinhäuser bewundern, die mit diversen Steinfiguren dekoriert wurden.
Eine neue Besonderheit des Dorfes ist die Bergwand, welche die Oberhäupter der Bündnisreiche und das Dorfoberhaupt Tanigakures zeigt. Die Gesichter aller 4 Parteien, die damals an der Gründung des Bündnisdorfes beteiligt waren, wurden neben einander in die Steinwand eingearbeitet, als Bekenntnis einer beginnenden und langwährenden Zusammenarbeit.

Tanigakure by Mizuka Größenverhältnisse: 15pixel = 8,83m (für die Kampfkarte), anders: Gebäude 4+7 haben die Maße von ca. 20x18m

Im Folgenden sind einige weitere Gebäude näher beschrieben. Die Nummern entsprechen den auf der Karte vermerkten Zahlen.

Nördlich des Flusses in Tani

Akademie
Den Akademisten der 4 Bündnisdörfern wurde der Zutritt nach Tanigakure gewährt, um bereits früh ein "Wir"-Gefühl entwickeln zu können.
Diese Klassen sind mit Akademisten, ebenso wie mit Lehrern aller 4 Dörfer gemischt.
Im ganzen Gebäude sind die Flaggen der 4 Reiche und des Bündnisses angebracht, die den Einklang zwischen ihnen aufzeigen sollen.
Das Gebäude selbst besteht, wie die meisten Gebäude in der Stadt, aus einen Mix von Holz und Stein.

Unterkünfte (1, 2)
Umgebaute Jugendherbergen wurden vergrößert und erweitert, sodass nun bis zu 350 Ninja beherbergt werden können. Bewohner aller Dörfer werden hier gemeinsam untergebracht, um ein noch größeres „Wir“-Gefühl zu vermitteln.
Die Herbergen sind für Ninja gedacht, die kurzzeitig im Dorf bleiben. Alle anderen Ninja haben die Möglichkeit auf eine eigene Unterkunft, welche je nach Rang luxuriöser ausfallen kann.

Krankenhaus (3)
Das Krankenhaus wurde im Rahmen der Ernennung zum Bündnisdorf grundsaniert. Alles wurde auf den aktuellsten technischen und medizinischen Stand gebracht. Zudem gab es eine Aufstockung der Betten im Untergeschoss und bietet somit Platz um bis zu 250 Personen behandeln zu können.
Es gibt noch ein kleines separates Gebäude, in dem sich ein zusätzlicher OP-Saal, sowie eine kleine Intensivstation befindet. Diese sind jedoch nur für Notfälle oder besonders wichtige Personen, wie einen Kage oder Daimyo, gedacht.

Waffenladen (6)
In diesem Laden dürfen nur Ninja aus den 4 Bündnissdörfern einkaufen. Dazu muss lediglich das Stirnband vorgezeigt werden. Die Ausstattung ist genauso wie es die Ninja aus den heimischen Waffenläden gewohnt sind. Von A wie Armbrust bis W wie Wurfmesser kann man durch das Sortiment stöbern. Auch die Dorfwaffen aller 4 Dörfer sind hier zu erwerben. Von außen mag der Laden zwar nicht viel hermachen aber sollte man sich entscheiden hier einzukaufen, kann man förmlich hören wie laut das Herz jedes Waffenfreundes schlägt, der diesen Laden erkundet.

Südlich des Flusses in Tani

Sitz des Dorfoberhauptes (7)
Das Gebäude sieht von Weitem eher wie ein altes Kloster mit massiven Steinwänden aus. Von Nahem ist jedoch erkennbar, dass hier nicht mit Prunk gespart wurde. Vor allem bei der Wahl der Baumaterialien hat man nicht gegeizt. So kann der Fachmann erkennen, dass stehts die edelsten und teuersten Hölzer beim Bau verwendet worden sind.
Die Böden innerhalb des Gebäudes wurden mit feinen Marmorplatten versehen. Darüber hinaus hängen im Gebäudeinnern jede Menge teure Bilder von bekannten Künstlern, die vermuten lassen, dass das Dorfoberhaupt ein wahrer Kunstliebhaber ist.

Unterkunft (8)
Hier befindet sich ebenfalls eine der umgebauten Jugendherbergen. Da sich diese jedoch im wohlhabenden Viertel Tanigakures befindet, ist sie zusätzlich mit einem großen Gartengrundstück ausgestattet. Wie die Umliegenden Gebäude wurde auch dieses aus Stein errichtet und bietet alleine Platz für 300 Gäste. Der Preis für eine Übernachtung ist dementsprechend höher als in den anderen Herbergen im Norden Tanigakures.

Trainingsplatz (9)
Ein kleineres Trainingsgelände, hauptsächlich von Genin genutzt. Umfangreichere und gefährlichere Trainings werden außerhalb des Dorfs durchgeführt, um niemanden zu gefährden.

Lagerhallen (10)
Diverse Lagerhallen für Nahrung, Baumateralien, Waffen und anderes Zubehör. Ebenso werden hier häufig medizinisches Besteck, Desinfektionsmittel und andere nicht verderbliche Sachen auf Vorrat gelagert.

Bergwacht, im Osten Tanis

Hauptsitz (4):
Hier befindet sich die Verwaltung des Dorfes sowie der Hauptsitz der Ninja. Im Erdgeschoss gibt es mehrere Büros für Verwaltungsangestellte, sowie Büros für diese, oder Ninja. Die beiden Obergeschosse dienen dem Missionsbriefing, wobei es verschiedene Größen gibt. Maximal können, in den Mittelgroßen, 4 Teams pro Raum untergebracht werden. In die extragroßen Räume passen bis zu 8 Teams. In den oberen Etagen gibt es Gästezimmer für besonders wichtige Gäste, wie Daimyos, Kage oder diplomatische Besucher. Natürlich mit entsprechender Bewachung.

Teleport-Raum
Zusätzlich befindet sich im Untergeschoss der Transportsiegelraum durch den die Ninja schnell an- oder abreisen können. Dazu werden 5 auf Siegelkunst spezialisierte Ninja. Maximal können so 10 Personen oder Gegenstände auf einmal transportiert werden. Das dazu notwendige Ritual dauert eine Stunde. Zu beachten ist außerdem, dass der Raum 24 Stunden am Tag überwacht wird.

Hafen (5)
Ein kleiner Hafen für den Güter-, Nahrungs-, Waffen- oder Streitkräftetransport. Zudem verfügt das Dorf über eine kleine Fischerei.

Schmieden (11)
Sämtliche Arten der Schmieden für die Waffenläden Tanigakures. Die Materialien und das Zubehör wurde aus allen Bündnisdörfern mitgebracht, wodurch die Werkstätten mit Vielfalt glänzen..

Wachtürme (A-D)
Es halten immer 2 Ninja pro Turm und Schicht Wache.

Wachposten (E)
Ein kleinerer Wachposten zur Bewachung der Festung. Auch hier sind pro Schicht immer 2 Wachen zu finden, die mit den anderen in Kontakt stehen.

Gesetze

Die Gesetze Tanigakures sind für jeden, welcher sich auf dem Gebiet Tanigakures befindet, bindend. Im Folgenden werden diese näher ausgeführt.

§1 Grundgesetze

§1.1) Das Bündnisdorf ist als ein Ort der Gemeinschaft und Freundschaft der Dörfer Sunagakure, Kusagakure und Konohagakure zu sehen. Jeder Bewohner des Dorfs, sowie jeder Ninja steht in der Pflicht, das Bündnis, das Dorf und seine Ehre im Rahmen der eigenen Mittel zu verteidigen und zu repräsentieren.

Dem Rang unangebrachtes Verhalten
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Eine leichte Beleidigung/abfälliger kurzer Kommentar gegenüber einem Dorf des Bündnisses oder dessen Einwohner, welche nicht verteidigt wurde. Eine mittlere Beleidigung (kurze Ansprache/Hasstirade) gegenüber einem Dorf des Bündnisses oder dessen Einwohner, welche nicht verteidigt wurde. Eine schwere Straftat(angekündigt oder nicht) die gegen ein Dorf des Bündnisses oder dessen Einwohner gerichtet wurde nicht gemeldet oder nicht dagegen vorgegangen.
Strafe 4.000 Ryô 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission 20.000 Ryô, 2 B-Rang Strafmissionen, 3 Tage Gefängnis. Degradierung

§1.2) Jegliche Art von Gewalt gegenüber den Bewohnern oder den Einrichtungen wird bestraft. Dies gilt auch für nicht beaufsichtigte Trainingskämpfe, Trainingskämpfe, bei denen die Einverständnis aller Teilnehmer nicht vorliegt, sowie nicht durch die Dorfleitung genehmigte Strafmaßnahmen.

Körperverletzung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Zu erwartender Schaden unterhalb der ersten EP-Grenze/weniger als 5% Blutverlust pro Runde/Schwacher psychischer Schaden Zu erwartender Schaden unterhalb der zweiten EP-Grenze/ab 5% Blutverlust pro Runde/Mittlerer psychischer Schaden Zu erwartender Schaden oberhalb der zweiten EP-Grenze/ab 10% Blutverlust pro Runde/Starker psychischer Schaden oder höher
Strafe 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission 10.000 Ryô, 5 Tage Gefängnis und 1 C-Rang Strafmission 50.000 Ryô, 30 Tage Gefängnis und 1 B-Rang Strafmission
Diebstahl / Vandalismus
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô. Vandalismus von Einrichtungen Kusagakures.
Strafe Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 5.000 Ryô Strafe Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 25.000 Ryô Strafe 15 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission und Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 15 Tage).

§1.3) Dispute werden auf friedlichem Wege gelöst.
§1.3.1) Bei körperlicher Gewalt werden ranghöhere Ninja zur Klärung dazu gezogen. Alternativ können Ninja des selben Rangs mit dem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet hinzugezogen werden.
§1.3.2) Bei wiederholtem Male von sehr schwerer körperlicher Gewalt wird das Oberhaupt zur Klärung hinzugezogen.

mehrmalige Körperverletzung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung §1.3.1 §1.3.2 §1.3.3
Strafe 5 Tage Gefängnis 10.000 Ryô, 5 Tage Gefängnis 30.000 Ryô, 30 Tage Gefängnis und 1 B-Rang Strafmission und Wertesiegel bis zur Ableistung der Strafmissionen verhängt

§1.4) Einen Bewohner oder Ninja des Bündnisses zu töten, das Preisgeben geheimer Informationen oder die systematische Schwächung des Bündnisses werden mit der Höchststrafe bezahlt.

Mord
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung - Tötung einer Person aus Fahrlässigkeit. Absicht der Tötung einer Person.
Strafe - Suspendierung für 21 Tage, 1 C-Rang Strafmission nach der Suspendierung und 6 Monate Überwachung. Todesstrafe
Landesverrat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung - Weitergabe von Dorfgeheimnissen in persönlichem Rahmen: z.B. Weitergabe von dorfinternen Jutsu oder Gegenständen.

Flucht aus dem Dorf, ohne die Absicht diesem Schaden zu wollen.

Flucht aus dem Dorf, Mord an einem Ratsmitglied etc.

Weitergabe von Dorfgeheimnissen in dorfweitem Rahmen: z.B. Weitergabe von Informationen über geheime Missionen, Tätigkeiten oder Persönlichkeiten.

Strafe - 30 Tage Suspendierung, Überwachung für 6 Monate, Einschränkungen beim Erlernen von Jutsu/Fähigkeiten/Sonstiges auf A-Rang/Stufe 3 Niveau für 3 C-Rang Missionen. Todesstrafe

§1.5) Im Notstand gelten lediglich die Grundgesetze.
§1.6) Es ist, außer in äußersten Notfällen oder auf ausdrückliche Anweisung der Dorfleitung, nicht gestattet einen Bewohner des Bündnisdorfes, egal in welcher Form, dazu zu zwingen seine Gedanken zu einer bestimmten Situation oder seine Handlung zu einem bestimmten Zeitpunkt wiederzugeben. Verdachtsfälle einer illegalen Handlung sind der Dorfleitung zu melden, um abzuwägen, ob eine Genehmigung erteilt werden soll. Jedoch kann das Verweigern von Auskunft als Indiz für Schuldigkeit oder das Vorliegen eines Verbrechens gewertet werden.
§1.6.1) Sollte die Handlung eines Bürgers eine Straftat darstellen und dieser tätigt vorsätzlich eine Falschaussage, oder verschleiert eine Straftat, so macht er sich strafbar im Sinne einer Falschaussage/Verschleierung einer Straftat. Selbst die Kenntnis über eine verübte und/oder eine geplante Straftat durch eine andere Person als Täter, gilt als Verschleierung einer Straftat, sollte diese nicht unverzüglich gemeldet werden.

Zwang/Erpressung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Wird je nach dem was erzwungen wird gehandhabt. Wird eine Straftat erzwungen, so wird grundsätzlich nach Schwere der Straftat gehandelt. Grundsätzlich kommt zudem Körperverletzung hinzu. Freiheitsberaubung -
Strafe Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Mindestens 15 Tage Gefängnis. -
Falschaussage/Verschleierung einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat.
Strafe Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafe wie für die Verschleierte Straftat.

§1.7) Als Verhalten, welches dem Dorf schadet, zählt auch das Äußern negativer Ansichten gegenüber einer Person, die nicht dem Bündnis angehört.
§1.8) Das Verlassen des Dorfes ist für Bürger untersagt, außer sie haben eine schriftliche Genehmigung mit Unterschrift und Siegel der Oberhäupter. Ninja dürfen das Dorf aus Missionsgründen verlassen und wenn sie eine solche Genehmigung vorweisen.
§1.9) Gesetz gegen finanzielle Ausbeutung Finanzielle Ausbeutung Personen aus Dörfern des Bündnisses ist verboten. Diese Handlung gilt als Betrug und steht unter Strafe. Die Bestechung einer amtsausführenden Person wird als mittelschwere Ausbeutung gehandhabt und ist ein Sonderfall des Betrugs (§1.8.2) ).
§1.9.1) Erfolgt die Ausbeutung ohne Zwang, liegt eine einfache betrügerische Absicht vor.
§1.9.2) Erfolgt die Ausbeutung unter Zwang, psychischer oder physischer Natur ist egal, jedoch bewegt sie der Zwang im Rahmen einer Körperverletzung, so liegt eine mittlere betrügerische Absicht vor. Wird eine amtsausführende Person bestochen um sich einen geringen Vorteil zu verschaffen, wird nach diesem Paragraphen agiert.
§1.9.3) Erfolgt die Ausbeutung unter Zwang, psychischer oder physischer Natur ist egal, und damit wird die Existenz(-grundlage) gefährdet, so liegt eine schwere betrügerische Absicht vor. Wird eine amtsausführende Person bestochen um sich einen mittleren/großen Vorteil zu verschaffen, wird nach diesem Paragraphen agiert.
§1.9.4) Die Amtsperson, welche sich bestechen lässt, begeht Amts-/Machtmissbrauch nach §2.3.

Betrug/Bestechung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Täuschung ohne Vorteile daraus zu erhalten. Schlechtes Ansehen von Personen die diesen Titel/Rang inne haben oder größere Vorteile für die Person, welche den Betrug durchführt. -
Strafe 5.000 Ryô, 1 D-Rang Strafmission 10.000 Ryô + 15.000 Ryô an den Geschädigten, 3 C-Rang Strafmission -
Zwang/Erpressung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Wird je nach dem was erzwungen wird gehandhabt. Wird eine Straftat erzwungen, so wird grundsätzlich nach Schwere der Straftat gehandelt. Grundsätzlich kommt zudem Körperverletzung hinzu. Freiheitsberaubung -
Strafe Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). zusätzlich 15 Tage Gefängnis. -

§ 1.10 Hausfriedensbruch Das Grundstück und damit auch die Räumlichkeiten einer Person ist dessen intimer Bereich. Sollte unerlaubt in diesen Bereich eingedrungen, oder nach Aufforderung den Bereich zu verlassen zuwidergehandelt werden, besteht ein Straftatbestand wegen Verletzung der Privatsphäre.

Hausfriedensbruch
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Unerlaubtes Betreten. Unerlaubtes, gewaltsames Betreten. Unerlaubtes Betreten von Einrichtungen des Dorfes.
Strafe 1 D-Rang Strafmission oder den Sold dieser entrichten. 5 Tage Gefängnis, 1 C-Rang Strafmission und 10.000 Ryô. 20 Tage Gefängnis, 1 C-Rang Strafmission, 20.000 Ryô und eine Untersuchung des Tatbestandes "Landesverrat".

§2 Ninja Gesetze

§2.1) Den Oberhäuptern der 3 Ninjadörfer ist Folge zu leisten.
§2.1.1) Neben diesen hat ein von diesen bestimmter Rat Einfluss auf ihre Entscheidungen. Die Oberhäupter der Dörfer verfügen jedoch über ein Vetorecht dem Rat gegenüber.
§2.2) Jedes Dorfoberhaupt hat das Recht Vertreter zu ernennen, welche auf seinen Befehl hin agieren und dazu befugt sind diesen vollständig oder auf bestimmte Bereiche beschränkt zu vertreten.
§2.2.1) Bei Zuwiderhandlungen gilt die selbe Strafe, als wäre dies gegen das Oberhaupt gerichtet worden.
§2.3) Machtmissbrauch dieser Personen ist umgehend zu melden.

Dem Rang unangemessenes Verhalten
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt, jedoch nur leichte Auswirkungen hat. Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt und mittlere Auswirkungen hat (zB. Mission wiederholt nicht erfolgreich abgeschlossen, obwohl der Missionsrang dem des Ninja entspricht). Verhalten, welches die nicht Eignung deutlich zeigt (zB. als Teamleiter wiederholt keine Führungskompetenzen aufgewiesen).
Strafe 2 D-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 10 Tage. 1 C-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 21 Tage. Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie).
Falschaussage/Verschleierung einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat.
Strafe Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei!

§2.4) Ninja dürfen sich stationär auf unbefristete Zeit im Dorf unterbringen lassen, dies muss von dem eigenen Dorfoberhaupt bewilligt werden.
§2.4.5) Fest stationierten Ninja ist es möglich Teams mit anderen Ninja aus dem Bündnis zu bilden. Hierbei muss die Einwilligung der beteiligten Dorfoberhäupter eingeholt werden.
§2.5) Den Aufforderungen Ranghöherer ist Folge zu leisten.
§2.3.1) Sollte diese Aufforderung gegen Gesetze verstoßen, sexueller Natur sein oder in sonst einer Art und Weise strafbar sein, so ist dieser nicht Folge zu leisten und einem Ranghöheren zu melden.

Ungehorsam
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Leichte Beleidigung, Ausbleiben einer respektvollen Begrüßung, unflätige Geste Mittlere Beleidigung (Geste oder Worte) physischer/psychischer Angriff auf einen Gast
Strafe 5.000 Ryô an den Geschädigten 10.000 Ryô an den Geschädigten und 1 D-Rang Strafmission Strafe nach Körperverletzung je nach Härte des Angriffs und 25.000 Ryô an den Geschädigten
Aufhetzung/Verleumdung/Planung/Anstiftung zu einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Verleumdung einer oder mehrerer Personen. Aufhetzung einer oder mehrerer Personen. Anstiftung zu einer mittleren oder schweren Straftat. Die Planung/Anstiftung zu einer Straftat kann maximal genauso stark bestraft werden, wie die Ausführung dieser.
Strafe 5 Tage Gefängnis und 5.000 Ryô. 20 Tage Gefängnis, 15.000 Ryô und 1 C-Rang Strafmission. 3 C-Rang Strafmissionen, Überwachung für 3 Monate oder für die Dauer der Strafmissionen und 30 Tage Gefängnis.

Im Falle der Anstiftung: Zusätzlich zu der hier gelisteten Strafe kommt noch die Strafe für den angestifteten Straftatbestand hinzu.

Zwang/Erpressung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Wird je nach dem was erzwungen wird gehandhabt. Wird eine Straftat erzwungen, so wird grundsätzlich nach Schwere der Straftat gehandelt. Grundsätzlich kommt zudem Körperverletzung hinzu. Freiheitsberaubung -
Strafe Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Mindestens 15 Tage Gefängnis. -
Falschaussage/Verschleierung einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat.
Strafe Strafe wie für die verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei!

§2.6) Der Genuss von Zigaretten und Alkohol ist erst ab dem 18. Lebensjahr oder dem Chuuninrang gestattet. Drogen oder illegale Suchtmittel sind verboten. Es muss zudem sichergestellt werden, das der Konsum den Ninja nicht in der Ausübung von Missionen einschränken.

Drogenkonsum
Schwere Leicht
Beschreibung §2.6
Strafe 5.000 Ryô

§2.4.1) Bei speziellen Anlässen ist leichter Alkoholkonsum, das bedeutet stark verdünnter Alkohol oder 1 Glas Sekt unter Aufsicht, für alle ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt.
§2.4.2) Medizinisch genutzter Alkohol, zum desinfizieren von Wunden oder OP-Besteck, darf von Ninja ab dem Rang Genin erstanden werden.
§2.7) Ninja des Bündnisses ist es jeder Zeit möglich von einen Chuunin oder Jounin aus dem Bündnis, auch ausserhalb der Akademie unterrichtet und trainiert zu werden. Dies beinhaltet Jutsus, Fähigkeiten und Fortbildungen, sofern eine Erlaubnis der Landesführungen oder ihrer Vertreter vorliegt.[1]
§2.8) Verhaltensregeln für Ninja Ein Ninja hat sich seines Ranges und Amtes entsprechend zu verhalten. Jene Vorschrift gilt generell im Dienst, als auch in der Öffentlichkeit während der Freizeit.
§2.8.1) Akademisten gelten nicht als offizieller militärischer Rang, jedoch ist ein stark ungebührendes Verhalten auch unter Strafe gestellt, da sie damit die Tauglichkeit auf den Genin-Rang negieren.
§2.8.2) Ein leicht rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.
§2.8.3) Ein mittelstarkes rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.
§2.8.4) Ein starkes rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.

Dem Rang unangemessenes Verhalten
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt, jedoch nur leichte Auswirkungen hat. Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt und mittlere Auswirkungen hat (zB. Mission wiederholt nicht erfolgreich abgeschlossen, obwohl der Missionsrang dem des Ninja entspricht). Verhalten, welches die Nichteignung deutlich zeigt (zB. als Teamleiter öfter keine Führungskompetenzen aufgewiesen).
Strafe 2 D-Rang Strafmissionen und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 10 Tage. 1 C-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Mission bzw. 21 Tage. Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie).

§3 Kampfhandlungsgesetze

§3.1) Innerhalb des Dorfs werden Kampfhandlungen nicht geduldet. Sollten Personen bei diesen entdeckt werden, so ist es Pflicht eines jeden Bewohners, dies im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterbinden.
Kämpfer machen sich strafbar im Sinne mehrerer Delikte:
Person die den Kampf nicht meldet macht sich strafbar im Sinne von:

Falschaussage/Verschleierung einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat.
Strafe Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei!

§3.2) Trainingskämpfe sind nur auf dem Übungsgelände unter Aufsicht eines Chuunin oder höherrangigen Ninjas erlaubt. Hierbei dürfen jedoch die Kampfteilnehmer ihren Gegenüber nicht schwerst verletzen. Im Fall von tödlichen oder längerfristigen Verletzungen ist zu prüfen, wen welche Form der Schuld trifft. Sowohl die beaufsichtigende, als auch die ausführende Person kann hierbei eine Schuld treffen.

§4 Strafmaß

Im Rahmen des Strafmaßes ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden:
§4.1 Nothandlung: Eine Straftat wird begangen, um eine andere, schwerere Straftat zu verhindern, sein eigenes Leben oder das eines Verbündeten zu retten. Sofern diese Punkte gegeben sind und die Handlung für der Situation angemessen gehalten wird, wird Straffreiheit empfohlen.
§4.2 Fahrlässigkeit: Eine Straftat wird begangen, ohne dass der Täter die Absicht verfolgte diese zu begehen. Zum Beispiel, weil eine Person durch einen mangelhaft gesicherten Gegenstand erschlagen wird. Es wird eine Strafmilderung um eine Stufe im Kombination mit einer Schulung zur Vermeidung weiterer solcher Fälle empfohlen.
§4.3 Vorsatz: Eine Straftat wird geplant ausgeführt. Hier sollte die volle Strafe vergeben werden. Strafmildernde Faktoren können jedoch berücksichtigt werden.
§4.4 Geplante Straftaten: Geplante Straftaten, die jedoch erfolgreich durch Dritte verhindert werden konnten, werden wie ausgeführte Straftaten gehandhabt.
§4.5 Selbstanzeige: Zeigt eine Person eine durch diese Person geplante oder ausgeführte Straftat selbst an, so wird Strafmilderung empfohlen. Bei einer ausgeführten Straftat wird wie in §4.1-§4.3 unterschieden und entsprechend bestraft, jedoch das Strafmaß gesenkt. Wurde die Straftat noch nicht ausgeführt, so wird eine zeitlich begrenzte Überwachung empfohlen. Von weiteren Bestrafungen ist jedoch in diesem Fall abzusehen.
§4.6 Höhe des Strafmaßes: Die Höhe des Strafmaßes wird von den Landesführungen der drei Dörfer oder bevollmächtigten Vertretern festgelegt.
§4.7 Vorstrafen: Vorstrafen sind in das Strafmaß mit einzubeziehen. Hier ist insbesondere das Dorf, aus welchem der Täter stammt mit einzubeziehen und wird dazu angehalten Auskunft zu erteilen und eine Einschätzung zur Erhöhung des Strafmaßes abzugeben.
§4.8 Unzurechnungsfähigkeit: In Fällen von Unzurechnungsfähigkeit oder Fremdsteuerung des Täters ist zu prüfen, ob den Täter eine Mitschuld trifft und ob Wiederholungsgefahr besteht. Das Strafmaß ist je nach Situation individuell zu bestimmen und kann vom vollen Strafmaß bis hin zu gänzlicher Straffreiheit reichen, je nachdem von welchem Maß an Selbstverschulden man ausgehen kann.
§4.9 Rang: Ab dem Chuuninrang wird davon ausgegangen, dass man dazu in der Lage ist die Auswirkungen von Kampfhandlungen und dem Einsatz seiner Fähigkeiten angemessen einzuschätzen. Bei Ninja auf dem Rang eines Genin oder Akademisten kann jedoch eine Strafmilderung eintreten, sofern anzunehmen ist, dass diese sich der Auswirkungen ihrer Taten innerhalb einer Situation nicht bewusst waren. Maximal kann die Strafe auf das Minimum der jeweiligen Strafschwere gesenkt werden.

§5 Vollständigkeit

§5.1 In Fällen von störendem Verhalten, welches nicht durch diese Gesetze erfasst wird, obliegt es dem Rat dieses Gesetz nachträglich hinzu zu fügen und danach vorzugehen. Eine Bestrafung, welche nicht durch ein bestehendes Gesetz abgedeckt wird wird jedoch nur in solchen Fällen empfohlen, in welchem massiver Schaden durch diese Handlung verursacht wurde oder davon auszugehen ist, dass der Täter sich darüber bewusst war, dass seine Handlung nicht im Sinne des Bündnisses gewesen sein kann.

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