Politik Sunas

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Auf dieser Seite geht es darum wie die Regierungsstruktur in Sunagakure aussieht. Unter anderem geht es hier um die Rechtsform mit allen Paragraphen und deren Konsequenzen, sowie der Politik des Dorfes.

Zuständigkeitsbereich der RPG-Coadministration.

Regierung

Das Windreich wird von einem Feudalherren regiert, welcher mittels seiner 4 Magistrate für die Stabilität des Landes Kaze no Kuni zuständig ist. Ihm steht beratend der Kazekage zur Seite, der mit Hilfe seines Dorfes die Stärke und den Schutz Kaze no Kunis sicherstellt.
Die Familie des Daimyos wird durch die Drachen Sunas, eine Spezialeinheit des Kazekage, geschützt. Sie stehen allesamt im Bingo Book.
Die 4 Magistrate leben jeweils in einer der großen Städte von Kaze no Kuni: Al Lagunes, Monte Zuka, Al Shiira und Kayto. Von dort aus leiten sie im Namen des Daimyos die Geschicke des Landes. Da eine Zentralverwaltung der verstreuten Nomadenstämme nicht effektiv wäre, übernehmen diese selbst die Verwaltung des Umlandes und ihres Stammes. Die Führung der Familie obliegt dabei dem jeweiligen Ältesten.
Der Dorfrat ist zuständig für die Auswahl und die Genehmigung der neuen Chuunin, Jounin und Kage des Dorfes. Der Kazekage wird vom Ältestenrat ernannt, wobei der Daimyo ein Vetorecht inne hat. Der Rat Sunagakures ist dem Kazekage unterstellt und dient als dessen Berater.
Der Rat besteht aus:

Militärisches Gesetzbuch Sunagakures

Hier stehen alle gesetzlichen Paragraphen, die in Sunagakure herrschen. Im §14 stehen die Strafen die bei einer gesetztes Übertretung folgen.

§ 1 Grundsätze des Militärischen Gesetzbuches Sunagakures

§ 1.1 Innerhalb der Grenzen des Ninjadorfes Sunagakures besitzt dieses Gesetzbuch absolute und einzige Autorität. Zivilisten und Ninja aller Länder haben sich, sofern nicht anders aufgeführt, gleichermaßen an alle Gesetze innerhalb der Grenzen des Dorfes zu halten.
§ 1.2 Die hier niedergeschriebenen Gesetzesschriften Sunagakures werden im folgenden mit MGS abgekürzt.
§ 1.3 Weitere Gesetzesschriften besitzen insofern Gültigkeit, als dass sie nach Anwendung der MGS ohne ihr zu widersprechen Richtbarkeitsanspruch durch Auslieferung an ihre entspringenden Geltungszonen haben.
§ 1.4 Ein Jeder, Akademist oder Ninja ist grundsätzlich den Pflichten eines Ninja unterworfen, nämlich zum ersten das Dorf vor Feinden zu schützen, zweitens das Werkzeug des Dorfes zu sein, drittens Missionen für das Dorf durchzuführen und viertens das Dorf zu jeder Zeit, im Sinne der Landesführung und der Gesetze, zu repräsentieren.

§ 2 Einteilung und Höhe der Strafmaße

§ 2.1 Jeder Absatz dieses Gesetzbuches beschreibt eine eigene Straftat, die eine eigene Bestrafung hat, welche meistens je nach Schwere in die Grade einer leichten, einer mittleren oder einer schweren Bestrafung mit festen Strafmaßen eingeteilt werden kann.
§ 2.2 Fallen mehrere Straftaten an, so werden sie addiert und können auch bei Nichtbeachtung nicht verjähren.
§ 2.3 Die Strafen werden in Geld-, Freiheitsstrafen, Suspendierung, Degradierung, Strafmissionen und Hinrichtung unterteilt.
§ 2.3.1 Degradierung wird nur bei schweren Strafen ausgesprochen und sollte das letzte Mittel der Wahl sein.
§ 2.3.2 Eine Hinrichtung wird nur angeordnet, wenn dem Dorf nachhaltig geschadet wurde.
§ 2.4 Sollte ein Ninja mit einer Straftat drohen, diese planen oder wissentlich eine Straftat nicht verhindern, so wird dies von Sunagakure geahndet.
§ 2.5 Die Strafmaße werden genauer in §14 geregelt.
§ 2.6 Unter besonderen Umständen ist es möglich, dass das Strafmaß bei der Verurteilung einen Schweregrad herunter gesetzt wird, zum Beispiel von Schwer auf Mittelschwer oder aber bei Wiederholungen von Strafen ein Strafmaß heraufsetzt wird. Diese Umstände definieren der Kazekage und der Ältestenrat.
§ 2.6.1 Wurde wiederholt eine Straftat begangen, sind Straftaten, unabhängig vom üblichen Strafmaß, mit der theoretisch maximal möglichen Strafe zu ahnden.
§ 2.6.2 Eine Strafmilderung tritt in Kraft, wenn der Straftäter Reue für seine Tat empfindet oder psychisch erkrankt ist. Straffreiheit tritt ein, wenn die Straftat begangen wurde um eine andere, schwerere Straftat zu verhindern, sein eigenes Leben oder das eines Verbündeten zu retten.

§ 3 Bedingungslose Dorftreue aller Ninja und Akademisten

§ 3.1 Mit dem Eintritt in die Akademie Sunagakures wird man offiziell Teil des militärischen Apparates von Sunagakure und ist damit dem Amt des Kazekage bis auf den Tod verpflichtet.
§ 3.2 Weiterhin ist man dem Dorf und den politischen Interessen des Dorfes vor allen anderen verpflichtet.
§ 3.3 Ein Akademist kann nur in gesondert zu regelnden, gut begründeteten Ausnahmefällen, welche von einem zuständigen Gericht individuell entschieden werden, von seinem Status als Anwärter enthoben werden. Die weiteren Konsequenzen dieses Ausschlusses können unter die gleiche Richtbarkeit wie die anderen Gesetze dieses Paragraphen fallen, bedürfen aber keiner zwingenden Bestrafung.
§ 3.4 Jegliche dorfinternen Informationen sind als geheim zu behandeln. Unberechtigte Informationsweitergabe gilt als Verrat am Dorf.
§ 3.5 Das Betragen eines jeden Mitglieds des militärischen Apparates Sunagakure ist zu jeder Zeit eine direkte Repräsentation des Dorfes.
§ 3.6 Das Verlassen des Dorfes ist für Akademisten und Genin strikt untersagt, außer es wurde eine besondere Erlaubnis erteilt.

§ 4 Verpflichtungen gegenüber Verbündeten

§ 4.1 Jeder Ninja, der mit Bündnispartnern Umgang hat, hat ihre Interessen, nach denen von Suna, zu fördern und zu wahren. Das beinhaltet ebenso die Dorfinformationen, die uns anvertraut werden oder andere Geheime Informationen.
§ 4.2 Die Interessen des Landes Kaze no Kuni und weiterhin daneben die Interessen der Länder Hi no Kuni, Tsuchi no Kuni und Kusa no Kuni sind weiterhin zu berücksichtigen
§ 4.3 Die Interessen des Daimyo von Kaze no Kuni sind demnach als die Interessen Sunagakures zu wahren.

§ 5 Rechte von Minderjährigen

§ 5.1 Zivilisten und Akademisten, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, gelten grundsätzlich als minderjährig. Genin die das 18. Lebensjahr und Chuunin die das 16. Lebensjahr nicht überschritten haben gelten ebenfalls als minderjährig.
§ 5.2 Minderjährigen ist der Konsum von Alkohol in jeglicher Form strikt untersagt.
§ 5.3 Minderjährigen ist der Konsum von Tabakwaren in jeglicher Form strikt untersagt.
§ 5.4 Minderjährigen ist das öffentliche Mitführen von Waffen, außer sie sind im Range eines Genin oder höher, untersagt.

§ 6 Pietät

§ 6.1 Wird nach einmaliger Aufforderung, den Kontakt mit einer anderen Person zu unterbrechen, dieser Aufforderung von der anderen Person nicht nachgegangen, so fällt dies unter Belästigung und verstößt gegen die Regeln zum Schutz der öffentlichen Ordnung.
§ 6.2 Eklats und öffentliches Aufsehen sonstiger negativer Art sind aus der Öffentlichkeit in den privaten Raum zu verschieben oder ganz zu vermeiden.
§ 6.3 Der Konsum von Drogen ist im öffentlichen Raum strikt untersagt, genau wie der Aufwnthalt im öffentlichen Raum unter dem Einfluss selbiger. Alkohol und Tabakwaren sind hiervon ausgenommen.
§ 6.4 Ninja müssen immer dann, wenn sie das Dorf repräsentieren, das heißt im Dienst und auch beim Training stets angemessene Kleidung tragen, die dieser ehrenvollen Aufgabe entspricht.
§ 6.4.1 Die Ausnahmen hierzu bilden Situationen, in denen es in einer Mission nötig oder zuträglich ist diese Regel zu missachten. Über solche Vorkommnisse sind Vorgesetzte und Dorfführung zu informieren, damit es nicht zu einer Strafverfolgung kommt.

§ 7 Schutz von Privateigentum

§ 7.1 Jeder öffentliche Ort ist ein potentieller Ort des fairen Handels. Jegliches Abweichen in Form von Betrug, Unterschlagung oder anderen Delikten wird nicht toleriert.
§ 7.2 Diebstahl ist nicht gestattet.
§ 7.3 Der persönliche, als rechtliches Eigentum geltender, Wohnbereich eines jeden Einwohners Sunagakures ist nicht ohne dessen Erlaubnis zu betreten.
§ 7.4 Innerhalb dieses persönlichen Bereiches ist sich an die Regeln des Eigentümers zu halten oder der Bereich umgehend zu verlassen, sofern sie mit dem Sunagesetzbuch vereinbar sind.
§ 7.5 Die Beschädigung fremden Besitzes ist untersagt.

§ 8 Schutz der Person

§ 8.1 Jede Person, die sich im Dorf aufhält, kann frei und selbst über den Kontakt zu anderen sowie über ihre Bewegungen entscheiden, ist also weder zu belästigen, noch zu bedrängen.
§ 8.2 Es ist einem jeden Zivilisten unter jeglichen Umständen strikt untersagt jedwede Waffen mit sich zu führen oder Ninjatechniken einzusetzen.
§ 8.3 Körperverletzung ist nicht gestattet.
§ 8.3.1 Abtreibungen stellen, sofern nicht aus medizinischen Gründen erforderlich, eine Körperverletzung dar. Neugeborene dürfen dem Dorf zur Obhut übergeben werden nach der Geburt, sollte kein Elternteil diese wollen.

§ 9 Schwere Straftaten

§ 9.1 Die Folter eines Menschen ohne entsprechende Anweisungen eines Jounin, Ratsmitglieds oder des Kazekage ist strengstens verboten.
§ 9.2 Das nicht vorsätzliche Töten eines Menschen im Affekt gilt als Totschlag.
§ 9.3 Das vorsätzliche Töten eines Menschen gilt als Mord.
§ 9.4 Verrat, Angriffe auf öffentliche Institutionen, schwerer Missbrauch von Amtsrechten oder Verbreitung von Falschaussagen über das Dorf werden äquivalent bestraft.

§ 10 Autoritätsstruktur

§ 10.1 Es ist in jedem Fall die strikte Ordnung der Befehlskette zwischen den Einwohnern Sunagakures einzuhalten, in absteigender Reihenfolge der Befehlsgewalt sind dies: Der Daimyo, der Kazekage, der Rat.
§ 10.2 Weiterhin sind innerhalb Sunagakures Mitglieder des sunaischen Ninjapparates ab dem Rang Chuunin dorffremden Shinobi übergeordnet.
§ 10.3 Im weiteren gilt die Autorität der Ränge: Jounin, Chuunin, Genin, Akademist.
§ 10.4 Händler, die zu Sunas wirtschaftlichem Erfolg beitragen, sind einfachen Zivilisten übergestellt.
§ 10.5 Es ist jedem Höherrangigen der gebührende Respekt zu zollen.
§ 10.6 Befehlsverweigerung ist nur im Interesse des Kazekage oder des Dorfes erlaubt, wenn ein direktes Scheitern der Mission absehbar ist. Eine spätere Beschwerde kann jederzeit eingereicht werden.
§ 10.7 Ein Missbrauch der Rechte eines Amtes oder Ranges, beispielsweise die Nutzung von Medikamenten als Medic für nichtmedizinische Zwecke oder die Ausübung der Rechte als Mitglied der Polizeieinheit zum Klären persönlicher Streitigkeiten, steht unter Strafe.
§ 10.8 Der Versuch der Untergrabung der Autoritätsstruktur durch Bevorteilung, Bestechung oder weitere Manipulation steht unter Strafe.

§ 11 Allgemeine Einschränkungen

§ 11.1 Es gelten einige Jutsu und Künste unter allen Bewohnern des Dorfes als verboten und sind somit auch nicht erlernbar, sofern keine exklusive Ausnahmeerlaubnis des Rates oder des Kazekage vorliegt.
§ 11.2 Alle selbst entwickelten Techniken, welche mit dem A- oder S-Rang gleich zu setzen sind oder diesen Rängen nahe kommen, bedürfen vor ihrer Entwicklung einer Prüfung der Dorfführung in Form des Kazekage oder des Rates.
§ 11.3 Akademisten dürfen niemals eine Ninjafertigkeit anwenden, sofern dies nicht im Kontext eines Trainings von einem Chuunin oder höher überwacht wird.
§ 11.4 Akademisten ist es streng untersagt, Waffen zu gebrauchen. Eine Ausnahme bildet der Gebrauch unter Aufsicht eines Chuunin oder höher.
§ 11.5 Akademisten dürfen in der Öffentlichkeit keine Waffen bei sich führen, der Besitz steht allerdings nicht unter Strafe. Anderen Zivilisten ist der Waffenbesitz grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bilden die Trainingswaffen, welche an den Trainingsplätzen ausgegeben und nach Benutzung vor Verlassen des Trainingsplatzes, zurückgegeben werden müssen.
§ 11.6 Das Dorf darf erst ab dem Chuunin Rang eigenständig verlassen werden, außer es wird eine Erlaubnis erteilt.
§ 11.7 Der öffentliche Einsatz von Jutsu und Künsten ist für jeden Rang gesondert geregelt.
Für Genin gilt: Erlaubt bis D-Rang-Niveau
Für Chuunin gilt: Erlaubt bis C-Rang-Niveau
Für Jounin gilt: Erlaubt bis B-Rang-Niveau
Dabei dürfen sich diese Jutsu nie gegen eine Person richten, ausgenommen hiervon ist Training unter Aufsicht. Diese Regel kann in gesonderten Einzelfällen, beispielsweise um den Schutz des Dorfes zu gewährleisten, außer Kraft gesetzt werden.
§ 11.8 Es muss zu jeder Zeit eine wahre Angabe über den eigenen Rang und die Zugehörigkeit zu Einheiten gegenüber Ninja aus Sunagakure mindestens gleichen Ranges gemacht werden. Eine Ausnahme gilt bei den Chisei, welche zum Schutz der Einheit ihre Mitgliedschaft in der Einheit verschweigen müssen, außer gegenüber autorisierten Personen.
§ 11.9 Schwangere Shinobi sind 3 Monate vor geplantem Geburtstermin von jeglichem Dienstgeschehen befreit. Die 3 Monate davor beziehen sich nicht auf reine Verwaltungstätigkeiten. Strengere Regelungen bei medizinischer Gefahr für den Embryo. Für 4 Wochen nach der Geburt werden die Shinobi freigestellt um sich um die Versorgung der Neugeborenen zu kümmern. Kinderbetreuung während Missionen und Dienstzeiten wird vom Dorf gestellt.
§ 11.9.1 In-Vitro-Befruchtungen für Shinobi werden durch das Dorf subventioniert.

§ 12 Gesonderte Erlaubnisse für Mitglieder von Einheiten

§ 12.1 Mitglieder der Chisei können schon ab dem Rang Genin für gesonderte Einzelmissionen eine Erlaubnis zum alleinigen Verlassen des Dorfes erhalten.
§ 12.2 Mitglieder der Iyasu dürfen nach bestem Wissen und Gewissen ihre Heilkünste im Sinne ihrer Einheit einsetzen, sowie weiterhin Medikamente, Gifte oder Drogen im medizinischen Sinne erlauben und einsetzen, sofern es nachweisbare medizinische Notwendigkeit besitzt.
§ 12.3 Tatakai dürfen zur Wahrung der inneren Ordnung auch Künste, welche eine Niveaustufe über der ihres Ranges stehen, zum Einsatz bringen.
§ 12.4 Die 7 Drachen sind von jeglichen Einschränkungen entbunden und unterstehen nur dem direkten Befehl des Kazekage.

§ 13 Die Notstandsregelung

§ 13.1 Der Kazekage hat im Fall eines Angriffes oder einer unausweichlichen Naturkatastrophe das Recht den Notstand auszurufen. Genin haben in diesem Fall für die Evakuierung der Zivilbevölkerung zu sorgen und alle etwaig wichtigen Akten in Sicherheit zu bringen.
§ 13.2 Damit tritt das Verteidigungsprotokoll in Kraft was den Schutz der Bevölkerung und die Abwehr feindlicher Ninjas beinhaltet. Zusätzlich werden Boten entsandt, die in Konohagakure und Kusagakure um Hilfe ersuchen. In diesem Fall werden sämtliche zivilen Personen evakuiert und über die Tunne ins Sichere geführt.
§ 13.3 Jeder Jounin und Chuunin darf anhand seines eigenen Gefahrenpotentials Befehle und Missionen aussprechen ohne die Überprüfung des Rates.
§ 13.4 Der Kazekage hat als einzige Weisungsperson das Recht das Dorf aufzugeben und einen neuen sicheren Ort zu suchen. Damit treten folgende Protokolle in Kraft:
Das Evakuierungsprotokoll, das Verteidigungsprotokoll und das Protokoll der gezielten Sprengung. Zusätzlich werden sämtliche Schriftrollen gesichert oder unwiderruflich zerstört, genau wie die Leichen des Dorfes.

§ 14 Strafenkatalog

Strafenkatalog Sunagakures
Straftat Leicht Mittel Schwer
Amtsmissbrauch Beispiel: Ausgabe von unautorisierten Befehlen, die aber weder dem Dorf, noch sonstigen Personen/Institutionen schaden.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Ausgabe von unautorisierten Befehlen, die dem Dorf oder sonstigen Personen/Institutionen schaden, wie als Mitglied der Shu keisatsu die Verhaftung einer Person ohne den Befehl dazu.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
Beispiel: Ausgabe von unautorisierten Befehlen, die dem Dorf aktiv und in großem Maß schaden. Zählt als schwerer Landesverrat.
Strafmaß: Hinrichtung
Androhung einer Straftat Beispiel: Androhung einer leichten Straftat.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Androhung einer mittleren Straftat.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
Beispiel: Androhung einer schweren Straftat
Strafmaß: 100000 Ryô,
10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau,
30 Tage Haft,
Degradierung um einen Rang
Angabe eines falschen Ranges Beispiel: Angabe eines falschen Ranges ohne direkte oder indirekte Folgen.
Strafmaß:5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Angabe eines falsches Ranges zur eigenen Bevorteilung oder Benachteiligung eines Anderen, wie Vorgabe ein Mitglied der Shu keisatsu zu sein, um jemanden verhaften zu lassen.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
Beispiel: Angabe eines falschen Ranges um dem Dorf aktiv zu schaden, um das Haupttor öffnen zu lassen und Feinde einzulassen. Zählt als schwerer Landesverrat
Strafmaß: Hinrichtung
Belästigung Beispiel: Nachstellung einer Person.
Strafmaß:5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Wiederholte Belästigung trotz Aufforderung sich zu entfernen und/oder bereits bestehendem Gerichtsurteil.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
X
Beleidigung Beispiel: Unziemliche Bezeichnung einer Person als unhygienisches Nutztier.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Vergleich der Person, ihrer Beziehungen und/oder ihres Lebenslaufs eines Vorgesetzten mit jenem des König Ödipusaus der griechischen Mythologie.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
X
Beschädigung von Bauwerken Beispiel: Leichte Beschädigung eines Bauwerks, wie durch Graffiti.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Beschädigung eines Gebäudes, die aktiv Material des Gebäudes entfernt oder zerstört.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
Beispiel: Angriff auf öffentliche Institutionen und deren Bauwerke. Zählt als schwerer Landesverrat
Strafmaß: Hinrichtung
Bestechung Beispiel: Täuschung ohne Vorteile daraus zu erhalten
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Direkte Vorteile werden durch eine Bestechung erhalten.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
X
Diebstahl Beispiel: Diebstahl von Essen für eine Person.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Rückgabe der Beute
Beispiel: Diebstahl einer Geldmenge über 5.000 Ryo.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
Rückgabe der Beute
Beispiel: Diebstahl einer Schriftrolle aus Dorfbesitz. Zählt als Landessverrat
Strafmaß: Hinrichtung
Drogenmissbrauch/Drogenbesitz Beispiel: Geringer Konsum von Drogen außerhalb der Dienstzeit.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
X X
Erregung öffentlichen Aufsehens Beispiel: Entblößung der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale in der Öffentlichkeit
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
X X
Falschaussage X X Beispiel: Nachweisliche Verdrehung von Aussagen, um Personen oder der Regierung des Windreiches schwer zu schaden.
Strafmaß: 100000 Ryô,
10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau,
30 Tage Haft,
Degradierung auf den Akademisten-Rang
Folter, Zwang X X Beispiel: Unautorisierte Folter eines Gefangenen, um Informationen zu bekommen oder einen fremden Willen aufzuzwingen. Dabei kommt es zu dauerhafter psychischer oder körperlicher Schädigung des Opfers.
Strafmaß: 100000 Ryô,
10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau,
30 Tage Haft,
Degradierung auf den Akademisten-Rang
Geheimhaltung X X Beispiel: Weitergabe von Informationen über die Dorfverteidigung an feindliche Parteien.
Strafmaß: 100000 Ryô,
10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau,
30 Tage Haft,
Degradierung auf den Akademisten-Rang
Haus- und Landfriedensbruch Beispiel: Sitzen in Bereichen in denen ausdrücklich das Sitzen untersagt ist.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Widerrechtliches Aufhalten in Bereichen, trotz Aufforderung sich zu entfernen.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
X
Insubordination / Ungehorsam Beispiel: Die Moral dämpfende Aussagen, wie das Beklagen über die Schwere einer Aufgabe.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Die Moral untergrabende Aussagen, wie die Betonung der Unschaffbarkeit einer Aufgabe.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierungl
X
Körperverletzung Beispiel: Leichte Körperverletzung einer Person, die keine Folgen für die geschädigte Person hat.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Schwere Körperverletzung einer Person, ohne langfristige Folgen.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
Beispiel: Schwer Körperverletzung einer Person, die langfristige Folgen hat.
Strafmaß: 100000 Ryô,
10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau,
30 Tage Haft,
Degradierung um einen Rang
Mord X X Beispiel: Vorsätzliche Tötung eines Bürgers Sunagakures
Strafmaß: Hinrichtung der Person
Nicht-vereiteln einer Straftat Beispiel: Nicht-Vereitelung einer leichten Straftat.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Nicht-Vereitelung einer mittleren Straftat.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
Beispiel: Nicht-Vereitelung einer schweren Straftat.
Strafmaß: 100000 Ryô,
10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau,
30 Tage Haft,
Degradierung um einen Rang
Respektlosigkeit Beispiel: Nicht-Grüßen eines Vorgesetzten während der Dienstzeit.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Offene Missbilligung eines Vorgesetzten.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
X
Sachbeschädigung Beispiel: Beschädigung von Eigentum, im Wert von bis zu 4000 Ryô, einer anderen Person.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Beschädigung von Eigentum, im Wert von bis zu 25000 Ryô, einer anderen Person.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
X
Totschlag X X Beispiel: Vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale
Strafmaß: 100000 Ryô,
10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau,
30 Tage Haft,
Degradierung auf Akademisten-Rang
Unautorisierter Jutsugebrauch Beispiel: Einsatz einer E-Rang Jutsu durch einen Akademisten außerhalb eines Trainingskontextes, bei der niemand zu Schaden kam.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
X X
Unautorisiertes Verlassen des Dorfes Beispiel: Verlassen des Dorfes ohne Autorisierung innerhalb der Sichtweite der Dorfwachen.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Verlassen des Dorfes ohne Autorisierung bis außer Sichtweite der Dorfwachen.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft
X
Unautorisierter Waffengebrauch Unerlaubter Waffengebrauch oder unerlaubtes Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit
Strafmaß 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
X X
Unwürdige Vertretung des Dorfes Beispiel: Ungehobeltes Verhalten gegenüber Dorfbewohnern während der Dienstzeit, so dass es ein schlechtes Licht auf den Militärapparat Sunagakures wirft.
Strafmaß: 5000 Ryô,
3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau
Beispiel: Ungehobeltes Verhalten gegenüber Verbündeten während der Dienstzeit,so dass es ein schlechtes Licht auf Sunagakure wirft.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
Beispiel: Ungehobeltes Verhalten während der Dienstzeit, dass einen diplomatischen Zwischenfall verursacht.
Strafmaß: 100000 Ryô,
10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau,
30 Tage Haft,
Degradierung um einen Rang
Verbotene Jutsus X X Beispiel: Erlernen eine der verbotenen Jutsus ohne Ausnahmeerlaubnis.
Strafmaß: 100000 Ryô,
10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau,
30 Tage Haft,
Degradierung auf den Akademisten-Rang
Verrat X Beispiel: Weitergabe von Dorfgeheimnissen in persönlichem Rahmen, Flucht aus dem Dorf, ohne die Absicht diesem Schaden zu wollen.
Strafmaß: 25000 Ryô,
5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau,
15 Tage Haft,
30 Tage Suspendierung
Beispiel: Weitergabe von Dorfgeheimnissen in dorfweitem Rahmen, Flucht aus dem Dorf, Mord an einem Ratsmitglied etc.
Strafmaß: Hinrichtung der Person


Diplomatie

Hier ist die diplomatische Haltung Sunagakures näher aufgeführt, insbesondere die Haltung gegenüber den anderen Ninjadörfern mitsamt Erläuterungen, sowie der Hinweis auf das Konoha-Suna-Kusa Bündnis und deren gemeinsamer Stützpunkt in Tanigakure.

Beziehung zu den Ninjadörfern

Land Verhältnis Handelsbeziehung Militärische Beziehung Forschungsbeziehung Waffenstillstand

Konohagakure

Verbündet

Handel von Dorf-Eigenentwicklungen
Handel von Rohstoffen
Handel von sonstiger Ware

Stellen von Militär
Gemeinsame Missionen
Ausbildung von Militär
Stationierung von Militär im jeweils anderen Dorf
gemeinsame Ergründung/Erbauung neuer Stützpunkte
Freie Ein-/Ausreise(Außer Akademisten)
Auslieferungsabkommen

Gemeinsame Jutsuforschung
Gemeinsame Itemforschung
Gemeinsache Erforschung sonstiger Dinge

x

Kusagakure

Verbündet

Handel von Dorf-Eigenentwicklungen
Handel von Rohstoffen
Handel von sonstiger Ware

Stellen von Militär
Gemeinsame Missionen
Ausbildung von Militär
Stationierung von Militär im jeweils anderen Dorf
gemeinsame Ergründung/Erbauung neuer Stützpunkte
Freie Ein-/Ausreise(Außer Akademisten)
Auslieferungsabkommen

Gemeinsame Jutsuforschung
Gemeinsame Itemforschung
Gemeinsache Erforschung sonstiger Dinge

x
Kumogakure Neutral - - - x
Iwagakure Verbündet

Handel von Dorf-Eigenentwicklungen
Handel von Rohstoffen
Handel von sonstiger Ware

Stellen von Militär
Gemeinsame Missionen
Ausbildung von Militär
Stationierung von Militär im jeweils anderen Dorf
gemeinsame Ergründung/Erbauung neuer Stützpunkte
Freie Ein-/Ausreise(Außer Akademisten)
Auslieferungsabkommen
Gemeinsame Nutzung von Tanigakure

Gemeinsame Jutsuforschung
Gemeinsame Itemforschung
Gemeinsache Erforschung sonstiger Dinge

x
Amegakure Spannungen - - - x
Takigakure Frieden - - - x

Frage-Sektion

Frage-Sektion

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