Politik Kusas: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Kusagakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem [http://www.narutorpg.de/Regierung.php?Einanderesland=Kusa hier].
Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Kusagakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem [http://www.narutorpg.de/Regierung.php?Einanderesland=Kusa hier].<br>
 
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==Regierung==
==Regierung==


'''Dorfoberhaupt Kusagakures:'''
'''Dorfoberhaupt Kusagakures:'''
Das [[Dorfoberhaupt]] [[Kusagakures]] repräsentiert sein Dorf in diplomatischen Angelegenheiten und ist für die Verwaltung von diesem zuständig.  
Das [[Dorfoberhaupt]] [[Kusagakure]]s repräsentiert sein Dorf in diplomatischen Angelegenheiten und ist für die Verwaltung dieses zuständig.  
 


'''Der Rat Kusagakures:'''
'''Der Rat Kusagakures:'''
Der Rat von [[Kusagakure]] besteht aus wenigen hochrangigen Ninja, hochangesehene Diplomaten des Daimyo von [[Kusa no Kuni]], sowie die ranghöchsten und Diensterfahrenen aus den [[Einheiten Kusagakures]]. Dieser entscheidet über diplomatische Angelegenheiten und sind für wichtige Dorfbelange zuständig die zur Sicherheit und Wahrung [[Kusagakure]]s dienen.
Der Rat [[Kusagakure]]s besteht aus wenigen hochrangigen Ninja, hochangesehenen Diplomaten des Daimyo [[Kusa no Kuni]]s, sowie den ranghöchsten und diensterfahrensten der [[Einheiten Kusagakures]]. Dieser entscheidet über diplomatische Angelegenheiten und ist für wichtige Dorfbelange zuständig die zur Sicherheit und Wahrung [[Kusagakure]]s dienen.


==Gesetze Kusagakures==
==Gesetze Kusagakures==
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'''§1.1.2)''' '''Grundsätze Kusagakures''' ''Die Grundsätze Kusagakures sind zu beachten. Nicht beachten dieser kann als mangelhafte Vertretung des Dorfs oder dem Rang unangemessenes Verhalten gewertet werden.''
'''§1.2)''' '''Körperverletzung und Vandalismus'''
'''§1.2)''' '''Körperverletzung und Vandalismus'''
''Jegliche Art von mutwilliger körperlicher Gewalt gegenüber den Bewohnern oder den Einrichtungen Kusagakures wird schwer bestraft. Dies gilt auch für nicht beaufsichtigte Trainingskämpfe, Trainingskämpfe, bei denen die Einverständnis aller Teilnehmer nicht vorliegt, sowie nicht durch die Dorfleitung genehmigte Strafmaßnahmen. <ref name="[1]">Die [http://www.narutorpg.de/Sonstiges/Wiki/index.php/Einheiten_Kusagakures#Akumetsu Akumetsueinheit] ist durch ihren besonderen Kodex nicht an diese Regel gebunden.</ref>, <ref name="[5]">Z.B., um einen in kurzer Zeit bevorstehenden Mord oder andere Straftaten, die keinen Aufschub dulden zu verhindern.</ref>''
''Jegliche Art von mutwilliger körperlicher Gewalt gegenüber den Bewohnern oder den Einrichtungen Kusagakures wird schwer bestraft. Dies gilt auch für nicht beaufsichtigte Trainingskämpfe, Trainingskämpfe, bei denen die Einverständnis aller Teilnehmer nicht vorliegt, sowie nicht durch die Dorfleitung genehmigte Strafmaßnahmen. <ref name="[1]">Die [[Einheiten_Kusagakures#Akumetsu|Akumetsueinheit]] ist durch ihren besonderen Kodex nicht an diese Regel gebunden.</ref>, <ref name="[5]">Z.B., um einen in kurzer Zeit bevorstehenden Mord oder andere Straftaten, die keinen Aufschub dulden zu verhindern.</ref>''
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'''§ 1.10''' '''Hausfriedensbruch'''
'''§ 1.10''' '''Hausfriedensbruch'''
''Das Grundstück und damit auch die Räumlichkeiten einer Person ist dessen intimer Bereich. Sollte unerlaubt in diesen Bereich eingedrungen werden, oder nach Aufforderung den Bereich zu verlassen, zuwidergehandelt wird, besteht ein Straftat bestand wegen der Verletzung der Privatsphäre.<ref name="[5]" /><ref name="[2]" />''
''Das Grundstück und damit auch die Räumlichkeiten einer Person ist dessen intimer Bereich. Sollte unerlaubt in diesen Bereich eingedrungen werden, oder nach Aufforderung den Bereich zu verlassen, zuwidergehandelt wird, besteht ein Straftat bestand wegen der Verletzung der Privatsphäre.<ref name="[5]" />''
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'''1.11)''' '''Begehung mehrerer Straf- und Wiederholungstaten''' ''Werden mehrere Straftaten von einer Person begangen, so werden die zu verhängenden Strafen addiert.''<br>
'''1.11)''' '''Begehung mehrerer Straf- und Wiederholungstaten''' ''Werden mehrere Straftaten von einer Person begangen, so werden die zu verhängenden Strafen addiert.''<br>
1.11.1) ''Ausnahme bei der Addition der Strafen bildet die Degradierung und die Anzahl an Strafmissionen. Im Falle der Strafmissionen wird die höchste Anzahl an Strafmissionen verhängt und zusätzlich 3 Tage Gefängnis. Diese Strafe kann maximal bis zum Maximum der jeweiligen Strafe gehen.  ''<br>
1.11.1) ''Ausnahme bei der Addition der Strafen bildet die Degradierung und die Anzahl an Strafmissionen. Im Falle der Strafmissionen wird die höchste Anzahl an Strafmissionen verhängt und zusätzlich 3 Tage Gefängnis. Diese Strafe kann maximal bis zum Maximum der jeweiligen Strafehärte<ref>Z.B. Mittel</ref> gehen.  ''<br>
1.11.2) ''Sollte der Tatbestand "Landesverrat" bestehen, wird bei Wiederholungstaten zusätzlich eine Degradierung vorgenommen.''<br>
1.11.2) ''Sollte der Tatbestand "Landesverrat" bestehen, wird bei Wiederholungstaten zusätzlich eine Degradierung vorgenommen.''<br>
'''1.12)''' ''Strafmilderung''<br>
'''1.12)''' ''Strafmilderung''<br>
''1.12.1)'' Eine Strafmilderung tritt in Kraft, wenn sich der Straftäter Reue für seine Tat empfindet und die Straftat selber aus Selbstschutz, Erkrankung(Psychisch und physisch) hervorgegangen ist.<br>
''1.12.1)'' Eine Strafmilderung tritt in Kraft, wenn sich der Straftäter Reue für seine Tat empfindet und die Straftat selber aus Selbstschutz, Erkrankung(Psychisch und physisch) hervorgegangen ist.<br>
''1.12.2)'' Sollte eine Person eine Straftat begehen, um eine andere Person an der Ausübung einer dorffeindlich-gesinnten Straftat zu hindern, so wird die begangene Straftat nicht verurteilt, außer sie ist in ihrer Härte nicht verhältnismäßig<ref> Eine Körperverletzung mit einem Mord zu unterbinden wäre zum Beispiel nicht verhälnismäig</ref> gewesen.
''1.12.2)'' Sollte eine Person eine Straftat begehen, um eine andere Person an der Ausübung einer dorffeindlich-gesinnten Straftat zu hindern, so wird die begangene Straftat nicht verurteilt, außer sie ist in ihrer Härte nicht verhältnismäßig gewesen. Als in der Härte verhältnismäßig wird ein Eingreifen betrachtet, wenn die zur Verhinderung durchgeführte Straftat maximal die selbe Schwere inne hat, wie die verhinderte Straftat und die Straftat anschließend unverzüglich gemeldet wird.<br>
''1.12.3)'' In folgender Tabelle findet man Strafreiheiten und Strafmilderungen.
 
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|-
| class="tabkopf" | '''Name'''
| class="tabkopf" | '''Nothandlung'''
| class="tabkopf" | '''Fahrlässigkeit'''
| class="tabkopf" | '''Selbstanzeige'''
| class="tabkopf" | '''Unzurechnungsfähigkeit'''
| class="tabkopf" | '''Kooperation'''
|-
| class="tabinhalt" | Beschreibung
| class="tabinhalt" |
Eine Straftat wird begangen, um eine andere, mindestens gleich schwere Straftat zu verhindern, sein eigenes Leben oder das eines Verbündeten zu retten.
| class="tabinhalt" |
Eine Straftat wird begangen, ohne das der Täter die Absicht verfolgte diese zu begehen.
| class="tabinhalt" |
Die Person zeigt eine von sich selbst geplante oder durchgeführte Straftat selbst an.
| class="tabinhalt" |
Die Person war unzurechnungsfähig oder wurde zum Beispiel von einer anderen Person fremd gesteuert.
| class="tabinhalt" |
Die Person kooperiert nach ihrer Festnahme gut
|-
| class="tabinhalt" | Senkung auf
| class="tabinhalt" |
Straffreiheit
| class="tabinhalt" |
Bei grober Fahrlässigkeit: Schwere -1<br>
Ansonsten Straffreiheit
| class="tabinhalt" |
'''Ausgeführt:''' <br>
Schäden nicht behebbar: Mindestmaß der Bestrafung der jeweiligen Stufe.<br>
Schäden behebbar: Behebung der Schäden.<br>
| class="tabinhalt" |
Je nach Maß der Zurechnungsfähigkeit/Eigensteuerung.<br>
Keinerlei Möglichkeit dies zu verhindern: Straffreiheit<br>
Lediglich sehr leichte Einschränkungen in der Selbststeuerung: Volles Strafmaß
| class="tabinhalt" |
Minimale Senkung der Bestrafung.<br>
Es können z.b. Einzelne Strafarten wegfallen, wenn mehrere greifen oder auf das Mindestmaß gesenkt werden.<br>
Alternativ könnten alle Strafarten minimal abgesenkt werden. (Dennoch sollte es noch etwa das Mittelmaß zwischen vorheriger Strafe und Minimalstrafe betragen)
|}
'''1.13)''' Straferhöhung bei mehrfacher Ausführung einer Straftat<br>
''1.13.1)'' Wurde wiederholt eine Straftat begangen, sind Straftaten unabhängig vom üblichen Strafmaß mit der theoretisch maximal möglichen Strafe zu ahnden.<br>
''1.13.2)'' Als mehrfacher Ausführung einer Straftat gilt eine Person, wenn innerhalb eines halben Jahres zwei oder mehr Straftaten verübt wurden, die in ihrer Schwere mindestens mittelschwere Straftaten darstellen.<br>
''1.13.3)'' Ratsmitglieder und das Dorfoberhaupt sind von der Verfolgung von Straftaten bis inklusive mittleren Grades ausgeschlossen, sofern die Straftat nicht der Schädigung des Dorfs, eines Ratsmitglieds oder des Dorfoberhaupts dient.
Hiervon ausgeschlossen sind Mord und Landesverrat.<br>
''1.13.3.1)'' Das Fernbleiben vom Dorf wird nicht als Landesverrat gewertet, sofern folgende Bedingungen alle erfüllt werden:
* Es handelt sich um mittleren Landesverrat
* Es kann nachgewiesen werden, dass entweder eine soforttige Aktion erforderlich war, um Schaden von Kusagakure abzuwenden <ref>(z.b. einen gefährlichen Missing längerfristig verfolgen)</ref> oder eine ernsthafte Gefahr für das eigene Leben zu bestehen schien, sofern eine Rückkehr stattfindet
* Mindestens eine Person aus dem Rat oder das Dorfoberhaupt muss für diese Person bürgen, um eine vorläufige Verfolgung auszuschließen. Es ist zu empfehlen dese Person bei der ersten Gelegenheit über die Umstände des Fernbleibens aufzukären, da andernfalls eine Erstattung der dem Dorf entstandenen Kosten verlangt werden kann, sofern nicht glaubhaft erklärt werden kann, wieso keine sofortige Benachrichtigung möglich war.
*  Das Fernbleiben darf nicht geschehen, um einer Bestrafung auf Grund einer vorangegangenen Straftat zu entgehen
* Es muss die Absicht bestehen bei der ersten Gelegenheit ins Dorf zurück zu kehren, sobald die Gründe des Fernbleibens behoben sind.


=== §2 Ninjagesetze ===
=== §2 Ninjagesetze ===
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| class="tabkopf" colspan="1" align ="center" | '''Drogenkonsum'''  
| class="tabkopf" colspan="2" align ="center" | '''Drogenkonsum'''  
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|-
| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere'''  
| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere'''  
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| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie).
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie).
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|}
§2.8) ''Das Erlernen, Anwenden, sowie Entwickeln von Techniken und Waffen, welche die Ehre der Toten Kusagakures beschmutzen, das Leben des Anwenders gefährden oder die Handlungs- und Denkensweise Dritter dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum gegen seinen Willen verändern ist für Ninjas Kusagakures verboten.
* Dieses Verbot kann in Einzelfällen durch eine Sondergenehmigung von der Dorfführung für Ratsmitglieder, das Dorfoberhaupt und Einheitenleiter aufgehoben werden.''<br>
§2.9) ''Das Erlernen, Anwenden, sowie Entwickeln von Techniken, welche die innere Sicherheit gefährden, primär welche eine realistische Wahrscheinlichkeit der illegalen Informationsbeschaffung oder großflächigen Zerstörung darstellen, sind für Bewohner Kusagakures genehmigungspflichtig.''<br>
§2.10) ''Jegliche Informationen über die erlernten Techniken eines Ninjas, seien es Fähigkeiten, Wissen oder Jutsus sind der Dorfführung zu melden, sodass sie bei Bedarf nutzbar und zugänglich sind. Informationen über Techniken vom Rang A oder höher werden dabei grundsätzlich als geheim eingestuft und sind lediglich für Ratsmitglieder und das Dorfoberhaupt ohne Einschränkung einsehbar. In berechtigten Sonderfällen ist eine Ausnahmegenehmigung für andere Personen erteilbar. <ref name="[4]">Das ist eine rpginterne Regelung, OOC müsst ihr uns nicht dauernd bescheidsagen, nur weil ihr irgendwem Training gegeben habt.</ref>"" Ausschließlich die betroffene Person selbst ist dazu befugt eigenständig freiwillig Informationen zu diesen Techniken an Dritte weiter zu reichen.''<br>


=== §3 Kampfhandlungsgesetze ===
=== §3 Kampfhandlungsgesetze ===
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'''§4.3''' '''Verlassen von Einheiten''' ''Man kann jede Einheit jederzeit verlassen, jedoch ist die anschließende Aufnahme in eine neue Einheit insofern erschwert, dass eine Prüfung des Anwärters auszuführen ist, die einen Schwierigkeitsgrad über der gewöhnlichen Prüfung liegen muss, damit dieser seinen Willen zum Eintritt beweist und unnötig häufige Einheitenwechsel vermieden werden. Ebenso müssen die Anforderungen des nächsthöheren Ranges erfüllt werden. Ab dem zweiten Einheitenwechsel ist außerdem zu überprüfen, aus welchem Grund dieser und die vorhergehenden Wechsel geschahen. Wer neu in eine Einheit eintritt muss, selbst wenn er schon einmal mit einem höheren Rang in der selben Einheit war mit dem niedrigsten Rang beginnen.''<br>
'''§4.3''' '''Verlassen von Einheiten''' ''Man kann jede Einheit jederzeit verlassen, jedoch ist die anschließende Aufnahme in eine neue Einheit insofern erschwert, dass eine Prüfung des Anwärters auszuführen ist, die einen Schwierigkeitsgrad über der gewöhnlichen Prüfung liegen muss, damit dieser seinen Willen zum Eintritt beweist und unnötig häufige Einheitenwechsel vermieden werden. Ebenso müssen die Anforderungen des nächsthöheren Ranges erfüllt werden. Ab dem zweiten Einheitenwechsel ist außerdem zu überprüfen, aus welchem Grund dieser und die vorhergehenden Wechsel geschahen. Wer neu in eine Einheit eintritt muss, selbst wenn er schon einmal mit einem höheren Rang in der selben Einheit war mit dem niedrigsten Rang beginnen.''<br>


'''§4.4''' '''Maximale Anzahl von Einheiten''' ''Man kann sich maximal in 2 (Unter-)Einheiten zugleich, jedoch nicht zeitgleich in der [http://www.narutorpg.de/Sonstiges/Wiki/index.php/Einheiten_Kusagakures#K.K. KK] und der [http://www.narutorpg.de/Sonstiges/Wiki/index.php/Einheiten_Kusagakures#Akumetsu Akumetsu] befinden. In Ausnahmefällen kann diese Regelung außer Kraft gesetzt werden.''<br>
'''§4.4''' '''Maximale Anzahl von Einheiten''' ''Man kann sich maximal in 2 (Unter-)Einheiten zugleich, jedoch nicht zeitgleich in der [[Einheiten_Kusagakures#KK|KK]] und der [[Einheiten_Kusagakures#Akumetsu |Akumetsu]] befinden. In Ausnahmefällen kann diese Regelung außer Kraft gesetzt werden.''<br>


'''§4.5''' '''Kombinatorik von den Spezialeinheiten''' ''Die beiden Einheiten [http://www.narutorpg.de/Sonstiges/Wiki/index.php/Einheiten_Kusagakures#Anoiigakari Anoiigakari] und [http://www.narutorpg.de/Sonstiges/Wiki/index.php/Einheiten_Kusagakures#Anoiikenkyu Anoiikenkyu], können unabhängig von allen anderen als 3. Einheit gewählt werden. Jedoch können sie nicht gleichzeitig gewählt werden, dann zählen diese als eine Untereinheit.''<br>
'''§4.5''' '''Kombinatorik von den Spezialeinheiten''' ''Die beiden Einheiten [[Einheiten_Kusagakures#Anoiigakari|Anoiigakari]] und [[Einheiten_Kusagakures#Anoiikenkyu|Anoiikenkyu]], können unabhängig von allen anderen als 3. Einheit gewählt werden. Jedoch können sie nicht gleichzeitig gewählt werden, dann zählen diese als eine Untereinheit.''<br>


==[[Diplomatie]]==
==[[Diplomatie]]==
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| [[Kumogakure]]                                        || Neutral                                      || - || - || - ||x
| [[Kumogakure]]                                        || Neutral                                      || - || - || - ||x
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| [[Kiri]]                                         || Frieden                                        || - || - || - ||x
| [[Iwagakure]]                                           || Verbündet                                       
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||  
| [[Iwa]]                                           || Neutral                                        || - || - || - ||x
Handel von Dorf-Eigenentwicklungen<br>
Handel von Rohstoffen<br>
Handel von sonstiger Ware
||
Stellen von Militär<br>
Gemeinsame Missionen<br>
Ausbildung von Militär<br>
Stationierung von Militär im jeweils anderen Dorf<br>
gemeinsame Ergründung/Erbauung neuer Stützpunkte<br>
Freie Ein-/Ausreise(Außer Akademisten)<br>
Auslieferungsabkommen<br>
Gemeinsame Nutzung von [[Tanigakure]]
||
Gemeinsame Jutsuforschung<br>
Gemeinsame Itemforschung<br>
Gemeinsache Erforschung sonstiger Dinge
||x
|-
|-
| [[Amegakure]]                    || Spannungen                    || - || - || - ||x
| [[Amegakure]]                    || Spannungen                    || - || - || - ||x
|-
|-
| [[Otogakure]]                  || Spannungen              || - || - || - ||x
| [[Takigakure]]                    || Neutral                    || - || - || - ||x
|-
| [[Takigakure]]                    || Frieden                    || - || - || - ||x
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Aktuelle Version vom 17. März 2018, 11:35 Uhr

Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Kusagakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem hier.

Zuständigkeitsbereich der RPG-Coadministration.

Regierung

Dorfoberhaupt Kusagakures: Das Dorfoberhaupt Kusagakures repräsentiert sein Dorf in diplomatischen Angelegenheiten und ist für die Verwaltung dieses zuständig.

Der Rat Kusagakures: Der Rat Kusagakures besteht aus wenigen hochrangigen Ninja, hochangesehenen Diplomaten des Daimyo Kusa no Kunis, sowie den ranghöchsten und diensterfahrensten der Einheiten Kusagakures. Dieser entscheidet über diplomatische Angelegenheiten und ist für wichtige Dorfbelange zuständig die zur Sicherheit und Wahrung Kusagakures dienen.

Gesetze Kusagakures

Hier folgt eine Auflistung der gültigen Gesetze von Kusagakure und deren Ahndung bei Verstößen.
Generell sind die Gesetze in 6 Rubriken eingeteilt (Grundgesetze, Ninjagesetze, Waffengesetze, Jutsugesetze, Kampfhandlungsgesetze und Einheitengesetze).

§1 Grundgesetze

Diese Gesetze gelten für alle Bürger Kusagakures (egal ob militärisch oder zivil) und sind auch von Besuchern/Gästen zu befolgen und zu achten. Sie regeln das allgemeine Leben miteinander der Menschen.

§1.1) Wahrung der Ehre von Kusagakure Jeder Bewohner Kusagakures steht in der Pflicht, die Ehre seines Landes zu verteidigen.

Dem Rang unangebrachtes Verhalten
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Eine leichte Beleidigung/abfälliger kurzer Kommentar gegenüber Kusagakure oder dessen Einwohner, welche nicht verteidigt wurde. Eine mittlere Beleidigung (kurze Ansprache/Hasstirade) gegenüber Kusagakures oder dessen Einwohner, welche nicht verteidigt wurde. Eine schwere Straftat(angekündigt oder nicht) die gegen Kusagakure oder dessen Einwohner gerichtet ist nicht gemeldet oder nicht dagegen vorgegangen.
Strafe 4.000 Ryô 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission 20.000 Ryô, 2 B-Rang Strafmissionen, 3 Tage Gefängnis. Degradierung

§1.1.2) Grundsätze Kusagakures Die Grundsätze Kusagakures sind zu beachten. Nicht beachten dieser kann als mangelhafte Vertretung des Dorfs oder dem Rang unangemessenes Verhalten gewertet werden.

§1.2) Körperverletzung und Vandalismus Jegliche Art von mutwilliger körperlicher Gewalt gegenüber den Bewohnern oder den Einrichtungen Kusagakures wird schwer bestraft. Dies gilt auch für nicht beaufsichtigte Trainingskämpfe, Trainingskämpfe, bei denen die Einverständnis aller Teilnehmer nicht vorliegt, sowie nicht durch die Dorfleitung genehmigte Strafmaßnahmen. [1], [2]

Körperverletzung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Zu erwartender Schaden unterhalb der ersten EP-Grenze/weniger als 5% Blutverlust pro Runde/Schwacher psychischer Schaden Zu erwartender Schaden unterhalb der zweiten EP-Grenze/ab 5% Blutverlust pro Runde/Mittlerer psychischer Schaden Zu erwartender Schaden oberhalb der zweiten EP-Grenze/ab 10% Blutverlust pro Runde/Starker psychischer Schaden oder höher
Strafe 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission 10.000 Ryô, 5 Tage Gefängnis und 1 C-Rang Strafmission 50.000 Ryô, 30 Tage Gefängnis und 1 B-Rang Strafmission
Diebstahl / Vandalismus
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô. Vandalismus von Einrichtungen Kusagakures.
Strafe Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 5.000 Ryô Strafe Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 25.000 Ryô Strafe 15 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission und Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 15 Tage).

§1.3) Mehrmalige Wiederholung von Straftaten.
§1.3.0) Begehung mehrerer Straf- und Wiederholungstaten werden mehrere Straftaten von einer Person begangen, so werden die zu verhängenden Strafen addiert.
§1.3.1) Ausnahme bei der Addition der Strafen bildet die Degradierung und die Anzahl an Strafmissionen. Im Falle der Strafmissionen wird die höchste Anzahl an Strafmissionen verhängt und zusätzlich 3 Tage Gefängnis.
§1.3.2) Sollte der Tatbestand "Landesverrat" bestehen, wird bei Wiederholungstaten zusätzlich eine Degradierung vorgenommen.

§1.4) Aufklärungsgesetz
§1.4.1) Bei körperlicher Gewalt werden ranghöhere Shinobi zur Klärung dazugezogen.
§1.4.2) Bei wiederholtem Male wird die Spezialeinheit Kusagakures zur Klärung hinzugezogen.
§1.4.3) Bei wiederholtem Male von sehr schwerer körperlicher Gewalt wird das Oberhaupt zur Klärung hinzugezogen.


mehrmalige Körperverletzung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung §1.3.1 §1.3.2 §1.3.3
Strafe 5 Tage Gefängnis 10.000 Ryô, 5 Tage Gefängnis 30.000 Ryô, 30 Tage Gefängnis und 1 B-Rang Strafmission und Wertesiegel bis zur Ableistung der Strafmissionen verhängt

§1.5) Gastgeberpflichten Ausländern, die Kusagakure besuchen, soll stets mit Achtung und Respekt entgegen getreten werden.
§1.5.1) Bei persönlichem Groll gegenüber den Besuchern ist Distanz zu wahren. Sollte der Gast massiv provozieren in persönlichen Angelegenheiten, woraufhin eine Auseinandersetzung entsteht, wird eine mögliche Straffreiheit nach §1.1 für den Kusa in Aussicht gestellt.
§1.5.2) Bei Provokation durch einen Besucher ist die Ehre Kusagakures zu verteidigen und §1.1 tritt in Kraft.

Respektlosigkeit
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Leichte Beleidigung, Ausbleiben einer respektvollen Begrüßung, unflätige Geste Mittlere Beleidigung (Geste oder Worte) physischer/psychischer Angriff auf einen Gast
Strafe 5.000 Ryô an den Geschädigten 10.000 Ryô an den Geschädigten und 1 D-Rang Strafmission Strafe nach Körperverletzung, je nach Härte des Angriffs und 25.000 Ryô an den Geschädigten

§1.6) Mord und Landesverrat Einen Bewohner Kusagakures zu töten, das Preisgeben wichtiger, geheimer Informationen oder die systematische Schwächung unseres Landes, werden mit der Höchststrafe bezahlt!
§1.6.1) Weitergabe von normalen Information (Bsp. Jutsus, Fähigkeiten, Informationen die andere Personen betreffen).
§1.6.2) Sollten normale Informationen mehrmals Preisgegeben werden ist eine Degradierung als Strafe vorgesehen.

Mord
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung - Tötung einer Person aus Fahrlässigkeit. Absicht der Tötung einer Person.
Strafe - Suspendierung für 21 Tage, 1 C-Rang Strafmission nach der Suspendierung und 6 Monate Überwachung. Todesstrafe
Landesverrat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung - Weitergabe von Dorfgeheimnissen in persönlichem Rahmen: z.B. Weitergabe von dorfinternen Jutsu oder Gegenständen.

Flucht aus dem Dorf, ohne die Absicht diesem Schaden zu wollen.

Flucht aus dem Dorf, Mord an einem Ratsmitglied etc.

Weitergabe von Dorfgeheimnissen in dorfweitem Rahmen: z.B. Weitergabe von Informationen über geheime Missionen, Tätigkeiten oder Persönlichkeiten.

Strafe - 30 Tage Suspendierung, Überwachung für 6 Monate, Einschränkungen beim Erlernen von Jutsu/Fähigkeiten/Sonstiges auf A-Rang/Stufe 3 Niveau für 3 C-Rang Missionen. Todesstrafe

§1.7) Notstandsgesetz Im Notstand gelten lediglich die Grundgesetze.
§1.7.1) Der Notstand kann nur von der Dorfführung und dem Rat aufgehoben werden.

§1.8) Zwang, Erpressung, Falschaussage und Verschleierung einer Straftat Es ist, außer in äußersten Notfällen [2] oder auf ausdrückliche Anweisung der Dorfleitung, nicht gestattet einen Bewohner Kusagakures, egal in welcher Form, dazu zu zwingen seine Gedanken zu einer bestimmten Situation oder seine Handlung zu einem bestimmten Zeitpunk wiederzugeben. Verdachtsfälle einer illegalen Handlung sind der Dorfleitung zu melden, um abzuwägen, ob eine Genehmigung erteilt werden soll. [1]
§1.8.1) Sollte die Handlung eines Bürgers eine Straftat darstellen und dieser tätigt vorsätzlich eine Falschaussage, oder verschleiert eine Straftat, so macht er sich strafbar im Sinne einer Falschaussage/Verschleierung einer Straftat. Selbst die Kenntnis über eine verübte und/oder eine geplante Straftat durch eine andere Person als Täter, gilt als Verschleierung einer Straftat, sollte diese nicht unverzüglich gemeldet werden.

Zwang/Erpressung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Wird je nach dem was erzwungen wird gehandhabt. Wird eine Straftat erzwungen, so wird grundsätzlich nach Schwere der Straftat gehandelt. Grundsätzlich kommt zudem Körperverletzung hinzu. Freiheitsberaubung -
Strafe Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Mindestens 15 Tage Gefängnis. -
Falschaussage/Verschleierung einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat.
Strafe Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafe wie für die Verschleierte Straftat.

§1.9) Gesetz gegen finanzielle Ausbeutung Finanzielle Ausbeutung anderer Bürger Kusagakures ist verboten. Diese Handlung gilt als Betrug und steht unter Strafe. Die Bestechung einer amtsausführenden Person wird als mittelschwere Ausbeutung gehandhabt und ist ein Sonderfall des Betrugs (§1.8.2) ).
§1.9.1) Erfolgt die Ausbeutung ohne Zwang, liegt eine einfache betrügerische Absicht vor.
1.9.2) Erfolgt die Ausbeutung unter Zwang, psychischer oder physischer Natur ist egal, jedoch bewegt sie der Zwang im Rahmen einer Körperverletzung, so liegt eine mittlere betrügerische Absicht vor. Wird eine amtsausführende Person bestochen um sich einen geringen Vorteil zu verschaffen, wird nach diesem Paragraphen agiert.
1.9.3) Erfolgt die Ausbeutung unter Zwang, psychischer oder physischer Natur ist egal, und damit wird die Existenz(-grundlage) gefährdet, so liegt eine schwere betrügerische Absicht vor. Wird eine amtsausführende Person bestochen um sich einen mittleren/großen Vorteil zu verschaffen, wird nach diesem Paragraphen agiert.
1.9.4) Die Amtsperson, welche sich bestechen lässt, begeht Amts-/Machtmissbrauch nach §2.3.

Betrug/Bestechung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Täuschung ohne Vorteile daraus zu erhalten. Schlechtes Ansehen von Personen die diesen Titel/Rang inne haben oder größere Vorteile für die Person, welche den Betrug durchführt. -
Strafe 5.000 Ryô, 1 D-Rang Strafmission 10.000 Ryô + 15.000 Ryô an den Geschädigten, 3 C-Rang Strafmission -
Zwang/Erpressung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Wird je nach dem was erzwungen wird gehandhabt. Wird eine Straftat erzwungen, so wird grundsätzlich nach Schwere der Straftat gehandelt. Grundsätzlich kommt zudem Körperverletzung hinzu. Freiheitsberaubung -
Strafe Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). zusätzlich 15 Tage Gefängnis. -

§ 1.10 Hausfriedensbruch Das Grundstück und damit auch die Räumlichkeiten einer Person ist dessen intimer Bereich. Sollte unerlaubt in diesen Bereich eingedrungen werden, oder nach Aufforderung den Bereich zu verlassen, zuwidergehandelt wird, besteht ein Straftat bestand wegen der Verletzung der Privatsphäre.[2]

Hausfriedensbruch
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Unerlaubtes Betreten. Unerlaubtes, gewaltsames Betreten. Unerlaubtes Betreten von Einrichtungen des Dorfes.
Strafe 1 D-Rang Strafmission oder den Sold dieser entrichten. 5 Tage Gefängnis, 1 C-Rang Strafmission und 10.000 Ryô. 20 Tage Gefängnis, 1 C-Rang Strafmission, 20.000 Ryô und eine Untersuchung des Tatbestandes "Landesverrat".

1.11) Begehung mehrerer Straf- und Wiederholungstaten Werden mehrere Straftaten von einer Person begangen, so werden die zu verhängenden Strafen addiert.
1.11.1) Ausnahme bei der Addition der Strafen bildet die Degradierung und die Anzahl an Strafmissionen. Im Falle der Strafmissionen wird die höchste Anzahl an Strafmissionen verhängt und zusätzlich 3 Tage Gefängnis. Diese Strafe kann maximal bis zum Maximum der jeweiligen Strafehärte[3] gehen.
1.11.2) Sollte der Tatbestand "Landesverrat" bestehen, wird bei Wiederholungstaten zusätzlich eine Degradierung vorgenommen.
1.12) Strafmilderung
1.12.1) Eine Strafmilderung tritt in Kraft, wenn sich der Straftäter Reue für seine Tat empfindet und die Straftat selber aus Selbstschutz, Erkrankung(Psychisch und physisch) hervorgegangen ist.
1.12.2) Sollte eine Person eine Straftat begehen, um eine andere Person an der Ausübung einer dorffeindlich-gesinnten Straftat zu hindern, so wird die begangene Straftat nicht verurteilt, außer sie ist in ihrer Härte nicht verhältnismäßig gewesen. Als in der Härte verhältnismäßig wird ein Eingreifen betrachtet, wenn die zur Verhinderung durchgeführte Straftat maximal die selbe Schwere inne hat, wie die verhinderte Straftat und die Straftat anschließend unverzüglich gemeldet wird.
1.12.3) In folgender Tabelle findet man Strafreiheiten und Strafmilderungen.

Name Nothandlung Fahrlässigkeit Selbstanzeige Unzurechnungsfähigkeit Kooperation
Beschreibung

Eine Straftat wird begangen, um eine andere, mindestens gleich schwere Straftat zu verhindern, sein eigenes Leben oder das eines Verbündeten zu retten.

Eine Straftat wird begangen, ohne das der Täter die Absicht verfolgte diese zu begehen.

Die Person zeigt eine von sich selbst geplante oder durchgeführte Straftat selbst an.

Die Person war unzurechnungsfähig oder wurde zum Beispiel von einer anderen Person fremd gesteuert.

Die Person kooperiert nach ihrer Festnahme gut

Senkung auf

Straffreiheit

Bei grober Fahrlässigkeit: Schwere -1
Ansonsten Straffreiheit

Ausgeführt:
Schäden nicht behebbar: Mindestmaß der Bestrafung der jeweiligen Stufe.
Schäden behebbar: Behebung der Schäden.

Je nach Maß der Zurechnungsfähigkeit/Eigensteuerung.
Keinerlei Möglichkeit dies zu verhindern: Straffreiheit
Lediglich sehr leichte Einschränkungen in der Selbststeuerung: Volles Strafmaß

Minimale Senkung der Bestrafung.
Es können z.b. Einzelne Strafarten wegfallen, wenn mehrere greifen oder auf das Mindestmaß gesenkt werden.
Alternativ könnten alle Strafarten minimal abgesenkt werden. (Dennoch sollte es noch etwa das Mittelmaß zwischen vorheriger Strafe und Minimalstrafe betragen)

1.13) Straferhöhung bei mehrfacher Ausführung einer Straftat
1.13.1) Wurde wiederholt eine Straftat begangen, sind Straftaten unabhängig vom üblichen Strafmaß mit der theoretisch maximal möglichen Strafe zu ahnden.
1.13.2) Als mehrfacher Ausführung einer Straftat gilt eine Person, wenn innerhalb eines halben Jahres zwei oder mehr Straftaten verübt wurden, die in ihrer Schwere mindestens mittelschwere Straftaten darstellen.
1.13.3) Ratsmitglieder und das Dorfoberhaupt sind von der Verfolgung von Straftaten bis inklusive mittleren Grades ausgeschlossen, sofern die Straftat nicht der Schädigung des Dorfs, eines Ratsmitglieds oder des Dorfoberhaupts dient. Hiervon ausgeschlossen sind Mord und Landesverrat.
1.13.3.1) Das Fernbleiben vom Dorf wird nicht als Landesverrat gewertet, sofern folgende Bedingungen alle erfüllt werden:

  • Es handelt sich um mittleren Landesverrat
  • Es kann nachgewiesen werden, dass entweder eine soforttige Aktion erforderlich war, um Schaden von Kusagakure abzuwenden [4] oder eine ernsthafte Gefahr für das eigene Leben zu bestehen schien, sofern eine Rückkehr stattfindet
  • Mindestens eine Person aus dem Rat oder das Dorfoberhaupt muss für diese Person bürgen, um eine vorläufige Verfolgung auszuschließen. Es ist zu empfehlen dese Person bei der ersten Gelegenheit über die Umstände des Fernbleibens aufzukären, da andernfalls eine Erstattung der dem Dorf entstandenen Kosten verlangt werden kann, sofern nicht glaubhaft erklärt werden kann, wieso keine sofortige Benachrichtigung möglich war.
  • Das Fernbleiben darf nicht geschehen, um einer Bestrafung auf Grund einer vorangegangenen Straftat zu entgehen
  • Es muss die Absicht bestehen bei der ersten Gelegenheit ins Dorf zurück zu kehren, sobald die Gründe des Fernbleibens behoben sind.

§2 Ninjagesetze

Diese Gesetze handeln von gesonderten Verhaltensregeln für Shinobi, welche Auswirkungen auf die militärische Stärke, Befehlsstruktur und Ausbildung haben können.

§2.1) Machtteilung Kusagakures Das Oberhaupt Kusagakures vereint Legislative, Judikative und Exekutive unter sich.
§2.1.1) Nur der Rat hat Einfluss auf die Verfügungen des Oberhauptes.
§2.2) Machtstellung der Spezialeinheit Die Spezialeinheit dient als verlängerter Arm des Oberhaupts und ist daher von jedem Shinobi auch als solches anzuerkennen. Bei Zuwiderhandlungen gilt die selbe Strafe, als wäre dies gegen das Oberhaupt gerichtet worden.Dies hat immer das maximale Strafmaß zur Folge.


§2.3) Machtmissbrauch Ein Machtmissbrauch der Spezialeinheit ist umgehend zu melden.

Dem Rang unangemessenes Verhalten
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt, jedoch nur leichte Auswirkungen hat. Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt und mittlere Auswirkungen hat (Mission wiederholt nicht erfolgreich abgeschlossen, obwohl der Missionsrang dem des Ninja entspricht). Verhalten, welches die nicht Eignung deutlich zeigt (Als Teamleiter öfters keine Führungskompetenzen aufgewiesen).
Strafe 2 D-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 10 Tage. 1 C-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 21 Tage. Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie).
Falschaussage/Verschleierung einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat.
Strafe Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei!

§2.4) Verlassen des Dorfes Das Verlassen des Dorfes ist für Akademisten und Bürger untersagt, außer sie haben eine schriftliche Genehmigung mit Unterschrift und Siegel des Oberhaupts. Ninja dürfen das Dorf aus Missionsgründen verlassen und wenn sie eine solche Genehmigung vorweisen.

§2.5) Befehlfolgegesetz Den Aufforderungen Ranghöherer ist Folge zu leisten.
§2.5.1) Sollte diese Aufforderung gegen Gesetze verstoßen, sexueller Natur sein, in sonst einer Art und Weise strafbar sein, den Ninja selbst in akute Gefahr bringen oder für problematisch zu erachten sein, so ist dieser nicht Folge zu leisten und einem Ranghöheren zu melden.
§2.5.1) Sollte der Ninja den Befehl des Ranghöheren fehleinschätzen, so wird er einem Training unterzogen, in dem er die Schwächen, die ihn daran gehindert haben den Befehl auszuführen, zu minimalisieren oder komplett zu entfernen.

Ungehorsam
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Leichte Beleidigung, Ausbleiben einer respektvollen Begrüßung, unflätige Geste Mittlere Beleidigung (Geste oder Worte) physischer/psychischer Angriff auf einen Gast
Strafe 5.000 Ryô an den Geschädigten 10.000 Ryô an den Geschädigten und 1 D-Rang Strafmission Strafe nach Körperverletzung, je nach Härte des Angriffs und 25.000 Ryô an den Geschädigten
Aufhetzung/Verleumdung/Planung/Anstiftung zu einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Verleumdung einer oder mehrerer Personen. Aufhetzung einer oder mehrerer Personen.

Anstiftung zu einer mittleren oder schweren Straftat.

Die Planung/Anstiftung zu einer Straftat kann maximal genauso stark bestraft werden, wie die Ausführung dieser.
Strafe 5 Tage Gefängnis und 5.000 Ryô. 20 Tage Gefängnis, 15.000 Ryô und 1 C-Rang Strafmission. 3 C-Rang Strafmissionen, Überwachung für 3 Monate oder für die Dauer der Strafmissionen und 30 Tage Gefängnis. Im Falle der Anstiftung: zusätzlich zu der hier gelisteten Strafe kommt noch die Strafe für den angestifteten Straftatbestand hinzu.
Zwang/Erpressung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Wird je nach dem was erzwungen wird gehandhabt. Wird eine Straftat erzwungen, so wird grundsätzlich nach Schwere der Straftat gehandelt. Grundsätzlich kommt zudem Körperverletzung hinzu. Freiheitsberaubung -
Strafe Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Mindestens 15 Tage Gefängnis. -
Falschaussage/Verschleierung einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat.
Strafe Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei!

§2.6) Drogenkonsum Der Genuss von Zigaretten und Alkohol in der Öffentlichkeit ist erst ab dem 21. Lebensjahr gestattet. Drogen oder illegale Suchtmittel sind verboten.
§2.6.1) Der Genuss von Zigaretten, Alkohol und Drogen jeglicher Art ist für Akademist nicht gestattet.
§2.6.2) Für Ninja sind Zigaretten und Alkohol nur erlaubt, solange sie nicht als Suchtmittel dienen. Drogen jeglicher Art sind verboten.

Drogenkonsum
Schwere Leicht
Beschreibung §2.6
Strafe 5.000 Ryô

§2.7) Verhaltensregeln für Shinobi Ein Shinobi hat sich seines Ranges und Amtes entsprechend zu verhalten. Jene Vorschrift gilt generell im Dienst, als auch in der Öffentlichkeit während der Freizeit.
§2.7.1) Akademisten gelten nicht als offizieller militärischer Rang, jedoch ist ein stark ungebührendes Verhalten auch unter Strafe gestellt, da sie damit die Tauglichkeit auf den Genin-Rang negieren.
§2.7.2) Ein leicht rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.
§2.7.3) Ein mittelstarkes rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.
§2.7.4) Ein starkes rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.

Dem Rang unangemessenes Verhalten
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt, jedoch nur leichte Auswirkungen hat. Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt und mittlere Auswirkungen hat (Mission wiederholt nicht erfolgreich abgeschlossen, obwohl der Missionsrang dem des Ninja entspricht). Verhalten, welches die nicht Eignung deutlich zeigt (Als Teamleiter öfters keine Führungskompetenzen aufgewiesen).
Strafe 2 D-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 10 Tage. 1 C-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 21 Tage. Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie).

§2.8) Das Erlernen, Anwenden, sowie Entwickeln von Techniken und Waffen, welche die Ehre der Toten Kusagakures beschmutzen, das Leben des Anwenders gefährden oder die Handlungs- und Denkensweise Dritter dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum gegen seinen Willen verändern ist für Ninjas Kusagakures verboten.

  • Dieses Verbot kann in Einzelfällen durch eine Sondergenehmigung von der Dorfführung für Ratsmitglieder, das Dorfoberhaupt und Einheitenleiter aufgehoben werden.

§2.9) Das Erlernen, Anwenden, sowie Entwickeln von Techniken, welche die innere Sicherheit gefährden, primär welche eine realistische Wahrscheinlichkeit der illegalen Informationsbeschaffung oder großflächigen Zerstörung darstellen, sind für Bewohner Kusagakures genehmigungspflichtig.

§2.10) Jegliche Informationen über die erlernten Techniken eines Ninjas, seien es Fähigkeiten, Wissen oder Jutsus sind der Dorfführung zu melden, sodass sie bei Bedarf nutzbar und zugänglich sind. Informationen über Techniken vom Rang A oder höher werden dabei grundsätzlich als geheim eingestuft und sind lediglich für Ratsmitglieder und das Dorfoberhaupt ohne Einschränkung einsehbar. In berechtigten Sonderfällen ist eine Ausnahmegenehmigung für andere Personen erteilbar. [5]"" Ausschließlich die betroffene Person selbst ist dazu befugt eigenständig freiwillig Informationen zu diesen Techniken an Dritte weiter zu reichen.

§3 Kampfhandlungsgesetze

Jenes Gesetz und untere Paragraphen sollen Kämpfe jeglicher Art und Weise regeln. Es wird unterschieden zwischen Trainingskämpfe und aggressiven Auseinandersetzungen.

§3.1) Kampfmeldegesetz In Kusagakure werden Kampfhandlungen nicht geduldet. Sollten Personen bei diesen entdeckt werden, so ist es Pflicht eines jeden Bewohners, dies zu unterbinden.
Kämpfer machen sich strafbar im Sinne mehrerer Delikte:
Person die den Kampf nicht meldet macht sich strafbar im Sinne von:

Falschaussage/Verschleierung einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat.
Strafe Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei!

§3.2) Unerlaubte (Trainings-)Kämpfe Trainingskämpfe sind nur auf dem Übungsgelände unter Aufsicht eines Chuunin oder höherrangigen Ninjas erlaubt. Hierbei dürfen jedoch die Kampfteilnehmer ihren Gegenüber nicht schwer verletzen. [1]

§4 Einheiten

Generellgültige Regeln für die Aufnahme und das Verlassen von Einheiten. Die Aufnahme enthält einen gesonderten Paragraphen für die Regelung vom Eintritt in mehrere Einheiten beziehungsweise Untereinheiten. Zu beachten ist dennoch, dass die Einheiten bezüglich ihrer Rangaufstiege autonom geregelt sind von der Einheit. Dies wird hier durch ein direktes Gesetz legitimiert.

Die Einheiten Kusagakures regeln die primäre Entwicklung ihrer Mitglieder, sowie ihr hauptsächliches Einsatzgebiet.

§4.1 Aufnahme: Um in eine Einheit Kusagakures aufgenommen zu, werden muss man mindestens den Rang Genin innehaben und ein Bewohner Kusagakures sein. Der Ninja muss von dem ihm zugewiesenen Jounin für die Einheit vorgeschlagen werden. Bei der Aufnahme müssen bereits Vorkenntnisse in diesem Gebiet vorgewiesen werden, ausgenommen sind die KK ob diese in einer Prüfung bewiesen werden müssen oder lediglich erlernte Fähigkeiten ausschlaggebend sind, ist der Einheit überlassen.

§4.2 Rangaufstiege innerhalb der Einheiten sind von der Einheit selbst zu regeln, sie können vom gewöhnlichen Rang des Ninjas abhängig sein, müssen es jedoch nicht. Die Eignung muss jedoch in jedem Fall in einer Prüfung mit einem angemessenen Schwierigkeitsgrad bewiesen werden.

§4.3 Verlassen von Einheiten Man kann jede Einheit jederzeit verlassen, jedoch ist die anschließende Aufnahme in eine neue Einheit insofern erschwert, dass eine Prüfung des Anwärters auszuführen ist, die einen Schwierigkeitsgrad über der gewöhnlichen Prüfung liegen muss, damit dieser seinen Willen zum Eintritt beweist und unnötig häufige Einheitenwechsel vermieden werden. Ebenso müssen die Anforderungen des nächsthöheren Ranges erfüllt werden. Ab dem zweiten Einheitenwechsel ist außerdem zu überprüfen, aus welchem Grund dieser und die vorhergehenden Wechsel geschahen. Wer neu in eine Einheit eintritt muss, selbst wenn er schon einmal mit einem höheren Rang in der selben Einheit war mit dem niedrigsten Rang beginnen.

§4.4 Maximale Anzahl von Einheiten Man kann sich maximal in 2 (Unter-)Einheiten zugleich, jedoch nicht zeitgleich in der KK und der Akumetsu befinden. In Ausnahmefällen kann diese Regelung außer Kraft gesetzt werden.

§4.5 Kombinatorik von den Spezialeinheiten Die beiden Einheiten Anoiigakari und Anoiikenkyu, können unabhängig von allen anderen als 3. Einheit gewählt werden. Jedoch können sie nicht gleichzeitig gewählt werden, dann zählen diese als eine Untereinheit.

Diplomatie

Hier ist die diplomatische Haltung von Kusagakure näher aufgeführt. Insbesondere die Haltung gegenüber den anderen Ninjadörfern mitsamt Erläuterungen, sowie der Hinweis auf das Konoha-Suna-Kusa Bündnis und deren gemeinsamer Stützpunkt.

Beziehung zu den Ninjadörfern

Land Verhältnis Handelsbeziehung Militärische Beziehung Forschungsbeziehung Waffenstillstand

Konohagakure

Verbündet

Handel von Dorf-Eigenentwicklungen
Handel von Rohstoffen
Handel von sonstiger Ware

Stellen von Militär
Gemeinsame Missionen
Ausbildung von Militär
Stationierung von Militär im jeweils anderen Dorf
gemeinsame Ergründung/Erbauung neuer Stützpunkte
Freie Ein-/Ausreise(Außer Akademisten)
Auslieferungsabkommen
Gemeinsame Nutzung von Tanigakure

Gemeinsame Jutsuforschung
Gemeinsame Itemforschung
Gemeinsache Erforschung sonstiger Dinge

x

Sunagakure

Verbündet

Handel von Dorf-Eigenentwicklungen
Handel von Rohstoffen
Handel von sonstiger Ware

Stellen von Militär
Gemeinsame Missionen
Ausbildung von Militär
Stationierung von Militär im jeweils anderen Dorf
gemeinsame Ergründung/Erbauung neuer Stützpunkte
Freie Ein-/Ausreise(Außer Akademisten)
Auslieferungsabkommen
Gemeinsame Nutzung von Tanigakure

Gemeinsame Jutsuforschung
Gemeinsame Itemforschung
Gemeinsache Erforschung sonstiger Dinge

x
Kumogakure Neutral - - - x
Iwagakure Verbündet

Handel von Dorf-Eigenentwicklungen
Handel von Rohstoffen
Handel von sonstiger Ware

Stellen von Militär
Gemeinsame Missionen
Ausbildung von Militär
Stationierung von Militär im jeweils anderen Dorf
gemeinsame Ergründung/Erbauung neuer Stützpunkte
Freie Ein-/Ausreise(Außer Akademisten)
Auslieferungsabkommen
Gemeinsame Nutzung von Tanigakure

Gemeinsame Jutsuforschung
Gemeinsame Itemforschung
Gemeinsache Erforschung sonstiger Dinge

x
Amegakure Spannungen - - - x
Takigakure Neutral - - - x

Frage-Sektion

Frage-Sektion

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Navigation

  1. 1,0 1,1 1,2 Die Akumetsueinheit ist durch ihren besonderen Kodex nicht an diese Regel gebunden.
  2. 2,0 2,1 2,2 Z.B., um einen in kurzer Zeit bevorstehenden Mord oder andere Straftaten, die keinen Aufschub dulden zu verhindern.
  3. Z.B. Mittel
  4. (z.b. einen gefährlichen Missing längerfristig verfolgen)
  5. Das ist eine rpginterne Regelung, OOC müsst ihr uns nicht dauernd bescheidsagen, nur weil ihr irgendwem Training gegeben habt.