Politik Takis: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Takigakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem [http://www.narutorpg.de/Regierung.php?Einanderesland=Taki hier].  
Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Takigakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem [http://www.narutorpg.de/Regierung.php?Einanderesland=Taki hier].<br>
 
{{Vorlage:Zustaendigkeit|RPG}}


===Das Machtsystem und seine Organe===
===Das Machtsystem und seine Organe===
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Trainingskämpfe unter Aufsicht sind von der Regel ausgeschlossen.
Trainingskämpfe, Duelle die unter das Duellierrecht fallen und Arena Kämpfe unter Aufsicht können von der Regel ausgeschlossen werden.


'''§2 Mord/Tötung/Totschlag'''
'''§2 Mord/Tötung/Totschlag'''
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| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Brandstiftung'''  
| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Sachbeschädigung / Vandalismus'''  
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| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere'''  
| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere'''  
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| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô; Zerstören/Beschädigen von dorfsymbolträchtige Insignien/Gegenstände.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô; Zerstören/Beschädigen von dorfsymbolträchtige Insignien/Gegenstände.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Beschädigung von Einrichtungen Takigakures.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Beschädigung von oder Vandalismus an Einrichtungen Takigakures.
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe
! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe
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| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Diebstahl / Vandalismus'''  
| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Diebstahl'''  
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| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere'''  
| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere'''  
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| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Vandalismus von Einrichtungen Takigakures.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Schäden in einem Wert ab 100.000 Ryô.
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe
! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 5.000 Ryô Strafe
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 5.000 Ryô Strafe
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 25.000 Ryô Strafe und 10 Tage Haftstrafe.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 25.000 Ryô Strafe und 10 Tage Haftstrafe.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | 15 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission, Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 15 Tage) und 15 Tage Haftstrafe.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 50.000 Ryô Strafe, 15 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission, Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 15 Tage) und 15 Tage Haftstrafe.
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'''§8 Einnahme und Weitergabe von Drogen'''
'''§8 Einnahme und Weitergabe von Drogen'''


Wer eine für ihn verbotene Substanz einnimmt oder diese an einen Unberechtigten weitergibt, macht sich strafbar und muss eine Geldbuße von 5.000 Ryô zahlen.
Wer eine für ihn verbotene Substanz einnimmt oder diese an einen Unberechtigten weitergibt/aufzwingt, macht sich strafbar und muss eine Geldbuße von 5.000 Ryô zahlen.
Alkohol und Tabakwaren dürfen ab dem 18. Lebensjahr konsumiert werden.
Alkohol und Tabakwaren dürfen ab dem 16. Lebensjahr konsumiert werden.
Missbraucht man Drogen, so gilt dies ebenfalls als Gesetzesverstoß und ist zu ahnden:
Missbraucht man Drogen, so gilt dies ebenfalls als Gesetzesverstoß und ist zu ahnden:
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! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung
! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Eigenkonsum einer verboten Droge.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Eigenkonsum oder Weitergabe einer verbotenen Droge.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Aufzwingen einer verbotenen Droge.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe
! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | 5.000 Ryô + 1 D-Rang Strafmission
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | 5.000 Ryô + 1 D-Rang Strafmission
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | 10.000 Ryô + 1 C-Rang Strafmission.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
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Zeile 241: Zeile 243:
'''§9 Anwärterstatus'''
'''§9 Anwärterstatus'''


Wer sich einmal als Anwärter gemeldet hat, kann diesen Status nur durch Verrat oder Straftat verlieren, ferner ist diese Person verpflichtet wie jeder Ninja auch das Dorf nicht ohne Grund (wie etwa Mission, Diplomatiereise etc.) zu verlassen, Zuwiderhandlung wird wie Verrat oder Hochverrat behandelt.<br>
Wer sich einmal als Anwärter gemeldet hat, kann diesen Status nur durch Verrat oder Straftat verlieren, ferner ist diese Person verpflichtet wie jeder Ninja auch das Land nicht ohne Grund (wie etwa Mission, Diplomatiereise etc.) zu verlassen, Zuwiderhandlung wird wie Verrat oder Hochverrat behandelt.<br>
Sondergenehmigung durch Oberhaupt oder Rat heben dieses Gesetz auf.
Sondergenehmigung durch Oberhaupt oder Rat heben dieses Gesetz auf.


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'''§11 Jutsu- & Waffeneinsatz'''
'''§11 Jutsu- & Waffeneinsatz'''


Der Einsatz von Jutsus/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden und ist erlaubt, solange keine Person sich davon belästigt, geschädigt oder gefährdet fühlt. Die Voraussetzung einer Beschwerde für eine Belästigung oder Gefährdung ist, dass die beschwerende Person den Einsatz der Jutsu oder Waffe selbst wahrgenommen hat. Wird die Anzeige wegen Belästigung angenommen, gilt folgendes Strafmaß:
Der Einsatz von Jutsus/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden und ist grundsätzlich erlaubt. Es sollte jedoch nicht leichtsinnig mit diesen umgegangen und andere in ihrem Recht auf ein friedvolles Leben berücksichtigt werden. Entstehen Lärm oder sicherheitsrelevante Beschwerden durch den Einsatz von Waffen oder Jutsu können diese zur Anzeige gebracht werden.
Jutsu oder Waffeneinsatz auf dem Übungsgelände sind von dieser Regel ausgenommen. Bei schwereren Verletzung oder Beschädigung (außer an Übungsgeärten/Übungspuppen) treten aber dennoch die entsprechenden Gesetze in Kraft."
Eine Beschwerde über eine Verletzung kann nur von der verletzten Person selbst abgegeben werden.
Ist die verletzte Person in einem Zustand, in der für längere Zeit, keine Beschwerdeabgabe mehr zumutbar ist, so tritt § 1 in Kraft.
Sollten zu große Schäden entstehen wird nach §5 Sachbeschädigung Anzeige erhoben.
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| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Waffenhandel und Nutzung'''  
| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Jutsuanwendung und Waffennutzung'''  
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| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere'''  
| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere'''  
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! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung
! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Ein Akademist oder Zivilist trägt eine Waffe offen.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Leichtsinniger Umgang mit einer Jutsu oder Waffe  
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Leichtsinnige Gefährdung oder Belästigung anderer durch Anwendung von Jutsu oder Waffen
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Mutwillige Gefährdung oder Belästigung anderer durch Anwendung von Jutsu oder Waffen
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe
! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Stafmission.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 C-Rang Stafmission.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | 10.000 Ryô und 2 C-Rang Stafmissionen.
|}
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|-
| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Jutsuanwendung'''
|-
| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere'''
| class="tabkopf" align ="center"| '''Leicht'''
| class="tabkopf" align ="center"| '''Mittel'''
| class="tabkopf" align ="center"| '''Schwer''' 
|-
! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Wirken von gefährlichen Jutsus außerhalb des Trainingsbereiches
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
|-
! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -
|}
|}
Bei Sachbeschädigung oder Körperverletzung infolge von leichtsinniger oder mutwilliger Handhabung greifen die dazugehörigen Gesetze und werden addiert.


'''§ 12 Repräsentation des Dorfes'''
'''§ 12 Repräsentation des Dorfes'''
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|}


'''§ 15 Bedrohung'''
'''§ 15 Nötigung'''


Bei Bedrohungen sowohl von Zivilisten als auch Shinobi ist der Bedrohende folgendermaßen zu bestrafen:
Bei Nötigungen sowohl von Zivilisten als auch Shinobi ist der Nötigende folgendermaßen zu bestrafen:
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Zeile 420: Zeile 401:
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! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung
! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Wird je nach dem was erzwungen wird gehandhabt. Wird eine Straftat erzwungen, so wird grundsätzlich nach Schwere der Straftat gehandelt. Grundsätzlich kommt zudem Körperverletzung hinzu.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Erzwungene Handlungen welche nicht gegen das Gesetz verstossen.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Freiheitsberaubung
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Erzwungene Handlungen welche gegen das Gesetz verstossen.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -  
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -  
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|-
! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe
! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt).
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Körperverletzung im leichten Fall.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Mindestens 15 Tage Gefängnis.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | Körperverletzung im mittleren Fall wird zu den begangenen Straftaten hinzuaddiert.
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -  
| class="tabinhalt"  style="text-align:center;" | -  
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Diese Straftaten beziehen sich auf denjenigen, der die Nötigung ausübt und nicht den Geschädigten.
'''§16 Volljährig / Strafmündig'''


'''§16 Strafmündigkeit'''
Volljährig als auch voll strafmündig gilt man in [[Takigakure]] ab dem 16ten Lebensjahr.


Jeder Bürger ab 18 Jahren ist voll strafmündig.
Ebenso tritt volle Strafmündigkeit aber nicht Volljährigkeit ein sollte der Shinobi mindestens den [[Rang]] eines [[Genin]]s innehaben. [[Akademisten]] unterhalb des 16ten Lebensjahres werden in der Regel mit milderen Strafen rechnen können, sofern die Begehung ihrer Straftat auf ihre Unreife zurückzuführen ist. In diesem Fall wird die Strafe um eine Stufe gesenkt. Jedoch kann bei schweren Vergehen ein Ausschluss aus der Akademie erfolgen.


Ebenso tritt volle Strafmündigkeit ein sollte der Shinobi mindestens den Rang eines Genins innehaben.
Alle nicht volljährigen Shinobi können während einer laufenden [[Mission]] bestehende Nachteile aufgrund ihres Alters ignorieren, vorausgesetzt es dient zum Erfolg der [[Mission]].
Akademisten unterhalb des 18. Lebensjahres werden in der Regel mit milderen Stafen rechnen können, sofern die Begehung ihrer Straftat auf ihre Unreife zurückzuführen ist, in diesem Fall wird die Strafe um eine Stufe gesenkt.
Jedoch kann bei schweren Vergehen ein Ausschluss aus der Akademie erfolgen.


'''§ 17 Wiederholungstaten/Mehrfache Begehung einer Straftat'''
'''§ 17 Wiederholungstaten/Mehrfache Begehung einer Straftat'''
Zeile 458: Zeile 440:
* jeglicher Hausfriedensbruch
* jeglicher Hausfriedensbruch
* leichter Betrug
* leichter Betrug
===Heiratsgesetz / Eherecht===
'''§1 Mindestalter'''
Sobald beide/alle Partner die Volljährigkeit erlangt haben, ist es in Takigakure gestattet, zu heiraten.
'''§2 Grundrechte und Pflichten einer Ehe'''
* Die Eheschliessung darf nicht erzwungen werden. Jeder Mensch darf seine Partnerin oder seinen Partner frei wählen.
* Alle Ehegatten müssen den Willen des Anderen berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Partners handeln sie zum Wohle der ehelichen Gemeinschaft.
* Alle Ehegatten haben das gleich Recht, die Stimme des Mannes hat genau gleich viel Gewicht wie die der Frau.
* Es gibt in der Ehe keine Aufgaben, welche geschlechtsabhängig sind. Alle Aufgaben in der Ehe müssen untereinander abgesprochen werden.
* Alle Ehepartner haben dieselben Pflichten in Bezug auf Kinder (d.h. Zu betreuen, zu erziehen und zu pflegen).
* Wer seinen Ehepartner körperlich belästigt, kann nach dem Strafgesetz verurteilt werden.
* Wenn eheliche Pflichten verletzt werden oder es Uneinigkeiten in der Ehe gibt, kann eine Vermittlung von der Dorfführung gebeten werden.
Die Ehepartner sind grundsätzlich gleichberechtigt und unterstehen der Treuepflicht. Sie haben die Pflicht, den Ehepartner bzw. Die Ehepartnerin zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, einander Auskunft über das Vermögen und über allfällige Schulden zu geben.<br>
Sind Kinder vorhanden, so haben beide Elternteile für diese zu sorgen. Die Kinder müssen in einer gemeinsamen Wohnung mit den Eltern leben.
'''§3 Ehename'''
Grundsätzlich behalten alle Partner ihren eigenen Familiennamen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich für einen der vorhandenen Namen als gemeinsamen Familiennamen zu entscheiden. Der klassische Doppelname – wo alle Nachnamen addiert behalten werden - ist nicht möglich.
'''§4 Eheschliessung'''
Um den Bund der Ehe eingehen zu können, muss ein Gesuch bei der Dorfführung eingereicht werden. Dies wird dort geprüft und es wird bestätigt, ob eine Heirat möglich ist. Die Beteiligten müssen persönlich bestätigen, dass sie alle Voraussetzungen für eine Ehe erfüllen. Bevor die freiwillige Festliche Trauung möglich ist, muss die Heirat bereits in Schriftlicher Form im Ninjasitz erfolgt sein. Dabei müssen zwei urteilsfähige, mündige Trauzeugen anwesend sein, welche zusätzlich den Eintrag ins Eheregister unterschreiben.
'''§5 Polygamie/Polyamorie'''
Eine nicht weit verbreitete oder traditionelle Regelung zu Polygamie/Polyamorie findet man in Takigakure wo diese grundlegend gestattet werden. Hierbei liegt jedoch das Anrecht auf Polygamie/Polyamorie nur bei dem Partner dessen Nachname im Normalfall angenommen wurde. Dies ist die einzige Ausnahme in den Grundrechten und Pflichten einer Ehe und muss von allen Beteiligten eingewilligt werden. Diese Option verfällt automatisch wenn die Ehepartner darauf verzichten einen gemeinsamen Nachnamen zu wählen.
'''§6 Gleichgeschlechtliche Ehepartner'''
In Takigakure ist die Eheschliessung gleichgeschlechtlicher Partner erlaubt und den gewöhnlicher Ehen mit oder ohne Polygamie/Polyamorie Regelung gleichgestellt.
'''§7 Scheidung'''
Alle Ehegatten haben die Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Wenn dies die Beteiligten möchten, können sie diese zusammen einreichen. Möchte nur ein Ehepartner die Scheidung, kann er bei der Dorfführung auf Scheidung klagen.


===[[Diplomatie]]===
===[[Diplomatie]]===
Zeile 483: Zeile 502:
| [[Kumogakure]]                                         
| [[Kumogakure]]                                         
|| Verbündet                                         
|| Verbündet                                         
|| Kontrollierter Handel von Dorf-Eigenentwicklungen
|| Kontrollierter Handel von Dorf-Eigenentwicklungen (Unkontrolliert bis A, danach Do-Anfrage)<br>
Handel von Rohstoffen<br>
Handel von sonstiger Ware
|| Stellen von Militär<br>
|| Stellen von Militär<br>
Gemeinsame Missionen<br>
Gemeinsame Missionen<br>
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Stationierung von ausgewählten Diplomaten im jeweils anderen Dorf<br>
Stationierung von ausgewählten Diplomaten im jeweils anderen Dorf<br>
gemeinsame Ergründung/Erbauung neuer Stützpunkte<br>
gemeinsame Ergründung/Erbauung neuer Stützpunkte<br>
Auslieferungsabkommen
Auslieferungsabkommen<br>
Freie Ein-/Ausreise
||
||
Gemeinsame Itemforschung
Gemeinsame Itemforschung<br>
Gemeinsame Jutsuforschung<br>
Gemeinsame Fähigkeitsforschung
|| x
|| x
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|| - || - || - || x
|| - || - || - || x
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Takigakure führt seit geraumer Zeit ein festes Bündnis mit den zwei Großreichen [[Kirigakure]] und [[Kumogakure]]. Sie unterhalten gemeinsam eine [[Bündnisfestung Kirigakure/Kumogakure/Takigakure]], die sich im Land [[Yu no Kuni]] befindet.
Takigakure führt seit geraumer Zeit ein festes Bündnis mit dem Großreich [[Kumogakure]]. Sie unterhalten gemeinsam eine [[Bündnisfestung Kirigakure/Kumogakure/Takigakure]], die sich im Land [[Yu no Kuni]] befindet.


== Frage-Sektion ==
== Frage-Sektion ==

Aktuelle Version vom 23. März 2020, 15:59 Uhr

Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Takigakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem hier.

Zuständigkeitsbereich der RPG-Coadministration.

Das Machtsystem und seine Organe

Hier sind die Angaben zu der politischen Führung und deren Aufbau zu finden. Auch Angaben zu dem allgemeinen Handel, Militär und Kriminalität. Zum Handel mit anderen Ninjadörfern siehe bitte weiter unten in der Rubrik Diplomatie.

Regierung

Eine einzige Person lenkt scheinbar seit jeher die Geschicke des Dorfes und ist für dessen Schutz verantwortlich. Dabei wurde die Position des Dorfoberhauptes genau so oft unterschiedlich ausgelegt, wie es unterschiedliche Dorfoberhäupter gegeben hatte. Manche waren besonders streng und effizient, andere waren scheinbar freundlich aber hinter den Kulissen aufs Ergebnisorientiert, wieder andere waren sowohl öffentlich als auch im kleineren Kreisen besonders wohlwollend und freundlich.
Doch jeder dieses Dorfoberhaupt hatte zumindest eines gemeinsam: Er oder Sie war vom Rat Takigakures ernannt worden und musste zusammen mit diesem und nicht gegen diesen regieren.
Der Rat selber setzte sich lange Zeit fest aus Mitglieder der vier Grüderclane und ein paar wenigen speziell erwählten Personen zusammen.
Dies wurde vor wenigen Jahren von Muneyaki Gushiken geändert und somit muss jedes Rats Mitglied unabhängig von dessen familiärem Hintergrund ein besonderes Gewicht im dörfischen Leben und für die Bewohner Takigakure no Satos besitzen. Seitdem besteht der Rat aktuell nur noch aus 3 Personen.

Militär

Das Militär Takigakure no Satos besteht ausschließlich aus den Shinobi und Kunoichi des Dorfes vom Rang Genin bis Jounin. Diese haben den Ruf eher milder und freundlicher als z.B. der Bündnispartner zu sein. Dennoch sind sie straff durch organisiert und unterstehen strengen Regeln und Gesetzen. Die ungefähre Anzahl dieser Streitmacht ist schwer zu ermitteln und die Dorfführer wären dumm Zahlen zu nennen. Allerdings kann man sie zwischen 10.000 und 14.000 Shinobi eingrenzen.

Handel

Für ein Dorf, welches sein Überleben auch seiner Abgeschiedenheit und versteckten Lage verdankte, stellt sich Handel als besonders schwierig dar. So sieht man fast nie Händler von außerhalb im Dorf und wenn, so sind es bekannte Gesichter die das besondere Vertrauen der Dorfführung besitzen. Meistens aber liefern Händler von außerhalb ihre Waren an gesonderte Stellen um das Dorf herum, wo diese dann von in den geheimen Zugängen eingeweihten Personen - meist Shinobi - entgegen genommen und in das Dorf transportiert wird. Hier übernimmt die Dorfbevölkerung den weiteren Verkauf. Dass dies für etwas höhere Preise und eingeschränkte Warenvielfalt sorgt, ist schnell offensichtlich. Damit es der Bevölkerung nicht an dem Nötigsten fehlt wird allerdings im und um das Dorf herum indem sicheren Gebiet von der Bevölkerung vieles selber hergestellt.

Kriminalität

Die abgeschiedene Lage und die kleine Zahl der Dorfbewohner zusammen mit der Abwesenheit Dorf fremder Personen sind einer der gründe für eine besonders geringe Kriminalität. Wenn ein jeder jeden kennt und das schon meist seit dem Kindesalter, so sind Diebstahl und dergleichen eher selten. Umso gravierender sind dafür aber die paar Straftaten, sie dennoch auftreten und fast immer sehr tiefe und persönliche Gründe haben, wenn man mal von kleinen Streichen der Dorf Jugend absieht. Diese Taten werden trotz aller Friedliebigkeit des Dorfes streng und auch hart bestraft, auch wenn Hinrichtungen sehr selten sind und nie öffentlich vollzogen werden.

Allgemeines

Die Ursprünge Takigakure no Satos gehen in eine Zeit zurück, die von Mythen und Sagen umwoben ist. Immer wieder tauchen vier Tier Gottheiten - ein blauer Drache, ein weißer Tiger, ein roter Vogel und eine schwarze Schildkröte - in den Geschichten in und um das Dorf herum auf. Das Dorf selber liegt auf einem hohen Bergplateu am Scheitel eines riesigen Wasserfalls und ist nur über geheime Wege zu betreten. Die abgeschiedene Lage hat für einen besonderen Hang zu Traditionen gesorgt, bietet aber auch Schutz vor Gefahren und neugierigen Augen. Wohl nur wenig andere Orte auf der Welt sind so abgeschieden wie dieses Dorf und manch einer mag sein ganzes Leben im Dorf verbringen ohne jemals etwas anderes von der Welt gesehen zu haben.

Takigakure und seine Bewohner

Auf den ersten Blick bietet Takigakure bereits ein idyllisches Bild, welches noch durch die Art seiner Bewohner verfestigt wird. In Takigakure selbst vergisst man fast augenblicklich den Gedanken daran, dass man sich in einem Dorf einer Militärnation befindet, so friedlich und idyllisch wirkt die Umgebung und seine Bewohner. Viele Ninja in Takigakure tragen während des normalen Alltags nur Teile ihrer Ninjaausrüstung und lassen sperrige Waffen daheim, um keine angespannte Atmosphäre zu verbreiten. Stattdessen tragen sie meist nur ihr Stirnband und, wenn ihr Rang es zulässt, die Ninjaweste Takigakures. Ab und an weisen auch noch Waffen- und Shurikentaschen der Ninja auf ihre Natur hin.

Viele Ninja gehen neben ihrem Ninja-Dasein außerdem noch normalen Tätigkeiten nach, sodass eine Vielzahl eigene kleine Dienstleistungen, wie Restaurants, anbieten oder diese Geschäfte zumindest offiziell führen. Dadurch entsteht zwischen den Ninja und den normalen Bewohnern Takigakures meist eine noch engere Bindung, denn so wirken die Ninja für die normale Bevölkerung nicht so weit entfernt.

Ansonsten gibt es in Takigakure natürlich auch eine Vielzahl normaler Menschen, die keine Ninjaausbildung genossen haben, wenngleich die Zahl kleiner ist als die Zahl an Ninja und Ninja-Anwärtern im Dorf. Diese normalen Menschen werden in Takigakure jedoch als der wichtige Teil des Dorfes respektiert, den sie auch tatsächlich darstellen.

Takigakure - Hinter der Fassade?

Der idyllische erste Eindruck Takigakures überdeckt jedoch einige im Hintergrund ablaufende Entwicklungen der letzten Zeiten. Denn spätestens seit dem Bluterbenkrieg hatte Takigakure einsehen müssen, dass ihr Dorf nicht unangreifbar ist. Die Entwicklung verlief erst langsam und schleichend und erst in den letzten Jahren wurden sie auch für das ungeschulte Auge leichter sichtbar:

Die Sicherheitsvorkehrungen wurden verschärft und die Führung Takigakures schien ihren eigenen Untergebenen nicht mehr vollständig zu trauen. Die Einheiten im Bereich Spionage und Verhör wurden deutlich gefördert und des Nachts erhascht man regelmäßig einmal einen Blick auf eine der nun zahlenmäßigen Patrouillen im Dorf. Die Reaktion der Bewohner des Dorfes auf diese Entwicklungen war zweigeteilt: Einige Bewohner verstanden die Notwendigkeit höherer Sicherheitsstandards, hatten sie doch selbst erfahren, dass Takigakure ansonsten einer Gefahr von innen und außen gegenüberstehen könnte, andererseits wünschen sich viele der Bewohner die vollständige Idylle ihres Dorfes zurück.

Strafgesetz

§1 Körperverletzung

Wird einem anderen vorsätzlich körperlicher oder geistiger Schaden zugefügt, so ist mit einer Strafe zu rechnen. Das Strafmaß beläuft sich folgender Maßen:

Körperverletzung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Zu erwartender Schaden unterhalb der ersten EP-Grenze/weniger als 5% Blutverlust pro Runde/Schwacher psychischer Schaden Zu erwartender Schaden unterhalb der zweiten EP-Grenze/ab 5% Blutverlust pro Runde/Mittlerer psychischer Schaden Zu erwartender Schaden oberhalb der zweiten EP-Grenze/ab 10% Blutverlust pro Runde/Starker psychischer Schaden oder höher
Strafe 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission 10.000 Ryô, 15 Tage Gefängnis und 1 C-Rang Strafmission 50.000 Ryô, 30 Tage Gefängnis und 1 B-Rang Strafmission

Trainingskämpfe, Duelle die unter das Duellierrecht fallen und Arena Kämpfe unter Aufsicht können von der Regel ausgeschlossen werden.

§2 Mord/Tötung/Totschlag

Wer einen anderen vorsätzlich Tötet ohne die Einwilligung des Rates oder Vorgesetzten, muss mit einer Anklage rechnen und wird ebenfalls zum Tode verurteilt. In Fällen von ausdrücklicher Notwehr wird Straffreiheit oder Strafminderung empfohlen.

Mord
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung - Tötung einer Person aus Fahrlässigkeit. Absicht der Tötung einer Person.
Strafe - Suspendierung für 21 Tage, 2 C-Rang Strafmission nach der Suspendierung und 6 Monate Überwachung. Todesstrafe oder Siegel Takigakures [1]

§3 Hochverrat/Verrat

Wer eine Tat begeht oder plant, die gegen das Interesse des Oberhauptes, des Rates oder Takigakure no Satos steht, wie z.B. Informationen aus Takigakure no Sato ohne Erlaubnis weiter gibt oder Widerstand gegen den hohen Rat leistet, macht sich des Verrates schuldig. Über das Strafmaß entscheidet der hohe Rat von Taki.

Landesverrat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung - Weitergabe von Dorfgeheimnissen in persönlichem Rahmen: z.B. Weitergabe von dorfinternen Jutsu oder Gegenständen.

Flucht aus dem Dorf, ohne die Absicht diesem Schaden zu wollen.

Flucht aus dem Dorf, Mord an einem Ratsmitglied etc.

Weitergabe von Dorfgeheimnissen in dorfweitem Rahmen: z.B. Weitergabe von Informationen über geheime Missionen, Tätigkeiten oder Persönlichkeiten.

Strafe - 30 Tage Suspendierung, Überwachung für 6 Monate, Einschränkungen beim Erlernen von Jutsu/Fähigkeiten/Sonstiges auf A-Rang/Stufe 3 Niveau für 3 C-Rang Missionen. Todesstrafe oder Siegel Takigakures [1]

Der Versuch wird genauso wie die Tat bestraft

§4 Brandstiftung

Wer Gebäude, Bäume oder sonstiges Eigentum in Taki vorsätzlich in Brand steckt wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Das Strafmaß beläuft sich folgender Maßen, außerdem muss der entstandene Sachschaden ersetzt werden:

Brandstiftung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô; In Brand setzen von dorfsymbolträchtige Insignien/Gegenstände. Brandstiftung von Einrichtungen Takigakures oder im Nahen Umfeld (Entfernung <20m).
Strafe Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 5.000 Ryô Strafe und 1 D-Rang Strafmission. Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 25.000 Ryô Strafe, 1 C-Rang Strafmission und Überwachung bis zur Ableitung der Mission (mindestens 15 Tage) und 15 Tage Haftstrafe 20 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission und Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 21 Tage).

§5 Sachbeschädigung

Wer mutwillig oder aus Fahrlässigkeit das Eigentum eines anderen Bürgers beschädigt oder zerstört macht sich der der Sachbeschädigung strafbar. Eine Anklage wegen Sachbeschädigung kann nur vom Geschädigten selbst vorgebracht werden.

Sachbeschädigung / Vandalismus
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô; Zerstören/Beschädigen von dorfsymbolträchtige Insignien/Gegenstände. Beschädigung von oder Vandalismus an Einrichtungen Takigakures.
Strafe Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 5.000 Ryô Strafe und 1 D-Rang Strafmission. Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 25.000 Ryô Strafe, 1 C-Rang Strafmission und Überwachung bis zur Ableitung der Mission (mindestens 15 Tage) und 15 Tage Haftstrafe Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 30.000 Ryô Strafe, 20 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission und Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 21 Tage).


§6 Belästigung und Respektlosigkeit

Wer eine andere Person mittels aufdringlichen, unsittlichen oder respektlosen Verhalten massiv belästigt, kann wegen Belästigung zu einer Strafmission* sowie einer Geldbuße von bis zu 5000 Ryô verurteilt werden.

Belästigung und Respektlosigkeit
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Eine leichte Beleidigung/abfälliger kurzer Kommentar gegenüber der Autorität Takigakures, welche nicht verteidigt wurde. Eine mittlere Beleidigung (kurze Ansprache/Hasstirade) gegenüber der Autorität Takigakures, welche nicht verteidigt wurde. -
Strafe 3.000 Ryo Strafe 5.000 Ryo Strafe und 1 D-Rang Strafmission -

§7 Diebstahl/Raub

Wer einen Gegenstand, der einem anderen gehört, wegnimmt, versteckt oder behält macht sich des Diebstahls schuldig.

Diebstahl
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô. Schäden in einem Wert ab 100.000 Ryô.
Strafe Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 5.000 Ryô Strafe Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 25.000 Ryô Strafe und 10 Tage Haftstrafe. Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 50.000 Ryô Strafe, 15 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission, Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 15 Tage) und 15 Tage Haftstrafe.

§8 Einnahme und Weitergabe von Drogen

Wer eine für ihn verbotene Substanz einnimmt oder diese an einen Unberechtigten weitergibt/aufzwingt, macht sich strafbar und muss eine Geldbuße von 5.000 Ryô zahlen. Alkohol und Tabakwaren dürfen ab dem 16. Lebensjahr konsumiert werden. Missbraucht man Drogen, so gilt dies ebenfalls als Gesetzesverstoß und ist zu ahnden:

Drogenkonsum
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Eigenkonsum oder Weitergabe einer verbotenen Droge. Aufzwingen einer verbotenen Droge. -
Strafe 5.000 Ryô + 1 D-Rang Strafmission 10.000 Ryô + 1 C-Rang Strafmission. -

§9 Anwärterstatus

Wer sich einmal als Anwärter gemeldet hat, kann diesen Status nur durch Verrat oder Straftat verlieren, ferner ist diese Person verpflichtet wie jeder Ninja auch das Land nicht ohne Grund (wie etwa Mission, Diplomatiereise etc.) zu verlassen, Zuwiderhandlung wird wie Verrat oder Hochverrat behandelt.
Sondergenehmigung durch Oberhaupt oder Rat heben dieses Gesetz auf.


§10 Meldung einer Straftat

Wer eine Straftat meldet die tatsächlich begangen wurde oder geplant wird, wird mit einer Belohnung von 25% der Geldstrafe belohnt, sollte keine Geldstrafe auf der Verfehlung liegen so wird eine Prämie ab 5000 Ryô bezahlt bei schweren Delikten wie Hochverrat oder Mord 50000 Ryô. Es ist Bürgerpflicht eine Straftat zu melden, somit wird eine Falschaussage oder die Verschleierung eines Straftatbestandes ebenso wie die Straftat bestraft.

Falschaussage/Verschleierung einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat.
Strafe Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei!

In schweren Fällen kann auch von Verrat ausgegangen werden.


§11 Jutsu- & Waffeneinsatz

Der Einsatz von Jutsus/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden und ist grundsätzlich erlaubt. Es sollte jedoch nicht leichtsinnig mit diesen umgegangen und andere in ihrem Recht auf ein friedvolles Leben berücksichtigt werden. Entstehen Lärm oder sicherheitsrelevante Beschwerden durch den Einsatz von Waffen oder Jutsu können diese zur Anzeige gebracht werden.

Jutsuanwendung und Waffennutzung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Leichtsinniger Umgang mit einer Jutsu oder Waffe Leichtsinnige Gefährdung oder Belästigung anderer durch Anwendung von Jutsu oder Waffen Mutwillige Gefährdung oder Belästigung anderer durch Anwendung von Jutsu oder Waffen
Strafe 5.000 Ryô und 1 D-Rang Stafmission. 5.000 Ryô und 1 C-Rang Stafmission. 10.000 Ryô und 2 C-Rang Stafmissionen.

Bei Sachbeschädigung oder Körperverletzung infolge von leichtsinniger oder mutwilliger Handhabung greifen die dazugehörigen Gesetze und werden addiert.


§ 12 Repräsentation des Dorfes

Das Dorf ist zu jeder Zeit angemessen zu repräsentieren und nach außen hin zu vertreten. Sollte man sich in einer dem Ruf des Dorfes abträglichen Art und Weise verhalten, wird ein Strafverfahren gegen den Ninja in die Wege geleitet. Ihm drohen dann je nach schwere des Vergehens von einer Geldstrafe, in Höhe von 5.000 Ryo und einer Entschuldigung, bis hin zu einer Degradierung.

Repräsentation des Dorfes
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung (leichtes) Fehlverhalten gegenüber Außenstehenden (Zivilisten oder Ausländern) Beleidigung höherrangiger oder ausländischer Ninja, oder Auftraggeber Angriff oder tätliches Verhalten auf höherrangige oder ausländische Ninja oder Auftraggeber
Strafe 5.000 Ryo Strafe + formelle Entschuldigung 2 C-Rang Strafmission und eine Gefängnisstrafe von 30 Tagen. Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie).

§ 13 Befehlsverweigerung

Die Verweigerung eines Befehls gegenüber einer Höherrangigen bzw. grundsätzlich befehlsautorisierten Person wird folgendermaßen bestraft:

Dem Rang unangemessenes Verhalten
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt, jedoch nur leichte Auswirkungen hat. Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt und mittlere Auswirkungen hat (Mission wiederholt nicht erfolgreich abgeschlossen, obwohl der Missionsrang dem des Ninja entspricht). Verhalten, welches die nicht Eignung deutlich zeigt (Als Teamleiter öfters keine Führungskompetenzen aufgewiesen).
Strafe 2 D-Rang Strafmission. 1 C-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 21 Tage. Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie).
Ungehorsam
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Nicht Befolgen eines Befehls ohne Auswirkungen auf einer Mission. Nicht Befolgen eines Befehls mit leichten Auswirkungen auf einer Mission, beziehungsweise es zu mittleren Personen-/Sachschäden gekommen ist. Nicht Befolgen eines Befehls wodurch die Mission gescheitert ist, beziehungsweise es zu schweren Personen-/Sachschäden gekommen ist.
Strafe Reisesperre und Missionsperre ab A-Rang Missionen für eine Dauer von 3 niederrangige Missionen. Reisesperre und Missionsperre ab B-Rang Missionen für eine Dauer von 3 niederrangige Missionen, sowie 15 Tage Suspendierung. 30 Tage Suspendierung, Degradierung.

§ 14 Freiheitsberaubung/Hausfriedensbruch

Wer andere ihrer Freiheit beraubt ist mit der entsprechenden Dauer ihrer Freiheitsberaubung selbst als Gefängnisaufenthalt zu bestrafen, des Weiteren folgen die Zusatzstrafen: Ein unerlaubtes Betreten eines Privatgeländes wird wie folgt bestraft:

Hausfriedensbruch/Freiheitsberaubung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Unerlaubtes Betreten. Festsetzen einer Person ohne Grund für einen Zeitraum <1 Tag. Unerlaubtes, gewaltsames Betreten. Festsetzen einer Person ohne Grund für einen Zeitraum <3 Tag. -
Strafe 1 D-Rang Strafmission oder den Sold dieser entrichten. 5 Tage Gefängnis, 1 C-Rang Strafmission und 10.000 Ryô. -

§ 15 Nötigung

Bei Nötigungen sowohl von Zivilisten als auch Shinobi ist der Nötigende folgendermaßen zu bestrafen:

Zwang/Erpressung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Erzwungene Handlungen welche nicht gegen das Gesetz verstossen. Erzwungene Handlungen welche gegen das Gesetz verstossen. -
Strafe Körperverletzung im leichten Fall. Körperverletzung im mittleren Fall wird zu den begangenen Straftaten hinzuaddiert. -

Diese Straftaten beziehen sich auf denjenigen, der die Nötigung ausübt und nicht den Geschädigten.

§16 Volljährig / Strafmündig

Volljährig als auch voll strafmündig gilt man in Takigakure ab dem 16ten Lebensjahr.

Ebenso tritt volle Strafmündigkeit aber nicht Volljährigkeit ein sollte der Shinobi mindestens den Rang eines Genins innehaben. Akademisten unterhalb des 16ten Lebensjahres werden in der Regel mit milderen Strafen rechnen können, sofern die Begehung ihrer Straftat auf ihre Unreife zurückzuführen ist. In diesem Fall wird die Strafe um eine Stufe gesenkt. Jedoch kann bei schweren Vergehen ein Ausschluss aus der Akademie erfolgen.

Alle nicht volljährigen Shinobi können während einer laufenden Mission bestehende Nachteile aufgrund ihres Alters ignorieren, vorausgesetzt es dient zum Erfolg der Mission.

§ 17 Wiederholungstaten/Mehrfache Begehung einer Straftat

Im Falle mehrfacher Straftaten wird sich das Strafmaß aus jeder zusammen addieren. Bei Begehung von Wiederholungstaten innerhalb eines Jahres, wird das Strafmaß um eine Stufe erhöht (Leichte Körperverletzung wird zu einer mittleren Körperverletzung).

§ 18 Straffreiheit / Milderung Begeht eine Person eine Straftat, um die Begehung einer anderen Straftat einer zweiten Person zu vereiteln, wird, sofern das Mittel verhältnismäßig war, eine Straffreiheit empfohlen. Als Verhältnismäßig gilt, wenn die begangene Straftat keine höhere Schwere als die der zu vereitelnden Straftat besitzt. Ansonsten hat sich die Person entsprechend dem Straftatbestand zu behaupten, allerdings kann eine Milderung der Strafe zugesprochen werden. Hierbei wird die Strafe um eine Stufe gesenkt, außer es ist bereits eine leichte Strafe vorgesehen.

§ 19 Duellierrecht (In Kooperation mit dem Bündnis entstanden)

Begeht eine Person eine Straftat gegen eine weitere Person und das Dorf hat keinen eigenes, oder nur geringes, Interesse an dem Straftatbestand, so kann die geschädigte Person den Täter zu einem öffentlichen Duell in der Arena auffordern, anstatt eine direkte Entschädigung zu erhalten. Der Täter übernimmt bei dem Kampf mögliche Behandlungskosten. Bei einem solchen Kampf ist das Dorf in Kenntnis zusetzen, ansonsten macht man sich strafbar (Meldepflicht). Außerdem darf keine starke Gefährdung für die zwei Personen entstehen, ansonsten kann der Straftatbestand der Körperverletzung oder Mord/Tötung bestehen. Eine leichte bis mittlere Körperverletzung gilt bei einem solchen Kampf jedoch als straffrei. Wenn das Dorf ein geringes Interesse besitzt, so greift das Gesetz der Begehung mehrerer Straftaten und beide Strafen werden durchgeführt (Duell und die des Dorfes).

Solche Tatbestände mit dem Recht auf ein Duell sind hier gelistet:

  • jegliche Respektlosigkeit
  • leichter Ungehorsam
  • leichte bis mittlere Körperverletzung
  • jeglicher Diebstahl/Raub
  • jeglicher Hausfriedensbruch
  • leichter Betrug

Heiratsgesetz / Eherecht

§1 Mindestalter

Sobald beide/alle Partner die Volljährigkeit erlangt haben, ist es in Takigakure gestattet, zu heiraten.

§2 Grundrechte und Pflichten einer Ehe

  • Die Eheschliessung darf nicht erzwungen werden. Jeder Mensch darf seine Partnerin oder seinen Partner frei wählen.
  • Alle Ehegatten müssen den Willen des Anderen berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Partners handeln sie zum Wohle der ehelichen Gemeinschaft.
  • Alle Ehegatten haben das gleich Recht, die Stimme des Mannes hat genau gleich viel Gewicht wie die der Frau.
  • Es gibt in der Ehe keine Aufgaben, welche geschlechtsabhängig sind. Alle Aufgaben in der Ehe müssen untereinander abgesprochen werden.
  • Alle Ehepartner haben dieselben Pflichten in Bezug auf Kinder (d.h. Zu betreuen, zu erziehen und zu pflegen).
  • Wer seinen Ehepartner körperlich belästigt, kann nach dem Strafgesetz verurteilt werden.
  • Wenn eheliche Pflichten verletzt werden oder es Uneinigkeiten in der Ehe gibt, kann eine Vermittlung von der Dorfführung gebeten werden.

Die Ehepartner sind grundsätzlich gleichberechtigt und unterstehen der Treuepflicht. Sie haben die Pflicht, den Ehepartner bzw. Die Ehepartnerin zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, einander Auskunft über das Vermögen und über allfällige Schulden zu geben.
Sind Kinder vorhanden, so haben beide Elternteile für diese zu sorgen. Die Kinder müssen in einer gemeinsamen Wohnung mit den Eltern leben.

§3 Ehename

Grundsätzlich behalten alle Partner ihren eigenen Familiennamen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich für einen der vorhandenen Namen als gemeinsamen Familiennamen zu entscheiden. Der klassische Doppelname – wo alle Nachnamen addiert behalten werden - ist nicht möglich.

§4 Eheschliessung

Um den Bund der Ehe eingehen zu können, muss ein Gesuch bei der Dorfführung eingereicht werden. Dies wird dort geprüft und es wird bestätigt, ob eine Heirat möglich ist. Die Beteiligten müssen persönlich bestätigen, dass sie alle Voraussetzungen für eine Ehe erfüllen. Bevor die freiwillige Festliche Trauung möglich ist, muss die Heirat bereits in Schriftlicher Form im Ninjasitz erfolgt sein. Dabei müssen zwei urteilsfähige, mündige Trauzeugen anwesend sein, welche zusätzlich den Eintrag ins Eheregister unterschreiben.

§5 Polygamie/Polyamorie

Eine nicht weit verbreitete oder traditionelle Regelung zu Polygamie/Polyamorie findet man in Takigakure wo diese grundlegend gestattet werden. Hierbei liegt jedoch das Anrecht auf Polygamie/Polyamorie nur bei dem Partner dessen Nachname im Normalfall angenommen wurde. Dies ist die einzige Ausnahme in den Grundrechten und Pflichten einer Ehe und muss von allen Beteiligten eingewilligt werden. Diese Option verfällt automatisch wenn die Ehepartner darauf verzichten einen gemeinsamen Nachnamen zu wählen.

§6 Gleichgeschlechtliche Ehepartner

In Takigakure ist die Eheschliessung gleichgeschlechtlicher Partner erlaubt und den gewöhnlicher Ehen mit oder ohne Polygamie/Polyamorie Regelung gleichgestellt.

§7 Scheidung

Alle Ehegatten haben die Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Wenn dies die Beteiligten möchten, können sie diese zusammen einreichen. Möchte nur ein Ehepartner die Scheidung, kann er bei der Dorfführung auf Scheidung klagen.

Diplomatie

Hier ist eine tabellarische Übersicht über die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern. Für weitere Informationen zu der Art der Beziehung siehe den Begriff "Diplomatie" und deren Erklärungen, hier im Wiki.

Land Verhältnis Handelsbeziehung Militärische Beziehung Forschungsbeziehung Waffenstillstand
Konohagakure Neutral - - - x
Sunagakure Frieden - - - x
Kumogakure Verbündet Kontrollierter Handel von Dorf-Eigenentwicklungen (Unkontrolliert bis A, danach Do-Anfrage)

Handel von Rohstoffen
Handel von sonstiger Ware

Stellen von Militär

Gemeinsame Missionen
Ausbildung von Militär
Stationierung von ausgewählten Diplomaten im jeweils anderen Dorf
gemeinsame Ergründung/Erbauung neuer Stützpunkte
Auslieferungsabkommen
Freie Ein-/Ausreise

Gemeinsame Itemforschung
Gemeinsame Jutsuforschung
Gemeinsame Fähigkeitsforschung

x
Iwagakure Neutral - - - x
Amegakure Neutral - - - x
Kusagakure Neutral - - - x

Takigakure führt seit geraumer Zeit ein festes Bündnis mit dem Großreich Kumogakure. Sie unterhalten gemeinsam eine Bündnisfestung Kirigakure/Kumogakure/Takigakure, die sich im Land Yu no Kuni befindet.

Frage-Sektion

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