Politik Konohas: Unterschied zwischen den Versionen
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Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht zur Führungsebene und den gültigen Gesetzen in Konohagakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem [http://www.narutorpg.de/Regierung.php?Einanderesland=Konoha hier]. | Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht zur Führungsebene und den gültigen Gesetzen in Konohagakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem [http://www.narutorpg.de/Regierung.php?Einanderesland=Konoha hier].<br> | ||
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Meinungen des Volkes gegenüber dem Ältestenrat:<br> | Meinungen des Volkes gegenüber dem Ältestenrat:<br> | ||
Gegenüber einzelnen wird ein Groll gehegt, jedoch eher gegenüber der Person selbst, als gegenüber dem Amt, welches sie bekleidet. | Gegenüber einzelnen wird ein Groll gehegt, jedoch eher gegenüber der Person selbst, als gegenüber dem Amt, welches sie bekleidet. | ||
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Zusätzlich zu den gewöhnlichen Anforderungen, um [[Rat]]smitglied zu werden, bestehen in Konohagakure folgende Bedingungen, um Teil des Rats zu werden: | |||
* man darf keine “schwere” Straftat begangen haben | |||
* man muss treu gegenüber dem Dorf sein (wird mit einem RP ermittelt) | |||
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'''Festnahme und Anklage''' | '''Festnahme und Anklage''' | ||
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Jeder Shinobi Konohas ist verpflichtet | Jeder Shinobi Konohas ist verpflichtet eine beobachtete Straftat, die nicht unter der Kategorie Antragsdelikt fällt, anzuklagen und den oder die Täter festzusetzen, sofern es ihm möglich ist. Die Festnahme wird automatisch zu einem Auftrag, dessen Stufe dem Gefahrenpotenzial des Täters entspricht. | ||
'''Geltungsbereich''' | '''Geltungsbereich''' | ||
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'''Rechtfertigungsgründe''' | '''Rechtfertigungsgründe''' | ||
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# Notstand – Um eine schwerer wiegende Straftat zu verhindern, sind angemessene Maßnahmen entschuldbar. | # Notstand – Um eine schwerer wiegende Straftat zu verhindern, sind angemessene Maßnahmen (Körperverletzung nach DdG §11 bis mittlerem Grad) entschuldbar. | ||
# Notwehr – Um die eigene Gesundheit oder die eines anderen zu verteidigen, sind angemessene Maßnahmen zu entschulden. | # Notwehr – Um die eigene Gesundheit oder die eines anderen zu verteidigen, sind angemessene Maßnahmen (Körperverletzung nach DdG §11 bis mittlerem Grad) zu entschulden. | ||
# Vollmacht – Ist man durch die Dorfführung beauftragt, bevollmächtigt oder sind Verstöße planmäßiger oder notwendiger Teil eines Auftrages, so sind sie zu entschuldigen. | # Vollmacht – Ist man durch die Dorfführung beauftragt, bevollmächtigt oder sind Verstöße planmäßiger oder notwendiger Teil eines Auftrages, so sind sie zu entschuldigen. | ||
'''Sanktionen''' | '''Sanktionen''' | ||
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| [[Kumogakure]] || Frieden || - || - || - ||x | | [[Kumogakure]] || Frieden || - || - || - ||x | ||
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| [[ | | [[Iwagakure]] || Verbündet | ||
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Handel von Dorf-Eigenentwicklungen<br> | |||
Handel von Rohstoffen<br> | |||
Handel von sonstiger Ware | |||
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Stellen von Militär<br> | Stellen von Militär<br> | ||
Gemeinsame Missionen<br> | Gemeinsame Missionen<br> | ||
Ausbildung von Militär<br> | |||
Stationierung von Militär im jeweils anderen Dorf<br> | |||
gemeinsame Ergründung/Erbauung neuer Stützpunkte<br> | |||
Freie Ein-/Ausreise(Außer Akademisten)<br> | |||
Auslieferungsabkommen<br> | Auslieferungsabkommen<br> | ||
Gemeinsame Nutzung von [[Tanigakure]] | |||
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Gemeinsame Jutsuforschung<br> | |||
Gemeinsame Itemforschung<br> | |||
Gemeinsache Erforschung sonstiger Dinge | |||
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| [[Amegakure]] || Spannungen || - || - || - ||x | | [[Amegakure]] || Spannungen || - || - || - ||x | ||
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| [[Takigakure]] || Neutral || - || - || - ||x | |||
| [[Takigakure]] || | |||
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Hier erfahrt ihr, wie Konohagakures Politik zur Gentechnik ist. | Hier erfahrt ihr, wie Konohagakures Politik zur Gentechnik ist. | ||
Forschungen auf dem Gebiet der Gentechnik wurden und werden bis heute in Konoha im Geheimen betrieben. Jedoch unterliegen diese sehr strengen Vorgaben, die seit seinigen Jahrzehnten das Experimentieren an lebendigen Menschen (wieder) untersagen. (Ausnahmen nur unter Einverständnis der Versuchsprobanden und mit so zahlreichen Auflagen und Anträgen, dass es Jahre dauern kann, bis dies bewilligt wird.) Seit einigen Jahren und einem unglücklichen Missgeschick mit einigen 3m lang gewachsenen Ratten, die kaum kaputt zu kriegen waren, wurden weitere Auflagen hinzugefügt, die jegliche direkte oder auch indirekte Gefährdung von Konohas durch die Experimente verhindern sollen... was nicht zwingenderweise heißt, dass diese immer eingehalten wurden. Auch Mutter Dorf kann ihre Augen nicht überall haben. | |||
== Frage-Sektion == | == Frage-Sektion == |
Aktuelle Version vom 17. März 2018, 11:26 Uhr
Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht zur Führungsebene und den gültigen Gesetzen in Konohagakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem hier.
Zuständigkeitsbereich der RPG-Coadministration.
Das Machtsystem Konohas und seine Organe
Hier erfahrt ihr wie die Regierungsebene in Konoha aussieht.
Hokage
Der Hokage ist das Oberhaupt Konohas. Meist ist er der stärkste Ninja in Konoha, darf aber nicht nur körperlich stark sein, sondern muss auch weise und vorausschauend handeln können. Er berät sämtliche wichtigen politischen Entscheidungen mit den Goikenban, kann aber auch gegen deren Willen Beschlüsse fassen und durchsetzen. Handelt er jedoch zu oft gegen den Willen der Goikenban, riskiert er Unmut im Dorf und auch seine Absetzung durch die Goikenban und die San-Nin. Er repräsentiert das Dorf nach außen. Da für dieses Amt stets jemand gesucht wurde, der Stärke und Entschlossenheit ausstrahlt, waren die Hokage bisher meist männlich, weibliche gab es nur vereinzelt. Der Hokage wählt auch, meist auf Anraten der San-Nin, die Shinobi für die Anbu aus und verteilt Aufträge an diese.
Goikenban
Traditionell handelt es sich dabei meist um einen Mann und eine Frau. Falls der Hokage stirbt, ohne einen Nachfolger zu benennen, bestimmen die Goikenban den neuen Hokage, dürfen dabei aber nicht sich selbst ernennen. Wer Goikenban wird, legt einen Eid darauf ab, niemals das Amt des Hokage anzustreben und kann dieses auch niemals annehmen, selbst wenn andere ihn dazu drängen. Da die Goikenban fast genauso mächtig sind, wie der Hokage, macht dies kaum einen Unterschied. Sie beraten den Hokage nicht nur, sie können ihn mit der Zustimmung aller San-Nin auch absetzen, wenn sie seine Entscheidungen als gefährlich für Konoha ansehen. Es gibt gegenwärtig 2 ehemalige Ninja, die dieses Amt führen. Momentan sind dies: Riku Harada und Takeshi Seahara. Beides excellente Shinobi, mit sehr viel Erfahrung.
Akzeptanz im Dorf
Beide werden aufgrund der Leistungen die sie in der Vergangenheit gezeigt haben sehr geachtet. Nur wenig schlechtes ist von ihnen im Umlauf. Selbst das kann man eher als liebevolles Necken bezeichnen. Beide gehören schon zum Inventar, bieten diese doch eine gewisse Stabilität in der Regierung, wo in letzter Zeit recht häufig der Hokage gewechselt wurde.
Meinungen des Volkes über die Goikenban
Das Volk verehrt beide, jedoch halten sie sich eher im Hintergrund und schreiten nur im Notfall ein.
Ältestenrat
Hier werden die Entscheidungen, die das Dorf betreffen getroffen. Es finden regelmäßige Sitzungen statt, in denen verschiedene Dinge angesprochen werden. Der Rat besteht aus folgenden Personen:
- Hokage
- Beide Goikenban
- Die Sannin
- Clanoberhäupter der großen Clan (Hyuuga, Aburame, Akimichi, Inuzuka, Yamanaka, Nara)
Akzeptanz im Dorf
Im Großen und Ganzen werden die Entscheidungen des Rates akzeptiert, ebenso wie die Personen.
Meinungen des Volkes gegenüber dem Ältestenrat:
Gegenüber einzelnen wird ein Groll gehegt, jedoch eher gegenüber der Person selbst, als gegenüber dem Amt, welches sie bekleidet.
Anforderungen
Zusätzlich zu den gewöhnlichen Anforderungen, um Ratsmitglied zu werden, bestehen in Konohagakure folgende Bedingungen, um Teil des Rats zu werden:
- man darf keine “schwere” Straftat begangen haben
- man muss treu gegenüber dem Dorf sein (wird mit einem RP ermittelt)
Gesetze
Hier folgt eine Auflistung der gültigen Gesetze Konohagakures und deren Ahndung bei Verstößen.
OOC-Informationen
Wenn ihr OOC ein Verbrechen mitbekommt und es euren Char oder einen NPC bemerken lassen wollt, müsst ihr natürlich den Log haben und überprüfen, ob euer Char es mitbekommen haben kann. Grundsätzlich gilt: In der Öffentlichkeit könnt ihr einfach „dagewesen sein“. Wenn sich die Charaktere allerdings kennen, wäre es oft seltsam, wenn sie sich nicht im Lauf des RPGs ansprechen, wenn sie sich so nah beieinander befinden. Wenn sich der Straftäter natürlich in einer leeren Gasse beschreibt, dann ist sie auch leer – ihr seid also nicht da.
Es ist unten alles IC vermerkt: Nehmt ihr einen Straftäter fest und zeigt ihn an, bekommt ihr, sofern es gerechtfertigt war, eine Mission dafür eingetragen. Natürlich seid ihr in dem Moment im RPG in der Beweispflicht.
Dorfdienst-Gesetz (DdG)
Rechtsprechung
Die Rechtsprechung obliegt ausschließlich dem Rat Konohagakures, sowie direkt Beauftragten.
Das DdG ist eine Richtlinie, deren Ausweitung dem Hokage, jedoch nicht dem Rat oder Beauftragten, zusteht.
Angemessenheit ist Definitionssache des Rates.
Anzeigen erfolgen beim Rat Konohagakures und der Kläger steht in Beweispflicht.
Bei einem Verfahren dürfen sich sowohl Kläger, als auch Angeklagte durch maximal zwei Personen vertreten lassen. Bei mehreren Klägern oder Angeklagten ist die Vertretung in der Verhandlung Pflicht.
Festnahme und Anklage
Jeder Shinobi Konohas ist verpflichtet eine beobachtete Straftat, die nicht unter der Kategorie Antragsdelikt fällt, anzuklagen und den oder die Täter festzusetzen, sofern es ihm möglich ist. Die Festnahme wird automatisch zu einem Auftrag, dessen Stufe dem Gefahrenpotenzial des Täters entspricht.
Geltungsbereich
Dem DdG unterliegt jeder Einwohner Konohagakures im In- und Ausland.
Volljährigkeit
Die Volljährigkeit vor dem Gesetz wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder der Beförderung zum Chuunin erreicht. Man erhält in beiden Fällen sämtliche Rechte und Pflichten der Volljährigkeit.
Schuldfähigkeit
Mit der Ernennung zum Genin oder dem Erreichen der Volljährigkeit erhält man Schuldfähigkeit.
Davor ist man beschränkt schuldfähig – das Schuldmaß wird dementsprechend angepasst.
Schuldhaft ist, wer eine Tat herbeiführt oder nicht verhindert, sofern sie kausal vorhersehbar und vermeidbar war.
Anstiftung, Beihilfe und Passivität sind ebenso schuldhaft, wie die Tat an sich.
Rechtfertigungsgründe
- Notstand – Um eine schwerer wiegende Straftat zu verhindern, sind angemessene Maßnahmen (Körperverletzung nach DdG §11 bis mittlerem Grad) entschuldbar.
- Notwehr – Um die eigene Gesundheit oder die eines anderen zu verteidigen, sind angemessene Maßnahmen (Körperverletzung nach DdG §11 bis mittlerem Grad) zu entschulden.
- Vollmacht – Ist man durch die Dorfführung beauftragt, bevollmächtigt oder sind Verstöße planmäßiger oder notwendiger Teil eines Auftrages, so sind sie zu entschuldigen.
Sanktionen
Verwendete Sanktionen sind:
- Geldstrafen – zum Ausgleich an den Geschädigten zu zahlen oder zur Sühne an die Dorfverwaltung
- Haftstrafen – Zur Besserung und Sicherung des Täters
- Freistellung – Von Missionen allgemein, spezieller Ränge oder spezieller Art, zur Vermeidung weiterer Verstöße.
- Strafmissionen – Absolvierung niedrig rangiger Missionen ohne Bezahlung
- Degradierung – Zur Einschränkung der Möglichkeiten und somit zur Vermeidung weiterer Taten.
- Hinrichtung – Unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur endgültigen Vermeidung weiterer Straftaten.
Gesetze zum Schutz des Dorfes
§1 DdG - Treue und Gehorsam als Ninja-Anwärter und Ninja
Mit dem Eintritt in die Ninjaakademie Konohagakures verpflichtet man sich gegenüber dem Dorf, dem Hokage und dem Willen des Feuers. Dieser Verpflichtung kann mit dem Abbruch der Ausbildung entsagt werden. Gegenüber Ranghöheren besteht ab dem Rang eines Ninja-Anwärters eine Verpflichtung zu Gehorsam.
Ungehorsam | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Zu erwartende Folgen: Keine | Zu erwartende Folgen: Deutliche Erschwerung der Mission/Team gefärdet | - |
---|---|---|---|
Strafe | 5000 Ryo | 7500 Ryo, 2 Tage Gefängnis | - |
§2 DdG – Vertretung des Dorfes
Jede Person ab dem Rang eines Ninja-Anwärters ist verpflichtet das Dorf in bester Weise zu vertreten und darzustellen. Diese Verpflichtung betrifft auch Interaktionen innerhalb des Hi no Kuni.
Ein Verstoß ist mit einer Geldstrafe zu bestrafen.
Respektlosigkeit | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Leichte Beleidigung, Ausbleiben einer respektvollen Begrüßung, unflätige Geste | Mittlere Beleidigung (Geste oder Worte) | physischer/psychischer Angriff auf eine unschuldige Person |
---|---|---|---|
Strafe | 5000 Ryo Geldstrafe | 10000 Ryo Geldstrafe | Das Strafmaß ist nach §11 DdG – Körperverletzung zu bestimmen |
§2.1 DdG – Verlassen des Dorfes
Das unbefugte Verlassen des Dorfes ist untersagt.
Verstoße werden mit einer Geldstrafe von 15000 Ryo bestraft.
§3 DdG – Unantastbarkeit der Militärmacht Konoha
Die Militärische Stärke Konohas in Waffen, Verteidigungsanlagen, Wissen und Soldaten ist zu wahren und zu verteidigen. Jegliches Verhalten, welches dem Dorf unwiderbringlichen Schaden zufügt wird bestraft.
Landesverrat | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | - | Weitergabe von Dorfgeheimnissen in persönlichem Rahmen: z.B. Weitergabe von dorfinternen Jutsu oder Gegenständen. Flucht aus dem Dorf, ohne die Absicht diesem Schaden zu wollen. | Flucht aus dem Dorf, Mord an einem Ratsmitglied etc. Weitergabe von Dorfgeheimnissen in dorfweitem Rahmen: z.B. Weitergabe von Informationen über geheime Missionen, Tätigkeiten oder Persönlichkeiten. |
---|---|---|---|
Strafe | - | 30 Tage Suspendierung, Überwachung für 6 Monate, Einschränkungen beim Erlernen von Jutsu/Fähigkeiten/Sonstiges auf A-Rang/Stufe 3 Niveau für 3 C-Rang Missionen. | Todesstrafe |
§3.1 DdG – Geheimhaltung
Jeder Shinobi verpflichtet sich, sein Wissen über die Stärke des Dorfes, sowie einzelner Konoha-Nin und militärischer Einrichtungen vor Außenstehenden und Rangniederen geheim zu halten.
Ein Verstoß wird mit dem Strafmaß von §3 DdG bemessen.
§3.2 DdG – Unantastbarkeit der Bündnispartner
Das Ansehen und die Stärke der verbündeten Dörfer Sunagakure und Kusagakure sind zu wahren und zu verteidigen. Jegliches Verhalten, welches die diplomatischen Beziehungen zu den Bündnispartnern gefährdet, wird mit dem Strafmaß von §3 DdG bemessen.
Gesetze zum Schutz der öffentlichen Ordnung
§4 DdG – Haus- und Landfriedensbruch
Das unerlaubte Eindringen oder Verweilen in privaten oder öffentlichen Gebäuden oder auf Grundstücken ohne Gestattung des Besitzers gilt als Haus- bzw. Landfriedensbruch.
Einen Ort auf Aufforderung des Besitzers oder eines von ihm Bevollmächtigten nicht zu verlassen zählt ebenfalls als Haus- bzw. Landfriedensbruch. Entsprechend gekennzeichnete öffentliche Räume oder Anlagen dürfen nicht oder nur zu Öffnungszeiten betreten werden.
Haus- und Landfriedensbruch | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Unerlaubtes Betreten | Unerlaubtes, gewaltsames Betreten | - |
---|---|---|---|
Strafe | 1 D-Rang Strafmission, 2500 Ryô | 5 Tage Gefängnis, 1 D-Rang Strafmission, 10.000 Ryô | - |
§5 DdG – Beschädigung von Bauwerken
Bauwerke, Infrastruktur und Wahrzeichen sind nicht zu beschädigen, zu beschmutzen oder in ihrer Funktion einzuschränken.
Diebstahl/Vandalismus | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô | - |
---|---|---|---|
Strafe | 5000 Ryo Geldstrafe | 25000 Ryo Geldstrafe | - |
§6 DdG – Erregung öffentlichen Aufsehens
Jede negative Erregung des öffentlichen Aufsehens ist zu vermeiden. Vor allem das Risiko öffentliche Panik durch Waffengebrauch, Nin- oder Genjutsu, Kämpfe oder ähnliches zu erzeugen ist untersagt.
Zuwiderhandlungen sind mit einer Geldstrafe 5000 Ryo zu bestrafen.
Straftaten, die aus der Erregung des öffentlichen Aufsehens resultieren sind kausal vorhersehbar.
§6.1 DdG – Androhung einer Straftat
Eine ernstzunehmende und/oder öffentliche Androhung einer Straftat ist mit bis zu demselben Strafmaß zu bemessen, wie die Tat selbst.
Gesetze zum Schutz der Gerechtigkeit
§7 DdG – Falschaussage
Eine Falschaussage, die zur Verurteilung eines Anderen führt oder sie in Kauf nimmt.
Falschaussage | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat. |
---|---|---|---|
Strafe | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. |
§8 DdG – Bestechung
Wer versucht, ein Urteil durch Manipulation von Entscheidungsträgern oder Zeugen zu beeinflussen.
Betrug/Bestechung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Täuschung ohne Vorteile daraus zu erhalten | Schlechtes Ansehen von Personen die diesen Titel/Rang inne haben oder größere Vorteile für die Person, welche den Betrug durchführt | - |
---|---|---|---|
Strafe | 5.000 Ryô, 1 D-Rang Strafmission | 10.000 Ryô + 15.000 Ryô an den Geschädigten, 3 C-Rang Strafmissionen | - |
Gesetze zum Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit
§9 DdG – Mord
Wer einem anderen vorsätzlich das Leben nimmt, ist ein Mörder.
Für einen Mord ist die Todesstrafe zu verhängen.
§10 DdG – Totschlag
Wer einem anderen ohne Vorsatz das Leben nimmt, begeht Totschlag.
Totschlag ist mit einer Freistellung jeglicher Dienste von 20 Tagen, einer Haftstrafe von 15 und 3 C-Rang Strafmissionen zu bestrafen.
Im Falle eines getöteten Ninja ist den Hinterbliebenen oder dem Land ein Ausgleich von 25.000 Ryo zu zahlen.
§11 DdG – Körperverletzung
Jegliche Handlungen, die die körperliche Unversehrtheit durch Misshandlung oder Gesundheitsschädigung beeinträchtigen.
Körperverletzung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Zu erwartender Schaden unterhalb der ersten EP-Grenze/weniger als 5% Blutverlust pro Runde/Schwacher psychischer Schaden | Zu erwartender Schaden unterhalb der zweiten EP-Grenze/ab 5% Blutverlust pro Runde/Mittlerer psychischer Schaden | Zu erwartender Schaden oberhalb der zweiten EP-Grenze/ab 10% Blutverlust pro Runde/Starker psychischer Schaden oder höher |
---|---|---|---|
Strafe | 5.000 Ryô | 10.000 Ryô, 10 Tage Gefängnis und 1 C-Rang Strafmission | 25.000 Ryô, 20 Tage Gefängnis und 1 B-Rang Strafmission |
§11.1 DdG – Einverständnis
Liegt ein Einverständnis aller Beteiligten vor oder liegt eine Körperverletzung im Sinne des Betroffenen, werden jegliche Sanktionen aufgehoben, solange die Körperverletzung im angemessenen Rahmen bleibt. Minderjährige dürfen kein freiwilliges Einverständnis geben, sich also auch keine Tattoos oder Piercings stechen lassen.
§12 DdG – Freiheitsberaubung, Zwang
Die Einschränkung der persönlichen Freiheit eines anderen durch physischen oder psychischen Zwang.
Zwang/Erpressung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Wird je nach dem was erzwungen wird gehandhabt. Wird eine Straftat erzwungen, so wird grundsätzlich nach Schwere der Straftat gehandelt. Grundsätzlich kommt zudem Körperverletzung hinzu. | Freiheitsberaubung | - |
---|---|---|---|
Strafe | Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §11 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). | 10.000 Ryô, 10 Tage Gefängnis und 1 C-Rang Strafmission | - |
Gesetze zur Regelung von Ninjutsu und Genjutsu
§13 DdG – Jutsugebrauch durch Anwärter
Ninja-Anwärter dürfen in der Öffentlichkeit ausschließlich die an der Akademie gelehrten Künste benutzen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von 5000 Ryo bestraft.
Gesetze zur Benutzung von Waffen (Innerhalb des Dorfes)
§14 DdG – Waffenbesitz
Unbefugten Zivilisten ist der Waffenbesitz untersagt.
Ninja-Anwärter dürfen zwar Waffen besitzen, sie jedoch nicht in der Öffentlichkeit führen, griffbereit oder sichtbar tragen.
Verkauf, Kauf und Weitergabe an Unbefugte ist ebenso untersagt.
Verstöße werden mit einer Geldstrafe 5000 Ryo bestraft.
Unerlaubte Waffen werden konfisziert.
§15 DdG – Waffengebrauch durch Anwärter
Ninja-Anwärter dürfen in Trainingskämpfen ausschließlich Übungswaffen benutzen.
Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 5000 Ryo bestraft.
Gesetze zum Schutz von Eigentum
§16 DdG – Sachbeschädigung
Die Beschädigung, Beschmutzung oder Einschränkung der Benutzbarkeit eines fremden Gegenstandes wird mit einer Geldstrafe an den Betroffenen bestraft.
Diebstahl/Vandalismus | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô | - |
---|---|---|---|
Strafe | 5000 Ryo Geldstrafe | 25000 Ryo Geldstrafe | - |
§17 DdG – Diebstahl
Die Entwendung eines fremden Gegenstandes wird mit der Rückgabe des Entsprechenden, sowie einer Geldstrafe nach §16 geahndet.
Gesetze zum Schutz der persönlichen Ehre
§18 DdG – Verbale Angriffe, Belästigung
Wiederholtes aufdringliches, unsittliches und respektloses Verhalten sowie Beleidigungen oder ähnliches.
Respektlosigkeit | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Leichte Beleidigung, Ausbleiben einer respektvollen Begrüßung, unflätige Geste | Mittlere Beleidigung (Geste oder Worte) | - |
---|---|---|---|
Strafe | 5000 Ryo Geldstrafe | 10000 Ryo Geldstrafe | - |
Gesetze zur Regelung von Rauschgiften
19 DdG – Minderjährige
Minderjährigen ist der Genuss jeglicher Rauschmittel generell verboten.
Verkauf und Übergabe an Minderjährige wird mit einer Geldstrafe von 2500 Ryo bestraft.
§20 DdG – Beschränkter Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit (Innerhalb des Dorfes)
Alkoholkonsum ist nur in gastronomischen Unternehmen mit entsprechender Genehmigung und auf Privatgeländen erlaubt.
Ausnahmen bilden gesetzliche Feiertage.
Verstöße werden mit 5000 Ryo geahndet.
§21 DdG – Alkoholkonsum von Shinobi
Shinobi dürfen grundsätzlich keinen Alkohol konsumieren, solange es ihren Dienst, ihr öffentliches Auftreten als Ninja oder ihr Training nachteilig beeinflussen könnte.
Ninja-Anwärter haben außerdem zum Unterricht komplett nüchtern zu erscheinen.
Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 5000 Ryo bestraft.
Gesetze zur Wahrung dorfeigener Namen und Positionen
§22 DdG – Angabe eines falschen Ranges
Es ist grundsätzlich verboten, sich als Ranghöherer auszugeben. Dazu zählt das Schmücken mit Symbolen oder Wappen, sowie die mündliche Behauptung oder unterlassene Richtigstellung.
Betrug/Bestechung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Täuschung ohne Vorteile daraus zu erhalten | Schlechtes Ansehen von Personen die diesen Titel/Rang inne haben oder größere Vorteile für die Person, welche den Betrug durchführt | - |
---|---|---|---|
Strafe | 5.000 Ryô, 1 D-Rang Strafmission | 10.000 Ryô + 15.000 Ryô an den Geschädigten, 3 C-Rang Strafmissionen | - |
Diplomatie
Hier ist die diplomatische Haltung von Konohagakure näher aufgeführt. Insbesondere die Haltung gegenüber den anderen Ninjadörfern mitsamt Erläuterungen, sowie der Hinweis auf das Konoha-Suna-Kusa Bündnis und deren gemeinsamer Stützpunkt.
Beziehung zu den Ninjadörfern
Land | Verhältnis | Handelsbeziehung | Militärische Beziehung | Forschungsbeziehung | Waffenstillstand |
---|---|---|---|---|---|
Verbündet |
Handel von Dorf-Eigenentwicklungen |
Stellen von Militär |
Gemeinsame Jutsuforschung |
x | |
Verbündet |
Handel von Dorf-Eigenentwicklungen |
Stellen von Militär |
Gemeinsame Jutsuforschung |
x | |
Kumogakure | Frieden | - | - | - | x |
Iwagakure | Verbündet |
Handel von Dorf-Eigenentwicklungen |
Stellen von Militär |
Gemeinsame Jutsuforschung |
x |
Amegakure | Spannungen | - | - | - | x |
Takigakure | Neutral | - | - | - | x |
Gentechnik in Konohagakure
Hier erfahrt ihr, wie Konohagakures Politik zur Gentechnik ist.
Forschungen auf dem Gebiet der Gentechnik wurden und werden bis heute in Konoha im Geheimen betrieben. Jedoch unterliegen diese sehr strengen Vorgaben, die seit seinigen Jahrzehnten das Experimentieren an lebendigen Menschen (wieder) untersagen. (Ausnahmen nur unter Einverständnis der Versuchsprobanden und mit so zahlreichen Auflagen und Anträgen, dass es Jahre dauern kann, bis dies bewilligt wird.) Seit einigen Jahren und einem unglücklichen Missgeschick mit einigen 3m lang gewachsenen Ratten, die kaum kaputt zu kriegen waren, wurden weitere Auflagen hinzugefügt, die jegliche direkte oder auch indirekte Gefährdung von Konohas durch die Experimente verhindern sollen... was nicht zwingenderweise heißt, dass diese immer eingehalten wurden. Auch Mutter Dorf kann ihre Augen nicht überall haben.
Frage-Sektion
Frage-Sektion | ||||
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