Politik Takis: Unterschied zwischen den Versionen
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Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Takigakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem [http://www.narutorpg.de/Regierung.php?Einanderesland=Taki hier].<br> | Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Takigakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem [http://www.narutorpg.de/Regierung.php?Einanderesland=Taki hier].<br> | ||
{{Vorlage:Zustaendigkeit|RPG}} | |||
===Das Machtsystem und seine Organe=== | ===Das Machtsystem und seine Organe=== | ||
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Trainingskämpfe unter Aufsicht | Trainingskämpfe, Duelle die unter das Duellierrecht fallen und Arena Kämpfe unter Aufsicht können von der Regel ausgeschlossen werden. | ||
'''§2 Mord/Tötung/Totschlag''' | '''§2 Mord/Tötung/Totschlag''' | ||
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| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | ''' | | class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Sachbeschädigung / Vandalismus''' | ||
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| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere''' | | class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere''' | ||
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| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô; Zerstören/Beschädigen von dorfsymbolträchtige Insignien/Gegenstände. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô; Zerstören/Beschädigen von dorfsymbolträchtige Insignien/Gegenstände. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Beschädigung von Einrichtungen Takigakures. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Beschädigung von oder Vandalismus an Einrichtungen Takigakures. | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ||
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| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Diebstahl | | class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Diebstahl''' | ||
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| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere''' | | class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere''' | ||
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| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Schäden in einem Wert ab 100.000 Ryô. | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 5.000 Ryô Strafe | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 5.000 Ryô Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 25.000 Ryô Strafe und 10 Tage Haftstrafe. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 25.000 Ryô Strafe und 10 Tage Haftstrafe. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 15 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission, Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 15 Tage) und 15 Tage Haftstrafe. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 50.000 Ryô Strafe, 15 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission, Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 15 Tage) und 15 Tage Haftstrafe. | ||
|} | |} | ||
'''§8 Einnahme und Weitergabe von Drogen''' | '''§8 Einnahme und Weitergabe von Drogen''' | ||
Wer eine für ihn verbotene Substanz einnimmt oder diese an einen Unberechtigten weitergibt, macht sich strafbar und muss eine Geldbuße von 5.000 Ryô zahlen. | Wer eine für ihn verbotene Substanz einnimmt oder diese an einen Unberechtigten weitergibt/aufzwingt, macht sich strafbar und muss eine Geldbuße von 5.000 Ryô zahlen. | ||
Alkohol und Tabakwaren dürfen ab dem | Alkohol und Tabakwaren dürfen ab dem 16. Lebensjahr konsumiert werden. | ||
Missbraucht man Drogen, so gilt dies ebenfalls als Gesetzesverstoß und ist zu ahnden: | Missbraucht man Drogen, so gilt dies ebenfalls als Gesetzesverstoß und ist zu ahnden: | ||
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! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Eigenkonsum einer | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Eigenkonsum oder Weitergabe einer verbotenen Droge. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Aufzwingen einer verbotenen Droge. | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryô + 1 D-Rang Strafmission | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryô + 1 D-Rang Strafmission | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 10.000 Ryô + 1 C-Rang Strafmission. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
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'''§9 Anwärterstatus''' | '''§9 Anwärterstatus''' | ||
Wer sich einmal als Anwärter gemeldet hat, kann diesen Status nur durch Verrat oder Straftat verlieren, ferner ist diese Person verpflichtet wie jeder Ninja auch das | Wer sich einmal als Anwärter gemeldet hat, kann diesen Status nur durch Verrat oder Straftat verlieren, ferner ist diese Person verpflichtet wie jeder Ninja auch das Land nicht ohne Grund (wie etwa Mission, Diplomatiereise etc.) zu verlassen, Zuwiderhandlung wird wie Verrat oder Hochverrat behandelt.<br> | ||
Sondergenehmigung durch Oberhaupt oder Rat heben dieses Gesetz auf. | Sondergenehmigung durch Oberhaupt oder Rat heben dieses Gesetz auf. | ||
Zeile 275: | Zeile 275: | ||
'''§11 Jutsu- & Waffeneinsatz''' | '''§11 Jutsu- & Waffeneinsatz''' | ||
Der Einsatz von Jutsus/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden und ist erlaubt | Der Einsatz von Jutsus/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden und ist grundsätzlich erlaubt. Es sollte jedoch nicht leichtsinnig mit diesen umgegangen und andere in ihrem Recht auf ein friedvolles Leben berücksichtigt werden. Entstehen Lärm oder sicherheitsrelevante Beschwerden durch den Einsatz von Waffen oder Jutsu können diese zur Anzeige gebracht werden. | ||
{| class="mw-collapsible mw-collapsed" | {| class="mw-collapsible mw-collapsed" | ||
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| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | ''' | | class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Jutsuanwendung und Waffennutzung''' | ||
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| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere''' | | class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere''' | ||
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! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Leichtsinniger Umgang mit einer Jutsu oder Waffe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Leichtsinnige Gefährdung oder Belästigung anderer durch Anwendung von Jutsu oder Waffen | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Mutwillige Gefährdung oder Belästigung anderer durch Anwendung von Jutsu oder Waffen | ||
|- | |- | ||
! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 D-Rang | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Stafmission. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 C-Rang Stafmission. | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 10.000 Ryô und 2 C-Rang Stafmissionen. | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 | |||
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|} | |} | ||
Bei Sachbeschädigung oder Körperverletzung infolge von leichtsinniger oder mutwilliger Handhabung greifen die dazugehörigen Gesetze und werden addiert. | |||
'''§ 12 Repräsentation des Dorfes''' | '''§ 12 Repräsentation des Dorfes''' | ||
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|} | |} | ||
'''§ 15 | '''§ 15 Nötigung''' | ||
Bei | Bei Nötigungen sowohl von Zivilisten als auch Shinobi ist der Nötigende folgendermaßen zu bestrafen: | ||
{| class="mw-collapsible mw-collapsed" | {| class="mw-collapsible mw-collapsed" | ||
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! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Erzwungene Handlungen welche nicht gegen das Gesetz verstossen. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Erzwungene Handlungen welche gegen das Gesetz verstossen. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Körperverletzung im leichten Fall. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Körperverletzung im mittleren Fall wird zu den begangenen Straftaten hinzuaddiert. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
|} | |} | ||
Diese Straftaten beziehen sich auf denjenigen, der die Nötigung ausübt und nicht den Geschädigten. | |||
'''§16 Volljährig / Strafmündig''' | |||
Volljährig als auch voll strafmündig gilt man in [[Takigakure]] ab dem 16ten Lebensjahr. | |||
Ebenso tritt volle Strafmündigkeit aber nicht Volljährigkeit ein sollte der Shinobi mindestens den [[Rang]] eines [[Genin]]s innehaben. [[Akademisten]] unterhalb des 16ten Lebensjahres werden in der Regel mit milderen Strafen rechnen können, sofern die Begehung ihrer Straftat auf ihre Unreife zurückzuführen ist. In diesem Fall wird die Strafe um eine Stufe gesenkt. Jedoch kann bei schweren Vergehen ein Ausschluss aus der Akademie erfolgen. | |||
Alle nicht volljährigen Shinobi können während einer laufenden [[Mission]] bestehende Nachteile aufgrund ihres Alters ignorieren, vorausgesetzt es dient zum Erfolg der [[Mission]]. | |||
'''§ 17 Wiederholungstaten/Mehrfache Begehung einer Straftat''' | '''§ 17 Wiederholungstaten/Mehrfache Begehung einer Straftat''' | ||
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* jeglicher Hausfriedensbruch | * jeglicher Hausfriedensbruch | ||
* leichter Betrug | * leichter Betrug | ||
===Heiratsgesetz / Eherecht=== | |||
'''§1 Mindestalter''' | |||
Sobald beide/alle Partner die Volljährigkeit erlangt haben, ist es in Takigakure gestattet, zu heiraten. | |||
'''§2 Grundrechte und Pflichten einer Ehe''' | |||
* Die Eheschliessung darf nicht erzwungen werden. Jeder Mensch darf seine Partnerin oder seinen Partner frei wählen. | |||
* Alle Ehegatten müssen den Willen des Anderen berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Partners handeln sie zum Wohle der ehelichen Gemeinschaft. | |||
* Alle Ehegatten haben das gleich Recht, die Stimme des Mannes hat genau gleich viel Gewicht wie die der Frau. | |||
* Es gibt in der Ehe keine Aufgaben, welche geschlechtsabhängig sind. Alle Aufgaben in der Ehe müssen untereinander abgesprochen werden. | |||
* Alle Ehepartner haben dieselben Pflichten in Bezug auf Kinder (d.h. Zu betreuen, zu erziehen und zu pflegen). | |||
* Wer seinen Ehepartner körperlich belästigt, kann nach dem Strafgesetz verurteilt werden. | |||
* Wenn eheliche Pflichten verletzt werden oder es Uneinigkeiten in der Ehe gibt, kann eine Vermittlung von der Dorfführung gebeten werden. | |||
Die Ehepartner sind grundsätzlich gleichberechtigt und unterstehen der Treuepflicht. Sie haben die Pflicht, den Ehepartner bzw. Die Ehepartnerin zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, einander Auskunft über das Vermögen und über allfällige Schulden zu geben.<br> | |||
Sind Kinder vorhanden, so haben beide Elternteile für diese zu sorgen. Die Kinder müssen in einer gemeinsamen Wohnung mit den Eltern leben. | |||
'''§3 Ehename''' | |||
Grundsätzlich behalten alle Partner ihren eigenen Familiennamen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich für einen der vorhandenen Namen als gemeinsamen Familiennamen zu entscheiden. Der klassische Doppelname – wo alle Nachnamen addiert behalten werden - ist nicht möglich. | |||
'''§4 Eheschliessung''' | |||
Um den Bund der Ehe eingehen zu können, muss ein Gesuch bei der Dorfführung eingereicht werden. Dies wird dort geprüft und es wird bestätigt, ob eine Heirat möglich ist. Die Beteiligten müssen persönlich bestätigen, dass sie alle Voraussetzungen für eine Ehe erfüllen. Bevor die freiwillige Festliche Trauung möglich ist, muss die Heirat bereits in Schriftlicher Form im Ninjasitz erfolgt sein. Dabei müssen zwei urteilsfähige, mündige Trauzeugen anwesend sein, welche zusätzlich den Eintrag ins Eheregister unterschreiben. | |||
'''§5 Polygamie/Polyamorie''' | |||
Eine nicht weit verbreitete oder traditionelle Regelung zu Polygamie/Polyamorie findet man in Takigakure wo diese grundlegend gestattet werden. Hierbei liegt jedoch das Anrecht auf Polygamie/Polyamorie nur bei dem Partner dessen Nachname im Normalfall angenommen wurde. Dies ist die einzige Ausnahme in den Grundrechten und Pflichten einer Ehe und muss von allen Beteiligten eingewilligt werden. Diese Option verfällt automatisch wenn die Ehepartner darauf verzichten einen gemeinsamen Nachnamen zu wählen. | |||
'''§6 Gleichgeschlechtliche Ehepartner''' | |||
In Takigakure ist die Eheschliessung gleichgeschlechtlicher Partner erlaubt und den gewöhnlicher Ehen mit oder ohne Polygamie/Polyamorie Regelung gleichgestellt. | |||
'''§7 Scheidung''' | |||
Alle Ehegatten haben die Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Wenn dies die Beteiligten möchten, können sie diese zusammen einreichen. Möchte nur ein Ehepartner die Scheidung, kann er bei der Dorfführung auf Scheidung klagen. | |||
===[[Diplomatie]]=== | ===[[Diplomatie]]=== | ||
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Freie Ein-/Ausreise | Freie Ein-/Ausreise | ||
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Gemeinsame Itemforschung | Gemeinsame Itemforschung<br> | ||
Gemeinsame Jutsuforschung<br> | |||
Gemeinsame Fähigkeitsforschung | |||
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Aktuelle Version vom 23. März 2020, 15:59 Uhr
Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Takigakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem hier.
Zuständigkeitsbereich der RPG-Coadministration.
Das Machtsystem und seine Organe
Hier sind die Angaben zu der politischen Führung und deren Aufbau zu finden. Auch Angaben zu dem allgemeinen Handel, Militär und Kriminalität. Zum Handel mit anderen Ninjadörfern siehe bitte weiter unten in der Rubrik Diplomatie.
Regierung
Eine einzige Person lenkt scheinbar seit jeher die Geschicke des Dorfes und ist für dessen Schutz verantwortlich. Dabei wurde die Position des Dorfoberhauptes genau so oft unterschiedlich ausgelegt, wie es unterschiedliche Dorfoberhäupter gegeben hatte. Manche waren besonders streng und effizient, andere waren scheinbar freundlich aber hinter den Kulissen aufs Ergebnisorientiert, wieder andere waren sowohl öffentlich als auch im kleineren Kreisen besonders wohlwollend und freundlich.
Doch jeder dieses Dorfoberhaupt hatte zumindest eines gemeinsam: Er oder Sie war vom Rat Takigakures ernannt worden und musste zusammen mit diesem und nicht gegen diesen regieren.
Der Rat selber setzte sich lange Zeit fest aus Mitglieder der vier Grüderclane und ein paar wenigen speziell erwählten Personen zusammen.
Dies wurde vor wenigen Jahren von Muneyaki Gushiken geändert und somit muss jedes Rats Mitglied unabhängig von dessen familiärem Hintergrund ein besonderes Gewicht im dörfischen Leben und für die Bewohner Takigakure no Satos besitzen. Seitdem besteht der Rat aktuell nur noch aus 3 Personen.
Militär
Das Militär Takigakure no Satos besteht ausschließlich aus den Shinobi und Kunoichi des Dorfes vom Rang Genin bis Jounin. Diese haben den Ruf eher milder und freundlicher als z.B. der Bündnispartner zu sein. Dennoch sind sie straff durch organisiert und unterstehen strengen Regeln und Gesetzen. Die ungefähre Anzahl dieser Streitmacht ist schwer zu ermitteln und die Dorfführer wären dumm Zahlen zu nennen. Allerdings kann man sie zwischen 10.000 und 14.000 Shinobi eingrenzen.
Handel
Für ein Dorf, welches sein Überleben auch seiner Abgeschiedenheit und versteckten Lage verdankte, stellt sich Handel als besonders schwierig dar. So sieht man fast nie Händler von außerhalb im Dorf und wenn, so sind es bekannte Gesichter die das besondere Vertrauen der Dorfführung besitzen. Meistens aber liefern Händler von außerhalb ihre Waren an gesonderte Stellen um das Dorf herum, wo diese dann von in den geheimen Zugängen eingeweihten Personen - meist Shinobi - entgegen genommen und in das Dorf transportiert wird. Hier übernimmt die Dorfbevölkerung den weiteren Verkauf. Dass dies für etwas höhere Preise und eingeschränkte Warenvielfalt sorgt, ist schnell offensichtlich. Damit es der Bevölkerung nicht an dem Nötigsten fehlt wird allerdings im und um das Dorf herum indem sicheren Gebiet von der Bevölkerung vieles selber hergestellt.
Kriminalität
Die abgeschiedene Lage und die kleine Zahl der Dorfbewohner zusammen mit der Abwesenheit Dorf fremder Personen sind einer der gründe für eine besonders geringe Kriminalität. Wenn ein jeder jeden kennt und das schon meist seit dem Kindesalter, so sind Diebstahl und dergleichen eher selten. Umso gravierender sind dafür aber die paar Straftaten, sie dennoch auftreten und fast immer sehr tiefe und persönliche Gründe haben, wenn man mal von kleinen Streichen der Dorf Jugend absieht. Diese Taten werden trotz aller Friedliebigkeit des Dorfes streng und auch hart bestraft, auch wenn Hinrichtungen sehr selten sind und nie öffentlich vollzogen werden.
Allgemeines
Die Ursprünge Takigakure no Satos gehen in eine Zeit zurück, die von Mythen und Sagen umwoben ist. Immer wieder tauchen vier Tier Gottheiten - ein blauer Drache, ein weißer Tiger, ein roter Vogel und eine schwarze Schildkröte - in den Geschichten in und um das Dorf herum auf. Das Dorf selber liegt auf einem hohen Bergplateu am Scheitel eines riesigen Wasserfalls und ist nur über geheime Wege zu betreten. Die abgeschiedene Lage hat für einen besonderen Hang zu Traditionen gesorgt, bietet aber auch Schutz vor Gefahren und neugierigen Augen. Wohl nur wenig andere Orte auf der Welt sind so abgeschieden wie dieses Dorf und manch einer mag sein ganzes Leben im Dorf verbringen ohne jemals etwas anderes von der Welt gesehen zu haben.
Takigakure und seine Bewohner
Auf den ersten Blick bietet Takigakure bereits ein idyllisches Bild, welches noch durch die Art seiner Bewohner verfestigt wird. In Takigakure selbst vergisst man fast augenblicklich den Gedanken daran, dass man sich in einem Dorf einer Militärnation befindet, so friedlich und idyllisch wirkt die Umgebung und seine Bewohner. Viele Ninja in Takigakure tragen während des normalen Alltags nur Teile ihrer Ninjaausrüstung und lassen sperrige Waffen daheim, um keine angespannte Atmosphäre zu verbreiten. Stattdessen tragen sie meist nur ihr Stirnband und, wenn ihr Rang es zulässt, die Ninjaweste Takigakures. Ab und an weisen auch noch Waffen- und Shurikentaschen der Ninja auf ihre Natur hin.
Viele Ninja gehen neben ihrem Ninja-Dasein außerdem noch normalen Tätigkeiten nach, sodass eine Vielzahl eigene kleine Dienstleistungen, wie Restaurants, anbieten oder diese Geschäfte zumindest offiziell führen. Dadurch entsteht zwischen den Ninja und den normalen Bewohnern Takigakures meist eine noch engere Bindung, denn so wirken die Ninja für die normale Bevölkerung nicht so weit entfernt.
Ansonsten gibt es in Takigakure natürlich auch eine Vielzahl normaler Menschen, die keine Ninjaausbildung genossen haben, wenngleich die Zahl kleiner ist als die Zahl an Ninja und Ninja-Anwärtern im Dorf. Diese normalen Menschen werden in Takigakure jedoch als der wichtige Teil des Dorfes respektiert, den sie auch tatsächlich darstellen.
Takigakure - Hinter der Fassade?
Der idyllische erste Eindruck Takigakures überdeckt jedoch einige im Hintergrund ablaufende Entwicklungen der letzten Zeiten. Denn spätestens seit dem Bluterbenkrieg hatte Takigakure einsehen müssen, dass ihr Dorf nicht unangreifbar ist. Die Entwicklung verlief erst langsam und schleichend und erst in den letzten Jahren wurden sie auch für das ungeschulte Auge leichter sichtbar:
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden verschärft und die Führung Takigakures schien ihren eigenen Untergebenen nicht mehr vollständig zu trauen. Die Einheiten im Bereich Spionage und Verhör wurden deutlich gefördert und des Nachts erhascht man regelmäßig einmal einen Blick auf eine der nun zahlenmäßigen Patrouillen im Dorf. Die Reaktion der Bewohner des Dorfes auf diese Entwicklungen war zweigeteilt: Einige Bewohner verstanden die Notwendigkeit höherer Sicherheitsstandards, hatten sie doch selbst erfahren, dass Takigakure ansonsten einer Gefahr von innen und außen gegenüberstehen könnte, andererseits wünschen sich viele der Bewohner die vollständige Idylle ihres Dorfes zurück.
Strafgesetz
§1 Körperverletzung
Wird einem anderen vorsätzlich körperlicher oder geistiger Schaden zugefügt, so ist mit einer Strafe zu rechnen. Das Strafmaß beläuft sich folgender Maßen:
Körperverletzung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Zu erwartender Schaden unterhalb der ersten EP-Grenze/weniger als 5% Blutverlust pro Runde/Schwacher psychischer Schaden | Zu erwartender Schaden unterhalb der zweiten EP-Grenze/ab 5% Blutverlust pro Runde/Mittlerer psychischer Schaden | Zu erwartender Schaden oberhalb der zweiten EP-Grenze/ab 10% Blutverlust pro Runde/Starker psychischer Schaden oder höher |
---|---|---|---|
Strafe | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission | 10.000 Ryô, 15 Tage Gefängnis und 1 C-Rang Strafmission | 50.000 Ryô, 30 Tage Gefängnis und 1 B-Rang Strafmission |
Trainingskämpfe, Duelle die unter das Duellierrecht fallen und Arena Kämpfe unter Aufsicht können von der Regel ausgeschlossen werden.
§2 Mord/Tötung/Totschlag
Wer einen anderen vorsätzlich Tötet ohne die Einwilligung des Rates oder Vorgesetzten, muss mit einer Anklage rechnen und wird ebenfalls zum Tode verurteilt. In Fällen von ausdrücklicher Notwehr wird Straffreiheit oder Strafminderung empfohlen.
Mord | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | - | Tötung einer Person aus Fahrlässigkeit. | Absicht der Tötung einer Person. |
---|---|---|---|
Strafe | - | Suspendierung für 21 Tage, 2 C-Rang Strafmission nach der Suspendierung und 6 Monate Überwachung. | Todesstrafe oder Siegel Takigakures [1] |
§3 Hochverrat/Verrat
Wer eine Tat begeht oder plant, die gegen das Interesse des Oberhauptes, des Rates oder Takigakure no Satos steht, wie z.B. Informationen aus Takigakure no Sato ohne Erlaubnis weiter gibt oder Widerstand gegen den hohen Rat leistet, macht sich des Verrates schuldig. Über das Strafmaß entscheidet der hohe Rat von Taki.
Landesverrat | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | - | Weitergabe von Dorfgeheimnissen in persönlichem Rahmen: z.B. Weitergabe von dorfinternen Jutsu oder Gegenständen.
Flucht aus dem Dorf, ohne die Absicht diesem Schaden zu wollen. |
Flucht aus dem Dorf, Mord an einem Ratsmitglied etc.
Weitergabe von Dorfgeheimnissen in dorfweitem Rahmen: z.B. Weitergabe von Informationen über geheime Missionen, Tätigkeiten oder Persönlichkeiten. |
---|---|---|---|
Strafe | - | 30 Tage Suspendierung, Überwachung für 6 Monate, Einschränkungen beim Erlernen von Jutsu/Fähigkeiten/Sonstiges auf A-Rang/Stufe 3 Niveau für 3 C-Rang Missionen. | Todesstrafe oder Siegel Takigakures [1] |
Der Versuch wird genauso wie die Tat bestraft
§4 Brandstiftung
Wer Gebäude, Bäume oder sonstiges Eigentum in Taki vorsätzlich in Brand steckt wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Das Strafmaß beläuft sich folgender Maßen, außerdem muss der entstandene Sachschaden ersetzt werden:
Brandstiftung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô; In Brand setzen von dorfsymbolträchtige Insignien/Gegenstände. | Brandstiftung von Einrichtungen Takigakures oder im Nahen Umfeld (Entfernung <20m). |
---|---|---|---|
Strafe | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 5.000 Ryô Strafe und 1 D-Rang Strafmission. | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 25.000 Ryô Strafe, 1 C-Rang Strafmission und Überwachung bis zur Ableitung der Mission (mindestens 15 Tage) und 15 Tage Haftstrafe | 20 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission und Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 21 Tage). |
§5 Sachbeschädigung
Wer mutwillig oder aus Fahrlässigkeit das Eigentum eines anderen Bürgers beschädigt oder zerstört macht sich der der Sachbeschädigung strafbar. Eine Anklage wegen Sachbeschädigung kann nur vom Geschädigten selbst vorgebracht werden.
Sachbeschädigung / Vandalismus | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô; Zerstören/Beschädigen von dorfsymbolträchtige Insignien/Gegenstände. | Beschädigung von oder Vandalismus an Einrichtungen Takigakures. |
---|---|---|---|
Strafe | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 5.000 Ryô Strafe und 1 D-Rang Strafmission. | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 25.000 Ryô Strafe, 1 C-Rang Strafmission und Überwachung bis zur Ableitung der Mission (mindestens 15 Tage) und 15 Tage Haftstrafe | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 30.000 Ryô Strafe, 20 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission und Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 21 Tage). |
§6 Belästigung und Respektlosigkeit
Wer eine andere Person mittels aufdringlichen, unsittlichen oder respektlosen Verhalten massiv belästigt, kann wegen Belästigung zu einer Strafmission* sowie einer Geldbuße von bis zu 5000 Ryô verurteilt werden.
Belästigung und Respektlosigkeit | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Eine leichte Beleidigung/abfälliger kurzer Kommentar gegenüber der Autorität Takigakures, welche nicht verteidigt wurde. | Eine mittlere Beleidigung (kurze Ansprache/Hasstirade) gegenüber der Autorität Takigakures, welche nicht verteidigt wurde. | - |
---|---|---|---|
Strafe | 3.000 Ryo Strafe | 5.000 Ryo Strafe und 1 D-Rang Strafmission | - |
§7 Diebstahl/Raub
Wer einen Gegenstand, der einem anderen gehört, wegnimmt, versteckt oder behält macht sich des Diebstahls schuldig.
Diebstahl | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô. | Schäden in einem Wert ab 100.000 Ryô. |
---|---|---|---|
Strafe | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 5.000 Ryô Strafe | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 25.000 Ryô Strafe und 10 Tage Haftstrafe. | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes, 50.000 Ryô Strafe, 15 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission, Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 15 Tage) und 15 Tage Haftstrafe. |
§8 Einnahme und Weitergabe von Drogen
Wer eine für ihn verbotene Substanz einnimmt oder diese an einen Unberechtigten weitergibt/aufzwingt, macht sich strafbar und muss eine Geldbuße von 5.000 Ryô zahlen. Alkohol und Tabakwaren dürfen ab dem 16. Lebensjahr konsumiert werden. Missbraucht man Drogen, so gilt dies ebenfalls als Gesetzesverstoß und ist zu ahnden:
Drogenkonsum | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Eigenkonsum oder Weitergabe einer verbotenen Droge. | Aufzwingen einer verbotenen Droge. | - |
---|---|---|---|
Strafe | 5.000 Ryô + 1 D-Rang Strafmission | 10.000 Ryô + 1 C-Rang Strafmission. | - |
§9 Anwärterstatus
Wer sich einmal als Anwärter gemeldet hat, kann diesen Status nur durch Verrat oder Straftat verlieren, ferner ist diese Person verpflichtet wie jeder Ninja auch das Land nicht ohne Grund (wie etwa Mission, Diplomatiereise etc.) zu verlassen, Zuwiderhandlung wird wie Verrat oder Hochverrat behandelt.
Sondergenehmigung durch Oberhaupt oder Rat heben dieses Gesetz auf.
§10 Meldung einer Straftat
Wer eine Straftat meldet die tatsächlich begangen wurde oder geplant wird, wird mit einer Belohnung von 25% der Geldstrafe belohnt, sollte keine Geldstrafe auf der Verfehlung liegen so wird eine Prämie ab 5000 Ryô bezahlt bei schweren Delikten wie Hochverrat oder Mord 50000 Ryô. Es ist Bürgerpflicht eine Straftat zu melden, somit wird eine Falschaussage oder die Verschleierung eines Straftatbestandes ebenso wie die Straftat bestraft.
Falschaussage/Verschleierung einer Straftat | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat. |
---|---|---|---|
Strafe | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! |
In schweren Fällen kann auch von Verrat ausgegangen werden.
§11 Jutsu- & Waffeneinsatz
Der Einsatz von Jutsus/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden und ist grundsätzlich erlaubt. Es sollte jedoch nicht leichtsinnig mit diesen umgegangen und andere in ihrem Recht auf ein friedvolles Leben berücksichtigt werden. Entstehen Lärm oder sicherheitsrelevante Beschwerden durch den Einsatz von Waffen oder Jutsu können diese zur Anzeige gebracht werden.
Jutsuanwendung und Waffennutzung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Leichtsinniger Umgang mit einer Jutsu oder Waffe | Leichtsinnige Gefährdung oder Belästigung anderer durch Anwendung von Jutsu oder Waffen | Mutwillige Gefährdung oder Belästigung anderer durch Anwendung von Jutsu oder Waffen |
---|---|---|---|
Strafe | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Stafmission. | 5.000 Ryô und 1 C-Rang Stafmission. | 10.000 Ryô und 2 C-Rang Stafmissionen. |
Bei Sachbeschädigung oder Körperverletzung infolge von leichtsinniger oder mutwilliger Handhabung greifen die dazugehörigen Gesetze und werden addiert.
§ 12 Repräsentation des Dorfes
Das Dorf ist zu jeder Zeit angemessen zu repräsentieren und nach außen hin zu vertreten. Sollte man sich in einer dem Ruf des Dorfes abträglichen Art und Weise verhalten, wird ein Strafverfahren gegen den Ninja in die Wege geleitet. Ihm drohen dann je nach schwere des Vergehens von einer Geldstrafe, in Höhe von 5.000 Ryo und einer Entschuldigung, bis hin zu einer Degradierung.
Repräsentation des Dorfes | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | (leichtes) Fehlverhalten gegenüber Außenstehenden (Zivilisten oder Ausländern) | Beleidigung höherrangiger oder ausländischer Ninja, oder Auftraggeber | Angriff oder tätliches Verhalten auf höherrangige oder ausländische Ninja oder Auftraggeber |
---|---|---|---|
Strafe | 5.000 Ryo Strafe + formelle Entschuldigung | 2 C-Rang Strafmission und eine Gefängnisstrafe von 30 Tagen. | Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie). |
§ 13 Befehlsverweigerung
Die Verweigerung eines Befehls gegenüber einer Höherrangigen bzw. grundsätzlich befehlsautorisierten Person wird folgendermaßen bestraft:
Dem Rang unangemessenes Verhalten | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt, jedoch nur leichte Auswirkungen hat. | Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt und mittlere Auswirkungen hat (Mission wiederholt nicht erfolgreich abgeschlossen, obwohl der Missionsrang dem des Ninja entspricht). | Verhalten, welches die nicht Eignung deutlich zeigt (Als Teamleiter öfters keine Führungskompetenzen aufgewiesen). |
---|---|---|---|
Strafe | 2 D-Rang Strafmission. | 1 C-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 21 Tage. | Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie). |
Ungehorsam | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Nicht Befolgen eines Befehls ohne Auswirkungen auf einer Mission. | Nicht Befolgen eines Befehls mit leichten Auswirkungen auf einer Mission, beziehungsweise es zu mittleren Personen-/Sachschäden gekommen ist. | Nicht Befolgen eines Befehls wodurch die Mission gescheitert ist, beziehungsweise es zu schweren Personen-/Sachschäden gekommen ist. |
---|---|---|---|
Strafe | Reisesperre und Missionsperre ab A-Rang Missionen für eine Dauer von 3 niederrangige Missionen. | Reisesperre und Missionsperre ab B-Rang Missionen für eine Dauer von 3 niederrangige Missionen, sowie 15 Tage Suspendierung. | 30 Tage Suspendierung, Degradierung. |
§ 14 Freiheitsberaubung/Hausfriedensbruch
Wer andere ihrer Freiheit beraubt ist mit der entsprechenden Dauer ihrer Freiheitsberaubung selbst als Gefängnisaufenthalt zu bestrafen, des Weiteren folgen die Zusatzstrafen: Ein unerlaubtes Betreten eines Privatgeländes wird wie folgt bestraft:
Hausfriedensbruch/Freiheitsberaubung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Unerlaubtes Betreten. Festsetzen einer Person ohne Grund für einen Zeitraum <1 Tag. | Unerlaubtes, gewaltsames Betreten. Festsetzen einer Person ohne Grund für einen Zeitraum <3 Tag. | - |
---|---|---|---|
Strafe | 1 D-Rang Strafmission oder den Sold dieser entrichten. | 5 Tage Gefängnis, 1 C-Rang Strafmission und 10.000 Ryô. | - |
§ 15 Nötigung
Bei Nötigungen sowohl von Zivilisten als auch Shinobi ist der Nötigende folgendermaßen zu bestrafen:
Zwang/Erpressung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Erzwungene Handlungen welche nicht gegen das Gesetz verstossen. | Erzwungene Handlungen welche gegen das Gesetz verstossen. | - |
---|---|---|---|
Strafe | Körperverletzung im leichten Fall. | Körperverletzung im mittleren Fall wird zu den begangenen Straftaten hinzuaddiert. | - |
Diese Straftaten beziehen sich auf denjenigen, der die Nötigung ausübt und nicht den Geschädigten.
§16 Volljährig / Strafmündig
Volljährig als auch voll strafmündig gilt man in Takigakure ab dem 16ten Lebensjahr.
Ebenso tritt volle Strafmündigkeit aber nicht Volljährigkeit ein sollte der Shinobi mindestens den Rang eines Genins innehaben. Akademisten unterhalb des 16ten Lebensjahres werden in der Regel mit milderen Strafen rechnen können, sofern die Begehung ihrer Straftat auf ihre Unreife zurückzuführen ist. In diesem Fall wird die Strafe um eine Stufe gesenkt. Jedoch kann bei schweren Vergehen ein Ausschluss aus der Akademie erfolgen.
Alle nicht volljährigen Shinobi können während einer laufenden Mission bestehende Nachteile aufgrund ihres Alters ignorieren, vorausgesetzt es dient zum Erfolg der Mission.
§ 17 Wiederholungstaten/Mehrfache Begehung einer Straftat
Im Falle mehrfacher Straftaten wird sich das Strafmaß aus jeder zusammen addieren. Bei Begehung von Wiederholungstaten innerhalb eines Jahres, wird das Strafmaß um eine Stufe erhöht (Leichte Körperverletzung wird zu einer mittleren Körperverletzung).
§ 18 Straffreiheit / Milderung Begeht eine Person eine Straftat, um die Begehung einer anderen Straftat einer zweiten Person zu vereiteln, wird, sofern das Mittel verhältnismäßig war, eine Straffreiheit empfohlen. Als Verhältnismäßig gilt, wenn die begangene Straftat keine höhere Schwere als die der zu vereitelnden Straftat besitzt. Ansonsten hat sich die Person entsprechend dem Straftatbestand zu behaupten, allerdings kann eine Milderung der Strafe zugesprochen werden. Hierbei wird die Strafe um eine Stufe gesenkt, außer es ist bereits eine leichte Strafe vorgesehen.
§ 19 Duellierrecht (In Kooperation mit dem Bündnis entstanden)
Begeht eine Person eine Straftat gegen eine weitere Person und das Dorf hat keinen eigenes, oder nur geringes, Interesse an dem Straftatbestand, so kann die geschädigte Person den Täter zu einem öffentlichen Duell in der Arena auffordern, anstatt eine direkte Entschädigung zu erhalten. Der Täter übernimmt bei dem Kampf mögliche Behandlungskosten. Bei einem solchen Kampf ist das Dorf in Kenntnis zusetzen, ansonsten macht man sich strafbar (Meldepflicht). Außerdem darf keine starke Gefährdung für die zwei Personen entstehen, ansonsten kann der Straftatbestand der Körperverletzung oder Mord/Tötung bestehen. Eine leichte bis mittlere Körperverletzung gilt bei einem solchen Kampf jedoch als straffrei. Wenn das Dorf ein geringes Interesse besitzt, so greift das Gesetz der Begehung mehrerer Straftaten und beide Strafen werden durchgeführt (Duell und die des Dorfes).
Solche Tatbestände mit dem Recht auf ein Duell sind hier gelistet:
- jegliche Respektlosigkeit
- leichter Ungehorsam
- leichte bis mittlere Körperverletzung
- jeglicher Diebstahl/Raub
- jeglicher Hausfriedensbruch
- leichter Betrug
Heiratsgesetz / Eherecht
§1 Mindestalter
Sobald beide/alle Partner die Volljährigkeit erlangt haben, ist es in Takigakure gestattet, zu heiraten.
§2 Grundrechte und Pflichten einer Ehe
- Die Eheschliessung darf nicht erzwungen werden. Jeder Mensch darf seine Partnerin oder seinen Partner frei wählen.
- Alle Ehegatten müssen den Willen des Anderen berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Partners handeln sie zum Wohle der ehelichen Gemeinschaft.
- Alle Ehegatten haben das gleich Recht, die Stimme des Mannes hat genau gleich viel Gewicht wie die der Frau.
- Es gibt in der Ehe keine Aufgaben, welche geschlechtsabhängig sind. Alle Aufgaben in der Ehe müssen untereinander abgesprochen werden.
- Alle Ehepartner haben dieselben Pflichten in Bezug auf Kinder (d.h. Zu betreuen, zu erziehen und zu pflegen).
- Wer seinen Ehepartner körperlich belästigt, kann nach dem Strafgesetz verurteilt werden.
- Wenn eheliche Pflichten verletzt werden oder es Uneinigkeiten in der Ehe gibt, kann eine Vermittlung von der Dorfführung gebeten werden.
Die Ehepartner sind grundsätzlich gleichberechtigt und unterstehen der Treuepflicht. Sie haben die Pflicht, den Ehepartner bzw. Die Ehepartnerin zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, einander Auskunft über das Vermögen und über allfällige Schulden zu geben.
Sind Kinder vorhanden, so haben beide Elternteile für diese zu sorgen. Die Kinder müssen in einer gemeinsamen Wohnung mit den Eltern leben.
§3 Ehename
Grundsätzlich behalten alle Partner ihren eigenen Familiennamen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich für einen der vorhandenen Namen als gemeinsamen Familiennamen zu entscheiden. Der klassische Doppelname – wo alle Nachnamen addiert behalten werden - ist nicht möglich.
§4 Eheschliessung
Um den Bund der Ehe eingehen zu können, muss ein Gesuch bei der Dorfführung eingereicht werden. Dies wird dort geprüft und es wird bestätigt, ob eine Heirat möglich ist. Die Beteiligten müssen persönlich bestätigen, dass sie alle Voraussetzungen für eine Ehe erfüllen. Bevor die freiwillige Festliche Trauung möglich ist, muss die Heirat bereits in Schriftlicher Form im Ninjasitz erfolgt sein. Dabei müssen zwei urteilsfähige, mündige Trauzeugen anwesend sein, welche zusätzlich den Eintrag ins Eheregister unterschreiben.
§5 Polygamie/Polyamorie
Eine nicht weit verbreitete oder traditionelle Regelung zu Polygamie/Polyamorie findet man in Takigakure wo diese grundlegend gestattet werden. Hierbei liegt jedoch das Anrecht auf Polygamie/Polyamorie nur bei dem Partner dessen Nachname im Normalfall angenommen wurde. Dies ist die einzige Ausnahme in den Grundrechten und Pflichten einer Ehe und muss von allen Beteiligten eingewilligt werden. Diese Option verfällt automatisch wenn die Ehepartner darauf verzichten einen gemeinsamen Nachnamen zu wählen.
§6 Gleichgeschlechtliche Ehepartner
In Takigakure ist die Eheschliessung gleichgeschlechtlicher Partner erlaubt und den gewöhnlicher Ehen mit oder ohne Polygamie/Polyamorie Regelung gleichgestellt.
§7 Scheidung
Alle Ehegatten haben die Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Wenn dies die Beteiligten möchten, können sie diese zusammen einreichen. Möchte nur ein Ehepartner die Scheidung, kann er bei der Dorfführung auf Scheidung klagen.
Diplomatie
Hier ist eine tabellarische Übersicht über die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern. Für weitere Informationen zu der Art der Beziehung siehe den Begriff "Diplomatie" und deren Erklärungen, hier im Wiki.
Land | Verhältnis | Handelsbeziehung | Militärische Beziehung | Forschungsbeziehung | Waffenstillstand |
---|---|---|---|---|---|
Konohagakure | Neutral | - | - | - | x |
Sunagakure | Frieden | - | - | - | x |
Kumogakure | Verbündet | Kontrollierter Handel von Dorf-Eigenentwicklungen (Unkontrolliert bis A, danach Do-Anfrage) Handel von Rohstoffen |
Stellen von Militär Gemeinsame Missionen |
Gemeinsame Itemforschung |
x |
Iwagakure | Neutral | - | - | - | x |
Amegakure | Neutral | - | - | - | x |
Kusagakure | Neutral | - | - | - | x |
Takigakure führt seit geraumer Zeit ein festes Bündnis mit dem Großreich Kumogakure. Sie unterhalten gemeinsam eine Bündnisfestung Kirigakure/Kumogakure/Takigakure, die sich im Land Yu no Kuni befindet.
Frage-Sektion
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