Politik Dai Shin Teikoku: Unterschied zwischen den Versionen

Aus NarutoRPG.de Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:


{{Vorlage:Zustaendigkeit|RPG}}
{{Vorlage:Zustaendigkeit|RPG}}


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Zeile 63: Zeile 62:
Die bisherigen Streitkräfte der ehemaligen Großreiche bestehen weiterhin als regionale Einheiten fort, bilden gemeinsam jedoch die Streitkräfte des Dai Shin Teikoku.
Die bisherigen Streitkräfte der ehemaligen Großreiche bestehen weiterhin als regionale Einheiten fort, bilden gemeinsam jedoch die Streitkräfte des Dai Shin Teikoku.


Die oberste militärische Autorität liegt bei der Koshitsu Shinobi Goeitai.
Die oberste militärische Autorität liegt bei der [[#Koshitsu Shinobi Goeitai|Koshitsu Shinobi Goeitai]].


== Handel ==
== Handel ==
Zeile 459: Zeile 458:
'''§22 Kaiserliches Vorkaufsrecht'''
'''§22 Kaiserliches Vorkaufsrecht'''


Wird ein Shinobi von außergewöhnlichem Talent identifiziert, besitzt die Koshitsu Shinobi Goeitai das erste Anwerbungsrecht.
Wird ein Shinobi von außergewöhnlichem Talent identifiziert, besitzt die [[#Koshitsu Shinobi Goeitai|Koshitsu Shinobi Goeitai]] das erste Anwerbungsrecht.


'''§23 Recht auf Vergessen'''
'''§23 Recht auf Vergessen'''
Zeile 498: Zeile 497:
''Hinweis – kein Gesetz''
''Hinweis – kein Gesetz''


Die nachfolgenden Zeilen stellen ausdrücklich keinen eigenen Gesetzestext dar. Da sämtliche Mitglieder der Koshitsu Shinobi Goeitai laut kaiserlicher Verkündung über jedem Gesetz, jedem Rang und jeder Institution des Reiches stehen, wäre die Formulierung eines für sie geltenden Paragraphen ein innerer Widerspruch. Aus Gründen der Vollständigkeit und Transparenz wird der bestehende Sonderstatus hier lediglich dokumentiert, nicht erlassen.
Die nachfolgenden Zeilen stellen ausdrücklich keinen eigenen Gesetzestext dar. Da sämtliche Mitglieder der [[#Koshitsu Shinobi Goeitai|Koshitsu Shinobi Goeitai]] laut kaiserlicher Verkündung über jedem Gesetz, jedem Rang und jeder Institution des Reiches stehen, wäre die Formulierung eines für sie geltenden Paragraphen ein innerer Widerspruch. Aus Gründen der Vollständigkeit und Transparenz wird der bestehende Sonderstatus hier lediglich dokumentiert, nicht erlassen.


'''Zur Kenntnisnahme:''' Mitglieder der Koshitsu Shinobi Goeitai genießen vollständige Immunität gegenüber sämtlichen Paragraphen dieses Gesetzbuches, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die §§1–25 des Strafgesetzes. Einzig der [[#Dai Nintei|Dai Nintei]] selbst kann über das Verhalten eines Mitgliedes der Goeitai richten.
'''Zur Kenntnisnahme:''' Mitglieder der [[#Koshitsu Shinobi Goeitai|Koshitsu Shinobi Goeitai]] genießen vollständige Immunität gegenüber sämtlichen Paragraphen dieses Gesetzbuches, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die §§1–25 des Strafgesetzes. Einzig der [[#Dai Nintei|Dai Nintei]] selbst kann über das Verhalten eines Mitgliedes der Goeitai richten.


Da es keine gesetzliche Regelung gibt, gegen die ein Mitglied der Goeitai verstoßen könnte, kann folgerichtig auch keine Meldung über ein solches Fehlverhalten existieren. Wer dennoch eine Beschwerde gegen ein Mitglied der Goeitai vorbringt, stellt damit den Sonderstatus – und in letzter Konsequenz die Autorität des [[#Dai Nintei|Dai Nintei]] selbst – öffentlich in Frage. Eine solche Anschuldigung wird als eigenständiger Tatbestand des Hochverrats gemäß §3 gewertet.
Da es keine gesetzliche Regelung gibt, gegen die ein Mitglied der Goeitai verstoßen könnte, kann folgerichtig auch keine Meldung über ein solches Fehlverhalten existieren. Wer dennoch eine Beschwerde gegen ein Mitglied der Goeitai vorbringt, stellt damit den Sonderstatus – und in letzter Konsequenz die Autorität des [[#Dai Nintei|Dai Nintei]] selbst – öffentlich in Frage. Eine solche Anschuldigung wird als eigenständiger Tatbestand des Hochverrats gemäß §3 gewertet.
== OOC-Hinweise ==


Die auf dieser Seite beschriebenen politischen Strukturen stellen den allgemeinen Zustand des Dai Shin Teikoku dar.
== Frage-Sektion ==
{| class="mw-collapsible mw-collapsed wikitable" width="100%"
| Frage-Sektion
|-
|
{{#widget:Iframe
|url=http://www.narutorpg.de/Includes/FAQSektion/FAQ.php?FAQ_Frage=Aufbau_von_Taki
|width=100%
|height=500
|border=0
}}
|}


Charaktere können innerhalb des Rollenspiels selbstverständlich unterschiedliche politische Ansichten vertreten. Die überwiegend positive Haltung der Bevölkerung gegenüber dem Imperium schließt einzelne oppositionelle Gruppen, patriotische Bewegungen ehemaliger Großreiche oder kritische Einzelpersonen ausdrücklich nicht aus.
== Navigation ==
{{Vorlage:Linkliste Kategorien}}
{{Vorlage:Linkliste Rollenspiel}}

Aktuelle Version vom 1. August 2026, 14:02 Uhr

Das Dai Shin Teikoku

Auf dieser Seite findet ihr eine Übersicht über den Staatsaufbau des Dai Shin Teikoku (dt. Großes Ninja-Imperium), seine Institutionen sowie die politische und militärische Organisation des Reiches.

Zuständigkeitsbereich der RPG-Coadministration.

Geschichte

Mit Beginn des Ersten Kaiserlichen Jahres wurden die bisherigen Großreiche und Shinobidörfer unter der Herrschaft des Dai Nintei Shinishi Kudo zum Dai Shin Teikoku vereint.

Das Imperium verfolgt das Ziel einer dauerhaft geeinten Shinobiwelt unter einer zentralen Regierung. Die jahrhundertelangen Kriege zwischen den ehemaligen Großreichen sollen der Vergangenheit angehören. Sämtliche Provinzen unterliegen fortan demselben Reichsrecht sowie einer gemeinsamen politischen und militärischen Führung.

Staatsaufbau

Dai Nintei

Der Titel Dai Nintei bedeutet wörtlich „Großer Ninja-Kaiser“ beziehungsweise „Großer Ninja-Imperator“ und bezeichnet das Staatsoberhaupt des Dai Shin Teikoku.

Dieses Amt wird derzeit von Shinishi Kudo bekleidet.

Der Dai Nintei steht über allen Gesetzen, sämtlichen Rängen sowie allen Institutionen des Imperiums. Seine Entscheidungen sind endgültig und bedürfen keiner weiteren Zustimmung. Er erlässt das Reichsrecht, bestimmt die politische Ausrichtung des Imperiums und besitzt die oberste militärische, politische sowie rechtliche Entscheidungsgewalt. Außerdem ernennt er sämtliche hohen Reichsbeamten, Statthalter sowie die Mitglieder der Koshitsu Shinobi Goeitai.

Stellung innerhalb der Bevölkerung

Die Gründung des Imperiums wurde von einem Großteil der Bevölkerung positiv aufgenommen. Viele Menschen verbinden mit der neuen Weltordnung die Hoffnung auf dauerhaften Frieden, wirtschaftliche Stabilität sowie das Ende der jahrzehntelangen Kriege zwischen den ehemaligen Großreichen.

Insbesondere die Zivilbevölkerung sowie Regionen, die in der Vergangenheit stark unter militärischen Konflikten litten, stehen der Herrschaft des Dai Nintei überwiegend wohlwollend gegenüber.

Dennoch existieren vereinzelt Personen und Gruppierungen, welche die Auflösung der bisherigen Staaten kritisch betrachten. Vor allem stark patriotisch geprägte Bewohner ehemaliger Großreiche oder Befürworter einer weitreichenden regionalen Selbstbestimmung begegnen der Zentralisierung des Reiches mit Skepsis. Diese Auffassung stellt innerhalb des Imperiums jedoch eine Minderheitsmeinung dar.

Koshitsu Shinobi Goeitai

Die Koshitsu Shinobi Goeitai (dt. Kaiserliche Shinobi-Garde) bildet die höchste militärische Organisation des Imperiums.

Sie besteht aus über eintausend der mächtigsten Shinobi der Welt und untersteht ausschließlich dem Dai Nintei. Ihre Mitglieder besitzen reichsweite Befugnisse und übernehmen Aufgaben von besonderer Bedeutung für die Sicherheit und Stabilität des Imperiums. Hierzu zählen insbesondere die Bekämpfung von Hochverrat, der Schutz des Dai Nintei sowie Missionen von reichsweiter Bedeutung.

Mitglieder der Koshitsu Shinobi Goeitai besitzen einen besonderen rechtlichen Status. Sie unterliegen weder der Rechtsprechung der Provinzen noch den gewöhnlichen Gesetzen des Reiches. Ausschließlich der Dai Nintei selbst ist befugt, über das Verhalten eines Mitgliedes der Goeitai zu richten.

Statthalter

Jede Provinz des Imperiums wird von einem Statthalter verwaltet.

Der Statthalter übernimmt die zivile Verwaltung, organisiert Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung seiner Provinz und setzt die Vorgaben des Reiches um.

Fragen der Reichssicherheit, des Militärs sowie der Loyalität unterliegen hingegen ausschließlich der kaiserlichen Zentralgewalt und der Koshitsu Shinobi Goeitai.

Provinzverwaltungen

Die bisherigen Dorfverwaltungen und regionalen Behörden bestehen größtenteils weiterhin fort und übernehmen die alltägliche Verwaltung ihrer jeweiligen Provinzen.

Sie handeln jedoch ausschließlich im Rahmen des Reichsrechts und unterstehen der kaiserlichen Zentralregierung.

Vorrang des Reichsrechts

Jede bestehende oder künftig erlassene lokale Regelung, Verordnung oder Gesetzesgrundlage einer Provinz, eines ehemaligen Dorfes oder einer sonstigen untergeordneten Institution, die diesem Reichsrecht widerspricht oder ihm zuwiderläuft, ist automatisch und ohne weiteres Zutun wirkungslos. Insbesondere jede lokale Bestimmung, die einer einzelnen Provinzführung, einem Rat oder einer sonstigen Instanz die absolute, alleinige oder höchste Autorität zuspricht, verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit.

Die Behauptung, eine solche widersprechende lokale Regelung besitze weiterhin Gültigkeit, stehe über dem Reichsrecht oder schränke dessen Wirkung ein, gilt als Untergrabung der kaiserlichen Autorität und wird als Hochverrat gemäß §3 geahndet.

Militär

Sämtliche Streitkräfte des Imperiums kämpfen unter einem gemeinsamen Banner.

Die bisherigen Streitkräfte der ehemaligen Großreiche bestehen weiterhin als regionale Einheiten fort, bilden gemeinsam jedoch die Streitkräfte des Dai Shin Teikoku.

Die oberste militärische Autorität liegt bei der Koshitsu Shinobi Goeitai.

Handel

Der Handel des Imperiums umfasst sämtliche bekannten Handelsrouten, Ressourcen und Wirtschaftsräume der Welt.

Auch Gebiete, welche sich noch nicht vollständig in imperialer Verwaltung befinden, gelten handelsrechtlich bereits als Teil des Reiches und unterliegen grundsätzlich denselben wirtschaftlichen Regelungen, bis ihre vollständige Eingliederung abgeschlossen wurde.

Kriminalität

Verstöße werden abhängig von ihrer Schwere unterschiedlich streng geahndet. Während geringfügige Vergehen intern geregelt werden, erfolgt die Bestrafung schwerer Straftaten – allen voran Hochverrat – grundsätzlich öffentlich, um der Bevölkerung die Konsequenz und Entschlossenheit des Imperiums vor Augen zu führen.

Strafgesetz

§1 Körperverletzung

Wird einem anderen vorsätzlich körperlicher oder geistiger Schaden zugefügt, so ist mit einer Strafe zu rechnen. Trainingskämpfe, Duelle die unter das Duellierrecht fallen und beaufsichtigte Arenakämpfe können von der Regel ausgeschlossen werden.

Körperverletzung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Zu erwartender Schaden unterhalb der ersten EP-Grenze/weniger als 5% Blutverlust pro Runde/Schwacher psychischer Schaden Zu erwartender Schaden unterhalb der zweiten EP-Grenze/ab 5% Blutverlust pro Runde/Mittlerer psychischer Schaden Zu erwartender Schaden oberhalb der zweiten EP-Grenze/ab 10% Blutverlust pro Runde/Starker psychischer Schaden oder höher
Strafe 10.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission 50.000 Ryô, 15 Tage Gefängnis und 1 C-Rang Strafmission 200.000 Ryô, 30 Tage Gefängnis und 1 B-Rang Strafmission

§2 Mord/Tötung/Totschlag

Wer einen anderen vorsätzlich tötet ohne die Einwilligung des zuständigen Statthalters oder Vorgesetzten, muss mit einer Anklage rechnen und wird zum Tode verurteilt. In Fällen von ausdrücklicher Notwehr wird Straffreiheit oder Strafminderung empfohlen.

Mord/Totschlag
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung - Tötung einer Person aus Fahrlässigkeit. Vorsätzliche Tötung einer Person.
Strafe - Suspendierung für 30 Tage, 2 C-Rang Strafmissionen nach der Suspendierung und 6 Monate Überwachung. Todesstrafe

§3 Hochverrat gegen das Reich

Wer eine Tat begeht oder plant, die gegen das Interesse des Dai Nintei oder einer Provinzverwaltung gerichtet ist, etwa durch unerlaubte Weitergabe von Informationen, macht sich des Hochverrats schuldig. Der Versuch wird wie die vollendete Tat bestraft.

Hochverrat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung - Weitergabe von Reichsgeheimnissen in persönlichem Rahmen. Flucht aus einer Provinz ohne Schädigungsabsicht. Weitergabe von Reichsgeheimnissen in provinzweitem oder reichsweitem Rahmen. Angriff auf einen Statthalter oder ein Mitglied der Goeitai. Bestreiten des Vorrangs des Reichsrechts.
Strafe - 30 Tage Suspendierung, Überwachung für 6 Monate, Einschränkung beim Erlernen von Jutsu/Fähigkeiten auf A-Rang-Niveau für 3 C-Rang-Missionen. Öffentliche Hinrichtung

§4 Brandstiftung

Wer Gebäude, Bäume oder sonstiges Eigentum vorsätzlich in Brand steckt, wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Der entstandene Sachschaden ist zusätzlich zu ersetzen.

Brandstiftung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. Schäden ab 5.001 Ryô; In-Brand-Setzen von reichssymbolträchtigen Gegenständen. Brandstiftung an Einrichtungen des Reiches oder in deren nahem Umfeld (Entfernung <20m).
Strafe Erstattung des Warenwertes, 15.000 Ryô Strafe und 1 D-Rang Strafmission. Erstattung des Warenwertes, 75.000 Ryô Strafe, 1 C-Rang Strafmission, 15 Tage Haftstrafe. 30 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission und Überwachung bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 21 Tage).

§5 Sachbeschädigung

Wer mutwillig oder aus Fahrlässigkeit das Eigentum eines anderen beschädigt oder zerstört, macht sich der Sachbeschädigung schuldig. Eine Anklage kann nur vom Geschädigten selbst vorgebracht werden.

Sachbeschädigung / Vandalismus
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. Schäden ab 5.001 Ryô; Beschädigung reichssymbolträchtiger Gegenstände. Beschädigung von oder Vandalismus an Einrichtungen des Reiches.
Strafe Erstattung des Warenwertes und 5.000 Ryô Strafe. Erstattung des Warenwertes, 25.000 Ryô Strafe, 1 C-Rang Strafmission, 15 Tage Haftstrafe. Erstattung des Warenwertes, 50.000 Ryô Strafe, 20 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission.

§6 Belästigung und Respektlosigkeit

Wer eine andere Person mittels aufdringlichen, unsittlichen oder respektlosen Verhaltens massiv belästigt, kann zu einer Strafmission sowie einer Geldbuße verurteilt werden.

Belästigung und Respektlosigkeit
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Leichte Beleidigung/abfälliger Kommentar gegenüber einer Autorität des Reiches. Mittlere Beleidigung (Ansprache/Tirade) gegenüber einer Autorität des Reiches. Respektlosigkeit gegenüber dem Dai Nintei oder der Goeitai (siehe §25/§26).
Strafe 5.000 Ryô Strafe. 20.000 Ryô Strafe und 1 D-Rang Strafmission. Siehe §25/§26.

§7 Diebstahl/Raub

Wer einen fremden Gegenstand wegnimmt, versteckt oder behält, macht sich des Diebstahls schuldig.

Diebstahl
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. Schäden ab 5.001 Ryô. Schäden ab 100.000 Ryô; Diebstahl von Reichseigentum.
Strafe Erstattung des Warenwertes und 10.000 Ryô Strafe. Erstattung des Warenwertes, 50.000 Ryô Strafe und 10 Tage Haftstrafe. Erstattung des Warenwertes, 100.000 Ryô Strafe, 15 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission.

§8 Einnahme und Weitergabe von Drogen

Wer eine für ihn verbotene Substanz einnimmt oder an einen Unberechtigten weitergibt, macht sich strafbar. Alkohol und Tabakwaren dürfen ab dem 16. Lebensjahr konsumiert werden.

Drogenkonsum
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Eigenkonsum oder Weitergabe einer verbotenen Droge. Aufzwingen einer verbotenen Droge. -
Strafe 10.000 Ryô + 1 D-Rang Strafmission. 20.000 Ryô + 1 C-Rang Strafmission. -

§9 Meldung einer Straftat

Wer eine tatsächlich begangene oder geplante Straftat meldet, wird belohnt – bei Hochverrat oder Mord mit 50.000 Ryô. Es ist Bürgerpflicht, eine Straftat zu melden; Falschaussage oder Verschleierung wird ebenso wie die Straftat selbst bestraft.

Falschaussage/Verschleierung einer Straftat
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Verschleierung einer leichten Straftat. Verschleierung einer mittleren Straftat. Verschleierung einer schweren Straftat.
Strafe Strafe wie für die verschleierte Straftat, addiert. Strafe wie für die verschleierte Straftat, addiert. Strafe wie für die verschleierte Straftat, addiert.

§10 Jutsu- & Waffeneinsatz

Der Einsatz von Jutsu/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden. Sicherheitsrelevante Beschwerden können zur Anzeige gebracht werden.

Jutsuanwendung und Waffennutzung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Leichtsinniger Umgang mit Jutsu oder Waffe. Leichtsinnige Gefährdung anderer. Mutwillige Gefährdung anderer.
Strafe 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission. 10.000 Ryô und 1 C-Rang Strafmission. 20.000 Ryô und 2 C-Rang Strafmissionen.

Bei Sachbeschädigung oder Körperverletzung infolge dessen greifen die dazugehörigen Gesetze zusätzlich.

§11 Repräsentation des Reiches

Das Imperium ist zu jeder Zeit angemessen zu vertreten.

Repräsentation des Reiches
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Leichtes Fehlverhalten gegenüber Außenstehenden. Beleidigung höherrangiger oder ausländischer Personen. Angriff oder tätliches Verhalten gegen höherrangige oder ausländische Personen.
Strafe 5.000 Ryô + formelle Entschuldigung. 2 C-Rang Strafmissionen und 30 Tage Gefängnis. Degradierung.

§12 Befehlsverweigerung

Die Verweigerung eines Befehls gegenüber einer höherrangigen bzw. befehlsautorisierten Person wird bestraft.

Ungehorsam
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Nichtbefolgen ohne Auswirkung auf die Mission. Nichtbefolgen mit leichten Auswirkungen bzw. mittlerem Schaden. Nichtbefolgen, wodurch die Mission gescheitert ist bzw. schwerer Schaden entstand.
Strafe Reise- und Missionssperre ab A-Rang für 3 niederrangige Missionen. Reise- und Missionssperre ab B-Rang, 15 Tage Suspendierung. 30 Tage Suspendierung, Degradierung.

§13 Freiheitsberaubung/Hausfriedensbruch

Wer andere ihrer Freiheit beraubt, wird entsprechend der Dauer bestraft.

Hausfriedensbruch/Freiheitsberaubung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Unerlaubtes Betreten; Festsetzen einer Person <1 Tag. Gewaltsames Betreten; Festsetzen einer Person <3 Tage. Festsetzen einer Person >3 Tage ohne Erlaubnis der Reichsverwaltung.
Strafe 1 D-Rang Strafmission. 5 Tage Gefängnis, 1 C-Rang Strafmission, 10.000 Ryô. 15 Tage Gefängnis, 1 B-Rang Strafmission, 30.000 Ryô.

§14 Nötigung

Bei Nötigungen ist der Nötigende zu bestrafen; die Straftat betrifft ausschließlich den Nötigenden, nicht den Geschädigten.

Zwang/Erpressung
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Erzwungene Handlung, die nicht gegen das Gesetz verstößt. Erzwungene Handlung, die gegen das Gesetz verstößt. -
Strafe Wie Körperverletzung im leichten Fall. Wie Körperverletzung im mittleren Fall, zzgl. der erzwungenen Straftat. -

§15 Volljährigkeit

Volljährig und strafmündig ist man im Imperium ab dem 16. Lebensjahr. Mit dem Austritt aus der Akademie tritt unabhängig vom Alter sofort die volle Strafmündigkeit ein. Akademisten unterhalb des 16. Lebensjahres können bei nachweislicher Unreife mit einer um eine Stufe gesenkten Strafe rechnen; bei schweren Vergehen kann dennoch ein Ausschluss aus der Akademie erfolgen.

§16 Wiederholungstaten

Im Falle mehrfacher Straftaten wird das Strafmaß addiert. Bei Wiederholungstaten innerhalb eines Jahres wird das Strafmaß um eine Stufe erhöht.

§17 Straffreiheit/Milderung

Begeht eine Person eine Straftat, um die Begehung einer anderen Straftat zu vereiteln, wird bei Verhältnismäßigkeit Straffreiheit empfohlen. Ansonsten kann eine Milderung um eine Stufe zugesprochen werden.

§18 Duellierrecht

Begeht eine Person eine Straftat gegen eine weitere Person und hat das Reich kein oder nur geringes Interesse an dem Straftatbestand, so kann die geschädigte Person den Täter zu einem öffentlichen Duell fordern, anstatt eine direkte Entschädigung zu erhalten. Bei einem solchen Kampf ist die Reichsverwaltung in Kenntnis zu setzen (Meldepflicht). Eine leichte bis mittlere Körperverletzung gilt bei einem solchen Kampf als straffrei.

Tatbestände mit Duellrecht:

jegliche Respektlosigkeit leichter Ungehorsam leichte bis mittlere Körperverletzung jeglicher Diebstahl/Raub jeglicher Hausfriedensbruch

§19 Fahnenflucht

Wer den Dienst des Imperiums eigenmächtig und endgültig verlässt oder sich einer offiziellen Einberufung ohne triftigen Grund entzieht, gilt als fahnenflüchtig und wird wie ein Landesverräter verfolgt. Strafe: öffentliche Hinrichtung.

§20 Chakra-Meldepflicht

Jede Person, deren Chakra über ein bloßes Anfängerniveau hinausgeht, ist verpflichtet, sich unverzüglich bei der zuständigen Reichsverwaltung zu melden und dokumentieren zu lassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person im Dienst des Imperiums steht, einer anderen Tätigkeit nachgeht oder gänzlich unorganisiert lebt. Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt, macht sich strafbar.

Chakra-Meldepflicht
Schwere Leicht Mittel Schwer
Beschreibung Verspätete Meldung ohne erkennbare Verschleierungsabsicht. Länger andauerndes, bewusstes Verschweigen des eigenen Chakraniveaus. Aktives Verbergen oder Unterdrücken des Chakras gegenüber der Reichsverwaltung, insbesondere über einen Zeitraum von mehreren Jahren.
Strafe Formelle Ermahnung, sofortige Nachmeldung, 5.000 Ryô. 25.000 Ryô, 1 C-Rang Strafmission, verstärkte Beobachtung für 6 Monate. Wertung als Hochverrat gemäß §3.

Die Meldung erfolgt bei der zuständigen Provinzverwaltung, welche die Daten an die kaiserliche Zentralgewalt weiterleitet. Erfasst werden dabei ungefähres Chakraniveau, etwaige erkennbare Affinitäten sowie – sofern bekannt – Herkunft und Familienzugehörigkeit der betroffenen Person. Kinder und Jugendliche vor Erreichen der Akademiereife sind von der Meldepflicht ausgenommen, sofern ihr Chakra noch keine erkennbare Formung angenommen hat; die Verantwortung zur Meldung geht in diesem Fall auf die Erziehungsberechtigten über, sobald sich das Chakra deutlich manifestiert.

§21 Verbotene Jutsu und Meldepflicht

Der Erwerb verbotener Jutsu ist ausschließlich mit ausdrücklicher Erlaubnis der zuständigen Stelle gestattet. Als verboten gilt grundsätzlich jedes hochrangige Jutsu und jede außergewöhnliche Fähigkeit, ebenso jede Entwicklung, die einer solchen ähnelt oder eine Weiterentwicklung davon darstellt. Wer Erwerb oder Besitz einer solchen Fähigkeit nicht meldet, macht sich unabhängig von der eigentlichen Absicht des Hochverrats gemäß §3 schuldig.

§22 Kaiserliches Vorkaufsrecht

Wird ein Shinobi von außergewöhnlichem Talent identifiziert, besitzt die Koshitsu Shinobi Goeitai das erste Anwerbungsrecht.

§23 Recht auf Vergessen

Bei Vergehen mittlerer Schwere kann die verurteilte Person eine vollständige Genjutsu-Löschung der Erinnerung an die Tat sowie einen Neuanfang unter neuer Identität beantragen. In Härtefällen kann dies auch von Amts wegen angeordnet werden.

§24 Amtsanmaßung des Dai Nintei

Wer sich ohne ausdrückliche kaiserliche Erlaubnis als der Dai Nintei ausgibt, sei es durch Verkleidung, Jutsu, Genjutsu, Henge oder auf andere Weise, wird mit dem Tode bestraft. Dies gilt unabhängig von der Absicht oder dem Ausmaß der Täuschung.

§25 Verbreitung falscher kaiserlicher Aussagen

Wer wissentlich falsche Behauptungen darüber verbreitet, was der Dai Nintei gesagt, angeordnet oder verkündet hat, macht sich desselben Verbrechens schuldig wie unter §24 beschrieben. Dies gilt gleichermaßen für das Erfinden angeblicher kaiserlicher Erlasse wie für die Verfälschung tatsächlich getätigter Aussagen.

Heiratsgesetz / Eherecht

§1 Mindestalter – Sobald alle Partner volljährig sind, ist die Heirat gestattet.

§2 Grundrechte und Pflichten einer Ehe – Die Eheschließung darf nicht erzwungen werden. Alle Ehegatten sind gleichberechtigt, ihre Stimmen gleich gewichtet. Körperliche Belästigung des Partners wird nach dem Strafgesetz verfolgt.

§3 Ehename – Alle Partner behalten grundsätzlich ihren Namen, können sich aber für einen gemeinsamen entscheiden. Ein Doppelname ist nicht möglich.

§4 Eheschließung – Ein Gesuch ist bei der zuständigen Verwaltung einzureichen, die Trauung muss schriftlich mit zwei mündigen Trauzeugen erfolgen.

§5 Polygamie/Polyamorie – Grundlegend gestattet, das Anrecht darauf liegt jedoch ausschließlich bei demjenigen Partner, der einen Rang ab Jounin aufwärts innehat, und muss von allen Beteiligten eingewilligt werden.

§6 Gleichgeschlechtliche Ehepartner – Uneingeschränkt gleichgestellt.

§7 Scheidung – Jeder Ehegatte kann die Scheidung beantragen, gemeinsam oder einseitig.

Loyalitätssystem des Reiches

Jeder Shinobi, der den Rang Jounin oder eine gleichwertige Einstufung erreicht, erhält im Rahmen seiner Beförderungszeremonie ein spezielles, die Loyalität prüfendes Siegel appliziert. Offiziell dient es dem Schutz vor gegnerischer Gedankenmanipulation sowie der frühzeitigen Erkennung von Gefahren für das Imperium.

Schlägt das Siegel bei einer Person an, ist diese verpflichtet, sich einer erneuten Bewertung zu unterziehen und im Falle einer Einberufung persönlich zu erscheinen, damit die Gründe für den Ausschlag geklärt werden können. Erscheint die betroffene Person freiwillig und unaufgefordert, kann je nach den festgestellten Gründen von einer Anklage wegen Verrat oder Hochverrat abgesehen werden.

Sonderstatus der Koshitsu Shinobi Goeitai

Hinweis – kein Gesetz

Die nachfolgenden Zeilen stellen ausdrücklich keinen eigenen Gesetzestext dar. Da sämtliche Mitglieder der Koshitsu Shinobi Goeitai laut kaiserlicher Verkündung über jedem Gesetz, jedem Rang und jeder Institution des Reiches stehen, wäre die Formulierung eines für sie geltenden Paragraphen ein innerer Widerspruch. Aus Gründen der Vollständigkeit und Transparenz wird der bestehende Sonderstatus hier lediglich dokumentiert, nicht erlassen.

Zur Kenntnisnahme: Mitglieder der Koshitsu Shinobi Goeitai genießen vollständige Immunität gegenüber sämtlichen Paragraphen dieses Gesetzbuches, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die §§1–25 des Strafgesetzes. Einzig der Dai Nintei selbst kann über das Verhalten eines Mitgliedes der Goeitai richten.

Da es keine gesetzliche Regelung gibt, gegen die ein Mitglied der Goeitai verstoßen könnte, kann folgerichtig auch keine Meldung über ein solches Fehlverhalten existieren. Wer dennoch eine Beschwerde gegen ein Mitglied der Goeitai vorbringt, stellt damit den Sonderstatus – und in letzter Konsequenz die Autorität des Dai Nintei selbst – öffentlich in Frage. Eine solche Anschuldigung wird als eigenständiger Tatbestand des Hochverrats gemäß §3 gewertet.

Frage-Sektion

Frage-Sektion

{{#widget:Iframe

url=http://www.narutorpg.de/Includes/FAQSektion/FAQ.php?FAQ_Frage=Aufbau_von_Taki width=100% height=500 border=0

}}

Navigation