Politik Kusas: Unterschied zwischen den Versionen
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==Regierung== | |||
===Derzeitige Regierung Kusa no Kunis und Kusagakures=== | |||
Derzeitger Daimyo ist Matsumochi Toshiba | |||
Die derzeitige Dorfoberhaupt Kusagakures ist Hatsu Heika. | |||
===Frühere Landesführer Kusagakures=== | |||
Byakuya Mizuiro herrschte im Jahre 80 bis 81 nach dem Bluterbenkrieg über Kusagakure. | |||
Aokiji 'Blaufasan' Kuzan herrschte in den Jahren 81 und 82 über Kusagakure. | |||
Takashi Keda herrschte über Kusagakure in den Jahren 82 und 83 über Kusagakure. | |||
Shou Niikura herrschte von den Jahren 83 bis 85 über Kusagakure. | |||
Rina Kamizu herrscht mit gerechter Hand 85 bis 88 über Kusagakure. | |||
==Gesetze Kusagakures== | |||
===§1) Grundgesetze: === | |||
§1.1) Jeder Bewohner Kusagakures steht in der Pflicht, die Ehre seines Landes zu verteidigen. | |||
§1.2) Jegliche Art von mutwilliger körperlicher Gewalt gegenüber den Bewohnern oder den Einrichtungen Kusagakures wird schwer bestraft. Dies gilt auch für nicht beaufsichtigte Trainingskämpfe, Trainingskämpfe, bei denen die Einverständnis aller Teilnehmer nicht vorliegt, sowie nicht durch die Dorfleitung genehmigte Strafmaßnahmen. [1], [5] | |||
§1.3) Dispute werden auf friedlichem Wege gelöst. | |||
§1.3.1) Bei körperlicher Gewalt werden ranghöhere Shinobi zur Klärung dazugezogen. | |||
§1.3.2) Bei wiederholtem Male wird die Spezialeinheit Kusagakures zur Klärung hinzugezogen. | |||
§1.3.3) Bei wiederholtem Male von sehr schwerer körperlicher Gewalt wird das Oberhaupt zur Klärung hinzugezogen. | |||
§1.4) Ausländern, die Kusagakure besuchen, soll stets mit Achtung und Respekt entgegen getreten werden. | |||
§1.4.1) Bei persönlichem Groll gegenüber den Besuchern ist Distanz zu wahren. | |||
§1.4.2) Bei Provokation durch einen Besucher ist die Ehre Kusagakures zu verteidigen. | |||
§1.5) Einen Bewohner Kusagakures zu töten, das Preisgeben geheimer Informationen oder die systematische Schwächung unseres Landes werden mit der Höchststrafe bezahlt! | |||
§1.6) Im Notstand gelten lediglich die Grundgesetze. | |||
§1.7) Es ist, außer in äußersten Notfällen [5] oder auf ausdrückliche Anweisung der Dorfleitung, nicht gestattet einen Bewohner Kusagakures, egal in welcher Form, dazu zu zwingen seine Gedanken zu einer bestimmten Situation oder seine Handlung zu einem bestimmten Zeitpunk wiederzugeben. Verdachtsfälle einer illegalen Handlung sind der Dorfleitung zu melden, um abzuwägen, ob eine Genehmigung erteilt werden soll. [1] | |||
=== §2.) Ninjagesetze: === | |||
§2.1) Das Oberhaupt Kusagakures vereint Legislative, Judikative und Exekutive unter sich. | |||
§2.1.1) Nur der Rat hat Einfluss. | |||
§2.2) Die Spezialeinheit dient als verlängerter Arm des Oberhaupts und ist daher von jedem Shinobi auch als solches anzuerkennen. | |||
§2.2.1) Bei Zuwiderhandlungen gilt die selbe Strafe, als wäre dies gegen das Oberhaupt gerichtet worden. | |||
§2.3) Machtmissbrauch der Spezialeinheit ist umgehend zu melden. | |||
§2.4) Das Verlassen des Dorfes ist für Akademisten und Bürger untersagt, außer sie haben eine schriftliche Genehmigung mit Unterschrift und Siegel des Oberhaupts. Ninja dürfen das Dorf aus Missionsgründen verlassen und wenn sie eine solche Genehmigung vorweisen. [1] | |||
§2.5) Den Aufforderungen Ranghöherer ist Folge zu leisten. | |||
§2.5.1) Sollte diese Aufforderung gegen Gesetze verstoßen, sexueller Natur sein oder in sonst einer Art und Weise strafbar sein, so ist dieser nicht Folge zu leisten und einem Ranghöheren zu melden. §2.6) Der Genuss von Zigaretten und Alkohol ist erst ab dem 21. Lebensjahr gestattet, Drogen oder illegale Suchtmittel sind verboten. | |||
§2.6.1) Der Genuss von Zigaretten, Alkohol und Drogen jeglicher Art ist für Akademist nicht gestattet. | |||
§2.6.2) Für Ninja sind Zigaretten und Alkohol nur erlaubt, solang sie nicht als Suchtmittel dienen, Drogen jeglicher Art sind verboten. | |||
=== §3) Waffengesetze: === | |||
§3.1) In Kusagakure ist es Akademisten und Bürgern strengstens untersagt Waffen zu tragen und zu benutzen. Akademisten haben jedoch die Erlaubnis Waffen auf dem Übungsgelände zu benutzen. | |||
§3.2) Ninja ist es verboten ihre Waffen einzusetzen. [1] | |||
§3.2.1) Ausnahmen bestehen bei akuter Lebensgefahr und Verletzung von §1.1 durch Ausländer. | |||
§3.3) Das Benutzen von Waffen auf dem Übungsgelände und auf dem Trainingsplatz ist erlaubt, solange sich der Umgang nicht gegen andere Personen richtet. | |||
§3.4) Im Sparring sind ausschließlich präparierte Waffen zu verwenden, die jegliche Verletzungen minimieren. | |||
§3.5) In Kusagakure ist das benutzen jeglicher Sprengstoffe und Gifte strengstens untersagt. [1] | |||
=== §4) Jutsugesetze: === | |||
§4.1) Das Wirken von gefährlichen Jutsu ist in Kusagakure strengstens untersagt. Ninja dürfen in Gefahrenfällen, wenn ihnen keine andere Alternative mehr bleibt solche Jutsu verwenden. [1] | |||
§4.2) Es darf keine Jutsu gegen einen Bürger Kusagakures gewirkt werden ohne dessen Einverständnis. [1] | |||
§4.3) Das Wirken von Jutsu ist auf dem Übungsgelände erlaubt, solange diese nicht gegen eine andere Person gerichtet sind. [1] | |||
§4.4) Das erlernen, anwenden, sowie entwickeln von Techniken, welche die Ehre der Toten beschmutzen, das Leben des Anwenders gefärden oder die Handlungs- und Denkensweise dritter dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum gegen seinen Willen verändern ist für Ninjas Kusagakures verboten. [2], [3] | |||
§4.5) Das erlernen, anwenden, sowie entwickeln von Techniken, welche die innere Sicherheit gefärden, primär welche eine realistische Warscheinlichkeit der illegalen Informationsbeschaffung darstellen sind für Bewohner Kusagakures genehmigungspflichtig. [3] | |||
§4.6) Jegliche Informationen über die erlernten Techniken eines Ninjas, seien es Fähigkeiten, Wissen oder Jutsus sind der Landesführung zu melden, sodass sie bei Bedarf nutzbar und zugänglich sind. [4] | |||
=== §5) Kampfhandlungsgesetze: === | |||
§5.1) In Kusagakure werden Kampfhandlungen nicht geduldet. Sollten Personen bei diesen entdeckt werden, so ist es Pflicht eines jeden Bewohners, dies zu unterbinden. | |||
§5.2) Trainingskämpfe sind nur auf dem Übungsgelände unter Aufsicht eines Chuunin oder höherrangigen Ninjas erlaubt. Hierbei dürfen jedoch die Kampfteilnehmer ihren Gegenüber nicht schwerst verletzen. [1] | |||
=== §6 Einheiten === | |||
Die Einheiten Kusagakures regeln die primäre Entwicklung ihrer Mitglieder, sowie ihr hauptsächliches Einsatzgebiet. | |||
§6.1 Aufnahme Um in eine Einheit Kusagakures aufgenommen zu werden muss man mindestens den Rang Genin innehaben und ein Bewohner Kusagakures sein. Der Ninja muss von dem ihm zugewiesenen Jounin für die Einheit vorgeschlagen werden. Bei der Aufnahme müssen bereits Vorkenntnisse in diesem Gebiet vorgewiesen werden, ausgenommen sind die KK ob diese in einer Prüfung bewiesen werden müssen oder lediglich erlernte Fähigkeiten ausschlaggebend sind ist der Einheit überlassen. | |||
§6.2 Rangaufstiege innerhalb der Einheiten sind von der Einheit selbst zu regeln, sie können vom gewöhnlichen Rang des Ninjas abhängig sein, müssen es jedoch nicht. Die Eignung muss jedoch in jedem Fall in einer Prüfung mit einem angemessenen Schwierigekeitsgrad bewiesen werden. | |||
§6.3 Man kann jede Einheit jederzeit verlassen, jedoch ist die anschließende Aufnahme in eine neue Einheit insofern erschwert, dass eine Prüfung des Anwärters auszuführen ist, die einen Schwierigkeitsgrad über der gewöhnlichen Prüfung liegen muss, damit dieser seinen Willen zum Eintritt beweist und unnötig häufige Einheitenwechsel vermieden werden. Ebenso müssen die Anforderungen des nächsthöheren Ranges erfüllt werden. Ab dem zweiten Einheitenwechsel ist außerdem zu überprüfen, aus welchem Grund dieser und die vorhergehenden Wechsel geschahen. Wer neu in eine Einheit eintritt, muss selbst wenn er schoneinmal mit einem höheren Rang in der selben Einheit war mit dem niedrigsten Rang beginnen. | |||
§6.4 Man kann sich maximal in 2 (unter)Einheiten zugleich, jedoch nicht zeitgleich in der KK und der Akumetsu befinden. In Ausnahmefällen kann diese Regelung außer Kraft gesetzt werden. | |||
§6.5 Die beiden Einheiten Anoiigakari und Anoiikenkyu, können unabhängig von allen anderen als 3. Einheit gewählt werden. Jedoch können sie nicht gleichzeitig gewählt werden, dann zählen diese als eine Untereinheit. | |||
Verstöße gegen diese Gesetzte sind unverzüglich im Ninjasitz zu melden. Sollte dies nicht getan werden muss die entsprechende Person ebenfalls mit Strafen rechnen. | |||
[1] Die Akumetsueinheit ist durch ihren besonderen Kodex nicht an diese Regel gebunden. | |||
[2] Dieses Verbot kann in Einzelfällen durch eine Sondergenehmigung von der Landesführung aufgehoben werden. | |||
[3] Eine genaue Liste der bereits bekannten betroffenen Techniken kann man im Forum finden. | |||
[4] Das ist eine rpginterne Regelung, OOC müsst ihr uns nicht dauernd bescheidsagen, nur weil ihr irgendwem Training gegeben habt. | |||
[5] Z.B., um einen in kurzer Zeit bevorstehenden Mord oder andere Straftaten, die keinen Aufschub dulden zu verhindern. | |||
==Diplomatie== | |||
{| class="wikitable" | |||
|- | |||
! Land !! Verhältnis | |||
|- | |||
| Konoha || Verbündet | |||
|- | |||
| Suna || Verbündet | |||
|- | |||
| Kumo || Neutral | |||
|- | |||
| Kiri || Frieden | |||
|- | |||
| Iwa || Neutral | |||
|- | |||
| Ame || Spannungen | |||
|- | |||
| Oto || Spannungen | |||
|- | |||
| Taki || Frieden | |||
|} | |||
===Handelsbeziehungen=== | |||
Der Handel mit Konoha hat Kusa um einiges weiter gebracht die Waffenproduktion konnte gesteigert werden und die Rohstoffe in Kusa selber scheinen kein Ende zu nehmen. Nun können soweit auch noch andere Rohstoffe genutzt werden um weitere Waffen zu entwickeln. | |||
== Frage-Sektion == | |||
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| Frage-Sektion | |||
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== Navigation == | |||
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Version vom 25. August 2015, 15:34 Uhr
Regierung
Derzeitige Regierung Kusa no Kunis und Kusagakures
Derzeitger Daimyo ist Matsumochi Toshiba
Die derzeitige Dorfoberhaupt Kusagakures ist Hatsu Heika.
Frühere Landesführer Kusagakures
Byakuya Mizuiro herrschte im Jahre 80 bis 81 nach dem Bluterbenkrieg über Kusagakure.
Aokiji 'Blaufasan' Kuzan herrschte in den Jahren 81 und 82 über Kusagakure.
Takashi Keda herrschte über Kusagakure in den Jahren 82 und 83 über Kusagakure.
Shou Niikura herrschte von den Jahren 83 bis 85 über Kusagakure.
Rina Kamizu herrscht mit gerechter Hand 85 bis 88 über Kusagakure.
Gesetze Kusagakures
§1) Grundgesetze:
§1.1) Jeder Bewohner Kusagakures steht in der Pflicht, die Ehre seines Landes zu verteidigen. §1.2) Jegliche Art von mutwilliger körperlicher Gewalt gegenüber den Bewohnern oder den Einrichtungen Kusagakures wird schwer bestraft. Dies gilt auch für nicht beaufsichtigte Trainingskämpfe, Trainingskämpfe, bei denen die Einverständnis aller Teilnehmer nicht vorliegt, sowie nicht durch die Dorfleitung genehmigte Strafmaßnahmen. [1], [5] §1.3) Dispute werden auf friedlichem Wege gelöst. §1.3.1) Bei körperlicher Gewalt werden ranghöhere Shinobi zur Klärung dazugezogen. §1.3.2) Bei wiederholtem Male wird die Spezialeinheit Kusagakures zur Klärung hinzugezogen. §1.3.3) Bei wiederholtem Male von sehr schwerer körperlicher Gewalt wird das Oberhaupt zur Klärung hinzugezogen. §1.4) Ausländern, die Kusagakure besuchen, soll stets mit Achtung und Respekt entgegen getreten werden. §1.4.1) Bei persönlichem Groll gegenüber den Besuchern ist Distanz zu wahren. §1.4.2) Bei Provokation durch einen Besucher ist die Ehre Kusagakures zu verteidigen. §1.5) Einen Bewohner Kusagakures zu töten, das Preisgeben geheimer Informationen oder die systematische Schwächung unseres Landes werden mit der Höchststrafe bezahlt! §1.6) Im Notstand gelten lediglich die Grundgesetze. §1.7) Es ist, außer in äußersten Notfällen [5] oder auf ausdrückliche Anweisung der Dorfleitung, nicht gestattet einen Bewohner Kusagakures, egal in welcher Form, dazu zu zwingen seine Gedanken zu einer bestimmten Situation oder seine Handlung zu einem bestimmten Zeitpunk wiederzugeben. Verdachtsfälle einer illegalen Handlung sind der Dorfleitung zu melden, um abzuwägen, ob eine Genehmigung erteilt werden soll. [1]
§2.) Ninjagesetze:
§2.1) Das Oberhaupt Kusagakures vereint Legislative, Judikative und Exekutive unter sich. §2.1.1) Nur der Rat hat Einfluss. §2.2) Die Spezialeinheit dient als verlängerter Arm des Oberhaupts und ist daher von jedem Shinobi auch als solches anzuerkennen. §2.2.1) Bei Zuwiderhandlungen gilt die selbe Strafe, als wäre dies gegen das Oberhaupt gerichtet worden. §2.3) Machtmissbrauch der Spezialeinheit ist umgehend zu melden. §2.4) Das Verlassen des Dorfes ist für Akademisten und Bürger untersagt, außer sie haben eine schriftliche Genehmigung mit Unterschrift und Siegel des Oberhaupts. Ninja dürfen das Dorf aus Missionsgründen verlassen und wenn sie eine solche Genehmigung vorweisen. [1] §2.5) Den Aufforderungen Ranghöherer ist Folge zu leisten. §2.5.1) Sollte diese Aufforderung gegen Gesetze verstoßen, sexueller Natur sein oder in sonst einer Art und Weise strafbar sein, so ist dieser nicht Folge zu leisten und einem Ranghöheren zu melden. §2.6) Der Genuss von Zigaretten und Alkohol ist erst ab dem 21. Lebensjahr gestattet, Drogen oder illegale Suchtmittel sind verboten. §2.6.1) Der Genuss von Zigaretten, Alkohol und Drogen jeglicher Art ist für Akademist nicht gestattet. §2.6.2) Für Ninja sind Zigaretten und Alkohol nur erlaubt, solang sie nicht als Suchtmittel dienen, Drogen jeglicher Art sind verboten.
§3) Waffengesetze:
§3.1) In Kusagakure ist es Akademisten und Bürgern strengstens untersagt Waffen zu tragen und zu benutzen. Akademisten haben jedoch die Erlaubnis Waffen auf dem Übungsgelände zu benutzen. §3.2) Ninja ist es verboten ihre Waffen einzusetzen. [1] §3.2.1) Ausnahmen bestehen bei akuter Lebensgefahr und Verletzung von §1.1 durch Ausländer. §3.3) Das Benutzen von Waffen auf dem Übungsgelände und auf dem Trainingsplatz ist erlaubt, solange sich der Umgang nicht gegen andere Personen richtet. §3.4) Im Sparring sind ausschließlich präparierte Waffen zu verwenden, die jegliche Verletzungen minimieren. §3.5) In Kusagakure ist das benutzen jeglicher Sprengstoffe und Gifte strengstens untersagt. [1]
§4) Jutsugesetze:
§4.1) Das Wirken von gefährlichen Jutsu ist in Kusagakure strengstens untersagt. Ninja dürfen in Gefahrenfällen, wenn ihnen keine andere Alternative mehr bleibt solche Jutsu verwenden. [1] §4.2) Es darf keine Jutsu gegen einen Bürger Kusagakures gewirkt werden ohne dessen Einverständnis. [1] §4.3) Das Wirken von Jutsu ist auf dem Übungsgelände erlaubt, solange diese nicht gegen eine andere Person gerichtet sind. [1] §4.4) Das erlernen, anwenden, sowie entwickeln von Techniken, welche die Ehre der Toten beschmutzen, das Leben des Anwenders gefärden oder die Handlungs- und Denkensweise dritter dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum gegen seinen Willen verändern ist für Ninjas Kusagakures verboten. [2], [3] §4.5) Das erlernen, anwenden, sowie entwickeln von Techniken, welche die innere Sicherheit gefärden, primär welche eine realistische Warscheinlichkeit der illegalen Informationsbeschaffung darstellen sind für Bewohner Kusagakures genehmigungspflichtig. [3] §4.6) Jegliche Informationen über die erlernten Techniken eines Ninjas, seien es Fähigkeiten, Wissen oder Jutsus sind der Landesführung zu melden, sodass sie bei Bedarf nutzbar und zugänglich sind. [4]
§5) Kampfhandlungsgesetze:
§5.1) In Kusagakure werden Kampfhandlungen nicht geduldet. Sollten Personen bei diesen entdeckt werden, so ist es Pflicht eines jeden Bewohners, dies zu unterbinden. §5.2) Trainingskämpfe sind nur auf dem Übungsgelände unter Aufsicht eines Chuunin oder höherrangigen Ninjas erlaubt. Hierbei dürfen jedoch die Kampfteilnehmer ihren Gegenüber nicht schwerst verletzen. [1]
§6 Einheiten
Die Einheiten Kusagakures regeln die primäre Entwicklung ihrer Mitglieder, sowie ihr hauptsächliches Einsatzgebiet.
§6.1 Aufnahme Um in eine Einheit Kusagakures aufgenommen zu werden muss man mindestens den Rang Genin innehaben und ein Bewohner Kusagakures sein. Der Ninja muss von dem ihm zugewiesenen Jounin für die Einheit vorgeschlagen werden. Bei der Aufnahme müssen bereits Vorkenntnisse in diesem Gebiet vorgewiesen werden, ausgenommen sind die KK ob diese in einer Prüfung bewiesen werden müssen oder lediglich erlernte Fähigkeiten ausschlaggebend sind ist der Einheit überlassen.
§6.2 Rangaufstiege innerhalb der Einheiten sind von der Einheit selbst zu regeln, sie können vom gewöhnlichen Rang des Ninjas abhängig sein, müssen es jedoch nicht. Die Eignung muss jedoch in jedem Fall in einer Prüfung mit einem angemessenen Schwierigekeitsgrad bewiesen werden.
§6.3 Man kann jede Einheit jederzeit verlassen, jedoch ist die anschließende Aufnahme in eine neue Einheit insofern erschwert, dass eine Prüfung des Anwärters auszuführen ist, die einen Schwierigkeitsgrad über der gewöhnlichen Prüfung liegen muss, damit dieser seinen Willen zum Eintritt beweist und unnötig häufige Einheitenwechsel vermieden werden. Ebenso müssen die Anforderungen des nächsthöheren Ranges erfüllt werden. Ab dem zweiten Einheitenwechsel ist außerdem zu überprüfen, aus welchem Grund dieser und die vorhergehenden Wechsel geschahen. Wer neu in eine Einheit eintritt, muss selbst wenn er schoneinmal mit einem höheren Rang in der selben Einheit war mit dem niedrigsten Rang beginnen.
§6.4 Man kann sich maximal in 2 (unter)Einheiten zugleich, jedoch nicht zeitgleich in der KK und der Akumetsu befinden. In Ausnahmefällen kann diese Regelung außer Kraft gesetzt werden.
§6.5 Die beiden Einheiten Anoiigakari und Anoiikenkyu, können unabhängig von allen anderen als 3. Einheit gewählt werden. Jedoch können sie nicht gleichzeitig gewählt werden, dann zählen diese als eine Untereinheit.
Verstöße gegen diese Gesetzte sind unverzüglich im Ninjasitz zu melden. Sollte dies nicht getan werden muss die entsprechende Person ebenfalls mit Strafen rechnen.
[1] Die Akumetsueinheit ist durch ihren besonderen Kodex nicht an diese Regel gebunden. [2] Dieses Verbot kann in Einzelfällen durch eine Sondergenehmigung von der Landesführung aufgehoben werden. [3] Eine genaue Liste der bereits bekannten betroffenen Techniken kann man im Forum finden. [4] Das ist eine rpginterne Regelung, OOC müsst ihr uns nicht dauernd bescheidsagen, nur weil ihr irgendwem Training gegeben habt. [5] Z.B., um einen in kurzer Zeit bevorstehenden Mord oder andere Straftaten, die keinen Aufschub dulden zu verhindern.
Diplomatie
Land | Verhältnis |
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Konoha | Verbündet |
Suna | Verbündet |
Kumo | Neutral |
Kiri | Frieden |
Iwa | Neutral |
Ame | Spannungen |
Oto | Spannungen |
Taki | Frieden
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Handelsbeziehungen
Der Handel mit Konoha hat Kusa um einiges weiter gebracht die Waffenproduktion konnte gesteigert werden und die Rohstoffe in Kusa selber scheinen kein Ende zu nehmen. Nun können soweit auch noch andere Rohstoffe genutzt werden um weitere Waffen zu entwickeln.
Frage-Sektion
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