Bündnisfestung Kirigakure/Kumogakure/Takigakure: Unterschied zwischen den Versionen
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Außerhalb der Festung gibt es diverse Sumpfgebiete. Darüber hinaus ist das Gebiet von einem dichten Wald umgeben, was eine führerlose Reise zur Festung sehr gefährlich macht.<br> | Außerhalb der Festung gibt es diverse Sumpfgebiete. Darüber hinaus ist das Gebiet von einem dichten Wald umgeben, was eine führerlose Reise zur Festung sehr gefährlich macht.<br> | ||
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==Aufbau der Festung== | ==Aufbau der Festung== |
Aktuelle Version vom 17. März 2018, 11:38 Uhr
Die Festung liegt im Land des Yu no Kuni.
Sie wurde im japanisch/asiatischen Stil errichtet, was sich von außen durch die zahlreichen mit braunen Ziegeln bedeckten und nach oben ragenden Dächern erkennen lässt.
Das oberste Dach ist zumeist noch mit einer rechteckigen Spitze versehen, dessen Form zum Ablauf des Regens dient.
Viele der Zimmer sind mittels Schiebetüren verbunden, sodass man schnell und einfach das Zimmer wechseln kann. Das Innere der Festung besteht zu einem großen Teil aus Holzböden. Die Wände im Erd- und Obergeschoss sind mit viel Holz verkleidet, das dem Ganzen ein rustikal/edles Bild verschafft.
Das Untergeschoss dagegen ist mit massivem Stein bestückt und ähnelt optisch eher einer Festung.
Das Hauptgebäude der Festung liegt erhöht und ist somit am schwersten zu erreichen.
Dunkle grüne Gebiete auf der Karte liegen tiefer, hellere grüne Gebiete höher.
Die grauen Linien stellen Mauern dar, welche die einzelnen Ebenen voneinander trennen.
Die gelben Linien, sind Straßen. Kreuzen diese Straßen eine Mauer, so befindet sich an dieser Stelle ein Tor.
Außerhalb der Festung gibt es diverse Sumpfgebiete. Darüber hinaus ist das Gebiet von einem dichten Wald umgeben, was eine führerlose Reise zur Festung sehr gefährlich macht.
Zuständigkeitsbereich der RPG-Coadministration.
Aufbau der Festung
Im Folgenden ist der Aufbau der Festung näher beschrieben.
Innerer Bereich (Wichtige Gebäude und Institutionen)
Hauptgebäude der Burg(1)
Das Hauptgebäude ist das größte aller Gebäude. Es besteht aus mehreren Stockwerken[1] und deckt fast alle lokalisierbaren Missionsfunktionen ab. Seien es Briefings, Kommunikation, Notfallsicherung oder Verhöre. Je nach Etage findet man entsprechende Einrichtungen.
Für weitere Informationen siehe Abschnitt: Hauptgebäude
Nebenkomplex(2)
Im Nebengebäube befinden sich im Untergeschoss einige Waffenlager für die Ninja und Wachen der Festung.
Im Erdgeschoss befinden sich weitere Lager für Waffen, Rüstungen und Materialien sowie Unterkünfte für Chuunin.
Im 1. Obergeschoss befinden sich weitere Unterkünfte für die Jounin.
Wohngebäude(3)
Hochwertige Unterkünfte [2]für besondere Gäste. [3]
Krankenhaus (4)
Im Untergeschoss befindet sich das Lager für medizinische Gerätschaften und diverse Labore.
Im Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss befindet sich der Krankenhaus-Bereich.
Depot (12)
Im Erdgeschoss befinden sich die normalen Lager.
Im 1. Obergeschoss und Untergeschoss befinden sich die Nahrungslager.
Die verbundene Elemente zwischen diesen Gebäuden beinhalten Speiseräume, Küchenbereiche sowie sonstige praktische Räumlichkeiten.
Mittlerer Bereich (Unterkünfte der Ninja)
Unterkünfte (5-7)
Hier können sich Ninja aus Kumogakure (5), Kirigakure (6) und Takigakure (7) niederlassen.
Jedes Gebäude bietet bis zu 400 Ninja Platz und besitzt jeweils ein Unter-, Erd- und Obergeschoss.
Die Unterkünfte bestehen großteils aus Gruppenzimmern für bis zu 4 Personen[4].
Es gibt einige wenige Einzelzimmer und Doppelzimmer.
Küche und Speisebereich(8)
Hier können die Bewohner der Festung Speisen oder sich selbst etwas zu Essen machen, sollten sie abgesehen von den täglichen Mahlzeiten mehr wollen.
Trainingsgelände (9)
Hier werden Trainingsgerätschaften sowie Bereiche für Übungskämpfe bereitgestellt.
Für ausschweifenderes Training werden Ninja jedoch gebeten nicht den Trainingsplatz zu nutzen.
Äußerer Bereich (Ziviler Bereich)
Wirtschafstgebäude (10)
Hier arbeiten Teile der zivilen Bevölkerung der Burg, um Material für Ninja herzustellen oder die Versorgung, Reparaturen und sonstige Organisation aufrecht zu halten.
Volksgebäude (11)
Hier wohnt die zivile Bevölkerung.
Wachtürme (a-h)
Die von a bis h benannten Gebäude stellen Wachtürme dar. Diese Türme sind mit Wachen und stationären Truppen besetzt, die dort rund um die Uhr auf den Mauern patrouillieren.
Das Hauptgebäude
Überirdischer Bereich
Unterirdischer Bereich
Teleportsiegel
Die Siegelräume sind 10x10x3m groß und befindensich im Kellergewölbe.
Die Siegelfläche ist rund und beträgt 50m² (entspricht einem Radius von etwa 8m).
Für jedes Bündnisdorf befindet sich ein Siegelraum zu dem Bündnisdorf (also pro Dorf 2 Teleporträume) und zusätzlich noch ein Siegelraum für die gemeinsame Festung.
Der Teleport kann alle 4 Stunden benutzt werden, dadurch ergibt sich eine maximale Reisemöglichkeit von 6x am Tag. Für den Teleport benötigt man 5 Siegelmeister. Das Siegel selbst besteht aus Mosaiksteinen, um die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zu vereinfachen und zu minimieren.
transportiert werden können
Pro Teleport: 10 Personen oder Gegenstände, die auf die Siegelfläche passen.
Hierarchie der Festung
Jôshu der Burgherr
Der Jôshu ist der Leiter der gesamten Festung und wird von den 3 Dorfoberhäuptern ernannt.
Er besitzt die uneingeschränkte Befehlsgewalt über die gesamte Festung und der zugewiesenen Ninja.
Aus diesem Grund muss der Jôshu sich auch für alle Vorgänge in der Basis verantworten.
Divisionen
Sonderrang
Anforderungen | ||||||||||||||||||||
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Teams einer Division | ||||||||||||||||||||
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Sonderdivisionen
Anforderungen | |||||||||||||||||||||||||
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Gesetze
§1 Auf dem Gebiet und den Aufträgen der Festung gelten die gesonderten Bündnisgesetze, zusätzlich zu den Gesetzen des eigenen Landes. Diese gelten gleich für alle dauerhaften Bewohner der Bündnisfestung sowie jeder andren Person die in offiziellem Auftrag des Bündnisses handelt.
§2
Die Ehre der Bündnispartner ist unantastbar und darf als solche in keiner Weise verletzt werden.
§2.1
Dies gilt insbesondere für Diskriminierung aufgrund der Herkunft.
§3 Jeder Bewohner der Festung ist verpflichtet die Würde, Ehre und Rechte der anderen zu Achten und ihnen beizustehen. Dies beinhaltet ebenfalls die Achtung und Anerkennung anderer Ansichten.
§4 Jeder Ninja ab dem Geninrang kann auf der Bündnisfestung stationiert werden [5].
§5 Ninja im Dienste des Bündnisses sind zuallererst dem Bündnis verpflichtet, sollten die Interessen des Bündnisses mit denen ihrer Herkunft in Konflikt stehen so sind sie, solang sie der Festung unterstellt sind, verpflichtet die Interessen des Landes zu vernachlässigen.
§6 Jeder Ninja innerhalb der Festung ist Verpflichtet die Festung und deren Einwohner vor Schaden zu bewahren und in Not und Gefahr beizustehen.
§7 Die Personen des Bündnisses agieren als Eigenständige Personen und so kann das Heimatdorf nicht für vergehen der einzelnen Personen zur Verantwortung gezogen werden. Ausnahmen können bei besonders schweren Fällen oder grober nachlässigkeit der Ninjaauswahl gemacht werden.
§8 Den Befehlen von Vorgesetzen ist Bedingungslos folge zu leisten sofern diese nicht einem anderen Gesetz widersprechen oder man sich außer Dienst befindet.
§9 Für entstehende Schäden an der Festung oder auf Missionen haftet der oder die Schadensverursacher.
§10 Die Rechtssprechung obliegt dem Jôshu, nur in schwerwiegenden Fällen wird zusätzlich ein Rat aus den Dorfoberhäupter hinzugezogen. Die Rechtssprechung des Jôshu orientiert sich an den Gesetzen des Landes, aus dem der jeweilige Ninja stammt.
§11 Verletzt ein Ninja seine Pflichten so gilt dies als Dienstverstoß und wird bestraft werden.
§12 Rauschmittelkonsum ist ab der Volljährigkeit innerhalb der Freizeit in maßen gestattet, im Dienst muss hierfür eine Ärztliche erlaubnis vorliegen.
Frage-Sektion
Frage-Sektion | ||||
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- ↑ (Ansichten unten)
- ↑ (Erdgeschoss + 1. Obergeschoss)
- ↑ z.B. Dorfoberhaupt, Joshu, Kuma, Washi, Shikisha und Shikan oder auch andere wichtige Mitglieder des Burg-Stabes wie spezielle Mitglieder der Einheiten
- ↑ (also eine Unterkunft für ein Team)
- ↑ OOC darf damit jeder ab dem Geninrang einreisen, außer es wurde per RPG-Erlaubnis genehmigt, das diese Person nicht einreisen darf. Z.B. auf Grund einer Straftat.