Politik Kusas
Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Kusagakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem hier.
Regierung
Dorfoberhaupt Kusagakures
Der Rat Kusagakures
Gesetze Kusagakures
Hier folgt eine Auflistung der gültigen Gesetze von Kusagakure und deren Ahndung bei Verstößen.
Generell sind die Gesetze in 6 Rubriken eingeteilt (Grundgesetze, Ninjagesetze, Waffengesetze, Jutsugesetze, Kampfhandlungsgesetze und Einheitengesetze).
§1 Grundgesetze
Diese Gesetze gelten für alle Bürger Kusagakures (egal ob militärisch oder zivil) und sind auch von Besuchern/Gästen zu befolgen und zu achten. Sie regeln das allgemeine Leben miteinander der Menschen.
§1.1) Wahrung der Ehre von Kusagakure Jeder Bewohner Kusagakures steht in der Pflicht, die Ehre seines Landes zu verteidigen.
Dem Rang unangebrachtes Verhalten | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Eine leichte Beleidigung/abfälliger kurzer Kommentar gegenüber Kusagakure oder dessen Einwohner, welche nicht verteidigt wurde. | Eine mittlere Beleidigung (kurze Ansprache/Hasstirade) gegenüber Kusagakures oder dessen Einwohner, welche nicht verteidigt wurde. | Eine schwere Straftat(angekündigt oder nicht) die gegen Kusagakure oder dessen Einwohner gerichtet ist nicht gemeldet oder nicht dagegen vorgegangen. |
---|---|---|---|
Strafe | 4.000 Ryô | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission | 20.000 Ryô, 2 B-Rang Strafmissionen, 3 Tage Gefängnis. Degradierung |
§1.2) Körperverletzung und Vandalismus Jegliche Art von mutwilliger körperlicher Gewalt gegenüber den Bewohnern oder den Einrichtungen Kusagakures wird schwer bestraft. Dies gilt auch für nicht beaufsichtigte Trainingskämpfe, Trainingskämpfe, bei denen die Einverständnis aller Teilnehmer nicht vorliegt, sowie nicht durch die Dorfleitung genehmigte Strafmaßnahmen. [1], [2]
Körperverletzung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Zu erwartender Schaden unterhalb der ersten EP-Grenze/weniger als 5% Blutverlust pro Runde/Schwacher psychischer Schaden | Zu erwartender Schaden unterhalb der zweiten EP-Grenze/ab 5% Blutverlust pro Runde/Mittlerer psychischer Schaden | Zu erwartender Schaden oberhalb der zweiten EP-Grenze/ab 10% Blutverlust pro Runde/Starker psychischer Schaden oder höher |
---|---|---|---|
Strafe | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission | 10.000 Ryô, 5 Tage Gefängnis und 1 C-Rang Strafmission | 50.000 Ryô, 30 Tage Gefängnis und 1 B-Rang Strafmission |
Diebstahl / Vandalismus | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Schäden im Wert bis 5.000 Ryô. | Schäden in einem Wert ab 5.001 Ryô. | Vandalismus von Einrichtungen Kusagakures. |
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Strafe | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 5.000 Ryô Strafe | Erstattung des Warenwertes/des Gegenstandes und 25.000 Ryô Strafe | 15 Tage Haftstrafe, 1 B-Rang Strafmission und Überwachung für den Zeitraum bis zur Absolvierung der Mission (mindestens 15 Tage). |
§1.3) Mehrmalige Wiederholung von Straftaten.
§1.3.0) Begehung mehrerer Straf- und Wiederholungstaten werden mehrere Straftaten von einer Person begangen, so werden die zu verhängenden Strafen addiert.
§1.3.1) Ausnahme bei der Addition der Strafen bildet die Degradierung und die Anzahl an Strafmissionen. Im Falle der Strafmissionen wird die höchste Anzahl an Strafmissionen verhängt und zusätzlich 3 Tage Gefängnis.
§1.3.2) Sollte der Tatbestand "Landesverrat" bestehen, wird bei Wiederholungstaten zusätzlich eine Degradierung vorgenommen.
§1.4) Aufklärungsgesetz
§1.4.1) Bei körperlicher Gewalt werden ranghöhere Shinobi zur Klärung dazugezogen.
§1.4.2) Bei wiederholtem Male wird die Spezialeinheit Kusagakures zur Klärung hinzugezogen.
§1.4.3) Bei wiederholtem Male von sehr schwerer körperlicher Gewalt wird das Oberhaupt zur Klärung hinzugezogen.
mehrmalige Körperverletzung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | §1.3.1 | §1.3.2 | §1.3.3 |
---|---|---|---|
Strafe | 5 Tage Gefängnis | 10.000 Ryô, 5 Tage Gefängnis | 30.000 Ryô, 30 Tage Gefängnis und 1 B-Rang Strafmission und Wertesiegel bis zur Ableistung der Strafmissionen verhängt |
§1.5) Gastgeberpflichten Ausländern, die Kusagakure besuchen, soll stets mit Achtung und Respekt entgegen getreten werden.
§1.5.1) Bei persönlichem Groll gegenüber den Besuchern ist Distanz zu wahren. Sollte der Gast massiv provozieren in persönlichen Angelegenheiten, woraufhin eine Auseinandersetzung entsteht, wird eine mögliche Straffreiheit nach §1.1 für den Kusa in Aussicht gestellt.
§1.5.2) Bei Provokation durch einen Besucher ist die Ehre Kusagakures zu verteidigen und §1.1 tritt in Kraft.
Respektlosigkeit | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Leichte Beleidigung, Ausbleiben einer respektvollen Begrüßung, unflätige Geste | Mittlere Beleidigung (Geste oder Worte) | physischer/psychischer Angriff auf einen Gast |
---|---|---|---|
Strafe | 5.000 Ryô an den Geschädigten | 10.000 Ryô an den Geschädigten und 1 D-Rang Strafmission | Strafe nach Körperverletzung, je nach Härte des Angriffs und 25.000 Ryô an den Geschädigten |
§1.6) Mord und Landesverrat Einen Bewohner Kusagakures zu töten, das Preisgeben wichtiger, geheimer Informationen oder die systematische Schwächung unseres Landes, werden mit der Höchststrafe bezahlt!
§1.6.1) Weitergabe von normalen Information (Bsp. Jutsus, Fähigkeiten, Informationen die andere Personen betreffen).
§1.6.2) Sollten normale Informationen mehrmals Preisgegeben werden ist eine Degradierung als Strafe vorgesehen.
Mord | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | - | Tötung einer Person aus Fahrlässigkeit. | Absicht der Tötung einer Person. |
---|---|---|---|
Strafe | - | Suspendierung für 21 Tage, 1 C-Rang Strafmission nach der Suspendierung und 6 Monate Überwachung. | Todesstrafe |
Landesverrat | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | - | Weitergabe von Dorfgeheimnissen in persönlichem Rahmen: z.B. Weitergabe von dorfinternen Jutsu oder Gegenständen.
Flucht aus dem Dorf, ohne die Absicht diesem Schaden zu wollen. |
Flucht aus dem Dorf, Mord an einem Ratsmitglied etc.
Weitergabe von Dorfgeheimnissen in dorfweitem Rahmen: z.B. Weitergabe von Informationen über geheime Missionen, Tätigkeiten oder Persönlichkeiten. |
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Strafe | - | 30 Tage Suspendierung, Überwachung für 6 Monate, Einschränkungen beim Erlernen von Jutsu/Fähigkeiten/Sonstiges auf A-Rang/Stufe 3 Niveau für 3 C-Rang Missionen. | Todesstrafe |
§1.7) Notstandsgesetz Im Notstand gelten lediglich die Grundgesetze.
§1.7.1) Der Notstand kann nur von der Dorfführung und dem Rat aufgehoben werden.
§1.8) Zwang, Erpressung, Falschaussage und Verschleierung einer Straftat Es ist, außer in äußersten Notfällen [2] oder auf ausdrückliche Anweisung der Dorfleitung, nicht gestattet einen Bewohner Kusagakures, egal in welcher Form, dazu zu zwingen seine Gedanken zu einer bestimmten Situation oder seine Handlung zu einem bestimmten Zeitpunk wiederzugeben. Verdachtsfälle einer illegalen Handlung sind der Dorfleitung zu melden, um abzuwägen, ob eine Genehmigung erteilt werden soll. [1]
§1.8.1) Sollte die Handlung eines Bürgers eine Straftat darstellen und dieser tätigt vorsätzlich eine Falschaussage, oder verschleiert eine Straftat, so macht er sich strafbar im Sinne einer Falschaussage/Verschleierung einer Straftat. Selbst die Kenntnis über eine verübte und/oder eine geplante Straftat durch eine andere Person als Täter, gilt als Verschleierung einer Straftat, sollte diese nicht unverzüglich gemeldet werden.
Zwang/Erpressung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Wird je nach dem was erzwungen wird gehandhabt. Wird eine Straftat erzwungen, so wird grundsätzlich nach Schwere der Straftat gehandelt. Grundsätzlich kommt zudem Körperverletzung hinzu. | Freiheitsberaubung | - |
---|---|---|---|
Strafe | Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). | Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Mindestens 15 Tage Gefängnis. | - |
Falschaussage/Verschleierung einer Straftat | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat. |
---|---|---|---|
Strafe | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. |
§1.9) Gesetz gegen finanzielle Ausbeutung Finanzielle Ausbeutung anderer Bürger Kusagakures ist verboten. Diese Handlung gilt als Betrug und steht unter Strafe. Die Bestechung einer amtsausführenden Person wird als mittelschwere Ausbeutung gehandhabt und ist ein Sonderfall des Betrugs (§1.8.2) ).
§1.9.1) Erfolgt die Ausbeutung ohne Zwang, liegt eine einfache betrügerische Absicht vor.
1.9.2) Erfolgt die Ausbeutung unter Zwang, psychischer oder physischer Natur ist egal, jedoch bewegt sie der Zwang im Rahmen einer Körperverletzung, so liegt eine mittlere betrügerische Absicht vor. Wird eine amtsausführende Person bestochen um sich einen geringen Vorteil zu verschaffen, wird nach diesem Paragraphen agiert.
1.9.3) Erfolgt die Ausbeutung unter Zwang, psychischer oder physischer Natur ist egal, und damit wird die Existenz(-grundlage) gefährdet, so liegt eine schwere betrügerische Absicht vor. Wird eine amtsausführende Person bestochen um sich einen mittleren/großen Vorteil zu verschaffen, wird nach diesem Paragraphen agiert.
1.9.4) Die Amtsperson, welche sich bestechen lässt, begeht Amts-/Machtmissbrauch nach §2.3.
Betrug/Bestechung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Täuschung ohne Vorteile daraus zu erhalten. | Schlechtes Ansehen von Personen die diesen Titel/Rang inne haben oder größere Vorteile für die Person, welche den Betrug durchführt. | - |
---|---|---|---|
Strafe | 5.000 Ryô, 1 D-Rang Strafmission | 10.000 Ryô + 15.000 Ryô an den Geschädigten, 3 C-Rang Strafmission | - |
Zwang/Erpressung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Wird je nach dem was erzwungen wird gehandhabt. Wird eine Straftat erzwungen, so wird grundsätzlich nach Schwere der Straftat gehandelt. Grundsätzlich kommt zudem Körperverletzung hinzu. | Freiheitsberaubung | - |
---|---|---|---|
Strafe | Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). | Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). zusätzlich 15 Tage Gefängnis. | - |
§ 1.10 Hausfriedensbruch Das Grundstück und damit auch die Räumlichkeiten einer Person ist dessen intimer Bereich. Sollte unerlaubt in diesen Bereich eingedrungen werden, oder nach Aufforderung den Bereich zu verlassen, zuwidergehandelt wird, besteht ein Straftat bestand wegen der Verletzung der Privatsphäre.[2][3]
Hausfriedensbruch | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Unerlaubtes Betreten. | Unerlaubtes, gewaltsames Betreten. | Unerlaubtes Betreten von Einrichtungen des Dorfes. |
---|---|---|---|
Strafe | 1 D-Rang Strafmission oder den Sold dieser entrichten. | 5 Tage Gefängnis, 1 C-Rang Strafmission und 10.000 Ryô. | 20 Tage Gefängnis, 1 C-Rang Strafmission, 20.000 Ryô und eine Untersuchung des Tatbestandes "Landesverrat". |
1.11) Begehung mehrerer Straf- und Wiederholungstaten Werden mehrere Straftaten von einer Person begangen, so werden die zu verhängenden Strafen addiert.
1.11.1) Ausnahme bei der Addition der Strafen bildet die Degradierung und die Anzahl an Strafmissionen. Im Falle der Strafmissionen wird die höchste Anzahl an Strafmissionen verhängt und zusätzlich 3 Tage Gefängnis.
1.11.2) Sollte der Tatbestand "Landesverrat" bestehen, wird bei Wiederholungstaten zusätzlich eine Degradierung vorgenommen.
1.12) Strafmilderung
1.12.1) Eine Strafmilderung tritt in Kraft, wenn sich der Straftäter Reue für seine Tat empfindet und die Straftat selber aus Selbstschutz, Erkrankung(Psychisch und physisch) hervorgegangen ist.
1.12.2) Sollte eine Person eine Straftat begehen, um eine andere Person an der Ausübung einer dorffeindlich-gesinnten Straftat zu hindern, so wird die begangene Straftat nicht verurteilt, außer sie ist in ihrer Härte nicht verhältnismäßig gewesen.
§2 Ninjagesetze
Diese Gesetze handeln von gesonderten Verhaltensregeln für Shinobi, welche Auswirkungen auf die militärische Stärke, Befehlsstruktur und Ausbildung haben können.
§2.1) Machtteilung Kusagakures Das Oberhaupt Kusagakures vereint Legislative, Judikative und Exekutive unter sich.
§2.1.1) Nur der Rat hat Einfluss auf die Verfügungen des Oberhauptes.
§2.2) Machtstellung der Spezialeinheit Die Spezialeinheit dient als verlängerter Arm des Oberhaupts und ist daher von jedem Shinobi auch als solches anzuerkennen. Bei Zuwiderhandlungen gilt die selbe Strafe, als wäre dies gegen das Oberhaupt gerichtet worden.
Landesverrat | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | - | Weitergabe von Dorfgeheimnissen in persönlichem Rahmen: z.B. Weitergabe von dorfinternen Jutsu oder Gegenständen.
Flucht aus dem Dorf, ohne die Absicht diesem Schaden zu wollen. |
Flucht aus dem Dorf, Mord an einem Ratsmitglied, Angriff auf die Dorfleitung.
Weitergabe von Dorfgeheimnissen in dorfweitem Rahmen: z.B. Weitergabe von Informationen über geheime Missionen, Tätigkeiten oder Persönlichkeiten. |
---|---|---|---|
Strafe | - | 30 Tage Suspendierung, Überwachung für 6 Monate, Einschränkungen beim Erlernen von Jutsu/Fähigkeiten/Sonstiges auf A-Rang/Stufe 3 Niveau für 3 C-Rang Missionen. | Todesstrafe |
§2.3) Machtmissbrauch Ein Machtmissbrauch der Spezialeinheit ist umgehend zu melden.
Dem Rang unangemessenes Verhalten | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt, jedoch nur leichte Auswirkungen hat. | Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt und mittlere Auswirkungen hat (Mission wiederholt nicht erfolgreich abgeschlossen, obwohl der Missionsrang dem des Ninja entspricht). | Verhalten, welches die nicht Eignung deutlich zeigt (Als Teamleiter öfters keine Führungskompetenzen aufgewiesen). |
---|---|---|---|
Strafe | 2 D-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 10 Tage. | 1 C-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 21 Tage. | Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie). |
Falschaussage/Verschleierung einer Straftat | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat. |
---|---|---|---|
Strafe | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! |
§2.4) Verlassen des Dorfes Das Verlassen des Dorfes ist für Akademisten und Bürger untersagt, außer sie haben eine schriftliche Genehmigung mit Unterschrift und Siegel des Oberhaupts. Ninja dürfen das Dorf aus Missionsgründen verlassen und wenn sie eine solche Genehmigung vorweisen.
§2.5) Befehlfolgegesetz Den Aufforderungen Ranghöherer ist Folge zu leisten.
§2.5.1) Sollte diese Aufforderung gegen Gesetze verstoßen, sexueller Natur sein, in sonst einer Art und Weise strafbar sein oder dem Ninja selber in Gefahr oder für problematisch zu erachten, so ist dieser nicht Folge zu leisten und einem Ranghöheren zu melden.
§2.5.1= Sollte der Ninja den Befehl des Ranghöheren fehleinschätzen, so wird er einem Training unterzogen in dem er die Schwächen, die ihm daran gehindert haben den Befehl auszuführen, zu minimalisieren oder komplett zu entfernen.
Des Rang unangemessenes Verhalten | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Leichte Beleidigung, Ausbleiben einer respektvollen Begrüßung, unflätige Geste | Mittlere Beleidigung (Geste oder Worte) | physischer/psychischer Angriff auf einen Gast |
---|---|---|---|
Strafe | 5.000 Ryô an den Geschädigten | 10.000 Ryô an den Geschädigten und 1 D-Rang Strafmission | Strafe nach Körperverletzung, je nach Härte des Angriffs und 25.000 Ryô an den Geschädigten |
Aufhetzung/Verleumdung/Planung/Anstiftung zu einer Straftat | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Verleumdung einer oder mehrerer Personen. | Aufhetzung einer oder mehrerer Personen.
Anstiftung zu einer mittleren oder schweren Straftat. |
Die Planung/Anstiftung zu einer Straftat kann maximal genauso stark bestraft werden, wie die Ausführung dieser. |
---|---|---|---|
Strafe | 5 Tage Gefängnis und 5.000 Ryô. | 20 Tage Gefängnis, 15.000 Ryô und 1 C-Rang Strafmission. | 3 C-Rang Strafmissionen, Überwachung für 3 Monate oder für die Dauer der Strafmissionen und 30 Tage Gefängnis. Im Falle der Anstiftung: zusätzlich zu der hier gelisteten Strafe kommt noch die Strafe für den angestifteten Straftatbestand hinzu. |
Zwang/Erpressung | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Wird je nach dem was erzwungen wird gehandhabt. Wird eine Straftat erzwungen, so wird grundsätzlich nach Schwere der Straftat gehandelt. Grundsätzlich kommt zudem Körperverletzung hinzu. | Freiheitsberaubung | - |
---|---|---|---|
Strafe | Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). | Je nach Aktion, die erpresst/erzwungen wurde. Körperverletzungsdelikt nach §1.2 wird zusätzlich auf das verhandelte Strafmaß addiert (die Härte der Körperverletzung wird ebenfalls verhandelt). Mindestens 15 Tage Gefängnis. | - |
Falschaussage/Verschleierung einer Straftat | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat. |
---|---|---|---|
Strafe | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! |
§2.6) Drogenkonsum Der Genuss von Zigaretten und Alkohol in der Öffentlichkeit ist erst ab dem 21. Lebensjahr gestattet. Drogen oder illegale Suchtmittel sind verboten.
§2.6.1) Der Genuss von Zigaretten, Alkohol und Drogen jeglicher Art ist für Akademist nicht gestattet.
§2.6.2) Für Ninja sind Zigaretten und Alkohol nur erlaubt, solange sie nicht als Suchtmittel dienen. Drogen jeglicher Art sind verboten.
Drogenkonsum | |||
Schwere | Leicht | ||
Beschreibung | §2.6 | §2.6.1 | §2.6.2 |
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Strafe | 5.000 Ryô |
§2.7) Verhaltensregeln für Shinobi Ein Shinobi hat sich seines Ranges und Amtes entsprechend zu verhalten. Jene Vorschrift gilt generell im Dienst, als auch in der Öffentlichkeit während der Freizeit.
§2.7.1) Akademisten gelten nicht als offizieller militärischer Rang, jedoch ist ein stark ungebührendes Verhalten auch unter Strafe gestellt, da sie damit die Tauglichkeit auf den Genin-Rang negieren.
§2.7.2) Ein leicht rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.
§2.7.3) Ein mittelstarkes rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.
§2.7.4) Ein starkes rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.
Dem Rang unangemessenes Verhalten | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt, jedoch nur leichte Auswirkungen hat. | Verhalten, welches die Eignung in Frage stellt und mittlere Auswirkungen hat (Mission wiederholt nicht erfolgreich abgeschlossen, obwohl der Missionsrang dem des Ninja entspricht). | Verhalten, welches die nicht Eignung deutlich zeigt (Als Teamleiter öfters keine Führungskompetenzen aufgewiesen). |
---|---|---|---|
Strafe | 2 D-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 10 Tage. | 1 C-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 21 Tage. | Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie). |
§5 Kampfhandlungsgesetze
Jenes Gesetz und untere Paragraphen sollen Kämpfe jeglicher Art und Weise regeln. Es wird unterschieden zwischen Trainingskämpfe und aggressiven Auseinandersetzungen.
§5.1) Kampfmeldegesetz In Kusagakure werden Kampfhandlungen nicht geduldet. Sollten Personen bei diesen entdeckt werden, so ist es Pflicht eines jeden Bewohners, dies zu unterbinden.
Kämpfer machen sich strafbar im Sinne mehrerer Delikte:
§1.2 (Körperverletzung/Vandalismus) , §1.3(Dispute lösen) , §1.10(Begehung mehrfacher Straftaten) , §2.7(Rangungebührendes Verhalten) , §3(Waffengesetze) und §4(Jutsugesetze)
Person die den Kampf nicht meldet macht sich strafbar im Sinne von:
Falschaussage/Verschleierung einer Straftat | |||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer |
Beschreibung | Falschaussage/Verschleierung einer leichten Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer mittleren Straftat. | Falschaussage/Verschleierung einer schweren Straftat. |
---|---|---|---|
Strafe | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! | Strafe wie für die Verschleierte Straftat. Strafen addieren sich hierbei! |
§5.2) Unerlaubte (Trainings-)Kämpfe Trainingskämpfe sind nur auf dem Übungsgelände unter Aufsicht eines Chuunin oder höherrangigen Ninjas erlaubt. Hierbei dürfen jedoch die Kampfteilnehmer ihren Gegenüber nicht schwer verletzen. [1]
§6 Einheiten
Generellgültige Regeln für die Aufnahme und das Verlassen von Einheiten. Die Aufnahme enthält einen gesonderten Paragraphen für die Regelung vom Eintritt in mehrere Einheiten beziehungsweise Untereinheiten. Zu beachten ist dennoch, dass die Einheiten bezüglich ihrer Rangaufstiege autonom geregelt sind von der Einheit. Dies wird hier durch ein direktes Gesetz legitimiert.
Die Einheiten Kusagakures regeln die primäre Entwicklung ihrer Mitglieder, sowie ihr hauptsächliches Einsatzgebiet.
§6.1 Aufnahme: Um in eine Einheit Kusagakures aufgenommen zu, werden muss man mindestens den Rang Genin innehaben und ein Bewohner Kusagakures sein. Der Ninja muss von dem ihm zugewiesenen Jounin für die Einheit vorgeschlagen werden. Bei der Aufnahme müssen bereits Vorkenntnisse in diesem Gebiet vorgewiesen werden, ausgenommen sind die KK ob diese in einer Prüfung bewiesen werden müssen oder lediglich erlernte Fähigkeiten ausschlaggebend sind, ist der Einheit überlassen.
§6.2 Rangaufstiege innerhalb der Einheiten sind von der Einheit selbst zu regeln, sie können vom gewöhnlichen Rang des Ninjas abhängig sein, müssen es jedoch nicht. Die Eignung muss jedoch in jedem Fall in einer Prüfung mit einem angemessenen Schwierigkeitsgrad bewiesen werden.
§6.3 Verlassen von Einheiten Man kann jede Einheit jederzeit verlassen, jedoch ist die anschließende Aufnahme in eine neue Einheit insofern erschwert, dass eine Prüfung des Anwärters auszuführen ist, die einen Schwierigkeitsgrad über der gewöhnlichen Prüfung liegen muss, damit dieser seinen Willen zum Eintritt beweist und unnötig häufige Einheitenwechsel vermieden werden. Ebenso müssen die Anforderungen des nächsthöheren Ranges erfüllt werden. Ab dem zweiten Einheitenwechsel ist außerdem zu überprüfen, aus welchem Grund dieser und die vorhergehenden Wechsel geschahen. Wer neu in eine Einheit eintritt muss, selbst wenn er schon einmal mit einem höheren Rang in der selben Einheit war mit dem niedrigsten Rang beginnen.
§6.4 Maximale Anzahl von Einheiten Man kann sich maximal in 2 (Unter-)Einheiten zugleich, jedoch nicht zeitgleich in der KK und der Akumetsu befinden. In Ausnahmefällen kann diese Regelung außer Kraft gesetzt werden.
§6.5 Kombinatorik von den Spezialeinheiten Die beiden Einheiten Anoiigakari und Anoiikenkyu, können unabhängig von allen anderen als 3. Einheit gewählt werden. Jedoch können sie nicht gleichzeitig gewählt werden, dann zählen diese als eine Untereinheit.
Verstöße gegen diese Gesetzte sind unverzüglich im Ninjasitz zu melden. Sollte dies nicht getan werden muss die entsprechende Person ebenfalls mit Strafen rechnen.
Diplomatie
Hier ist die diplomatische Haltung von Kusagakure näher aufgeführt. Insbesondere die Haltung gegenüber den anderen Ninjadörfern mitsamt Erläuterungen, sowie der Hinweis auf das Konoha-Suna-Kusa Bündnis und deren gemeinsamer Stützpunkt.
Beziehung zu den Ninjadörfern
Land | Verhältnis | Handelsbeziehung | Militärische Beziehung | Forschungsbeziehung | Waffenstillstand |
---|---|---|---|---|---|
Verbündet |
Handel von Dorf-Eigenentwicklungen |
Stellen von Militär |
Gemeinsame Jutsuforschung |
x | |
Verbündet |
Handel von Dorf-Eigenentwicklungen |
Stellen von Militär |
Gemeinsame Jutsuforschung |
x | |
Kumogakure | Neutral | - | - | - | x |
Kiri | Frieden | - | - | - | x |
Iwa | Neutral | - | - | - | x |
Amegakure | Spannungen | - | - | - | x |
Otogakure | Spannungen | - | - | - | x |
Takigakure | Frieden | - | - | - | x |
Frage-Sektion
Frage-Sektion | ||||
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- ↑ 1,0 1,1 1,2 Die Akumetsueinheit ist durch ihren besonderen Kodex nicht an diese Regel gebunden.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Z.B., um einen in kurzer Zeit bevorstehenden Mord oder andere Straftaten, die keinen Aufschub dulden zu verhindern.
- ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
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