Politik Sunas
Regierung
Das Windreich wird von einem Feudalherren regiert, welcher mittels seiner 4 Magistrate für die Stabilität des Landes Kaze no Kuni zuständig ist. Beratend steht der Kazekage ihm zur Seite, der mit Hilfe seines Dorfes die Stärke und den Schutz sicher stellt.
Die Familie des Daimyos wird durch die Drachen Sunas, eine Spezialeinheit des Kazekage, geschützt. Sie stehen alle samt im Bingo Book.
Die 4 Magistrate leben in einer der großen Städte von Kaze no Kuni Al Lagunes, Monte Zuka, Al Shiira und Kayto. Von dort aus leiten sie im Namen des Daimyos die Geschicke des Landes. Das Umland wird durch die Nomaden verwaltet bzw. durch den ältesten der Familie, da dort eine zentrale Gewalt nicht effektiv wäre.
Der Dörferrat ist zuständig für die Auswahl und die Genehmigung der neuen Chuunin, Jounin und Kage für das Dorf.
Der Kazekage wird vom Ältestenrat ernannt, wobei der Daimyo ein Vetorecht inne hat.
Der Rat von Sunagakure ist dem Kazekage unterstellt und dient als deren Berater.
Momentane Mitglieder des Rates sind:
- Baki Nomatzku: Baki ist 92 Jahre alt und kann kaum noch laufen er wird immer von seine Puppe überall hingebracht. Er ist Puppenspieler und bewegt sich mit dessen Fähigkeiten. Er bestimmt im Dorf über die Vergabe und Einstufung der Missionen.
- Mushu Takahara (Tante Mushu genannt): Sie ist die Dorfälteste mit 75 Jahren und wird leitet die Akademie Sunagakures. Trotz ihres Alters ist sie noch gut unterwegs und hält vereinzelt noch selber Unterrichtsstunden.
- Oshagaki Katsu: Ist ein Stratege wie keine anderer. Er kann sehr gut kombinieren und hat sehr hohe Fähigkeiten in der Analyse. In Friedenszeiten ist seine Aufgabe die Abwicklung der Bürokratie, in Kriegszeiten befehligt er die Hauptstreitkraft Sunagakures.
- alle Captains der Einheiten
Vetorecht: Kazekage
Militärisches Gesetzbuch Sunagakures
Deklaratives
§ 1 Grundsätze des Militärischen Gesetzbuches Sunagakures
§ 1.1 Innerhalb der Grenzen des Ninjadorfes Sunagakures besitzt dieses
Gesetzbuch absolute und einzige Autorität. Zivilisten und Ninja aller Länder
haben sich, sofern nicht anders aufgeführt, gleichermaßen an alle Gesetze
innerhalb der Grenzen des Dorfes zu halten.
§ 1.2 Die hier niedergeschriebenen Gesetzesschriften Sunagakures werden im
Folgenden mit MGS abgekürzt.
§ 1.3 Weitere Gesetzesschriften besitzen insofern Gültigkeit, als dass sie nach
Anwendung der MGS ohne ihr zu widersprechen Richtbarkeitsanspruch
durch Auslieferung an ihre entspringenden Geltungszonen haben.
§ 1.4 Ein Jeder, Akademist oder Ninja ist grundsätzlich den Pflichten eines Ninja
unterworfen, nämlich zum ersten das Dorf vor Feinden zu schützen, zweitens
das Werkzeug des Dorfes zu sein, drittens Missionen für das Dorf
duchzuführen und viertens das Dorf zu jeder Zeit, im Sinne der
Landesführung und der Gesetze, zu repräsentieren.
§ 1.5 In Einzelfällen kann eine Schuldunfähigkeit nach eingehender medizinischer
Untersuchung des Beschuldigten entschieden werden, was bis auf weiteres zu
einem Sanatoriumsaufenthalt führt.
§2 Einteilung und Höhe der Strafmaße
§ 2.1 Jeder Absatz dieses Gesetzbuches beschreibt eine eigene Straftat, die eine
eigene Bestrafung hat, welche meistens je nach Schwere in die Grade einer
leichten, einer mittleren oder einer schweren Bestrafung mit festen
Strafmaßen eingeteilt werden kann.
§ 2.2 Fallen mehrere Straftaten an so werden sie addiert und können auch bei
Nichtbeachtung nicht verjähren.
§ 2.3 Die Strafen werden in Geld-, Freiheitsstrafen, Suspendierung, Degradierung,
Strafmissionen und Hinrichtung unterteilt
§ 2.4 Sollte ein Ninja mit einer Straftat drohen, planen oder wissentlich eine
Straftat nicht verhindern so wird dies von Sunagakure geahndet.
§ 2.5 Die Strafmaße werden genauer in §14 geregelt. Sollten neue Strafen dort
auftauchen so gelten sie trotzdem und haben ihre Gültigkeit.
Diplomatie
Hier ist die diplomatische Haltung von Sunagakure näher aufgeführt. Insbesondere die Haltung gegenüber den anderen Ninjadörfern mitsamt Erläuterungen, sowie der Hinweis auf das Konoha-Suna-Kusa Bündnis und deren gemeinsamer Stützpunkt in Tanigakure.
Beziehung zu den Ninjadörfern
Land | Verhältnis | Handelsbeziehung | Militärische Beziehung | Forschungsbeziehung | Waffenstillstand |
---|---|---|---|---|---|
Verbündet |
Handel von Dorf-Eigenentwicklungen |
Stellen von Militär |
Gemeinsame Jutsuforschung |
x | |
Verbündet |
Handel von Dorf-Eigenentwicklungen |
Stellen von Militär |
Gemeinsame Jutsuforschung |
x | |
Kumogakure | Neutral | - | - | - | x |
Kiri | Neutral | - | - | - | x |
Iwa | Neutral | - | - | - | x |
Amegakure | Neutral | - | - | - | x |
Otogakure | Neutral | - | - | - | x |
Takigakure | Neutral | - | - | - | x |
Frage-Sektion
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