Politik Sunas: Unterschied zwischen den Versionen
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| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Beispiel: Verdrehung von Aussagen | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Beispiel: Nachweisliche Verdrehung von Aussagen um Personen oder die Regierung des Windreiches schwer zu schaden. <br> Strafmaß: 100000 Ryô, <br> 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, <br> 30 Tage Haft, <br>Degradierung auf den Akademisten-Rang | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | [[ #§ 9 Schwere Straftaten | Folter, Zwang]] | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | [[ #§ 9 Schwere Straftaten | Folter, Zwang]] | ||
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| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Beispiel: Unautorisierte Folter eines Gefangenen. <br> Strafmaß: 100000 Ryô, <br> 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, <br> 30 Tage Haft, <br>Degradierung auf den Akademisten-Rang | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Beispiel: Unautorisierte Folter eines Gefangenen um Informationen zu bekommen oder einen fremden Willen aufzuzwingen. Dabei kommt es zur dauerhaften psychischen oder körperlichen Schädigung des Opfers . <br> Strafmaß: 100000 Ryô, <br> 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, <br> 30 Tage Haft, <br>Degradierung auf den Akademisten-Rang | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | [[ #§ 3 Bedingungslose Dorftreue aller Ninja und Akademisten | Geheimhaltung]] | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | [[ #§ 3 Bedingungslose Dorftreue aller Ninja und Akademisten | Geheimhaltung]] |
Version vom 9. April 2016, 11:01 Uhr
Auf dieser Seite geht es darum wie die Regierungsstruktur in Sunagakure aussieht. Unter anderem geht es hier um die Rechtsform mit allen Paragraphen und deren Konsequenzen, sowie der Politik des Dorfes.
Regierung
- Das Windreich wird von einem Feudalherren regiert, welcher mittels seiner 4 Magistrate für die Stabilität des Landes Kaze no Kuni zuständig ist. Ihm steht beratend der Kazekage zur Seite, der mit Hilfe seines Dorfes die Stärke und den Schutz Kaze no Kunis sicherstellt.
- Die Familie des Daimyos wird durch die Drachen Sunas, eine Spezialeinheit des Kazekage, geschützt. Sie stehen allesamt im Bingo Book.
- Die 4 Magistrate leben jeweils in einer der großen Städte von Kaze no Kuni: Al Lagunes, Monte Zuka, Al Shiira und Kayto. Von dort aus leiten sie im Namen des Daimyos die Geschicke des Landes. Da eine Zentralverwaltung der verstreuten Nomadenstämme nicht effektiv wäre, übernehmen diese selbst die Verwaltung des Umlandes und ihres Stammes. Die Führung der Familie obliegt dabei dem jeweiligen Ältesten.
- Der Dorfrat ist zuständig für die Auswahl und die Genehmigung der neuen Chuunin, Jounin und Kage des Dorfes. Der Kazekage wird vom Ältestenrat ernannt, wobei der Daimyo ein Vetorecht inne hat. Der Rat Sunagakures ist dem Kazekage unterstellt und dient als dessen Berater.
- Der Rat besteht aus:
- Baki Nomatzku
- Mushu Takahara (Tante Mushu genannt)
- Oshagaki Katsu
- alle Captains der Einheiten
- Die 7 Drachen Sunas
Vetorecht: Kazekage
Militärisches Gesetzbuch Sunagakures
Hier stehen alle gesetzlichen Paragraphen, die in Sunagakure herrschen. Im §14 stehen die Strafen die bei einer gesetztes Übertretung folgen.
§ 1 Grundsätze des Militärischen Gesetzbuches Sunagakures
- § 1.1 Innerhalb der Grenzen des Ninjadorfes Sunagakures besitzt dieses Gesetzbuch absolute und einzige Autorität. Zivilisten und Ninja aller Länder haben sich, sofern nicht anders aufgeführt, gleichermaßen an alle Gesetze innerhalb der Grenzen des Dorfes zu halten.
- § 1.2 Die hier niedergeschriebenen Gesetzesschriften Sunagakures werden im folgenden mit MGS abgekürzt.
- § 1.3 Weitere Gesetzesschriften besitzen insofern Gültigkeit, als dass sie nach Anwendung der MGS ohne ihr zu widersprechen Richtbarkeitsanspruch durch Auslieferung an ihre entspringenden Geltungszonen haben.
- § 1.4 Ein Jeder, Akademist oder Ninja ist grundsätzlich den Pflichten eines Ninja unterworfen, nämlich zum ersten das Dorf vor Feinden zu schützen, zweitens das Werkzeug des Dorfes zu sein, drittens Missionen für das Dorf durchzuführen und viertens das Dorf zu jeder Zeit, im Sinne der Landesführung und der Gesetze, zu repräsentieren.
§ 2 Einteilung und Höhe der Strafmaße
- § 2.1 Jeder Absatz dieses Gesetzbuches beschreibt eine eigene Straftat, die eine eigene Bestrafung hat, welche meistens je nach Schwere in die Grade einer leichten, einer mittleren oder einer schweren Bestrafung mit festen Strafmaßen eingeteilt werden kann.
- § 2.2 Fallen mehrere Straftaten an, so werden sie addiert und können auch bei Nichtbeachtung nicht verjähren.
- § 2.3 Die Strafen werden in Geld-, Freiheitsstrafen, Suspendierung, Degradierung, Strafmissionen und Hinrichtung unterteilt.
- § 2.3.1 Degradierung wird nur bei schweren Strafen ausgesprochen und sollte das letzte Mittel der Wahl sein.
- § 2.3.2 Eine Hinrichtung wird nur angeordnet, wenn dem Dorf nachhaltig geschadet wurde.
- § 2.4 Sollte ein Ninja mit einer Straftat drohen, diese planen oder wissentlich eine Straftat nicht verhindern, so wird dies von Sunagakure geahndet.
- § 2.5 Die Strafmaße werden genauer in §14 geregelt.
- § 2.6 Unter besonderen Umständen ist es möglich, dass das Strafmaß bei der Verurteilung einen Schweregrad herunter gesetzt wird, zum Beispiel von Schwer auf Mittelschwer oder aber bei Wiederholungen von Strafen ein Strafmaß heraufsetzt wird. Diese Umstände definieren der Kazekage und der Ältestenrat.
- § 2.6.1 Wurde wiederholt eine Straftat begangen, sind Straftaten, unabhängig vom üblichen Strafmaß, mit der theoretisch maximal möglichen Strafe zu ahnden.
- § 2.6.2 Eine Strafmilderung tritt in Kraft, wenn der Straftäter Reue für seine Tat empfindet oder psychisch erkrankt ist. Straffreiheit tritt ein, wenn die Straftat begangen wurde um eine andere, schwerere Straftat zu verhindern, sein eigenes Leben oder das eines Verbündeten zu retten.
§ 3 Bedingungslose Dorftreue aller Ninja und Akademisten
- § 3.1 Mit dem Eintritt in die Akademie Sunagakures wird man offiziell Teil des militärischen Apparates von Sunagakure und ist damit dem Amt des Kazekage bis auf den Tod verpflichtet.
- § 3.2 Weiterhin ist man dem Dorf und den politischen Interessen des Dorfes vor allen anderen verpflichtet.
- § 3.3 Ein Akademist kann nur in gesondert zu regelnden, gut begründeteten Ausnahmefällen, welche von einem zuständigen Gericht individuell entschieden werden, von seinem Status als Anwärter enthoben werden. Die weiteren Konsequenzen dieses Ausschlusses können unter die gleiche Richtbarkeit wie die anderen Gesetze dieses Paragraphen fallen, bedürfen aber keiner zwingenden Bestrafung.
- § 3.4 Jegliche dorfinternen Informationen sind als geheim zu behandeln. Unberechtigte Informationsweitergabe gilt als Verrat am Dorf.
- § 3.5 Das Betragen eines jeden Mitglieds des militärischen Apparates Sunagakure ist zu jeder Zeit eine direkte Repräsentation des Dorfes.
- § 3.6 Das Verlassen des Dorfes ist für Akademisten und Genin strikt untersagt, außer es wurde eine besondere Erlaubnis erteilt.
§ 4 Verpflichtungen gegenüber Verbündeten
- § 4.1 Jeder Ninja, der mit Bündnispartnern Umgang hat, hat ihre Interessen, nach denen von Suna, zu fördern und zu wahren. Das beinhaltet ebenso die Dorfinformationen, die uns anvertraut werden oder andere Geheime Informationen.
- § 4.2 Die Interessen des Landes Kaze no Kuni und weiterhin daneben die Interessen der Länder Hi no Kuni, Tsuchi no Kuni und Kusa no Kuni sind weiterhin zu berücksichtigen
- § 4.3 Die Interessen des Daimyo von Kaze no Kuni sind demnach als die Interessen Sunagakures zu wahren.
§ 5 Rechte von Minderjährigen
- § 5.1 Zivilisten und Akademisten, die das 21. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, gelten grundsätzlich als minderjährig. Genin die das 18. Lebensjahr und Chuunin die das 16. Lebensjahr nicht überschritten haben gelten ebenfalls als minderjährig.
- § 5.2 Minderjährigen ist der Konsum von Alkohol in jeglicher Form strikt untersagt.
- § 5.3 Minderjährigen ist der Konsum von Tabakwaren in jeglicher Form strikt untersagt.
- § 5.4 Minderjährigen ist das öffentliche Mitführen von Waffen, außer sie sind im Range eines Genin oder höher, untersagt.
§ 6 Pietät
- § 6.1 Wird nach einmaliger Aufforderung, den Kontakt mit einer anderen Person zu unterbrechen, dieser Aufforderung von der anderen Person nicht nachgegangen, so fällt dies unter Belästigung und verstößt gegen die Regeln zum Schutz der öffentlichen Ordnung.
- § 6.2 Eklats und öffentliches Aufsehen sonstiger negativer Art sind aus der Öffentlichkeit in den privaten Raum zu verschieben oder ganz zu vermeiden.
- § 6.3 Der Konsum von Drogen ist im öffentlichen Raum strikt untersagt, genau wie der Aufwnthalt im öffentlichen Raum unter dem Einfluss selbiger. Alkohol und Tabakwaren sind hiervon ausgenommen.
- § 6.4 Ninja müssen immer dann, wenn sie das Dorf repräsentieren, das heißt im Dienst und auch beim Training stets angemessene Kleidung tragen, die dieser ehrenvollen Aufgabe entspricht.
- § 6.4.1 Die Ausnahmen hierzu bilden Situationen, in denen es in einer Mission nötig oder zuträglich ist diese Regel zu missachten. Über solche Vorkommnisse sind Vorgesetzte und Dorfführung zu informieren, damit es nicht zu einer Strafverfolgung kommt.
§ 7 Schutz von Privateigentum
- § 7.1 Jeder öffentliche Ort ist ein potentieller Ort des fairen Handels. Jegliches Abweichen in Form von Betrug, Unterschlagung oder anderen Delikten wird nicht toleriert.
- § 7.2 Diebstahl ist nicht gestattet.
- § 7.3 Der persönliche, als rechtliches Eigentum geltender, Wohnbereich eines jeden Einwohners Sunagakures ist nicht ohne dessen Erlaubnis zu betreten.
- § 7.4 Innerhalb dieses persönlichen Bereiches ist sich an die Regeln des Eigentümers zu halten oder der Bereich umgehend zu verlassen, sofern sie mit dem Sunagesetzbuch vereinbar sind.
- § 7.5 Die Beschädigung fremden Besitzes ist untersagt.
§ 8 Schutz der Person
- § 8.1 Jede Person, die sich im Dorf aufhält, kann frei und selbst über den Kontakt zu anderen sowie über ihre Bewegungen entscheiden, ist also weder zu belästigen, noch zu bedrängen.
- § 8.2 Es ist einem jeden Zivilisten unter jeglichen Umständen strikt untersagt jedwede Waffen mit sich zu führen oder Ninjatechniken einzusetzen.
- § 8.3 Körperverletzung ist nicht gestattet.
§ 9 Schwere Straftaten
- § 9.1 Die Folter eines Menschen ohne entsprechende Anweisungen eines Jounin, Ratsmitglieds oder des Kazekage ist strengstens verboten.
- § 9.2 Das nicht vorsätzliche Töten eines Menschen im Affekt gilt als Totschlag.
- § 9.3 Das vorsätzliche Töten eines Menschen gilt als Mord.
- § 9.4 Verrat, Angriffe auf öffentliche Institutionen, schwerer Missbrauch von Amtsrechten oder Verbreitung von Falschaussagen über das Dorf werden äquivalent bestraft.
§ 10 Autoritätsstruktur
- § 10.1 Es ist in jedem Fall die strikte Ordnung der Befehlskette zwischen den Einwohnern Sunagakures einzuhalten, in absteigender Reihenfolge der Befehlsgewalt sind dies: Der Daimyo, der Kazekage, der Rat.
- § 10.2 Weiterhin sind innerhalb des Sunagakures Mitglieder des sunaischen Ninjapparates ab dem Rang Chuunin dorffremden Shinobi übergeordnet.
- § 10.3 Im weiteren gilt die Autorität der Ränge: Jounin, Chuunin, Genin, Akademist.
- § 10.4 Händler, die zu Sunas wirtschaftlichem Erfolg beitragen, sind einfachen Zivilisten übergestellt.
- § 10.5 Es ist jedem Höherrangigen der gebührende Respekt zu zollen.
- § 10.6 Befehlsverweigerung ist nur im Interesse des Kazekage oder des Dorfes erlaubt, wenn ein direktes Scheitern der Mission absehbar ist. Eine spätere Beschwerde kann jederzeit eingereicht werden.
- § 10.7 Ein Missbrauch der Rechte eines Amtes oder Ranges, beispielsweise die Nutzung von Medikamenten als Medic für nichtmedizinische Zwecke oder die Ausübung der Rechte als Mitglied der Polizeieinheit zum Klären persönlicher Streitigkeiten, steht unter Strafe.
- § 10.8 Der Versuch der Untergrabung der Autoritätsstruktur durch Bevorteilung, Bestechung oder weitere Manipulation steht unter Strafe.
§ 11 Allgemeine Einschränkungen
- § 11.1 Es gelten einige Jutsu und Künste unter allen Bewohnern des Dorfes als verboten und sind somit auch nicht erlernbar, sofern keine exklusive Ausnahmeerlaubnis des Rates oder des Kazekage vorliegt.
- § 11.2 Alle selbst entwickelten Techniken, welche mit dem A- oder S-Rang gleich zu setzen sind oder diesen Rängen nahe kommen, bedürfen vor ihrer Entwicklung einer Prüfung der Dorfführung in Form des Kazekage oder des Rates.
- § 11.3 Akademisten dürfen niemals eine Ninjafertigkeit anwenden, sofern dies nicht im Kontext eines Trainings von einem Chuunin oder höher überwacht wird.
- § 11.4 Akademisten ist es streng untersagt, Waffen zu gebrauchen. Eine Ausnahme bildet der Gebrauch unter Aufsicht eines Chuunin oder höher.
- § 11.5 Akademisten dürfen in der Öffentlichkeit keine Waffen bei sich führen, der Besitz steht allerdings nicht unter Strafe. Anderen Zivilisten ist der Waffenbesitz grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bilden die Trainingswaffen, welche an den Trainingsplätzen ausgegeben und nach Benutzung vor Verlassen des Trainingsplatzes, zurückgegeben werden müssen.
- § 11.6 Das Dorf darf erst ab dem Chuunin Rang eigenständig verlassen werden, außer es wird eine Erlaubnis erteilt.
- § 11.7 Der öffentliche Einsatz von Jutsu und Künsten ist für jeden Rang gesondert geregelt.
- Für Genin gilt: Erlaubt bis D-Rang-Niveau
- Für Chuunin gilt: Erlaubt bis C-Rang-Niveau
- Für Jounin gilt: Erlaubt bis B-Rang-Niveau
- Dabei dürfen sich diese Jutsu nie gegen eine Person richten, ausgenommen hiervon ist Training unter Aufsicht. Diese Regel kann in gesonderten Einzelfällen, beispielsweise um den Schutz des Dorfes zu gewährleisten, außer Kraft gesetzt werden.
- § 11.8 Es muss zu jeder Zeit eine wahre Angabe über den eigenen Rang und die Zugehörigkeit zu Einheiten gegenüber Ninja aus Sunagakure mindestens gleichen Ranges gemacht werden. Eine Ausnahme gilt bei den Chisei, welche zum Schutz der Einheit ihre Mitgliedschaft in der Einheit verschweigen müssen, außer gegenüber autorisierten Personen.
§ 12 Gesonderte Erlaubnisse für Mitglieder von Einheiten
- § 12.1 Mitglieder der Chisei können schon ab dem Rang Genin für gesonderte Einzelmissionen eine Erlaubnis zum alleinigen Verlassen des Dorfes erhalten.
- § 12.2 Mitglieder der Iyasu dürfen nach besten Wissen und Gewissen ihre Heilkünste im Sinne ihrer Einheit einsetzen, sowie weiterhin Medikamente, Gifte oder Drogen im medizinischen Sinne erlauben und einsetzen, sofern es nachweisbare medizinische Notwendigkeit besitzt.
- § 12.3 Tatakai dürfen zur Wahrung der inneren Ordnung auch Künste, welche eine Niveaustufe über der ihres Ranges stehen, zum Einsatz bringen.
- § 12.4 Die 7 Drachen sind von jeglichen Einschränkungen entbunden und unterstehen nur dem direkten Befehl des Kazekage.
§ 13 Die Notstandsregelung
- § 13.1 Der Kazekage hat im Fall eines Angriffes oder einer unausweichlichen Naturkatastrophe das Recht den Notstand auszurufen. Genin haben in diesem Fall für die Evakuierung der Zivilbevölkerung zu sorgen und alle etwaig wichtigen Akten in Sicherheit zu bringen.
- § 13.2 Damit tritt das Verteidigungsprotokoll in Kraft was den Schutz der Bevölkerung und die Abwehr feindlicher Ninjas beinhaltet. Zusätzlich werden Boten entsandt, die in Konohagakure und Kusagakure um Hilfe ersuchen. In diesem Fall werden sämtliche zivilen Personen evakuiert und über die Tunne ins Sichere geführt.
- § 13.3 Jeder Jounin und Chuunin darf anhand seines eigenen Gefahrenpotentials Befehle und Missionen aussprechen ohne die Überprüfung des Rates.
- § 13.4 Der Kazekage hat als einzige Weisungsperson das Recht das Dorf aufzugeben und einen neuen sicheren Ort zu suchen. Damit treten folgende Protokolle in Kraft:
- Das Evakuierungsprotokoll, das Verteidigungsprotokoll und das Protokoll der gezielten Sprengung. Zusätzlich werden sämtliche Schriftrollen gesichert oder unwiderruflich zerstört, genau wie die Leichen des Dorfes.
§ 14 Strafenkatalog
Strafenkatalog Sunagakures | |||
Straftat | Leicht | Mittel | Schwer |
Amtsmissbrauch | Beispiel: Ausgabe von unautorisierten Befehlen, die aber weder dem Dorf, noch sonstigen Personen/Institutionen schaden. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Ausgabe von unautorisierten Befehlen, die dem Dorf oder sonstigen Personen/Institutionen schaden, wie als Mitglied der Shu keisatsu die Verhaftung einer Person ohne den Befehl dazu. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
Beispiel: Ausgabe von unautorisierten Befehlen, die dem Dorf aktiv und in großem Maß schaden. Zählt als schwerer Landesverrat. Strafmaß: Hinrichtung |
---|---|---|---|
Androhung einer Straftat | Beispiel: Androhung einer leichten Straftat. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Androhung einer mittleren Straftat. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
Beispiel: Androhung einer schweren Straftat Strafmaß: 100000 Ryô, 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, 30 Tage Haft, Degradierung um einen Rang |
Angabe eines falschen Ranges | Beispiel: Angabe eines falschen Ranges ohne direkte oder indirekte Folgen. Strafmaß:5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Angabe eines falsches Ranges zur eigenen Bevorteilung oder Benachteiligung eines Anderen, wie Vorgabe ein Mitglied der Shu keisatsu zu sein, um jemanden verhaften zu lassen. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
Beispiel: Angabe eines falschen Ranges um dem Dorf aktiv zu schaden, um das Haupttor öffnen zu lassen und Feinde einzulassen. Zählt als schwerer Landesverrat Strafmaß: Hinrichtung |
Belästigung | Beispiel: Nachstellung einer Person. Strafmaß:5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Wiederholte Belästigung trotz Aufforderung sich zu entfernen und/oder bereits bestehendem Gerichtsurteil. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
X |
Beleidigung | Beispiel: Unziemliche Bezeichnung einer Person als unhygienisches Nutztier. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Vergleich der Person, ihrer Beziehungen und/oder ihres Lebenslaufs eines Vorgesetzten mit jenem des König Ödipusaus der griechischen Mythologie. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
X |
Beschädigung von Bauwerken | Beispiel: Leichte Beschädigung eines Bauwerks, wie durch Graffiti. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Beschädigung eines Gebäudes, die aktiv Material des Gebäudes entfernt oder zerstört. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
Beispiel: Angriff auf öffentliche Institutionen und deren Bauwerke. Zählt als schwerer Landesverrat Strafmaß: Hinrichtung |
Bestechung | Beispiel: Täuschung ohne Vorteile daraus zu erhalten Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Direkte Vorteile werden durch eine Bestechung erhalten. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
X |
Diebstahl | Beispiel: Diebstahl von Essen für eine Person. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau Rückgabe der Beute |
Beispiel: Diebstahl einer Geldmenge über 5.000 Ryo. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung Rückgabe der Beute |
Beispiel: Diebstahl einer Schriftrolle aus Dorfbesitz. Zählt als Landessverrat Strafmaß: Hinrichtung |
Drogenmissbrauch/Drogenbesitz | Beispiel: Geringer Konsum von Drogen außerhalb der Dienstzeit. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
X | X |
Erregung öffentlichen Aufsehens | Beispiel: Entblößung der primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale in der Öffentlichkeit Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
X | X |
Falschaussage | X | X | Beispiel: Nachweisliche Verdrehung von Aussagen um Personen oder die Regierung des Windreiches schwer zu schaden. Strafmaß: 100000 Ryô, 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, 30 Tage Haft, Degradierung auf den Akademisten-Rang |
Folter, Zwang | X | X | Beispiel: Unautorisierte Folter eines Gefangenen um Informationen zu bekommen oder einen fremden Willen aufzuzwingen. Dabei kommt es zur dauerhaften psychischen oder körperlichen Schädigung des Opfers . Strafmaß: 100000 Ryô, 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, 30 Tage Haft, Degradierung auf den Akademisten-Rang |
Geheimhaltung | X | X | Beispiel: Weitergabe von Informationen über die Dorfverteidigung an feindliche Parteien. Strafmaß: 100000 Ryô, 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, 30 Tage Haft, Degradierung auf den Akademisten-Rang |
Haus- und Landfriedensbruch | Beispiel: Sitzen in Bereichen in denen ausdrücklich das Sitzen untersagt ist. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Widerrechtliches Aufhalten in Bereichen, trotz Aufforderung sich zu entfernen. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
X |
Insubordination / Ungehorsam | Beispiel: Die Moral dämpfende Aussagen, wie das Beklagen über die Schwere einer Aufgabe. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Die Moral untergrabende Aussagen, wie die Betonung der Unschaffbarkeit einer Aufgabe. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierungl |
X |
Körperverletzung | Beispiel: Leichte Körperverletzung einer Person, die keine Folgen für die geschädigte Person hat. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Schwere Körperverletzung einer Person, ohne langfristige Folgen. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
Beispiel: Schwer Körperverletzung einer Person, die langfristige Folgen hat. Strafmaß: 100000 Ryô, 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, 30 Tage Haft, Degradierung um einen Rang |
Mord | X | X | Beispiel: Vorsätzliche Tötung eines Bürgers Sunagakures Strafmaß: Hinrichtung der Person |
Nicht-vereiteln einer Straftat | Beispiel: Nicht-Vereitelung einer leichten Straftat. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Nicht-Vereitelung einer mittleren Straftat. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
Beispiel: Nicht-Vereitelung einer schweren Straftat. Strafmaß: 100000 Ryô, 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, 30 Tage Haft, Degradierung um einen Rang |
Respektlosigkeit | Beispiel: Nicht-Grüßen eines Vorgesetzten während der Dienstzeit. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Offene Missbilligung eines Vorgesetzten. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
X |
Sachbeschädigung | Beispiel: Beschädigung von Eigentum, im Wert von bis zu 4000 Ryô, einer anderen Person. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Beschädigung von Eigentum, im Wert von bis zu 25000 Ryô, einer anderen Person. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
X |
Totschlag | X | X | Beispiel: Vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmale Strafmaß: 100000 Ryô, 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, 30 Tage Haft, Degradierung auf Akademisten-Rang |
Unautorisierter Jutsugebrauch | Beispiel: Einsatz einer E-Rang Jutsu durch einen Akademisten außerhalb eines Trainingskontextes, bei der niemand zu Schaden kam. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
X | X |
Unautorisiertes Verlassen des Dorfes | X | X | Beispiel: Verlassen des Dorfes ohne Autorisierung bis außer Sichtweite der Dorfwachen. Hinrichtung der Person |
Unautorisierter Waffengebrauch | Unerlaubter Waffengebrauch, bei dem Personen zu Schaden kamen. Strafmaß 10000 Ryô, 3 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, 30 Tage Haft |
X | X |
Unwürdige Vertretung des Dorfes | Beispiel: Ungehobeltes Verhalten gegenüber Dorfbewohnern während der Dienstzeit, so dass es ein schlechtes Licht auf den Militärapparat Sunagakures wirft. Strafmaß: 5000 Ryô, 3 Strafmissionen auf D-Rang Niveau |
Beispiel: Ungehobeltes Verhalten gegenüber Verbündeten während der Dienstzeit,so dass es ein schlechtes Licht auf Sunagakure wirft. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
Beispiel: Ungehobeltes Verhalten während der Dienstzeit, dass einen diplomatischen Zwischenfall verursacht. Strafmaß: 100000 Ryô, 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, 30 Tage Haft, Degradierung um einen Rang |
Verbotene Jutsus | X | X | Beispiel: Erlernen eine der verbotenen Jutsus ohne Ausnahmeerlaubnis. Strafmaß: 100000 Ryô, 10 Strafmissionen auf B-Rang Niveau, 30 Tage Haft, Degradierung auf den Akademisten-Rang |
Verrat | X | Beispiel: Weitergabe von Dorfgeheimnissen in persönlichem Rahmen, Flucht aus dem Dorf, ohne die Absicht diesem Schaden zu wollen. Strafmaß: 25000 Ryô, 5 Strafmissionen auf C-Rang Niveau, 15 Tage Haft, 30 Tage Suspendierung |
Beispiel: Weitergabe von Dorfgeheimnissen in dorfweitem Rahmen, Flucht aus dem Dorf, Mord an einem Ratsmitglied etc. Strafmaß: Hinrichtung der Person |
Diplomatie
Hier ist die diplomatische Haltung Sunagakures näher aufgeführt, insbesondere die Haltung gegenüber den anderen Ninjadörfern mitsamt Erläuterungen, sowie der Hinweis auf das Konoha-Suna-Kusa Bündnis und deren gemeinsamer Stützpunkt in Tanigakure.
Beziehung zu den Ninjadörfern
Land | Verhältnis | Handelsbeziehung | Militärische Beziehung | Forschungsbeziehung | Waffenstillstand |
---|---|---|---|---|---|
Verbündet |
Handel von Dorf-Eigenentwicklungen |
Stellen von Militär |
Gemeinsame Jutsuforschung |
x | |
Verbündet |
Handel von Dorf-Eigenentwicklungen |
Stellen von Militär |
Gemeinsame Jutsuforschung |
x | |
Kumogakure | Neutral | - | - | - | x |
Kiri | Spannungen | - | - | - | x |
Iwa | Frieden | - |
Stellen von Militär |
- | x |
Amegakure | Spannungen | - | - | - | x |
Otogakure | Spannungen | - | - | - | x |
Takigakure | Frieden | - | - | - | x |
Frage-Sektion
Frage-Sektion | ||||
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