Abwendung von Genjutsu: Unterschied zwischen den Versionen
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Genjutsu die Emotionen manipulieren (Angst/Liebe etc.) -> bis zu 30% Mali auf durchschauen<br> | Genjutsu die Emotionen manipulieren (Angst/Liebe etc.) -> bis zu 30% Mali auf durchschauen<br> | ||
Genjutsu die den Willen oder die Erinnerungen einer Person manipuliert -> keine Chance auf durchschauen. (Nur selbst nicht. Andere können die Genjutsu normal durchschauen)<br> | Genjutsu die den Willen oder die Erinnerungen einer Person manipuliert -> keine Chance auf durchschauen. (Nur selbst nicht. Andere können die Genjutsu normal durchschauen)<br> | ||
==== Genjutsu auf Vermutung auflösen ==== | ==== Genjutsu auf Vermutung auflösen ==== |
Version vom 19. Februar 2018, 18:50 Uhr
Ein Versuch eine Genjutsu abzuwenden darf nur geschehen, wenn eine Genjutsu auch tatsächlich durch Aktionen durchschauen oder auf eine andere Weise eindeutig als Genjutsu identifiziert wurde. Ein Versuch eine Genjutsu abzuwenden darf nur geschehen, wenn eine Genjutsu auch tatsächlich durch Aktionen durchschauen oder auf eine andere Weise eindeutig als Genjutsu identifiziert wurde.
Genjutsu durchschauen/erkennen
Gewirkte Genjutsu durchschauen
Unter diesen Bereich fallen die folgenden Situationen:
- Die Genjutsu ist auf den Anwender gewirkt und muss noch übertragen werden.
- Die Genjutsu wurde bereits auf einen Gegenstand oder ein anderes Lebewesen gewirkt, um anschließend auf ein Ziel übertragen zu werden.
- Das Ziel wurde bereits von der Genjutsu belegt, die Wirkung trat allerdings noch nicht ein.
Notizen -> Müssen formatiert eingebracht werden
Genjutsu die psychischen Schaden anrichten -> 30% Boni auf durchschauen
Genjutsu die nur Wahrnehmung manipulieren -> Neutral
Genjutsu die Emotionen manipulieren (Angst/Liebe etc.) -> bis zu 30% Mali auf durchschauen
Genjutsu die den Willen oder die Erinnerungen einer Person manipuliert -> keine Chance auf durchschauen. (Nur selbst nicht. Andere können die Genjutsu normal durchschauen)
Genjutsu auf Vermutung auflösen
Genjutsu dürfen, nach einer Erlaubnis durch den Kampfrichter oder Spielleiter, auf Vermutung nach folgenden Regeln aufgelöst werden:
- Der Ninja muss 3 Runden seine volle Aktion aufwenden, um die jeweilige Situation zu durchdenken.[1]
- Nach diesen 3 Runden darf der Ninja Versuche zum Auflösen von Genjutsu anwenden, als habe er die Jutsu zuvor durchschaut.
Anmerkung: Die Aktion kann natürlich auch in Situationen angewandt werden, in denen der betroffene Ninja fälschlicher Weise annimmt, er sei von einer Genjutsu betroffen.
Begründung und Erklärung |
Das Durchschauen von Genjutsu ohne Fähigkeiten gestaltet sich als außerordentlich kritischen Punkt, da es aus OOC-Sicht meist sehr einfach ist, eine Genjutsu als solche zu entlarven. Denn aus OOC-Sicht ist bekannt, welcher Effekt einer Genjutsu zuzuordnen ist und welcher Effekt nicht zu einer Genjutsu passt. |
Abwendung von Genjutsu
Es dürfen nur Versuche zum Abwenden einer Genjutsu durchgeführt werden, wenn die Genjutsu zuvor durchschaut wurde.
Abwendung durch Jutsu oder Fähigkeiten
Zum Abwenden der Genjutsu lassen sich beispielsweise folgende Jutsu oder Fähigkeiten verwenden:
- Die Jutsu Kai
- Der Effekt des Sharingan
- Mit einem Chakra-Duell
Abwendung von Genjutsu durch Schmerz
Besonders niedrigstufige Genjutsu können durch Schmerz aufgelöst werden.
Die Chance, ob der Schmerz zum Auflösen der Genjutsu genügt, wird wie folgt berechnet:
Genjutsu Stufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
Auflösung bei* | 3% | 6% | 10% | 15% | 20% | 30% | 35% | 40% | 45% | 50% |
∗ Die %-Angaben beziehn sich auf den Schaden, den ein Ninja an Ausdauer bekommt, wenn er durch einen Angriff getroffen wird.
Frage-Sektion
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- ↑ Tatsächliche Runden gemeint. Nicht Runden die der Anwender z.B. in einer Scheinwelt wahrnimmt.