Politik Kusas: Unterschied zwischen den Versionen

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Strafe: 15 Tage Gefängnis<br>
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§2.6.2) Für Ninja sind Zigaretten und Alkohol nur erlaubt, solange sie nicht als Suchtmittel dienen. Drogen jeglicher Art sind verboten.<br>
§2.6.2) Für Ninja sind Zigaretten und Alkohol nur erlaubt, solange sie nicht als Suchtmittel dienen. Drogen jeglicher Art sind verboten.<br>
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§2.7) Ein Shinobi hat sich seines Ranges und Amtes entsprechend zu verhalten. Jene Vorschrift gilt generell im Dienst, als auch in der Öffentlichkeit während der Freizeit.<br>
§2.7) Ein Shinobi hat sich seines Ranges und Amtes entsprechend zu verhalten. Jene Vorschrift gilt generell im Dienst, als auch in der Öffentlichkeit während der Freizeit.<br>

Version vom 12. Oktober 2015, 16:50 Uhr

Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Kusagakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Auch findet ihr eine Liste der verbotenen Jutsu.

Gesetze Kusagakures

Hier folgt eine Auflistung der gültigen Gesetze von Kusagakure und deren Ahndung bei Verstößen.
Generell sind die Gesetze in 6 Rubriken eingeteilt (Grundgesetze, Ninjagesetze, Waffengesetze, Jutsugesetze, Kampfhandlungsgesetze und Einheitengesetze).

§1 Grundgesetze

Diese Gesetze gelten für alle Bürger Kusagakures (egal ob militärisch oder zivil) und sind auch von Besuchern/Gästen zu befolgen und zu achten. Sie regeln das allgemeine Leben miteinander der Menschen.

§1.1) Jeder Bewohner Kusagakures steht in der Pflicht, die Ehre seines Landes zu verteidigen.
Strafe: Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 14 Tagen Gefängnis verhängt.

§1.2) Jegliche Art von mutwilliger körperlicher Gewalt gegenüber den Bewohnern oder den Einrichtungen Kusagakures wird schwer bestraft. Dies gilt auch für nicht beaufsichtigte Trainingskämpfe, Trainingskämpfe, bei denen die Einverständnis aller Teilnehmer nicht vorliegt, sowie nicht durch die Dorfleitung genehmigte Strafmaßnahmen. [1], [2]
Strafe: Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 5 Tagen Gefängnis und 10.000 Ryo Strafe verhängt.

§1.3) Dispute werden auf friedlichem Wege gelöst.
Strafe: Bei Zuwiderhandlung ist eine Strafe von 5 Tagen Gefängnis vorgesehen.
§1.3.1) Bei körperlicher Gewalt werden ranghöhere Shinobi zur Klärung dazugezogen.
Strafe: 5 Tagen Gefängnis und 10.000 Ryo Strafe verhängt.
§1.3.2) Bei wiederholtem Male wird die Spezialeinheit Kusagakures zur Klärung hinzugezogen.
Strafe: 10 Tagen Gefängnis und 20.000 Ryo Strafe verhängt.
§1.3.3) Bei wiederholtem Male von sehr schwerer körperlicher Gewalt wird das Oberhaupt zur Klärung hinzugezogen.
Strafe: 30 Tagen Gefängnis und 30.000 Rio Strafe, 3 D-Rang Strafmissionen (unentgeltlich), Werte Siegel bis zur Ableistung der Strafmissionen verhängt.

§1.4) Ausländern, die Kusagakure besuchen, soll stets mit Achtung und Respekt entgegen getreten werden.
Strafe: Bei Zuwiderhandlung wird eine Strafe von 5.000 Ryo an den Geschädigten gezahlt.
§1.4.1) Bei persönlichem Groll gegenüber den Besuchern ist Distanz zu wahren.
Strafe: Dies wird nicht bestraft, sofern man von Ausländern provoziert bzw. genötigt wird.
§1.4.2) Bei Provokation durch einen Besucher ist die Ehre Kusagakures zu verteidigen.
Strafe: Bei zu Widerhandlung wird eine Strafe von 14 Tagen Gefängnis verhängt.

§1.5) Einen Bewohner Kusagakures zu töten, das Preisgeben wichtiger, geheimer Informationen oder die systematische Schwächung unseres Landes, werden mit der Höchststrafe bezahlt!
Strafe: Todesstrafe
§1.5.1) Weitergabe von weniger wichtigen Information an Fremde (Bsp. Fehlverhalten von anderen Leuten).
Strafe: 5 Tage Gefängnis Aufklärungsgespräch über die Wahrung von Informationen, sollte ein Gespräch bereits stattgefunden haben, wird die nächsthöhere Strafe genommen.
§1.5.2) Weitergabe von normalen Information (Bsp. Jutsus, Fähigkeiten, Informationen die andere Personen betreffen).
Strafe: 30 Tage Gefängnis Aufklärungsgespräch über die Wahrung von Informationen, sollte ein Gespräch bereits stattgefunden haben, wird die nächsthöhere Strafe genommen.
§1.5.3) Sollten normale Informationen mehrmals Preisgegeben werden ist eine Degradierung als Strafe vorgesehen.

§1.6) Im Notstand gelten lediglich die Grundgesetze.

§1.7) Es ist, außer in äußersten Notfällen [2] oder auf ausdrückliche Anweisung der Dorfleitung, nicht gestattet einen Bewohner Kusagakures, egal in welcher Form, dazu zu zwingen seine Gedanken zu einer bestimmten Situation oder seine Handlung zu einem bestimmten Zeitpunk wiederzugeben. Verdachtsfälle einer illegalen Handlung sind der Dorfleitung zu melden, um abzuwägen, ob eine Genehmigung erteilt werden soll. [1]
§1.7.1) Leichte Vergehen: Beleidigung, Fehlverhalten in der Öffentlichkeit etc.
Strafe: 10.000 Ryo
§1.7.2) Mittlere Vergehen: Sachbeschädigung, Brandstiftung, Diebstahl, Körperverletzung, Befehlsverweigerung, Bedrohung, Erpressung.
Strafe: 5 Tage Gefängnis, 10.000 Ryo
§1.7.3) Schwere Vergehen: Mord, sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, schwerer kriminaller Tatbestand.
Strafe: Degradierung, 6-monatiges Wertesiegel, 30 Tagen Gefängnis.
§1.7.4) Harte Vergehen: Hochverrat, Anschläge oder Ähnliches.
Strafe: Todesstrafe
§1.7.5) Sollte die Handlung eines Bürgers eine Straftat darstellen und dieser tätigt vorsätzlich eine Falschaussage, oder verschleiert eine Straftat, so macht er sich strafbar im Sinne einer Falschaussage/Verschleierung einer Straftat. Selbst die Kenntnis über eine verübte und/oder eine geplante Straftat durch eine andere Person als Täter, gilt als Verschleierung einer Straftat, sollte diese nicht unverzüglich gemeldet werden.
Strafe: Die begangene Straftat wird unter einer schärferen Strafe gestellt. Eine leichte Straftat wird dadurch zu einer mittleren Straftat, siehe hierfür §1.7.1,2,3,4. Zusätzlich fallen 5 Tage Gefängnis an, allein für die Falschaussage/Verschleierung.

§1.8) Finanzielle Ausbeutung anderer Bürger Kusagakures ist verboten. Diese Handlung gilt als Betrug und steht unter Strafe. Die Bestechung einer amtsausführenden Person wird als mittelschwere Ausbeutung gehandhabt und ist ein Sonderfall des Betrugs (§1.8.2) ).
§1.8.1) Erfolgt die Ausbeutung ohne Zwang, liegt eine einfache betrügerische Absicht vor.
Strafe: Rückerstattung des Geldwertes/Gegenstandes + 10.000 Ryo Reparationszahlung an den Geschädigten.
1.8.2) Erfolgt die Ausbeutung unter Zwang, psychischer oder physischer Natur ist egal, jedoch bewegt sie der Zwang im Rahmen einer Körperverletzung, so liegt eine mittlere betrügerische Absicht vor. Wird eine amtsausführende Person bestochen um sich einen geringen Vorteil zu verschaffen, wird nach diesem Paragraphen agiert.
Strafe: Rückerstattung des Geldwertes/Gegenstandes + 10.000 Ryo Reparationszahlung an den Geschädigten, sowie eine Gefängnisstrafe von 5 Tagen. Bei Bestechung wird anstelle der Rückerstattung, der dreifache Betrag als Strafe verhängt.
1.8.3) Erfolgt die Ausbeutung unter Zwang, psychischer oder physischer Natur ist egal, und damit wird die Existenz(-grundlage) gefährdet, so liegt eine schwere betrügerische Absicht vor. Wird eine amtsausführende Person bestochen um sich einen mittleren/großen Vorteil zu verschaffen, wird nach diesem Paragraphen agiert.
Strafe: Rückerstattung des Geldwertes/Gegenstandes + 30.000 Ryo Reparationszahlung an den Geschädigten, sowie eine Gefängnisstrafe von 30 Tagen. Bei Bestechung wird anstelle der Rückerstattung, der fünffache Betrag als Strafe verhängt.
1.8.4) Die Amtsperson, welche sich bestechen lässt, begeht Amts-/Machtmissbrauch nach §2.4.

§2 Ninjagesetze

Diese Gesetze handeln über gesonderte Verhaltensregeln für Shinobi, welche Auswirkungen auf die militärische Stärke, Befehlsstruktur und Ausbildung haben können.

§2.1) Das Oberhaupt Kusagakures vereint Legislative, Judikative und Exekutive unter sich.
§2.1.1) Nur der Rat hat Einfluss auf die Verfügungen des Oberhauptes.

§2.2) Die Spezialeinheit dient als verlängerter Arm des Oberhaupts und ist daher von jedem Shinobi auch als solches anzuerkennen. Bei Zuwiderhandlungen gilt die selbe Strafe, als wäre dies gegen das Oberhaupt gerichtet worden.
Strafe: Hinrichtung.

§2.3) Machtmissbrauch der Spezialeinheit ist umgehend zu melden.
Strafe: Selbe wie der Straftäter.

§2.4) Das Verlassen des Dorfes ist für Akademisten und Bürger untersagt, außer sie haben eine schriftliche Genehmigung mit Unterschrift und Siegel des Oberhaupts. Ninja dürfen das Dorf aus Missionsgründen verlassen und wenn sie eine solche Genehmigung vorweisen. [1]
Strafe: 30 Tage Gefängnis

§2.5) Den Aufforderungen Ranghöherer ist Folge zu leisten.
Strafe: 2 unentgeltliche D-Rang Missionen
§2.5.1) Sollte diese Aufforderung gegen Gesetze verstoßen, sexueller Natur sein oder in sonst einer Art und Weise strafbar sein, so ist dieser nicht Folge zu leisten und einem Ranghöheren zu melden.
Strafe: Selbe wie Straftäter.

§2.6) Der Genuss von Zigaretten und Alkohol in der Öffentlichkeit ist erst ab dem 21. Lebensjahr gestattet. Drogen oder illegale Suchtmittel sind verboten. Strafe: 10.000 Ryo Strafe
§2.6.1) Der Genuss von Zigaretten, Alkohol und Drogen jeglicher Art ist für Akademist nicht gestattet.
Strafe: 15 Tage Gefängnis
§2.6.2) Für Ninja sind Zigaretten und Alkohol nur erlaubt, solange sie nicht als Suchtmittel dienen. Drogen jeglicher Art sind verboten.
Strafe: 15 Tage Gefängnis

§2.7) Ein Shinobi hat sich seines Ranges und Amtes entsprechend zu verhalten. Jene Vorschrift gilt generell im Dienst, als auch in der Öffentlichkeit während der Freizeit.
§2.7.1) Akademisten gelten nicht als offizieller militärischer Rang, jedoch ist ein stark ungebührendes Verhalten auch unter Strafe gestellt, da sie damit die Tauglichkeit auf den Genin-Rang negieren.
Strafe: 5 Tage Gefängnis. Bei Wiederholungstat: Ausschluss aus der Akademie.
§2.7.2) Ein leicht rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.
Strafe: 5.000 Ryo.
§2.7.3) Ein mittelstarkes rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.
Strafe: 2 Strafmissionen (unentgeltlich) + 5.000 Ryo.
§2.7.4) Ein starkes rangungebührendes Verhalten steht unabhängig des Ranges/Amtes unter Strafe.
Strafe: Prüfen auf Tauglichkeit zur Ausübung des Amtes / Ranges (mögliche Degradierung). 3 Strafmissionen (unentgeltlich) + 10.000 Ryo.

§3 Waffengesetze

Diese Gesetze regeln den Besitz und Nutzung von Waffen innerhalb des Dorfes für alle Bürger Kusagakures.

§3.1) In Kusagakure ist es Akademisten und Bürgern strengstens untersagt Waffen zu tragen und zu benutzen. Akademisten haben jedoch die Erlaubnis Waffen auf dem Übungsgelände zu benutzen.
§3.2) Ninja ist es verboten ihre Waffen einzusetzen. [1]
§3.2.1) Ausnahmen bestehen bei akuter Lebensgefahr und Verletzung von §1.1 durch Ausländer.
§3.3) Das Benutzen von Waffen auf dem Übungsgelände und auf dem Trainingsplatz ist erlaubt, solange sich der Umgang nicht gegen andere Personen richtet.
§3.4) Im Sparring sind ausschließlich präparierte Waffen zu verwenden, die jegliche Verletzungen minimieren.
§3.5) In Kusagakure ist das benutzen jeglicher Sprengstoffe und Gifte strengstens untersagt. [1]

§4 Jutsugesetze

Hier stehen die Gesetze für die Nutzung, sowie das Erlernen von Jutsu und Jutsu-ähnlichen Fähigkeiten innerhalb Kusagakures.

§4.1) Das Wirken von gefährlichen Jutsu ist in Kusagakure strengstens untersagt. Ninja dürfen in Gefahrenfällen, wenn ihnen keine andere Alternative mehr bleibt solche Jutsu verwenden. [1]
§4.2) Es darf keine Jutsu gegen einen Bürger Kusagakures gewirkt werden ohne dessen Einverständnis. [1]
§4.3) Das Wirken von Jutsu ist auf dem Übungsgelände erlaubt, solange diese nicht gegen eine andere Person gerichtet sind. [1]
§4.4) Das Erlernen, Anwenden, sowie Entwickeln von Techniken, welche die Ehre der Toten beschmutzen, das Leben des Anwenders gefährden oder die Handlungs- und Denkensweise dritter dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum gegen seinen Willen verändern ist für Ninjas Kusagakures verboten. [3], [4]
§4.5) Das Erlernen, Anwenden, sowie Entwickeln von Techniken, welche die innere Sicherheit gefährden, primär welche eine realistische Wahrscheinlichkeit der illegalen Informationsbeschaffung darstellen sind für Bewohner Kusagakures genehmigungspflichtig. [4]
§4.6) Jegliche Informationen über die erlernten Techniken eines Ninjas, seien es Fähigkeiten, Wissen oder Jutsus sind der Landesführung zu melden, sodass sie bei Bedarf nutzbar und zugänglich sind. [5]

§5 Kampfhandlungsgesetze

Jenes Gesetz und untere Paragraphen sollen Kämpfe jeglicher Art und Weise regeln. Es wird unterschieden zwischen Trainingskämpfe und aggressive Auseinandersetzungen.

§5.1) In Kusagakure werden Kampfhandlungen nicht geduldet. Sollten Personen bei diesen entdeckt werden, so ist es Pflicht eines jeden Bewohners, dies zu unterbinden.
Strafe: 5 Tage Gefängnis, 10.000 Ryo

§5.2) Trainingskämpfe sind nur auf dem Übungsgelände unter Aufsicht eines Chuunin oder höherrangigen Ninjas erlaubt. Hierbei dürfen jedoch die Kampfteilnehmer ihren Gegenüber nicht schwer verletzen. [1]
Strafe: 5 Tage Gefängnis, 10.000 Ryo

§6 Einheiten

Generellgültige Regeln für die Aufnahme und das Verlassen von Einheiten. Die Aufnahme enthält einen gesonderten Paragraphen für die Regelung vom Eintritt in mehrere Einheiten beziehungsweise Untereinheiten. Zu beachten ist dennoch, dass die Einheiten bezüglich ihrer Rangaufstiege autonom geregelt sind von der Einheit. Dies wird hier durch ein direktes Gesetz legitimiert.

Die Einheiten Kusagakures regeln die primäre Entwicklung ihrer Mitglieder, sowie ihr hauptsächliches Einsatzgebiet.

§6.1 Aufnahme: Um in eine Einheit Kusagakures aufgenommen zu werden muss man mindestens den Rang Genin innehaben und ein Bewohner Kusagakures sein. Der Ninja muss von dem ihm zugewiesenen Jounin für die Einheit vorgeschlagen werden. Bei der Aufnahme müssen bereits Vorkenntnisse in diesem Gebiet vorgewiesen werden, ausgenommen sind die KK ob diese in einer Prüfung bewiesen werden müssen oder lediglich erlernte Fähigkeiten ausschlaggebend sind, ist der Einheit überlassen.

§6.2 Rangaufstiege innerhalb der Einheiten sind von der Einheit selbst zu regeln, sie können vom gewöhnlichen Rang des Ninjas abhängig sein, müssen es jedoch nicht. Die Eignung muss jedoch in jedem Fall in einer Prüfung mit einem angemessenen Schwierigkeitsgrad bewiesen werden.

§6.3 Man kann jede Einheit jederzeit verlassen, jedoch ist die anschließende Aufnahme in eine neue Einheit insofern erschwert, dass eine Prüfung des Anwärters auszuführen ist, die einen Schwierigkeitsgrad über der gewöhnlichen Prüfung liegen muss, damit dieser seinen Willen zum Eintritt beweist und unnötig häufige Einheitenwechsel vermieden werden. Ebenso müssen die Anforderungen des nächsthöheren Ranges erfüllt werden. Ab dem zweiten Einheitenwechsel ist außerdem zu überprüfen, aus welchem Grund dieser und die vorhergehenden Wechsel geschahen. Wer neu in eine Einheit eintritt, muss selbst wenn er schon einmal mit einem höheren Rang in der selben Einheit war mit dem niedrigsten Rang beginnen.

§6.4 Man kann sich maximal in 2 (Unter-)Einheiten zugleich, jedoch nicht zeitgleich in der KK und der Akumetsu befinden. In Ausnahmefällen kann diese Regelung außer Kraft gesetzt werden.
§6.5 Die beiden Einheiten Anoiigakari und Anoiikenkyu, können unabhängig von allen anderen als 3. Einheit gewählt werden. Jedoch können sie nicht gleichzeitig gewählt werden, dann zählen diese als eine Untereinheit.

Verstöße gegen diese Gesetzte sind unverzüglich im Ninjasitz zu melden. Sollte dies nicht getan werden muss die entsprechende Person ebenfalls mit Strafen rechnen.

Verbotene Jutsu

Die folgenden Jutsu gelten in Kusagakure als verboten und dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung der Landesführung erlernt werden. Dies ist nur eine rein informelle Liste, damit NPC/Lehrer und Spieler wissen, bei welcher Jutsu sie einen Antrag bei der Landesführung einreichen müssen (des Weiteren wird teilweise auch eine RPG-Erlaubnis benötigt von den RPG-Admins). Siehe hierfür auch die Jutsugesetze Kusagakures.

Kuchiyose no Jutsu Edo Tensei
Shikon no Jutsu
Shoten no Jutsu
Sojasosai no Jutsu
Tensei No Jutsu
Wasure no Jutsu
Yume no Sekai Jutsu
Cursed Seal
Fuuin Jutsu Shiki Fuujin
Juin Jutsu
Sennou Sousa no Jutsu
Souzou Saisei
Asa Kujaku
Ura Renge
Earu no Jutsu
Kanryo Yume no Sekai Jutsu
Kyoumon
Shimon
Kaimon
Kyuumon
Seimon
Shoumon
Tomon
Keimon

Diplomatie

Hier ist die diplomatische Haltung von Kusagakure näher aufgeführt. Insbesondere die Haltung gegenüber den anderen Ninjadörfern mitsamt Erläuterungen, sowie der Hinweis auf das Konoha-Suna-Kusa Bündnis und deren gemeinsamer Stützpunkt.

Beziehung zu den Ninjadörfern

Land Verhältnis Art der Beziehung
Konohagakure Verbündet Handel, Militärisch, Forschung
Sunagakure Verbündet Handel, Militärisch, Forschung
Kumogakure Neutral Waffenstillstand
Kiri Frieden Waffenstillstand
Iwa Neutral Waffenstillstand
Amegakure Spannungen Waffenstillstand
Otogakure Spannungen Waffenstillstand
Takigakure Frieden Waffenstillstand

Konoha-Suna-Kusa Bündnis

// Infos werden ergänzt! //

Frage-Sektion

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Navigation

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 Die Akumetsueinheit ist durch ihren besonderen Kodex nicht an diese Regel gebunden.
  2. 2,0 2,1 Z.B., um einen in kurzer Zeit bevorstehenden Mord oder andere Straftaten, die keinen Aufschub dulden zu verhindern.
  3. Dieses Verbot kann in Einzelfällen durch eine Sondergenehmigung von der Landesführung aufgehoben werden.
  4. 4,0 4,1 Eine genaue Liste der bereits bekannten betroffenen Techniken kann man im Forum finden.
  5. Das ist eine rpginterne Regelung, OOC müsst ihr uns nicht dauernd bescheidsagen, nur weil ihr irgendwem Training gegeben habt.