Blendung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Ninja, der unter einer Blendung durch das [[Ranton]]-Element leidet, gilt regeltechnisch als um 75% sehgeschwächt. Die Auswirkungen gelten ausschließlich für Handlungen, bei denen der [[Sehsinn]] erforderlich ist, und umfassen folgende Einschränkungen:
Ein Ninja, der unter einer Blendung durch das [[Ranton]]-Element leidet, gilt regeltechnisch als um 75% sehgeschwächt. Die Auswirkungen gelten ausschließlich für Handlungen, bei denen der [[Sehsinn]] erforderlich ist, und umfassen folgende Einschränkungen:
* [[Malus]] von 30% auf alle Aktionen, die den [[Sehsinn]] erfordern.
* [[Malus]] von 30% auf alle Aktionen, die den Sehsinn erfordern.
* [[Malus]] von 30% auf [[Sinnesschärfe]], sofern diese auf dem [[Sehsinn]] beruht.
* [[Malus]] von 30% auf [[Sinnesschärfe]], sofern diese auf dem Sehsinn beruht.


Diese Einschränkungen gelten, bis der Ninja sich erfolgreich mittels [[Befreiungswürfe|Befreiungswurf]] von der Blendung befreit hat.
Diese Einschränkungen gelten, bis der Ninja sich erfolgreich mittels [[Befreiungswürfe|Befreiungswurf]] von der Blendung befreit hat.

Aktuelle Version vom 2. August 2026, 11:17 Uhr

Zuständigkeitsbereich der Regel-Coadministration.

Diese Seite beschreibt die Regeln zur Blendung durch den Kampfeffekt des Ranton-Elements. Andere Jutsu können das Sehvermögen ebenfalls beeinträchtigen oder eine vollständige Erblindung verursachen, unterliegen jedoch ihren jeweils eigenen Regelungen.

Ein Ninja, der unter einer Blendung durch das Ranton-Element leidet, gilt regeltechnisch als um 75% sehgeschwächt. Die Auswirkungen gelten ausschließlich für Handlungen, bei denen der Sehsinn erforderlich ist, und umfassen folgende Einschränkungen:

  • Malus von 30% auf alle Aktionen, die den Sehsinn erfordern.
  • Malus von 30% auf Sinnesschärfe, sofern diese auf dem Sehsinn beruht.

Diese Einschränkungen gelten, bis der Ninja sich erfolgreich mittels Befreiungswurf von der Blendung befreit hat.


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