Abwendung von Genjutsu: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 26: | Zeile 26: | ||
==== Bestimmten Sinneseindruck aktiv umgehen oder komplett verschließen ==== | ==== Bestimmten Sinneseindruck aktiv umgehen oder komplett verschließen ==== | ||
Einen Sinneseindruck komplett zu verschließen macht es unmöglich, darüber von einer Genjutsu erwischt zu werden.<br> | Einen Sinneseindruck komplett zu verschließen macht es unmöglich, darüber von einer Genjutsu erwischt zu werden.<br> | ||
Einen Sinneseindruck zu umgehen ... | Einen Sinneseindruck zu umgehen ...<br> | ||
Um einen bestimmten Sinneseindruck aktiv zu umgehen oder zu verschließen ist es notwendig, die Genjutsu durchschaut zu haben. | Um einen bestimmten Sinneseindruck aktiv zu umgehen oder zu verschließen ist es notwendig, die Genjutsu durchschaut zu haben. | ||
Version vom 19. Februar 2018, 14:01 Uhr
Ein Versuch eine Genjutsu abzuwenden darf nur geschehen, wenn eine Genjutsu auch tatsächlich durch Aktionen durchschauen oder auf eine andere Weise eindeutig als Genjutsu identifiziert wurde. Ein Versuch eine Genjutsu abzuwenden darf nur geschehen, wenn eine Genjutsu auch tatsächlich durch Aktionen durchschauen oder auf eine andere Weise eindeutig als Genjutsu identifiziert wurde.
Genjutsu durchschauen/erkennen
Gewirkte Genjutsu durchschauen
Unter diesen Bereich fallen die folgenden Situationen:
- Die Genjutsu ist auf den Anwender gewirkt und muss noch übertragen werden.
- Die Genjutsu wurde bereits auf einen Gegenstand oder ein anderes Lebewesen gewirkt, um anschließend auf ein Ziel übertragen zu werden.
- Das Ziel wurde bereits von der Genjutsu belegt, die Wirkung trat allerdings noch nicht ein.
Ist einer dieser Fälle eingetreten, so bleiben nur wenige Möglichkeiten, um die Genjutsu zu durchschauen:
- Durchschauen der Genjutsu mittels Doujutsu (z.B. Sharingan) oder ähnlichen Fähigkeiten.
- Aktionen durchschauen (in Bezug auf die Wahrnehmung von Chakra) wird aktiv angewandt.
Wirkende Genjutsu durchschauen
Wurde man selbst duch eine Genjutsu belegt, so besteht die Möglichkeit, eine Genjutsu zu durchschauen, nur auf einem der folgenden Wege:
- Der Kampfrichter oder Spielleiter erlaubt dem Betroffenen auf Grund von nachvollziehbaren Vermutungen die Regelung Genjutsu auf Vermutung auflösen.
- Der Ninja beherrscht die Genjutsu selbst und kann leicht schlussfolgern, dass es keine andere Ursache für den Effekt geben kann.
- Der Betroffene wird von anderen Ninja darauf hingewiesen, dass er von einer Genjutsu betroffen ist.
- Durchschauen der Genjutsu mittels Doujutsu (z.B. Sharingan) oder ähnlichen Fähigkeiten.
Bestimmten Sinneseindruck aktiv umgehen oder komplett verschließen
Einen Sinneseindruck komplett zu verschließen macht es unmöglich, darüber von einer Genjutsu erwischt zu werden.
Einen Sinneseindruck zu umgehen ...
Um einen bestimmten Sinneseindruck aktiv zu umgehen oder zu verschließen ist es notwendig, die Genjutsu durchschaut zu haben.
Sinneseindruck | Umgehen | Komplett verschließen |
Sehsinn | Nicht ansehen [1] | Körperteil gar nicht nutzbar |
Tastsinn | Haut geschützt [2] | Körperteil gar nicht nutzbar |
Geschmacksinn | Nicht möglich | Körperteil gar nicht nutzbar |
Hörsinn | Nicht möglich | Körperteil gar nicht nutzbar |
Geruchsinn | Nicht möglich | Körperteil gar nicht nutzbar |
Genjutsu auf Vermutung auflösen
Genjutsu dürfen, nach einer Erlaubnis durch den Kampfrichter oder Spielleiter, auf Vermutung nach folgenden Regeln aufgelöst werden:
- Der Ninja muss 3 Runden seine volle Aktion aufwenden, um die jeweilige Situation zu durchdenken.
- Nach diesen 3 Runden darf der Ninja Versuche zum Auflösen von Genjutsu anwenden, als habe er die Jutsu zuvor durchschaut.
Anmerkung: Die Aktion kann natürlich auch in Situationen angewandt werden, in denen der betroffene Ninja fälschlicher Weise annimmt, er sei von einer Genjutsu betroffen.
Begründung und Erklärung |
Das Durchschauen von Genjutsu ohne Fähigkeiten gestaltet sich als außerordentlich kritischen Punkt, da es aus OOC-Sicht meist sehr einfach ist, eine Genjutsu als solche zu entlarven. Denn aus OOC-Sicht ist bekannt, welcher Effekt einer Genjutsu zuzuordnen ist und welcher Effekt nicht zu einer Genjutsu passt. |
Abwendung von Genjutsu
Es dürfen nur Versuche zum Abwenden einer Genjutsu durchgeführt werden, wenn die Genjutsu zuvor durchschaut wurde.
Abwendung durch Jutsu oder Fähigkeiten
Zum Abwenden der Genjutsu lassen sich beispielsweise folgende Jutsu oder Fähigkeiten verwenden:
- Die Jutsu Kai
- Der Effekt des Sharingan
- Mit einem Chakra-Duell
Abwendung von Genjutsu durch Schmerz
Besonders niedrigstufige Genjutsu können durch Schmerz aufgelöst werden.
Die Chance, ob der Schmerz zum Auflösen der Genjutsu genügt, wird wie folgt berechnet:
Genjutsu Stufe | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
Auflösung bei* | 3% | 6% | 10% | 15% | 20% | 30% | 35% | 40% | 45% | 50% |
∗ Die %-Angaben beziehn sich auf den Schaden, den ein Ninja an Ausdauer bekommt, wenn er durch einen Angriff getroffen wird.
Frage-Sektion
Frage-Sektion | ||||
{{#widget:Iframe |
url=http://www.narutorpg.de/Includes/FAQSektion/FAQ.php?FAQ_Frage=Abwendung_von_Genjutsu | width=100% | height=500 | border=0
}} |