Tanigakure: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. Oktober 2015, 11:25 Uhr
Tanigakure liegt im Norden des Landes Kawa no Kuni.
Das Dorf besteht bereits seit etwa 100 Jahren und wird seit wenigen Jahren als Bündnisdorf zum Zeichen der Freundschaft zwischen Konoha, Suna und Kusa genutzt.
Die Überlegung war hierbei, wie die verbündeten Dörfer ihr Bündnis am besten festigen konnten. Sie entschieden sich hierbei ein Dorf zu wählen,welches sich nicht innerhalb der Landesgrenzen von einem der Bündnispartner befand und dieses auszubauen, zu erweitern und im friedlichen Einklang mit den Bewohnerns zu leben. Das Dorf wird hierbei weiterhin vom alten Dorfoberhaupt regiert, der sich um die belangen der Bewohner kümmert.
Die Shinobi haben eine eigene Verwaltung für ihre Angelegenheiten, die sich regelmäßig mit den Dorfoberhaupt in dessen Anwesen über die aktuellen Entwicklungen austauschen.
Besonders wichtig war für die Dörfer eine entsprechend gute Infrastruktur, so dass die Shinobi problemlos an, sowie abreisen konnten. Ebenso war es nötig die Truppen gut zu versorgen zu können. Hierfür eignete sich Tanis Hafen perfekt. Die umliegenden Berge rund um Tanigakure bieten zudem dem Dorf einen natürlichen Schutz vor Angreifern aus der Umgebung.
Die Shinobi wurden hier mit offenen Armen empfangen, denn Shinobi im eigenen Dorf bedeuteten das sich diese völlig kostenfrei sich um Banditen oder anderen Bedrohungen kümmerten. Zudem wurde in den gleichen Atemzug das Krankenhaus Tanis saniert, Straßen ausgebaut, Häuser errichtet und sogar einen Schutzbunker in den Felswänden für alle Bewohner errichtet. Dies wären Kostenfaktoren gewesen, die das Dorf nie hätte alleine tragen können.
Aufbau des Dorfes
Die meisten Häuser in Tanigakure sind einfache Holzhäuser. Vor allem die Bewohner in der Nähe des Flusses sind bescheidene Menschen. Im Laufe der Jahre haben sich vermehrt Häuser durchgesetzt, welche auf Stelzen gebaut wurden. So entgingen die Anwohner am Fluss der Gefahr, das ihre Häuser geflutet werden, sollte der Fluss wieder überlaufen, was vorallem durch das Schmelzwasser im Frühjahr häufig geschieht.
Entfernt man sich jedoch weiter vom Fluss in Richtung Norden so scheinen auch die Gebäude besser gebaut zu sein. Hier findet man vornehmlich Häuser im asiatischen Holzbaustil. Man sagt auch dass hier die Mittelschicht von Tani lebt. Viele Händler haben sich hier nieder gelassen und dank des regen Handels, den vor allem die Shinobi aus den 3 Bündnisdörfern beflügelt haben, konnten sich diese entsprechend teurere Behausungen leisten.
Am Wohlhabendsten scheinen jedoch die Bewohner Südlich des Flusses zu sein. Diese Häuser sind lediglich den wohlhabenderen Familien Tanis vorenthalten. Vor allem der Fluss dient hier als natürliche Barriere zwischen den armen Fischern und der wohlhabenden Schicht. Die Anwohner besitzen hier recht große Grundstücke mit großen Gärten, welche akribisch gepflegt werden.
Da im Süden von Tani auch der Sitz des Dorfoberhauptes liegt und wichtige Gäste des Dorfes oftmals im Sitz des Oberhauses übernachten, kann man des Öfteren sehen, wie das Oberhaupt seine Gäste durch die Straßen des wohlhabenden Viertels von Tani führt. Hierbei können die Gäste nebst wunderbaren Gärten auch die teuren Steinhäuser bewundern, die mit diversen steinernen Figuren dekoriert wurden.
Eine neue Besonderheit des Dorfes ist die Bergwand, welche die Oberhäupter der Bündnisreiche und das Dorfoberhaupt Tanigakures zeigt. Die Gesichter aller 4 Parteien wurden nebeneinander in die Steinwand eingearbeitet als gemeinsames Bekenntnis einer beginnenden und langwährenden Zusammenarbeit.
Im Folgenden sind einige weitere Gebäude näher beschrieben. Die Nummern entsprechen den auf der Karte vermerkten Zahlen.
Nördlich des Flusses in Tani
Akademie
Auch für die Akademisten der 3 Dörfer, wurde der Zutritt nach Tanigakure gewährt, um bereits früh ein "Wir"-Gefühl zu entwickeln.
Diese Klassen sind mit Akademisten, ebenso wie mit Lehrern aller 3 Dörfer gemischt.
Im ganzen Gebäude sind die Flaggen der 3 Reiche und des Bündnisses angebracht, die den Einklang zwischen Ihnen aufzeigen soll.
Das Gebäude selbst ist, wie die meisten Gebäude in der Stadt aus einen Mix aus Holz und Stein errichtet worden.
Unterkünfte (1, 2)
Dies sind umgebaute Jugendherbergen. Diese wurden vergrößert und erweitert, sodass nun bis zu ca. 350 Ninja beherbergt werden können.
Bewohner aller Dörfer werden hier gemeinsam untergebracht, um ein größeres „Wir“-Gefühl zu vermitteln.
Die Herbergen sind für Ninja gedacht die kurzfristig in dem Dorf bleiben. Alle anderen Ninja, erhalten eine eigene Unterkunft, welche je nach Rang luxuriöser ausfällt.
Krankenhaus (3)
Das Krankenhaus wurde im Rahmen der Ernennung zum Bündnisdorf grundsaniert. Alles wurde auf den aktuellsten Stand der Medizin und Technik gebracht. Zudem wurde es um weitere Betten im Untergeschoss erweitert und bietet somit nun Platz um bis zu 250 Personen behandeln zu können.
Es gibt noch ein kleines Extra Gebäude, in diesem befindet sich ein zusätzlicher OP Saal, sowie eine kleine Intensiv Station, dies ist jedoch nur für Notfälle oder besonders wichtigen Personen wie Kage oder Daimyo vorbehalten.
Waffenladen (6)
In diesem Laden dürfen nur Shinobi aus den 3 Bündnissdörfern einkaufen. Diese müssen lediglich ihr Stirnband vorzeigen. Er ist genauso gut ausgestattet, wie es die Shinobi aus den heimischen Waffenläden gewohnt sind. Von A wie Armbrüsten kann man durch das Sortiment bis W wie Wurfmesser stöbern. Auch die Dorfwafen aller 3 Dörfer sind hier zu erwerben. Von außen mag der Laden zwar nicht viel hermachen, aber sollte man sich entscheiden hier einzukaufen, kann man förmlich hören wie laut das Herz jedes Waffenfreundes schlägt, der diesen Laden erkundet.
Südlich des Flusses in Tani
Sitz des Dorfoberhauptes (7)
Das Gebäude sieht vom weiten eher wie ein altes Kloster mit massiven Steinwänden aus. Nähert man sich den Gebäude sieht man jedoch, dass hier nicht mit Prunk gespart wurde.
Vor allem bei der Wahl der Baumaterialien hat man hier nicht gegeizt. So kann der Fachmann hier erkennen, dass stehts die edelsten und teuersten Hölzer beim Bau verwendet wurden.
Die Böden innerhalb des Gebäudes wurden mit feinen Marmorplatten versehen. Innerhalb des Sitzes findet man außerdem jede Menge teure Bilder von bekannten Künstlern, die vermuten lassen dass das Dorfoberhaupt ein wahrer Kunstliebhaber ist.
Unterkunft (8)
Hier befindet sich ebenfalls eine der Umgebauten Jugendherbergen. Da sich diese jedoch im wohlhabenden Viertel Tani´s befindet, ist diese mit einem Großen Gartengrundstück ausgestattet.
Wie die Umliegenden Gebäude wurde auch dieses aus Stein errichtet und bietet alleine Platz für ca. 300 Gäste.
Der Preis der Übernachtung ist hier natürlich um einiges höher als in den anderen beiden Herbergen im Norden von Tani.
Trainingsplatz (9)
Ein kleineres Trainingsgelände, hauptsächlich von den Genin genutzt. Für größere und gefährlichere Trainings, werden die Ninja angehalten dies außerhalb des Dorfes zu tun, um niemanden zu gefährden.
Lagerhallen (10)
Diverse Lagerhallen für Nahrung, Baumateralien, Waffen und deren Zubehör. Ebenso werden hier auch auf Vorrat Medizinisches Besteck, Desinfektion Mittel und andere nicht verderbliche Sachen häufig gelagert.
Bergwacht, im Osten Tanis
Hauptsitz (4):
Hier befindet sich nun die Verwaltung des Dorfes, sowie auch der Hauptsitz der Ninjas.
Im Erdgeschoss gibt es mehrere Büros für Verwaltungsangestellte, sowie Büros für die Ninjas.
Die beiden Obergeschosse dienen den Missionsbriefings, wobei es verschiedene Größen gibt. Maximal können in diese 4 Teams pro Raum untergebracht werden in den Normal großen, in den extra großen Räumen passen auch 8 Teams.
Außerdem gibt es hier noch Gästezimmer für besonders wichtige Gäste wie Daimyos, Kage, Diplomatischer Besuch. Diese befinden sich in den oberen Etagen und sind besonders gut bewacht.
Teleport-Raum
Zusätzlich befindet sich im Untergeschoss der Transportsiegelraum, mit dem die Ninja schnell ab- oder anreisen können.
Allerdings werden 5 Ninja, welche auf Siegelkunst spezialisiert sind benötigt.
Maximal können 10 Personen oder Gegenstände auf einmal damit transportiert werden.
Zu beachten ist außerdem, dass der Raum 24 Stunden am Tag überwacht wird.
Zusätzlich sind im Verwaltungsgebäude versteckte Ninjas die auf Chakra spüren spezialisiert sind.
Hafen (5)
Ein kleiner Hafen für den Gütertransport oder ggfs. Nahrungs-, Waffen- oder zum Teil auch Ninja Lieferungen. Je nach Reiseweg. Zudem verfügt das Dorf über eine kleine Fischerei.
Schmieden (11)
Sämtliche Arten der Schmieden, für die Waffenläden Tanigakures. Die Materialien und das Zubehör wurde aus allen 3 Dörfern mit gebracht und dadurch grenzen die Werkstätten an Vielfalt.
Wachtürme (A-D)
Hier halten immer 2 Ninja pro Turm und Schicht Wache.
Wachposten (E)
Ein kleinerer Posten zur Bewachung der Festung, auch hier befinden sich pro Schicht immer 2 Wachen die mit den anderen in Kontakt stehen.
Gesetze
Die Gesetze Tanigakures sind für jeden, welcher sich auf dem Gebiet Tanigakures befindet bindend. Im Folgenden werden diese näher ausgeführt.
§1) Grundgesetze
§1.1) Das Bündnisdorf ist als ein Ort der Gemeinschaft und Freundschaft der Dörfer Sunagakure, Kusagakure und Konohagakure zu sehen. Jeder Bewohner des Dorfs, sowie jeder Ninja steht in der Pflicht, das Bündnis, das Dorf und seine Ehre im Rahmen der eigenen Mittel zu verteidigen und zu repräsentieren.
§1.2) Jegliche Art von Gewalt gegenüber den Bewohnern oder den Einrichtungen wird bestraft. Dies gilt auch für nicht beaufsichtigte Trainingskämpfe, Trainingskämpfe, bei denen die Einverständnis aller Teilnehmer nicht vorliegt, sowie nicht durch die Dorfleitung genehmigte Strafmaßnahmen.
§1.3) Dispute werden auf friedlichem Wege gelöst.
§1.3.1) Bei körperlicher Gewalt werden ranghöhere Shinobi zur Klärung dazu gezogen. Alternativ können Shinobi des selben Rangs mit dem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet hinzugezogen werden.
§1.3.2) Bei wiederholtem Male von sehr schwerer körperlicher Gewalt wird das Oberhaupt zur Klärung hinzugezogen.
§1.4) Einen Bewohner oder Ninja des Bündnisses zu töten, das Preisgeben geheimer Informationen oder die systematische Schwächung des Bündnisses werden mit der Höchststrafe bezahlt.
§1.5) Im Notstand gelten lediglich die Grundgesetze.
§1.6) Es ist, außer in äußersten Notfällen oder auf ausdrückliche Anweisung der Dorfleitung, nicht gestattet einen Bewohner des Bündnisdorfes, egal in welcher Form, dazu zu zwingen seine Gedanken zu einer bestimmten Situation oder seine Handlung zu einem bestimmten Zeitpunkt wiederzugeben. Verdachtsfälle einer illegalen Handlung sind der Dorfleitung zu melden, um abzuwägen, ob eine Genehmigung erteilt werden soll. Jedoch kann das Verweigern von Auskunft als Indiz für Schuldigkeit oder das Vorliegen eines Verbrechens gewertet werden.
§1.7) Als Verhalten, welches dem Dorf schadet, zählt auch das Äußern negativer Ansichten gegenüber einer Person, die nicht zu dem Bündnis angehört.
§1.8) Das Verlassen des Dorfes ist für Bürger untersagt, außer sie haben eine schriftliche Genehmigung mit Unterschrift und Siegel der Oberhäupter. Ninja dürfen das Dorf aus Missionsgründen verlassen und wenn sie eine solche Genehmigung vorweisen.
§2.) Ninja Gesetze
§2.1) Den Oberhäuptern der 3 Ninjadörfer ist Folge zu leisten.
§2.1.1) Neben diesen hat ein von diesen bestimmter Rat Einfluss auf ihre Entscheidungen. Die Oberhäupter der Dörfer verfügen jedoch über ein Vetorecht dem Rat gegenüber.
§2.2) Jedes Dorfoberhaupt hat das Recht Vertreter zu ernennen, welche auf seinen Befehl hin agieren und dazu befugt sind diesen vollmächtig oder auf bestimmte Bereiche beschränkt zu vertreten.
§2.2.1) Bei Zuwiderhandlungen gilt die selbe Strafe, als wäre dies gegen das Oberhaupt gerichtet worden.
§2.3) Machtmissbrauch dieser Personen ist umgehend zu melden.
§2.4) Shinobi dürfen sich stationär auf unbefristete Zeit im Dorf unterbringen lassen, dies muss von seinem Dorfoberhaupt bewilligt werden.
§2.4.5) Fest stationierten Shinobis ist es möglich Teams mit anderen Shinobis aus den Bündnis zu bilden, hierbei muss die Einwilligung der beteiligten Dorfoberhäupter eingeholt werden.
§2.5) Den Aufforderungen Ranghöherer ist Folge zu leisten.
§2.5.1) Sollte diese Aufforderung gegen Gesetze verstoßen, sexueller Natur sein oder in sonst einer Art und Weise strafbar sein, so ist dieser nicht Folge zu leisten und einem Ranghöheren zu melden.
§2.6) Der Genuss von Zigaretten und Alkohol ist erst ab dem 18. Lebensjahr oder dem Chuuninrang gestattet, Drogen oder illegale Suchtmittel sind verboten. Es muss zudem sichergestellt werden, das der Konsum den Ninja nicht in der Ausübung von Missionen einschränken.
§2.6.1) Bei speziellen Anlässen ist leichter Alkoholkonsum, das bedeutet stark verdünnter Alkohol oder 1 Glas Sekt, unter Aufsicht für alle ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt.
§2.6.2) Medizinisch genutzter Alkohol, zum desinfizieren von Wunden oder OP-Besteck, darf von Shinobi ab dem Rang Genin erstanden werden.
§2.7) Shinobis des Bündnisses ist es jeder Zeit möglich von einen Chunnin oder Jounin aus dem Bündnis, auch ausserhalb der Akademie unterrichtet und trainiert zu werden. Dies beinhaltet Jutsus, Fähigkeiten und Fortbildungen, sofern eine Erlaubnis der Landesführungen oder ihrer Vertreter vorliegt.
[1]
§3) Waffengesetze
§3.1) Es ist Bürgern [2] strengstens untersagt Waffen zu tragen und zu benutzen.
§3.2) Ninja [3] ist es verboten ihre Waffen einzusetzen.
§3.2.1) Ausnahmen bestehen bei akuter Lebensgefahr und Verletzung von §1.1 durch Ausländer.
§3.3) Das Benutzen von Waffen auf dem Übungsgelände und auf dem Trainingsplatz ist erlaubt, solange sich der Umgang nicht gegen andere Personen richtet.
§3.4) Im Sparring sind ausschließlich präparierte Waffen zu verwenden, die jegliche Verletzungen minimieren. Ausnahmen stellen hierbei offiziell autorisierte Trainingskämpfe oder Turniere dar. Dennoch ist darauf zu achten sein Gegenüber nicht mehr als nötig zu schädigen. Auf Unverhältnismäßige Mittel ist zu verzichten und der Kampf im Zweifelsfall zu unterbrechen. Dauerhafte, sehr schwere Schäden oder gar der Tod können der Situation entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.
§4) Jutsugesetze
§4.1) Das Wirken von gefährlichen Jutsu ist strengstens untersagt. Ninja dürfen ausschließlich in Gefahrenfällen, wenn ihnen keine andere Alternative mehr bleibt oder zu Trainingszwecken an denen dafür vorgesehenen Orten solche Jutsu innerhalb des Dorfs verwenden.
§4.2) Es darf keine Jutsu gegen einen Angehörigen des Bündnisses oder des Dorfes gewirkt werden ohne dessen Einverständnis.
§4.3) Zusätzlich gelten die Gesetze zum Erlernen von Jutsus und Techniken des Dorfs, welchem man angehört, sofern dort Einschränkungen vorhanden sind.
§5) Kampfhandlungsgesetze:
§5.1) Innerhalb des Dorfs werden Kampfhandlungen nicht geduldet. Sollten Personen bei diesen entdeckt werden, so ist es Pflicht eines jeden Bewohners, dies im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterbinden.
§5.2) Trainingskämpfe sind nur auf dem Übungsgelände unter Aufsicht eines Chuunin oder höherrangigen Ninjas erlaubt. Hierbei dürfen jedoch die Kampfteilnehmer ihren Gegenüber nicht schwerst verletzen. Im Fall von tödlichen oder längerfristigen Verletzungen ist zu prüfen, wen welche Form der Schuld trifft. Sowohl die beaufsichtigende, als auch die ausführende Person kann hierbei eine Schuld treffen.
§6 Strafmaß
Im Rahmen des Strafmaßes ist zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden:
§6.1 Nothandlung
Eine Straftat wird begangen, um eine andere, schwerere Straftat zu verhindern, sein eigenes Leben oder das eines Verbündeten zu retten. Sofern diese Punkte gegeben sind und die Handlung für der Situation angemessen gehalten wird wird Straffreiheit empfohlen.
§6.2 Fahrlässigkeit
Eine Straftat wird begangen, ohne dass der Täter die Absicht verfolgte diese zu begehen. Zum Beispiel, weil eine Person durch einen mangelhaft gesicherten Gegenstand erschlagen wird. Es wird eine Strafmilderung im Kombination mit einer Schulung zur Vermeidung weiterer solcher Fälle empfohlen.
§6.3 Vorsatz
Eine Straftat wird geplant ausgeführt. Hier sollte die volle Strafe vergeben werden. Weitere Strafmildernde Faktoren können jedoch berücksichtigt werden.
§6.4 geplante Straftaten
Geplante Straftaten, die jedoch erfolgreich durch Dritte verhindert werden konnten werden wie ausgeführte Straftaten gehandhabt.
§6.5 Selbstanzeige
Zeigt eine Person eine durch diese Person geplante oder ausgeführte Straftat selbst an, so wird Strafmilderung empfohlen. Bei einer ausgeführten Straftat wird wie in §6.1-§6.3 unterschieden und entsprechend bestraft, jedoch das Strafmaß gesenkt. Wurde die Straftat noch nicht ausgeführt, so wird eine zeitlich begrenzte Überwachung empfohlen. Von weiteren Bestrafungen ist jedoch in diesem Fall abzusehen.
§6.6 Höhe des Strafmaßes
Die Höhe des Strafmaßes wird von den Landesführungen der drei Dörfer oder bevollmächtigten Vertretern festgelegt.
§6.7 Vorstrafen
Vorstrafen sind in das Strafmaß mit einzubeziehen. Hier ist insbesondere das Dorf, aus welchem der Täter stammt mit einzubeziehen und wird dazu angehalten Auskunft zu erteilen.
§6.8 Unzurechnungsfähigkeit
In Fällen von Unzurechnungsfähigkeit oder Fremdsteuerung des Täters ist zu prüfen, ob den Täter eine Mitschuld trifft und ob Wiederholungsgefahr besteht. Das Strafmaß ist je nach Situation individuell zu bestimmen und kann vom vollen Strafmaß bis hin zu gänzlicher Straffreiheit reichen, je nach dem von welchem Maß an Selbstverschulden man ausgehen kann.
§6.9 Rang
Ab dem Chuuninrang wird davon ausgegangen, dass man dazu in der Lage ist die Auswirkungen von Kampfhandlungen und dem Einsatz seiner Fähigkeiten angemessen einzuschätzen. Bei Ninja auf dem Rang eines Genin oder Akademisten kann jedoch eine Strafmilderung eintreten, sofern anzunehmen ist, dass diese sich der Auswirkungen ihrer Taten innerhalb einer Situation nicht bewusst waren.
§7 Vollständigkeit
§7.1 In Fällen von störendem Verhalten, welches nicht durch diese Gesetze erfasst wird obliegt es dem Rat dieses Gesetz nachträglich hinzu zu fügen und danach vorzugehen. Eine Bestrafung, welche nicht durch ein bestehendes Gesetz abgedeckt wird wird jedoch nur in solchen Fällen empfohlen, in welchem massiver Schaden durch diese Handlung verursacht wurde oder davon auszugehen ist, dass der Täter sich darüber bewusst war, dass seine Handlung nicht im Sinne des Bündnisses gewesen sein kann.
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