Politik Takis: Unterschied zwischen den Versionen
(→Strafgesetz: Überarbeitung der Gesetze) |
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Wer ein Siegel, welches zum Schutz, zur Geheimhaltung oder zur Aufbewahrung bricht ohne Befugnisse, macht sich des Siegelbruches schuldig. | Wer ein Siegel, welches zum Schutz, zur Geheimhaltung oder zur Aufbewahrung bricht ohne Befugnisse, macht sich des Siegelbruches schuldig. | ||
Je nach Sachlage wird der Tatbestand des Verrates oder Hochverrates geprüft. Über das Strafmaß entscheidet der hohe Rat von Taki. | Je nach Sachlage wird der Tatbestand des Verrates oder Hochverrates geprüft. Über das Strafmaß entscheidet der hohe Rat von Taki. | ||
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| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Siegelbruch''' | |||
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| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere''' | |||
| class="tabkopf" align ="center"| '''Leicht''' | |||
| class="tabkopf" align ="center"| '''Mittel''' | |||
| class="tabkopf" align ="center"| '''Schwer''' | |||
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! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Bruch eines Siegel zur Aufbewahrung von Gütern | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | unwissentlicher Bruch eines Siegels zum Schutze Takigakures | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | wissentlicher Bruch eines Siegel zum Schutze oder der Geheimhaltung Takigakures | |||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Nach §5 entsprechende Sachbeschädigung | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Gefängnisstrafe für 30 Tage, 6 Monate Überwachung | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Prüfung des Verdachtes des Verrates/Hochverrates | |||
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'''§7 Belästigung''' | '''§7 Belästigung''' | ||
Wer eine andere Person mittels aufdringlichen, unsittlichen oder respektlosen Verhalten massiv belästigt, kann wegen Belästigung zu einer Strafmission* sowie einer Geldbuße von | Wer eine andere Person mittels aufdringlichen, unsittlichen oder respektlosen Verhalten massiv belästigt, kann wegen Belästigung zu einer Strafmission* sowie einer Geldbuße von bis zu 5000 Ryô verurteilt werden. | ||
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| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Respektlosigkeit''' | | class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Belästigung und Respektlosigkeit''' | ||
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| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere''' | | class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere''' | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 3 | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 3.000 Ryo Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryo Strafe und 1 D-Rang Strafmission | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
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! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Eigenkonsum einer | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Eigenkonsum einer verboten Droge. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryô + 1 D-Rang Strafmission | ||
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Wer eine Straftat meldet die tatsächlich begangen wurde oder geplant wird, wird mit einer Belohnung von 25% der Geldstrafe belohnt, sollte keine Geldstrafe auf der Verfehlung liegen so wird eine Prämie ab 5000 Ryô bezahlt bei schweren Delikten wie Hochverrat oder Mord 50000 Ryô. | Wer eine Straftat meldet die tatsächlich begangen wurde oder geplant wird, wird mit einer Belohnung von 25% der Geldstrafe belohnt, sollte keine Geldstrafe auf der Verfehlung liegen so wird eine Prämie ab 5000 Ryô bezahlt bei schweren Delikten wie Hochverrat oder Mord 50000 Ryô. | ||
Es ist Bürgerpflicht eine Straftat zu melden, somit wird eine Falschaussage oder die Verschleierung eines Straftatbestandes ebenso wie die Straftat bestraft. | |||
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'''§12 Jutsu- & Waffeneinsatz''' | '''§12 Jutsu- & Waffeneinsatz''' | ||
Der Einsatz von Jutsus/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden und ist erlaubt, solange keine Person sich davon belästigt, geschädigt oder gefährdet fühlt. Die Voraussetzung einer Beschwerde für eine Belästigung oder Gefährdung ist, dass die beschwerende Person den Einsatz der Jutsu oder Waffe selbst wahrgenommen hat. Wird die Anzeige wegen Belästigung angenommen, gilt | Der Einsatz von Jutsus/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden und ist erlaubt, solange keine Person sich davon belästigt, geschädigt oder gefährdet fühlt. Die Voraussetzung einer Beschwerde für eine Belästigung oder Gefährdung ist, dass die beschwerende Person den Einsatz der Jutsu oder Waffe selbst wahrgenommen hat. Wird die Anzeige wegen Belästigung angenommen, gilt folgendes Strafmaß: | ||
Jutsu oder Waffeneinsatz auf dem Übungsgelände sind von dieser Regel ausgenommen. Bei schwereren Verletzung oder Beschädigung (außer an Übungsgeärten/Übungspuppen) treten aber dennoch die entsprechenden Gesetze in Kraft." | Jutsu oder Waffeneinsatz auf dem Übungsgelände sind von dieser Regel ausgenommen. Bei schwereren Verletzung oder Beschädigung (außer an Übungsgeärten/Übungspuppen) treten aber dennoch die entsprechenden Gesetze in Kraft." | ||
Eine Beschwerde über eine Verletzung kann nur von der verletzten Person selbst abgegeben werden. | Eine Beschwerde über eine Verletzung kann nur von der verletzten Person selbst abgegeben werden. | ||
Ist die verletzte Person in einem Zustand, in der für längere Zeit, keine Beschwerdeabgabe mehr zumutbar ist, so tritt § 1 in Kraft. | Ist die verletzte Person in einem Zustand, in der für längere Zeit, keine Beschwerdeabgabe mehr zumutbar ist, so tritt § 1 in Kraft. | ||
Sollten zu große Schäden entstehen wird nach §5 Sachbeschädigung Anzeige erhoben. | |||
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! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Ein Akademist oder Zivilist trägt eine Waffe offen. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Ein Akademist oder Zivilist trägt eine Waffe offen. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
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! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Wirken von gefährlichen Jutsus außerhalb des Trainingsbereiches | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryô und 1 D-Rang Strafmission. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
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'''§ 13 Repräsentation des Dorfes''' | '''§ 13 Repräsentation des Dorfes''' | ||
Das Dorf ist zu jeder Zeit angemessen zu repräsentieren und nach außen hin zu vertreten. Sollte man sich in einer dem Ruf des Dorfes abträglichen Art und Weise verhalten. | Das Dorf ist zu jeder Zeit angemessen zu repräsentieren und nach außen hin zu vertreten. Sollte man sich in einer dem Ruf des Dorfes abträglichen Art und Weise verhalten, wird ein Strafverfahren gegen den Ninja in die Wege geleitet. Ihm drohen dann je nach schwere des Vergehens von einer Geldstrafe, in Höhe von 5.000 Ryo und einer Entschuldigung, bis hin zu einer Degradierung. | ||
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| class="tabkopf" colspan="4" align ="center" | '''Repräsentation des Dorfes''' | |||
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| class="tabkopf" align ="center" | '''Schwere''' | |||
| class="tabkopf" align ="center"| '''Leicht''' | |||
| class="tabkopf" align ="center"| '''Mittel''' | |||
| class="tabkopf" align ="center"| '''Schwer''' | |||
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! class="tabkopf" align ="center" | Beschreibung | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | (leichtes) Fehlverhalten gegenüber Außenstehenden (Zivilisten oder Ausländern) | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Beleidigung höherrangiger oder ausländischer Ninja, oder Auftraggeber | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Angriff oder tätliches Verhalten auf höherrangige oder ausländische Ninja oder Auftraggeber | |||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5.000 Ryo Strafe + formelle Entschuldigung | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 2 C-Rang Strafmission und eine Gefängnisstrafe von 30 Tagen. | |||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie). | |||
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'''§ 14 Befehlsverweigerung''' | '''§ 14 Befehlsverweigerung''' | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 2 D-Rang Strafmission | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 2 D-Rang Strafmission. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 1 C-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 21 Tage. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 1 C-Rang Strafmission und eine Suspendierung für die Dauer der Missionen bzw. 21 Tage. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie). | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Degradierung (für Akademisten: Rauswurf aus der Akademie). | ||
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| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Unerlaubtes Betreten. Festsetzen einer Person ohne Grund für einen Zeitraum <1 Tag. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Unerlaubtes Betreten. Festsetzen einer Person ohne Grund für einen Zeitraum <1 Tag. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Unerlaubtes, gewaltsames Betreten. Festsetzen einer Person ohne Grund für einen Zeitraum <3 Tag. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | Unerlaubtes, gewaltsames Betreten. Festsetzen einer Person ohne Grund für einen Zeitraum <3 Tag. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
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! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ! class="tabkopf" sytle="width:10;" align ="center" | Strafe | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 1 D-Rang Strafmission oder den Sold dieser entrichten. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 1 D-Rang Strafmission oder den Sold dieser entrichten. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5 Tage Gefängnis, 1 C-Rang Strafmission und 10.000 Ryô. | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | 5 Tage Gefängnis, 1 C-Rang Strafmission und 10.000 Ryô. | ||
| class="tabinhalt" style="text-align:center;" | | | class="tabinhalt" style="text-align:center;" | - | ||
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Ebenso tritt volle Strafmündigkeit ein sollte der Shinobi mindestens den Rang eines Genins innehaben. | Ebenso tritt volle Strafmündigkeit ein sollte der Shinobi mindestens den Rang eines Genins innehaben. | ||
Akademisten unterhalb des 18. Lebensjahres werden in der Regel mit milderen Stafen rechnen können, | Akademisten unterhalb des 18. Lebensjahres werden in der Regel mit milderen Stafen rechnen können, so fern die Begehung ihrer Straftat auf ihre Unreife zurückzuführen ist, in diesem Fall wird die Strafe um eine Stufe milder ausgesprochen. | ||
Jedoch kann bei schweren Vergehen ein Ausschluss aus der Akademie erfolgen. | |||
'''§ 18 Wiederholungstaten/Mehrfache Begehung einer Straftat''' | '''§ 18 Wiederholungstaten/Mehrfache Begehung einer Straftat''' |
Version vom 9. April 2016, 12:35 Uhr
Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht der gültigen Gesetze in Takigakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem hier.
Das Machtsystem und seine Organe
Hier sind die Angaben zu der politischen Führung und deren Aufbau zu finden. Auch Angaben zu dem allgemeinen Handel, Militär und Kriminalität. Zum Handel mit anderen Ninjadörfern siehe bitte weiter unten in der Rubrik Diplomatie.
Regierung
Eine einzige Person lenkt scheinbar seit jeher die Geschicke des Dorfes und ist für dessen Schutz verantwortlich. Dabei wurde die Position des Dorfoberhauptes genau so oft unterschiedlich ausgelegt, wie es unterschiedliche Dorfoberhäupter gegeben hatte. Manche waren besonders streng und effizient, andere waren scheinbar freundlich aber hinter den Kulissen aufs Ergebnisorientiert, wieder andere waren sowohl öffentlich als auch im kleineren Kreisen besonders wohlwollend und freundlich.
Doch jeder dieses Dorfoberhaupt hatte zumindest eines gemeinsam: Er oder Sie war vom Rat Takigakures ernannt worden und musste zusammen mit diesem und nicht gegen diesen regieren.
Der Rat selber setzte sich lange Zeit fest aus Mitglieder der vier Grüderclane und ein paar wenigen speziell erwählten Personen zusammen.
Dies wurde vor wenigen Jahren von Muneyaki Gushiken geändert und somit muss jedes Rats Mitglied unabhängig von dessen familiärem Hintergrund ein besonderes Gewicht im dörfischen Leben und für die Bewohner Takigakure no Satos besitzen. Seitdem besteht der Rat aktuell nur noch aus 3 Personen.
Militär
Das Militär Takigakure no Satos besteht ausschließlich aus den Shinobi und Kunoichi des Dorfes vom Rang Genin bis Jounin. Diese haben den Ruf eher milder und freundlicher als z.B. der Bündnispartner zu sein. Dennoch sind sie straff durch organisiert und unterstehen strengen Regeln und Gesetzen. Die ungefähre Anzahl dieser Streitmacht ist schwer zu ermitteln und die Dorfführer wären dumm Zahlen zu nennen. Allerdings kann man sie zwischen 10.000 und 14.000 Shinobi eingrenzen.
Handel
Für ein Dorf, welches sein Überleben auch seiner Abgeschiedenheit und versteckten Lage verdankte, stellt sich Handel als besonders schwierig dar. So sieht man fast nie Händler von außerhalb im Dorf und wenn, so sind es bekannte Gesichter die das besondere Vertrauen der Dorfführung besitzen. Meistens aber liefern Händler von außerhalb ihre Waren an gesonderte Stellen um das Dorf herum, wo diese dann von in den geheimen Zugängen eingeweihten Personen - meist Shinobi - entgegen genommen und in das Dorf transportiert wird. Hier übernimmt die Dorfbevölkerung den weiteren Verkauf. Dass dies für etwas höhere Preise und eingeschränkte Warenvielfalt sorgt, ist schnell offensichtlich. Damit es der Bevölkerung nicht an dem Nötigsten fehlt wird allerdings im und um das Dorf herum indem sicheren Gebiet von der Bevölkerung vieles selber hergestellt.
Kriminalität
Die abgeschiedene Lage und die kleine Zahl der Dorfbewohner zusammen mit der Abwesenheit Dorf fremder Personen sind einer der gründe für eine besonders geringe Kriminalität. Wenn ein jeder jeden kennt und das schon meist seit dem Kindesalter, so sind Diebstahl und dergleichen eher selten. Umso gravierender sind dafür aber die paar Straftaten, sie dennoch auftreten und fast immer sehr tiefe und persönliche Gründe haben, wenn man mal von kleinen Streichen der Dorf Jugend absieht. Diese Taten werden trotz aller Friedliebigkeit des Dorfes streng und auch hart bestraft, auch wenn Hinrichtungen sehr selten sind und nie öffentlich vollzogen werden.
Allgemeines
Die Ursprünge Takigakure no Satos gehen in eine Zeit zurück, die von Mythen und Sagen umwoben ist. Immer wieder tauchen vier Tier Gottheiten - ein blauer Drache, ein weißer Tiger, ein roter Vogel und eine schwarze Schildkröte - in den Geschichten in und um das Dorf herum auf. Das Dorf selber liegt auf einem hohen Bergplateu am Scheitel eines riesigen Wasserfalls und ist nur über geheime Wege zu betreten. Die abgeschiedene Lage hat für einen besonderen Hang zu Traditionen gesorgt, bietet aber auch Schutz vor Gefahren und neugierigen Augen. Wohl nur wenig andere Orte auf der Welt sind so abgeschieden wie dieses Dorf und manch einer mag sein ganzes Leben im Dorf verbringen ohne jemals etwas anderes von der Welt gesehen zu haben.
Takigakure und seine Bewohner
Auf den ersten Blick bietet Takigakure bereits ein idyllisches Bild, welches noch durch die Art seiner Bewohner verfestigt wird. In Takigakure selbst vergisst man fast augenblicklich den Gedanken daran, dass man sich in einem Dorf einer Militärnation befindet, so friedlich und idyllisch wirkt die Umgebung und seine Bewohner. Viele Ninja in Takigakure tragen während des normalen Alltags nur Teile ihrer Ninjaausrüstung und lassen sperrige Waffen daheim, um keine angespannte Atmosphäre zu verbreiten. Stattdessen tragen sie meist nur ihr Stirnband und, wenn ihr Rang es zulässt, die Ninjaweste Takigakures. Ab und an weisen auch noch Waffen- und Shurikentaschen der Ninja auf ihre Natur hin.
Viele Ninja gehen neben ihrem Ninja-Dasein außerdem noch normalen Tätigkeiten nach, sodass eine Vielzahl eigene kleine Dienstleistungen, wie Restaurants, anbieten oder diese Geschäfte zumindest offiziell führen. Dadurch entsteht zwischen den Ninja und den normalen Bewohnern Takigakures meist eine noch engere Bindung, denn so wirken die Ninja für die normale Bevölkerung nicht so weit entfernt.
Ansonsten gibt es in Takigakure natürlich auch eine Vielzahl normaler Menschen, die keine Ninjaausbildung genossen haben, wenngleich die Zahl kleiner ist als die Zahl an Ninja und Ninja-Anwärtern im Dorf. Diese normalen Menschen werden in Takigakure jedoch als der wichtige Teil des Dorfes respektiert, den sie auch tatsächlich darstellen.
Takigakure - Hinter der Fassade?
Der idyllische erste Eindruck Takigakures überdeckt jedoch einige im Hintergrund ablaufende Entwicklungen der letzten Zeiten. Denn spätestens seit dem Bluterbenkrieg hatte Takigakure einsehen müssen, dass ihr Dorf nicht unangreifbar ist. Die Entwicklung verlief erst langsam und schleichend und erst in den letzten Jahren wurden sie auch für das ungeschulte Auge leichter sichtbar:
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden verschärft und die Führung Takigakures schien ihren eigenen Untergebenen nicht mehr vollständig zu trauen. Die Einheiten im Bereich Spionage und Verhör wurden deutlich gefördert und des Nachts erhascht man regelmäßig einmal einen Blick auf eine der nun zahlenmäßigen Patrouillen im Dorf. Die Reaktion der Bewohner des Dorfes auf diese Entwicklungen war zweigeteilt: Einige Bewohner verstanden die Notwendigkeit höherer Sicherheitsstandards, hatten sie doch selbst erfahren, dass Takigakure ansonsten einer Gefahr von innen und außen gegenüberstehen könnte, andererseits wünschen sich viele der Bewohner die vollständige Idylle ihres Dorfes zurück.
Strafgesetz
§1 Körperverletzung
Wird einem anderen vorsätzlich körperlicher oder geistiger Schaden zugefügt, so ist mit einer Strafe zu rechnen. Das Strafmaß beläuft sich folgender Maßen:
AusklappenKörperverletzung |
Trainingskämpfe unter Aufsicht sind von der Regel ausgeschlossen.
§2 Mord/Tötung/Totschlag
Wer einen anderen vorsätzlich Tötet ohne die Einwilligung des Rates oder Vorgesetzten, muss mit einer Anklage rechnen und wird ebenfalls zum Tode verurteilt. In Fällen von ausdrücklicher Notwehr wird Straffreiheit oder Strafminderung empfohlen.
AusklappenMord |
§3 Hochverrat/Verrat
Wer eine Tat begeht oder plant, die gegen das Interesse des Oberhauptes, des Rates oder Takigakure no Satos steht, wie z.B. Informationen aus Takigakure no Sato ohne Erlaubnis weiter gibt oder Widerstand gegen den hohen Rat leistet, macht sich des Verrates schuldig. Über das Strafmaß entscheidet der hohe Rat von Taki.
AusklappenLandesverrat |
Der Versuch wird genauso wie die Tat bestraft
§4 Brandstiftung
Wer Gebäude, Bäume oder sonstiges Eigentum in Taki vorsätzlich in Brand steckt wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Das Strafmaß beläuft sich folgender Maßen, außerdem muss der entstandene Sachschaden ersetzt werden:
AusklappenBrandstiftung |
§5 Sachbeschädigung
Wer mutwillig oder aus Fahrlässigkeit das Eigentum eines anderen Bürgers beschädigt oder zerstört macht sich der der Sachbeschädigung strafbar. Eine Anklage wegen Sachbeschädigung kann nur vom Geschädigten selbst vorgebracht werden.
AusklappenBrandstiftung |
§6 Siegelbruch
Wer ein Siegel, welches zum Schutz, zur Geheimhaltung oder zur Aufbewahrung bricht ohne Befugnisse, macht sich des Siegelbruches schuldig. Je nach Sachlage wird der Tatbestand des Verrates oder Hochverrates geprüft. Über das Strafmaß entscheidet der hohe Rat von Taki.
AusklappenSiegelbruch |
§7 Belästigung
Wer eine andere Person mittels aufdringlichen, unsittlichen oder respektlosen Verhalten massiv belästigt, kann wegen Belästigung zu einer Strafmission* sowie einer Geldbuße von bis zu 5000 Ryô verurteilt werden.
AusklappenBelästigung und Respektlosigkeit |
§8 Diebstahl/Raub
Wer einen Gegenstand, der einem anderen gehört, wegnimmt, versteckt oder behält macht sich des Diebstahls schuldig.
AusklappenDiebstahl / Vandalismus |
§9 Einnahme und Weitergabe von Drogen
Wer eine für ihn verbotene Substanz einnimmt oder diese an einen Unberechtigten weitergibt, macht sich strafbar und muss eine Geldbuße von 20000 Ryô zahlen. Alkohol und Tabakwaren dürfen ab dem 18. Lebensjahr konsumiert werden. Missbraucht man Drogen, so gilt dies ebenfalls als Gesetzesverstoß und ist zu ahnden:
AusklappenDrogenkonsum |
§10 Anwärterstatus
Wer sich einmal als Anwärter gemeldet hat, kann diesen Status nur durch Verrat oder Straftat verlieren, ferner ist diese Person verpflichtet wie jeder Ninja auch das Dorf nicht ohne Grund (wie etwa Mission, Diplomatiereise etc.) zu verlassen, Zuwiderhandlung wird wie Verrat oder Hochverrat behandelt.
Sondergenehmigung durch Oberhaupt oder Rat heben dieses Gesetz auf.
§11 Meldung einer Straftat
Wer eine Straftat meldet die tatsächlich begangen wurde oder geplant wird, wird mit einer Belohnung von 25% der Geldstrafe belohnt, sollte keine Geldstrafe auf der Verfehlung liegen so wird eine Prämie ab 5000 Ryô bezahlt bei schweren Delikten wie Hochverrat oder Mord 50000 Ryô. Es ist Bürgerpflicht eine Straftat zu melden, somit wird eine Falschaussage oder die Verschleierung eines Straftatbestandes ebenso wie die Straftat bestraft.
AusklappenFalschaussage/Verschleierung einer Straftat |
In schweren Fällen kann auch von Verrat ausgegangen werden.
§12 Jutsu- & Waffeneinsatz
Der Einsatz von Jutsus/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden und ist erlaubt, solange keine Person sich davon belästigt, geschädigt oder gefährdet fühlt. Die Voraussetzung einer Beschwerde für eine Belästigung oder Gefährdung ist, dass die beschwerende Person den Einsatz der Jutsu oder Waffe selbst wahrgenommen hat. Wird die Anzeige wegen Belästigung angenommen, gilt folgendes Strafmaß: Jutsu oder Waffeneinsatz auf dem Übungsgelände sind von dieser Regel ausgenommen. Bei schwereren Verletzung oder Beschädigung (außer an Übungsgeärten/Übungspuppen) treten aber dennoch die entsprechenden Gesetze in Kraft." Eine Beschwerde über eine Verletzung kann nur von der verletzten Person selbst abgegeben werden. Ist die verletzte Person in einem Zustand, in der für längere Zeit, keine Beschwerdeabgabe mehr zumutbar ist, so tritt § 1 in Kraft. Sollten zu große Schäden entstehen wird nach §5 Sachbeschädigung Anzeige erhoben.
AusklappenWaffenhandel und Nutzung |
AusklappenJutsuanwendung |
§ 13 Repräsentation des Dorfes
Das Dorf ist zu jeder Zeit angemessen zu repräsentieren und nach außen hin zu vertreten. Sollte man sich in einer dem Ruf des Dorfes abträglichen Art und Weise verhalten, wird ein Strafverfahren gegen den Ninja in die Wege geleitet. Ihm drohen dann je nach schwere des Vergehens von einer Geldstrafe, in Höhe von 5.000 Ryo und einer Entschuldigung, bis hin zu einer Degradierung.
AusklappenRepräsentation des Dorfes |
§ 14 Befehlsverweigerung
Die Verweigerung eines Befehls gegenüber einer Höherrangigen bzw. grundsätzlich befehlsautorisierten Person wird folgendermaßen bestraft:
AusklappenDem Rang unangemessenes Verhalten |
AusklappenUngehorsam |
§ 15 Freiheitsberaubung/Hausfriedensbruch
Wer andere ihrer Freiheit beraubt ist mit der entsprechenden Dauer ihrer Freiheitsberaubung selbst als Gefängnisaufenthalt zu bestrafen, des Weiteren folgen die Zusatzstrafen: Ein unerlaubtes Betreten eines Privatgeländes wird wie folgt bestraft:
AusklappenHausfriedensbruch/Freiheitsberaubung |
§ 16 Bedrohung
Bei Bedrohungen sowohl von Zivilisten als auch Shinobi ist der Bedrohende folgendermaßen zu bestrafen:
AusklappenZwang/Erpressung |
§17 Strafmündigkeit
Jeder Bürger ab 18 Jahren ist voll strafmündig.
Ebenso tritt volle Strafmündigkeit ein sollte der Shinobi mindestens den Rang eines Genins innehaben. Akademisten unterhalb des 18. Lebensjahres werden in der Regel mit milderen Stafen rechnen können, so fern die Begehung ihrer Straftat auf ihre Unreife zurückzuführen ist, in diesem Fall wird die Strafe um eine Stufe milder ausgesprochen. Jedoch kann bei schweren Vergehen ein Ausschluss aus der Akademie erfolgen.
§ 18 Wiederholungstaten/Mehrfache Begehung einer Straftat
Im Falle mehrfacher Straftaten wird sich das Strafmaß aus jeder zusammen addieren. Bei Begehung von Wiederholungstaten innerhalb eines Jahres, wird das Strafmaß um eine Stufe erhöht (Leichte Körperverletzung wird zu einer mittleren Körperverletzung).
§ 19 Straffreiheit / Milderung Begeht eine Person eine Straftat, um die Begehung einer anderen Straftat einer zweiten Person zu vereiteln, wird, sofern das Mittel verhältnismäßig war, eine Straffreiheit empfohlen. Ansonsten hat sich die Person entsprechend dem Straftatbestand zu behaupten, allerdings kann eine Milderung der Strafe zugesprochen werden. Hierbei wird die Strafe um eine Stufe gesenkt, außer es ist bereits eine leichte Strafe vorgesehen.
§ 20 Duellierrecht (In Kooperation mit dem Bündnis entstanden)
Begeht eine Person eine Straftat gegen eine weitere Person und das Dorf hat keinen eigenes, oder nur geringes, Interesse an dem Straftatbestand, so kann die geschädigte Person den Täter zu einem öffentlichen Duell in der Arena auffordern, anstatt eine direkte Entschädigung zu erhalten. Der Täter übernimmt bei dem Kampf mögliche Behandlungskosten. Bei einem solchen Kampf ist das Dorf in Kenntnis zusetzen, ansonsten macht man sich strafbar (Meldepflicht). Außerdem darf keine starke Gefährdung für die zwei Personen entstehen, ansonsten kann der Straftatbestand der Körperverletzung oder Mord/Tötung bestehen. Eine leichte bis mittlere Körperverletzung gilt bei einem solchen Kampf jedoch als straffrei. Wenn das Dorf ein geringes Interesse besitzt, so greift das Gesetz der Begehung mehrerer Straftaten und beide Strafen werden durchgeführt (Duell und die des Dorfes).
Solche Tatbestände mit dem Recht auf ein Duell sind hier gelistet:
- jegliche Respektlosigkeit
- leichter Ungehorsam
- leichte bis mittlere Körperverletzung
- jeglicher Diebstahl/Raub
- jeglicher Hausfriedensbruch
- leichter Betrug
Diplomatie
Hier ist eine tabellarische Übersicht über die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern. Für weitere Informationen zu der Art der Beziehung siehe den Begriff "Diplomatie" und deren Erklärungen, hier im Wiki.
Land | Verhältnis | Handelsbeziehung | Militärische Beziehung | Forschungsbeziehung | Waffenstillstand |
---|---|---|---|---|---|
Konohagakure | Frieden | - | - | - | x |
Sunagakure | Frieden | - | - | - | x |
Kumogakure | Verbündet | Handel von Dorf-Eigenentwicklungen Handel von Rohstoffen |
Stellen von Militär Gemeinsame Missionen |
Gemeinsame Itemforschung Gemeinsame Erforschung sonstiger Dinge |
x |
Kiri | Verbündet | Handel von Dorf-Eigenentwicklungen Handel von Rohstoffen |
Stellen von Militär Gemeinsame Missionen |
Gemeinsame Itemforschung Gemeinsame Erforschung sonstiger Dinge |
x |
Iwa | Neutral | - | - | - | x |
Amegakure | Neutral | - | - | - | x |
Otogakure | Neutral | - | - | - | x |
Kusagakure | Frieden | - | - | - | x |
Takigakure führt seit geraumer Zeit ein festes Bündnis mit den zwei Großreichen Kirigakure und Kumogakure. Sie unterhalten gemeinsam eine Bündnisfestung, die sich im Land Yu no Kuni befindet.
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- ↑ Hochspringen nach: 1,0 1,1 Das Siegel wird derzeitig nicht auferlegt. Eine spätere EE wird dies wieder ermöglichen.