Abwendung von Genjutsu: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. Februar 2018, 11:03 Uhr

Es ist auch als Opfer einer Genjutsu wichtig, dass man weiß, dass man dieser nicht immer hilflos ausgeliefert sein muss. Konnte man den Sinneseindruck nicht umgehen, so muss man auf folgende Werkzeuge zur Genjutsu-Bekämpfung zurück greifen.
Ein Versuch eine Genjutsu abzuwenden darf nur geschehen, wenn diese auch tatsächlich durch Aktionen durchschauen oder auf eine andere Weise[1] eindeutig als Genjutsu identifiziert wurde.

Genjutsu durchschauen/erkennen

Gewirkte Genjutsu durchschauen

Unter diesen Bereich fallen die folgenden Situationen:

  • Die Genjutsu ist direkt auf den Anwender gewirkt und muss noch übertragen werden.
  • Die Genjutsu wurde bereits indirekt auf einen Gegenstand oder ein anderes Lebewesen gewirkt, um anschließend auf ein Ziel übertragen zu werden.
  • Das Ziel wurde bereits von der Genjutsu belegt, die Wirkung trat allerdings noch nicht ein.

Chancen auf Durchschauen

Grundsätzlich richten sich die Chancen darin eine gewirkte Genjutsu zu durchschauen nach der Fähigkeitenprobe mit Aktionen durchschauen. Diese Chancen verbessern oder verschlechtern sich, je nachdem um welche Art der Genjutsu es sich handelt. In besonderen Fällen steht eine Veränderung der Chancen zusätzlich im Text der Genjutsubeschreibung.

Genjutsu, die... Boni/Mali auf das Durchschauen der Genjutsu
psychischen Schaden anrichten +30%
die Wahrnehmung manipulieren 0%
Bewegungsfähigkeit manipulieren 0%
Emotionen manipulieren[2] -30%
Willen/Erinnerungen manipulieren Undurchschaubar [3]

Hinweis: Werden die Erinnerungen oder der Wille manipuliert, so ist es zwar für den oder die Betroffene(n) nicht durchschaubar, allerdings kann eine dritte Person die Genjutsu durchschauen.

Genjutsu auf Vermutung auflösen

Genjutsu dürfen, nach einer Erlaubnis durch den Kampfrichter oder Spielleiter, auf Vermutung nach folgenden Regeln aufgelöst werden:

  • Der Ninja muss 3 Runden seine volle Aktion aufwenden, um die jeweilige Situation zu durchdenken.[4]
  • Nach diesen 3 Runden darf der Ninja Versuche zum Auflösen von Genjutsu anwenden, als habe er die Jutsu zuvor durchschaut.


Anmerkung: Die Aktion kann natürlich auch in Situationen angewandt werden, in denen der betroffene Ninja fälschlicher Weise annimmt, er sei von einer Genjutsu betroffen.

Begründung und Erklärung

Das Durchschauen von Genjutsu ohne Fähigkeiten gestaltet sich als außerordentlich kritischen Punkt, da es aus OOC-Sicht meist sehr einfach ist, eine Genjutsu als solche zu entlarven. Denn aus OOC-Sicht ist bekannt, welcher Effekt einer Genjutsu zuzuordnen ist und welcher Effekt nicht zu einer Genjutsu passt.
Für den eigenen Charakter im Rollenspiel stellt sich dies dagegen nicht dermaßen einfach dar, für ihn wirkt die Genjutsu real.
Es muss von Kampfrichter und Spielleiter-Seite immer beachtet werden, dass alle Effekte, die eine Genjutsu auf den Ninja besitzen, theoretisch auch durch Ninjutsu, Gifte oder durch andere reale Dinge erzielt werden könnten.
Schließlich ermöglichen auch Ninjutsu oder andere Dinge Effekte, die eigentlich auch für einen normalen Menschen nicht denkbar sind.

Die 3 Runden Wartezeit spiegeln somit Zeit wider, welche der Ninja benötigt, um zum Schluss zu kommen, dass er von einer Genjutsu belegt wurde.

Abwendung von Genjutsu

Es dürfen nur Versuche zum Abwenden einer Genjutsu durchgeführt werden, wenn die Genjutsu zuvor durchschaut wurde.

Abwendung durch Jutsu oder Fähigkeiten

Zum Abwenden der Genjutsu lassen sich beispielsweise folgende Jutsu oder Fähigkeiten verwenden:

Abwendung von Genjutsu durch Schmerz

Besonders niedrigstufige Genjutsu können durch Schmerz aufgelöst werden.
Die Chance, ob der Schmerz zum Auflösen der Genjutsu genügt, wird wie folgt berechnet:

Genjutsu Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Auflösung bei* 3% 6% 10% 15% 20% 30% 35% 40% 45% 50%

∗ Die %-Angaben beziehn sich auf den Schaden, den ein Ninja an Ausdauer bekommt, wenn er durch einen Angriff getroffen wird.

Frage-Sektion

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Navigation

  1. z.B. auf Vermutung
  2. Angst, Liebe, etc.
  3. Nur selbst nicht. Andere können die Genjutsu normal durchschauen
  4. Tatsächliche Runden gemeint. Nicht Runden die der Anwender z.B. in einer Scheinwelt wahrnimmt.