Abwendung von Genjutsu

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Ein Versuch eine Genjutsu abzuwenden darf nur geschehen, wenn eine Genjutsu auch tatsächlich durch Aktionen durchschauen oder auf eine andere Weise eindeutig als Genjutsu identifiziert wurde. Ein Versuch eine Genjutsu abzuwenden darf nur geschehen, wenn eine Genjutsu auch tatsächlich durch Aktionen durchschauen oder auf eine andere Weise eindeutig als Genjutsu identifiziert wurde.

Genjutsu durchschauen/erkennen

Gewirkte Genjutsu durchschauen

Unter diesen Bereich fallen die folgenden Situationen:


Genjutsu die psychischen Schaden anrichten -> 30% Boni auf durchschauen
Genjutsu die nur Wahrnehmung manipulieren -> Neutral
Genjutsu die Emotionen manipulieren (Angst/Liebe etc.) -> bis zu 30% Mali auf durchschauen
Genjutsu die den Willen oder die Erinnerungen einer Person manipuliert -> keine Chance auf durchschauen. (Nur selbst nicht. Andere können die Genjutsu normal durchschauen)

Bestimmten Sinneseindruck aktiv umgehen oder komplett verschließen

Einen Sinneseindruck komplett zu verschließen macht es unmöglich, darüber von einer Genjutsu erwischt zu werden.
Einen Sinneseindruck zu umgehen ...
Um einen bestimmten Sinneseindruck aktiv zu umgehen oder zu verschließen ist es notwendig, die Genjutsu durchschaut zu haben.

Sinneseindruck Umgehen Komplett verschließen
Sehsinn Nicht ansehen [1] Körperteil gar nicht nutzbar
Tastsinn Haut geschützt [2] Körperteil gar nicht nutzbar
Geschmacksinn Nicht möglich Körperteil gar nicht nutzbar
Hörsinn Nicht möglich Körperteil gar nicht nutzbar
Geruchsinn Nicht möglich Körperteil gar nicht nutzbar

Genjutsu auf Vermutung auflösen

Genjutsu dürfen, nach einer Erlaubnis durch den Kampfrichter oder Spielleiter, auf Vermutung nach folgenden Regeln aufgelöst werden:

  • Der Ninja muss 3 Runden seine volle Aktion aufwenden, um die jeweilige Situation zu durchdenken.[3]
  • Nach diesen 3 Runden darf der Ninja Versuche zum Auflösen von Genjutsu anwenden, als habe er die Jutsu zuvor durchschaut.


Anmerkung: Die Aktion kann natürlich auch in Situationen angewandt werden, in denen der betroffene Ninja fälschlicher Weise annimmt, er sei von einer Genjutsu betroffen.

Begründung und Erklärung

Das Durchschauen von Genjutsu ohne Fähigkeiten gestaltet sich als außerordentlich kritischen Punkt, da es aus OOC-Sicht meist sehr einfach ist, eine Genjutsu als solche zu entlarven. Denn aus OOC-Sicht ist bekannt, welcher Effekt einer Genjutsu zuzuordnen ist und welcher Effekt nicht zu einer Genjutsu passt.
Für den eigenen Charakter im Rollenspiel stellt sich dies dagegen nicht dermaßen einfach dar, für ihn wirkt die Genjutsu real.
Es muss von Kampfrichter und Spielleiter-Seite immer beachtet werden, dass alle Effekte, die eine Genjutsu auf den Ninja besitzen, theoretisch auch durch Ninjutsu, Gifte oder durch andere reale Dinge erzielt werden könnten.
Schließlich ermöglichen auch Ninjutsu oder andere Dinge Effekte, die eigentlich auch für einen normalen Menschen nicht denkbar sind.

Die 3 Runden Wartezeit spiegeln somit Zeit wider, welche der Ninja benötigt, um zum Schluss zu kommen, dass er von einer Genjutsu belegt wurde.

Abwendung von Genjutsu

Es dürfen nur Versuche zum Abwenden einer Genjutsu durchgeführt werden, wenn die Genjutsu zuvor durchschaut wurde.

Abwendung durch Jutsu oder Fähigkeiten

Zum Abwenden der Genjutsu lassen sich beispielsweise folgende Jutsu oder Fähigkeiten verwenden:


Abwendung von Genjutsu durch Schmerz

Besonders niedrigstufige Genjutsu können durch Schmerz aufgelöst werden.
Die Chance, ob der Schmerz zum Auflösen der Genjutsu genügt, wird wie folgt berechnet:

Genjutsu Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Auflösung bei* 3% 6% 10% 15% 20% 30% 35% 40% 45% 50%

∗ Die %-Angaben beziehn sich auf den Schaden, den ein Ninja an Ausdauer bekommt, wenn er durch einen Angriff getroffen wird.

Frage-Sektion

Frage-Sektion

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Navigation

  1. 20 % Mali Auf Ausweichen und Abwehren. Gegner erhält 20% Boni aus Ausweichen und Abwehren.
  2. Gute Lage für den Gegner, wenn etwas über den Tastsinn wahrgenommen werden muss
  3. Tatsächliche Runden gemeint. Nicht Runden die der Anwender z.B. in einer Scheinwelt wahrnimmt.