Bündnisfestung Kirigakure/Kumogakure/Takigakure
Die Festung liegt im Land des Yu no Kuni
Sie wurde im Japanisch/Asiatischen Stil errichtet, was sich von außen an der Festung selbst erkennen lässt durch die zahlreichen Dächer die nach Oben ragen und von braunen Ziegeln bedeckt sind.
Das letzte Dach ist meist dann auch noch mit einer Spitze versehen, in einer rechteckigen Form zum ablauf des Regens.
Viele der Zimmer sind mit Schiebetüren verbunden, sodass man schnell und einfach das Zimmer wechseln kann. Das Innere der Festung besteht zu einem großen Teil aus Holzböden. Die Wände im Erdgeschoss oder aber auch im Obergeschoss sind mit viel Holz verkleidet, das dem ganzen ein rustikal/edles Bild verschafft.
Das Untergeschoss ist dagegen nur mit massiven Stein bestückt. Hier ähnelt es optisch wirklich eher einer Festung.
Das Hauptgebäude der Festung liegt am höchsten, ist somit am schwersten zu erreichen.
Je dunkler die grünen Gebiete auf der Karte werden, desto tiefer liegen sie. Die grauen Umrandungen die sich um die ganzen Festung ziehen und auch in der Festung vorkommen, sind verschiedenen Mauern. Welche die einzelnen Ebenen von einander Trennen sollen. Die gelben Linien, sind die Straßen der Festungen. Sollte eine der Linien durch eine Mauer führen, wird man dort an der Stelle dann ein Tor finden, das einen in das entsprechende Gebiet lässt.
Um die Festung selbst sind Sümpfe, die auch auf dem Weg zur Festung immer wieder zu finden sind. Zudem ist das Gebiet noch von einem dichten Wald umgeben, was es wohl noch gefährlicher macht ohne Führer zur Festung zu reisen.
Aufbau der Festung
Im Folgenden ist der Aufbau der Festung näher beschrieben.
Innerer Bereich (Wichtige Gebäude und Institutionen)
Hauptgebäude der Burg(1)
Das Hauptgebäude ist das größte der Gebäude. Es besteht aus mehreren Stockwerken[1] und deckt so ziemlich alle lokalisierbaren Missionsfunktionen ab. Seien es Briefings, Kommunikation, Notfallsicherung oder Verhöre, je nach Etage findet man entsprechende Einrichtungen
Für weitere Informationen siehe Abschnitt Hauptgebäude
Nebenkomplex(2)
Im Nebengebäube befinden sich im Untergeschoss einige Waffenlager für die Shinobi und Wachen der Festung.
Im Erdgeschoss befinden sich weitere Lager, für Waffen, Rüstungen und Materalien sowie Unterkünfte für Chuunin.
Im 1. Obergeschoss befinden sich weitere Unterkünfte für die Jounin.
Wohngebäude(3)
Hochwertige Unterkünfte [2]für besondere Gäste [3]
Krankenhaus (4)
Im Untergeschoss ist das Lager für medizinische Gerätschaften und die Labore
Im Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss befindet sich der Krankenhaus Bereich
Depot (12)
Im Erdgeschoss sind die normalen Lager
Im 1. Obergeschoss und Untergeschoss befinden sich die Nahrungslager
Die Verbundene Elemente zwischen diesen Gebäuden beinhalten Speiseräume, Küchen sowie sonstige praktische Räumlichkeiten.
Mittlerer Bereich (Unterkünfte der Ninja)
Unterkünfte (5-7)
Hier können sich Kumogakure (5), Kirigakure (6) und Takigakure (7) niederlassen.
Jedes Gebäude bietet bis zu 400 Ninjas Platz und besitzt Untergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss.
Die Unterkünfte bestehen großteils aus Gruppenzimmern für bis zu 4 Personen[4].
Es gibt einige wenige Einzelzimmer und Doppelzimmer.
Küche und Speisebereich(8)
Hier können die Bewohner der Festung Speisen oder sich gar selbest etwas zu Essen machen, sollten sie nicht genug von dem täglichen Speisen haben.
Trainingsgelände (9)
Hier werden Trainingsgerätschaften sowie Bereiche für Übungskämpfe bereit gestellt.
Für ausschweifenderes Training werden Ninja jedoch gebeten nicht den Trainingsplatz zu nutzen.
Äußerer Bereich (Ziviler Bereich)
Wirtschafstgebäude (10)
Hier arbeiten einige Teile der zivilen Bevölkerung der Burg, um Material für Ninja herzustellen oder die Versorgung, Reparaturen und sonstige Organisation in der Burg aufrecht zu erhalten.
Volksgebäude (11)
Hier haust in der Siedlung die zivile Bevölkerung.
Wachtürme (a-h)
Die von a bis h benannten Gebäude, stellen Wachtürme dar.
Diese Türme sind mit Wachen und stationären Truppen besetzt.
Die dort rund um die Uhr patroullieren auf den Mauern.
Das Hauptgebäude
Überirdischer Bereich
Unterirdischer Bereich
Teleportsiegel
Die Siegelräume sind 10x10x3m groß
Die Siegelfläche ist rund, beträgt 50m² (entspricht einem Radius von etwa 8m)
Die Siegelräume befinden sich im Kellergewölbe, auf der Festung
in jedem Bündnisdorf befindet sich ein Siegelraum zu jedem Bündnisdorf (also pro Dorf 2 Teleporträume) und zusätzlich noch ein Siegelraum für die gemeinsame Festung
kann alle 4 Stunden benutzt werden, dadurch maximal 6x am Tag
bentöigt 5 Siegelmeister
das Siegel ist aus Mosaiksteinen, um die Wartungen zu vereinfachen und zu minimieren
transportiert werden können
10 Personen oder Gegenstände, die auf die Siegelfläche passen, pro Teleport
Sicherheitsmaßnahmen
Das gesamte Gebäude ist Video-überwacht.
Im Hauptgebäude besitzen die Hariban Chakra-Spürer, welche die Umgebung um die Festung ständig im Auge behalten
Im 2. Obergeschoss sind mehrere Wachen der Hariban platziert, um wichtige Personen und Unterlagen zu beschützen.
Zellenblock A dient für die Verwahrung sehr bedrohlicher Ninja (A und S-Rang)
Zellenblock B für weniger bedrohliche Personen.
Untergeschoss 1
Alle Wände sind mit Chakra verstärkt. Ninja der Hariban müssen die Gebäudestruktur regelmäßig aus Raum 8 (Raum für das Sicherheitsteam) mit Chakra speisen.
Dadurch halten die Wände 3x mehr aus, als Stahlwände es tun würden und regenerieren kleine Schäden nach 3 Stunden und mittlere Schäden nach 8 Stunden Regenerationszeit.
Zusätzlich sind stetig 4 Kyushu Suru der Hariban im Sicherheitsraum vertreten. Diese sind in der Lage in bis zu 2 Räumen gleichzeitig nach Bedarf Chakra wie durch die Jutsu Doton Kekkai Doroutoumu mit doppeltem Effekt abzusaugen.
Die Sicherheitsschleuse kann nur vom Eingangsbereich aus geöffnet oder geschlossen werden und mit Schlaf oder Nervengift geflutet werden. Nach einer Aktivierung muss das jeweilige Gas erst nachgefüllt werden, bevor der jeweilige Raum wieder geflutet werden kann.
In jedem Sicherheitsbereichen halten sich im Normalfall 2 Wachtposten gleichzeitig auf.
Alle Wachtposten sind mit Gasmasken ausgerüstet.
Untergeschoss 2
Es gelten die selben Sicherheitsmaßnahmen in Form von verstärkten Wänden und Chakra-Absaugung in Räumen, wie im Untergeschoss 1.
In Zellenblock A wird durch die Kyushu Suru im Sicherheitsraum die Chakra- und Ausdauer-Regeneration aller Insaßen auf 0 gesetzt. Konzentrieren sich die Kyushu Suru der Hariban auf das Absaugen auf einen bestimmten Raum, so fällt dieser Effekt in Zellenblock A für diese Zeit aus.
In Zellenblock A kann jede Zelle, sowie der Gang mit Schlaf oder Nervengift geflutet werden. Nach Aktivierung muss das jeweilige Gas erst nachgefüllt werden, bevor der jeweilige Raum wieder geflutet werden kann.
Alle Wachtposten sind mit Gasmasken ausgerüstet.
Zellenblock B kann ausschließlich komplett mit Schlafgas geflutet werden. Nach Aktivierung muss das jeweilige Gas erst nachgefüllt werden, bevor der jeweilige Raum wieder geflutet werden kann.
Hierarchie der Festung
Joshu der Burgherr
Der Jôshu ist der Leiter der gesamten Festung und wird von den 3 Landesführungen ernannt.
Er besitzt die uneingeschränkte Befehlsgewalt über die gesamte Festung und der zugewiesenen Ninja.
Aus diesem Grund muss der Jôshu sich auch für alle Vorgänge in der Basis verantworten.
Divisionen
Sonderrang
Anforderungen | ||||||||||||||||||||
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Teams einer Division | ||||||||||||||||||||
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Sonderdivisionen
Anforderungen | |||||||||||||||||||||||||
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Gesetze
§1 Auf dem Gebiet und den Aufträgen der Festung gelten die gesonderten Bündnisgesetze, zusätzlich zu den Gesetzen des eigenen Landes. Diese gelten gleich für alle dauerhaften Bewohner der Bündnisfestung sowie jeder andren Person die in offiziellem Auftrag des Bündnisses handelt.
§2
Die Ehre der Bündnispartner ist unantastbar und darf als solche in keiner Weise verletzt werden.
§2.1
Dies gilt insbesondere für Diskriminierung aufgrund der Herkunft.
§3 Jeder Bewohner der Festung ist verpflichtet die Würde, Ehre und Rechte der anderen zu Achten und ihnen beizustehen. Dies beinhaltet ebenfalls die Achtung und Anerkennung anderer Ansichten.
§4 Jedem der Bündnisdörfer ist es innerhalb ihrer Kapazitäten freigestellt welche ihrer Ninja auf der Festung Stationiert sind.
§5 Ninja im Dienste des Bündnisses sind zuallererst dem Bündnis verpflichtet, sollten die Interessen des Bündnisses mit denen ihrer Herkunft in Konflikt stehen so sind sie, solang sie der Festung unterstellt sind, verpflichtet die Interessen des Landes zu vernachlässigen.
§6 Jeder Ninja innerhalb der Festung ist Verpflichtet die Festung und deren Einwohner vor Schaden zu bewahren und in Not und Gefahr beizustehen.
§7 Die Personen des Bündnisses agieren als Eigenständige Personen und so kann das Heimatdorf nicht für vergehen der einzelnen Personen zur Verantwortung gezogen werden. Ausnahmen können bei besonders schweren Fällen oder grober nachlässigkeit der Ninjaauswahl gemacht werden.
§8 Den Befehlen von Vorgesetzen ist Bedingungslos folge zu leisten sofern diese nicht einem anderen Gesetz widersprechen oder man sich außer Dienst befindet.
§9 Für entstehende Schäden an der Festung oder auf Missionen haftet der oder die Schadensverursacher.
§10 Die Rechtssprechung obliegt dem Jôshu, nur in schwerwiegenden Fällen wird zusätzlich ein Rat aus den Landesführern hinzugezogen. Die Rechtssprechung des Jôshu orientiert sich an den Gesetzen des Landes, aus dem der jeweilige Ninja stammt.
§11 Verletzt ein Ninja seine Pflichten so gilt dies als Dienstverstoß und wird bestraft werden.
§12 Rauschmittelkonsum ist ab der Volljährigkeit innerhalb der Freizeit in maßen gestattet, im Dienst muss hierfür eine Ärztliche erlaubnis vorliegen.
Frage-Sektion
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