Politik Takis
Politik Takigakures
Hier findet ihr Informationen über die Politik Takigakures, was Angaben zur Kriminalität, die Machtstruktur, Handel mit anderen Ländern und grundlegende Gesetze beinhaltet. Auch ist eine Liste der verbotenen Jutsu zu finden, als Zusatz zu dem Verbotsgesetz.
Das Machtsystem und seine Organe
Hier sind die Angaben zu der politischen Führung und deren Aufbau zu finden. Auch Angaben zu dem allgemeinen Handel, Militär und Kriminalität. Zum Handel mit anderen Ninjadörfern siehe bitte weiter unten in der Rubrik Diplomatie.
Regierung
Eine einzige Person lenkt scheinbar seit jeher die Geschicke des Dorfes und ist für dessen Schutz verantwortlich. Dabei wurde die Position des Dorfoberhauptes genau so oft unterschiedlich ausgelegt, wie es unterschiedliche [[Dorfoberhäupter]] gegeben hatte. Manche waren besonders streng und effizient, andere waren scheinbar freundlich aber hinter den Kulissen aufs Ergebnisorientiert, wieder andere waren sowohl öffentlich als auch im kleineren Kreisen besonders wohlwollend und freundlich.
Doch jeder dieses Dorfoberhaupt hatte zumindest eines gemeinsam: Er oder Sie war vom Rat Takigakures ernannt worden und musste zusammen mit diesem und nicht gegen diesen regieren.
Der Rat selber setzte sich lange Zeit fest aus Mitglieder der vier Grüderclane und ein paar wenigen speziell erwählten Personen zusammen.
Dies wurde vor wenigen Jahren von Muneyaki Gushiken geändert und somit muss jedes Rats Mitglied unabhängig von dessen familiärem Hintergrund ein besonderes Gewicht im dörfischen Leben und für die Bewohner Takigakure no Satos besitzen. Seitdem besteht der Rat aktuell nur noch aus 3 Personen.
Militär
Das Militär Takigakure no Satos besteht ausschließlich aus den Shinobi und Kunoichi des Dorfes vom Rang Genin bis Jounin. Diese haben den Ruf eher milder und freundlicher als z.B. der Bündnispartner zu sein. Dennoch sind sie straff durch organisiert und unterstehen strengen Regeln und Gesetzen. Die ungefähre Anzahl dieser Streitmacht ist schwer zu ermitteln und die Dorfführer wären dumm Zahlen zu nennen. Allerdings kann man sie zwischen 10.000 und 14.000 Shinobi eingrenzen.
Handel
Für ein Dorf, welches sein Überleben auch seiner Abgeschiedenheit und versteckten Lage verdankte, stellt sich Handel als besonders schwierig dar. So sieht man fast nie Händler von außerhalb im Dorf und wenn, so sind es bekannte Gesichter die das besondere Vertrauen der Dorfführung besitzen. Meistens aber liefern Händler von außerhalb ihre Waren an gesonderte Stellen um das Dorf herum, wo diese dann von in den geheimen Zugängen eingeweihten Personen - meist Shinobi - entgegen genommen und in das Dorf transportiert wird. Hier übernimmt die Dorfbevölkerung den weiteren Verkauf. Dass dies für etwas höhere Preise und eingeschränkte Warenvielfallt sorgt, ist schnell offensichtlich. Damit es der Bevölkerung nicht an dem Nötigsten fehlt wird allerdings im und um das Dorf herum indem sicheren Gebiet von der Bevölkerung vieles selber hergestellt.
Kriminalität
Die abgeschiedene Lage und die kleine Zahl der Dorfbewohner zusammen mit der Abwesenheit dorf fremder Personen sind einer der gründe für eine besonders geringe Kriminalität. Wenn ein jeder jeden kennt und das schon meist seit dem Kindesalter, so sind Diebstahl und dergleichen eher selten. Umso gravierender sind dafür aber die paar Straftaten, sie dennoch auftreten und fast immer sehr tiefe und persönliche Gründe haben, wenn man mal von kleinen Streichen der Dorf jugend absieht. Diese Taten werden trotz aller Friedliebigkeit des Dorfes streng und auch hart bestraft, auch wenn Hinrichtungen sehr selten sind und nie öffentlich vollzogen werden.
Allgemeines
Die Ursprünge Takigakure no Satos gehen in eine Zeit zurück, die von Mythen und Sagen umwoben ist. Immer wieder tauchen vier Tier Gottheiten - ein blauer Drache, ein weißer Tiger, ein roter Vogel und eine schwarze Schildkröte - in den Geschichten in und um das Dorf herum auf. Das Dorf selber liegt auf einem hohen Bergplateu am Scheitel eines riesigen Wasserfalls und ist nur über geheime Wege zu betreten. Die abgeschiedene Lage hat für einen besonderen Hang zu Traditionen gesorgt, bietet aber auch Schutz vor Gefahren und neugierigen Augen. Wohl nur wenig andere Orte auf der Welt sind so abgeschieden wie dieses Dorf und manch einer mag sein ganzes Leben im Dorf verbringen ohne jemals etwas anderes von der Welt gesehen zu haben.
Takigakure und seine Bewohner
Auf den ersten Blick bietet Takigakure bereits ein idyllisches Bild, welches noch durch die Art seiner Bewohner verfestigt wird. In Takigakure selbst vergisst man fast augenblicklich den Gedanken daran, dass man sich in einem Dorf einer Militärnation befindet, so friedlich und idyllisch wirkt die Umgebung und seine Bewohner. Viele Ninja in Takigakure tragen während des normalen Alltags nur Teile ihrer Ninjaausrüstung und lassen sperrige Waffen daheim, um keine angespannte Atmosphäre zu verbreiten. Stattdessen tragen sie meist nur ihr Stirnband und, wenn ihr Rang es zulässt, die Ninjaweste Takigakures. Ab und an weisen auch noch Waffen- und Shurikentaschen der Ninja auf ihre Natur hin.
Viele Ninja gehen neben ihrem Ninja-Dasein außerdem noch normalen Tätigkeiten nach, sodass eine Vielzahl eigene kleine Dienstleistungen, wie Restaurants, anbieten oder diese Geschäfte zumindest offiziell führen. Dadurch entsteht zwischen den Ninja und den normalen Bewohnern Takigakures meist eine noch engere Bindung, denn so wirken die Ninja für die normale Bevölkerung nicht so weit entfernt.
Ansonsten gibt es in Takigakure natürlich auch eine Vielzahl normaler Menschen, die keine Ninjaausbildung genossen haben, wenngleich die Zahl kleiner ist als die Zahl an Ninja und Ninja-Anwärtern im Dorf. Diese normalen Menschen werden in Takigakure jedoch als der wichtige Teil des Dorfes respektiert, den sie auch tatsächlich darstellen.
Takigakure - Hinter der Fassade?
Der idyllische erste Eindruck Takigakures überdeckt jedoch einige im Hintergrund ablaufende Entwicklungen der letzten Zeiten. Denn spätestens seit dem Bluterbenkrieg hatte Takigakure einsehen müssen, dass ihr Dorf nicht unangreifbar ist. Die Entwicklung verlief erst langsam und schleichend und erst in den letzten Jahren wurden sie auch für das ungeschulte Auge leichter sichtbar:
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden verschärft und die Führung Takigakures schien ihren eigenen Untergebenen nicht mehr vollständig zu trauen. Die Einheiten im Bereich Spionage und Verhör wurden deutlich gefördert und des Nachts erhascht man regelmäßig einmal einen Blick auf eine der nun zahlenmäßigen Patrouillen im Dorf. Die Reaktion der Bewohner des Dorfes auf diese Entwicklungen war zweigeteilt: Einige Bewohner verstanden die Notwendigkeit höherer Sicherheitsstandards, hatten sie doch selbst erfahren, dass Takigakure ansonsten einer Gefahr von innen und außen gegenüberstehen könnte, andererseits wünschen sich viele der Bewohner die vollständige Idylle ihres Dorfes zurück.
Gesetze
§1 Körperverletzung
Wird einem anderen vorsätzlich körperlicher oder geistiger Schaden zugefügt, so ist mit einer Strafe zu rechnen. Trainingskämpfe unter Aufsicht sind gestattet, doch auch hier sollte auf eine Verletzungschance minimiert sein.
AusklappenKörperverletzung |
§2 Mord/Tötung/Totschlag
Wer einen anderen vorsätzlich tötet ohne die Einwilligung des Rates oder Vorgesetzten (ist gegeben durch eine Mission) muss mit einer Anklage rechnen und wird ebenfalls zum Tode verurteilt.
AusklappenMord |
§3 Hochverrat/Verrat
Wer eine Tat begeht oder plant, die gegen das Interesse des Oberhauptes, des Rates oder Takigakure no Satos steht, wie z.B. Informationen aus Takigakure no Satos ohne Erlaubnis weiter gibt oder Widerstand gegen den hohen Rat leistet, macht sich des Verrates schuldig. Über das Strafmaß entscheidet der hohe Rat von Taki.
Der Versuch wird genauso wie die Tat bestraft.
AusklappenLandesverrat |
§4 Brandstiftung
Wer Gebäude, Bäume oder sonstiges Eigentum in Taki in Brand steckt wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Auch das in Brand stecken von dorfsymbolischen Gegenständen oder Papieren, wird geahndet. Brandstiftung ist eine Form des Vandalismus, besitzt jedoch einige zusätzliche Strafmaßnahmen.
AusklappenBrandstiftung |
§5 Siegelbruch
Wer ein Siegel, welches zum Schutz, zur Geheimhaltung oder zur Aufbewahrung bricht ohne Befugnisse, macht sich des Siegelbruches schuldig.
Je nach Sachlage wird der Tatbestand des Verrates oder Hochverrates geprüft. <~!!!
§6 Belästigung
Wer eine andere Person mittels aufdringlichen, unsittlichen oder respektlosen Verhalten massiv belästigt.
AusklappenRespektlosigkeit |
§7 Diebstahl/Raub
Wer eine bewegliche Sache, die einem anderen gehört, wegnimmt, versteckt oder behält macht sich des Diebstahls schuldig.
AusklappenDiebstahl / Vandalismus |
§8 Einnahme und Weitergabe von Drogen
Wer eine für ihn verbotene Substanz einnimmt oder diese an einen Unberechtigten weitergibt, macht sich strafbar.
AusklappenDrogenkonsum |
§9 Anwärterstatus
Wer sich einmal als Anwärter gemeldet hat, kann diesen Status nur durch Verrat oder Straftat verlieren, ferner ist diese Person verpflichtet wie jeder Ninja auch das Dorf nicht ohne Grund (wie etwa Mission, Diplomatiereise etc.) zu verlassen, zu Wiederhandlung wird wie Verrat oder Hochverrat behandelt.
Sondergenehmigung durch Oberhaupt oder Rat heben dieses Gesetz auf.
§10 Meldepflicht für Kenntnisse über Straftaten
Wer eine Straftat meldet die tatsächlich begangen wurde oder geplant wird, wird mit einer Belohnung von 25% der Geldstrafe belohnt, sollte keinen Geldstrafe auf der Verfehlung liegen so wird eine Prämie ab 5.000 Ryô bezahlt, bei schweren Delikten wie Hochverrat oder Mord 50.000 Ryô.
AusklappenFalschaussage/Verschleierung einer Straftat |
§11 Einsatz von Jutsu und Waffen
Der Einsatz von Jutsus/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden und ist erlaubt, solange keine Person sich davon belästigt, geschädigt oder gefährdet fühlt. Die Voraussetzung einer Beschwerde für eine Belästigung oder Gefährdung ist, dass die beschwerende Person den Einsatz der Jutsu oder Waffe selbst wahrgenommen hat.
Jutsu oder Waffeneinsatz auf dem Übungsgelände sind von dieser Regel ausgenommen. Bei schwereren Verletzung oder Beschädigung (außer an Übungsgeärten/Übungspuppen) treten aber dennoch die entsprechenden Gesetze in Kraft." Eine Beschwerde über eine Verletzung kann nur von der verletzten Person selbst abgegeben werden. Ist die verletzte Person in einem Zustand, in der für längere Zeit, keine Beschwerdeabgabe mehr zumutbar ist, so tritt Paragraph [Körperverletzung] in Kraft.
AusklappenWaffenhandel und Nutzung |
AusklappenJutsuanwendung |
§12 Strafmündigkeit
Jeder Bürger ab 18 Jahren ist voll strafmündig.
Ebenso tritt volle Strafmündigkeit ein sollte der Shinobi mindestens den Rang eines Genins innehaben. Akademisten unterhalb des 18. Lebensjahres werden in der Regel mit milderen Stapfen rechnen können, jedoch kann bei schweren Vergehen ein Ausschluss aus der Akademie erfolgen.
§13 Befehlsverweigerung / Machtmissbrauch
Für alle Ninjaränge gilt, dass sie das Rangsystem achten und entsprechend Befehle von höherrangigen Personen befolgen müssen, außer die Befehle verstoßen gegen Gesetze von Takigakure (Ausnahmen können vom Rat und der Dorfführung erteilt werden im Rahmen einer Mission). Sollte diese Ausnahme nicht vorliegen, ist §10 (Meldepflicht) zu beachten und dem Befehl darf nicht Folge geleistet werden, da man sonst als Mittäter agiert.
AusklappenDem Rang unangemessenes Verhalten |
AusklappenUngehorsam |
$14 Aufhetzung/Verleumdung/Planung/Anstiftung zu einer Straftat
Die beabsichtigte Beschädigung der Reputation einer Person gilt als Verleumdung und ist in Takigakure strengstens untersagt. Eine Meinungsäußerung bezüglich einer Person oder einer Institution muss ausdrücklich erkennbar sein und darf nicht zu einem nachhaltigen Schaden für die verleumdete Person führen. Sollte eine Person eine Personengruppe zu einer Straftat bewegen, oder dorffeindliche Schriften/Reden halten beziehungsweise eine andere Personengruppe Takis, so ist der Tatbestand der Aufhetzung gegeben und möglicherweise der Bestand des Verrats. Die Planung und Anstiftung zu einer Straftat, wird entsprechend zusätzlich geahndet, neben der geplanten/zu angestifteten Straftat selbst.
AusklappenAufhetzung/Verleumdung/Planung/Anstiftung zu einer Straftat |
§15 Betrug und Erpressung
Das wissentliche Erschleichen eines Vorteils mit Hilfe einer Täuschung, gilt als Betrug. Sollte das Verschaffen eines Vorteils unter Zwang, beispielsweise durch Bedrohung der Person, gilt dies als Zwang und Erpressung. Sollte bei dem Verschaffen des Vorteils körperliche oder psychische Gewalt angewendet werden, ist die erpresserische Absicht definitiv vorhanden und der Täter macht sich zusätzlich der Körperverletzung strafbar.
AusklappenBetrug/Bestechung |
AusklappenZwang/Erpressung |
§16 Begehung mehrerer Straftaten
Wenn eine Person mehrere Straftaten begeht, so wird jeder Straftatbestand vorerst einzeln betrachtet und geahndet, wobei das Motiv für die Tatbestände geprüft werden muss. In niederträchtigen Fällen werden die Straftatbestände in ihrer Härte um eine Stufe erhöht.
Im Falle eines Duelltatbestandes wird das Duell durchgeführt und das Dorf als Nebenkläger betrachtet, welcher jedoch die Härte des Tatbestandes in seiner begangenen Härte zusätzlich bestraft.
§17 Straffreiheit / Milderung Begeht eine Person eine Straffreiheit um die Begehung einer anderen Straftat einer zweiten Person zu vereiteln, wird, sofern das Mittel verhältnismäßig war, eine Straffreiheit empfohlen. Ansonsten hat sich die Person entsprechend dem Straftatbestand zu behaupten, allerdings kann eine Milderung der Strafe zugesprochen werden. Hierbei wird die Strafe um eine Stufe gesenkt, außer es ist bereits eine leichte Strafe vorgesehen.
§18 Duellierrecht (In Kooperation mit dem Bündnis entstanden)
Begeht eine Person eine Straftat gegen eine weitere Person und das Dorf hat keinen eigenes, oder nur geringes, Interesse an dem Straftatbestand, so kann die geschädigte Person den Täter zu einem öffentlichen Duell in der Arena auffordern, anstatt eine direkte Entschädigung zu erhalten. Der Täter übernimmt bei dem Kampf mögliche Behandlungskosten. Bei einem solchen Kampf ist das Dorf in Kenntnis zusetzen, ansonsten macht man sich strafbar (Meldepflicht). Außerdem darf keine starke Gefährdung für die zwei Personen entstehen, ansonsten kann der Straftatbestand der Körperverletzung oder Mord/Tötung bestehen. Eine leichte bis mittlere Körperverletzung gilt bei einem solchen Kampf jedoch als straffrei. Wenn das Dorf ein geringes Interesse besitzt, so greift das Gesetz der Begehung mehrerer Straftaten und beide Strafen werden durchgeführt (Duell und die des Dorfes).
Solche Tatbestände mit dem Recht auf ein Duell sind hier gelistet:
- jegliche Respektlosigkeit
- leichter Ungehorsam
- leichte bis mittlere Körperverletzung
- jeglicher Diebstahl/Raub
- jeglicher Hausfriedensbruch
- leichter Betrug
Gesetze2
§1 Körperverletzung
Wird einem anderen vorsätzlich körperlicher oder geistiger Schaden zugefügt, so ist mit einer Strafe zu rechnen. Das Strafmaß beläuft sich folgender Maßen:
- leichte Körperverletzung = 10 Tage Gefängnis - mittlere Körperverletzung = 30 Tage Gefängnis - schwere Körperverletzung = 90 Tage Gefängnis
AusklappenKörperverletzung |
In schweren oder Wiederholungsfällen kann eine Verbannung aus Taki in Betracht gezogen werden. In Fällen von ausdrücklicher Notwehr wird Straffreiheit empfohlen. Trainingskämpfe unter Aufsicht sind ebenfalls von der Regel ausgeschlossen.
§2 Mord
Wer einen anderen vorsätzlich Tötet ohne die Einwilligung des Rates oder Vorgesetzten muss mit einer Anklage rechnen und wird ebenfalls zum Tode verurteilt.
In Fällen von ausdrücklicher Notwehr wird Straffreiheit oder Strafminderung empfohlen.
AusklappenMord |
§3 Hochverrat/Verrat
Wer eine Tat begeht oder plant, die gegen das Interesse des Oberhauptes, des Rates oder Takigakure no Satos steht, wie z.B. Informationen aus Takigakure no Satos ohne Erlaubnis weiter gibt oder Widerstand gegen den hohen Rat leistet, macht sich des Verrates schuldig. Über das Strafmaß entscheidet der hohe Rat von Taki.
leichtes Strafmaß = 365 Tage Gefängnis mittleres Strafmaß = Verbannung aus Takigakure schweres Strafmaß = Tod
AusklappenLandesverrat |
Der Versuch wird genauso wie die Tat bestraft
§4 Brandstiftung
Wer Gebäude, Bäume oder sonstiges Eigentum in Taki vorsätzlich in Brand steckt wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Das Strafmaß beläuft sich folgender Maßen:
- leichte Brandstiftung = 10 Tage Gefängnis - mittlere Brandstiftung = 30 Tage Gefängnis - schwere Brandstiftung = 90 Tage Gefängnis
Außerdem muss der entstandene Sachschaden ersetzt werden.
AusklappenBrandstiftung |
§5 Sachbeschädigung
Wer mutwillig oder aus Fahrlässigkeit das Eigentum eines anderen Bürgers beschädigt oder zerstört macht sich der der Sachbeschädigung strafbar.
Sollte Eigentum in einem Wert unter 10.000 Ryô beschädigt oder zerstört worden sein, so begeht der Täter eine Ordnungswidrigkeit und muss diesen Wert lediglich ersetzen. Ab einem Wert von 10.000 Ryô muss der Wert ersetzt werden und zusätzlich werden 10 Tage Gefängnis als Strafe fällig.
Eine Anklage wegen Sachbeschädigung kann nur vom Geschädigten selbst vorgebracht werden.
§5.1 Beschädigung öffentliche Eigentums
5.1.1 Beschädigungen Öffentlichen, also Eigentum des Dorfes, mit Ausnahme von Trainingsutensilien sind umgehend von jedem Ninja der diese bemerkt im Ninjasitz zu melden. Allenfalls macht dieser sich der Beihilfe schuldig und muss die Hälfte der Strafe tragen. 5.1.2 Sollten Beschädigungen öffentlichen Eigentums umgehend gemeldet werden kann in Ausnahmefällen von Strafe abgesehen werden.
§6 Siegelbruch
Wer ein Siegel, welches zum Schutz, zur Geheimhaltung oder zur Aufbewahrung bricht ohne Befugnisse, macht sich des Siegelbruches schuldig.
leichter Siegelbruch = 10 Tage Gefängnisaufenthalt mittelschwerer Siegelbruch = 15 Tage Gefängnisaufenthalt schwerer Siegelbruch = 30 Tage Gefängnisaufenthalt
Je nach Sachlage wird der Tatbestand des Verrates oder Hochverrates geprüft.
§7 Belästigung
Wer eine andere Person mittels aufdringlichen, unsittlichen oder respektlosen Verhalten massiv belästigt, kann wegen Belästigung zu einer Strafmission* sowie einer Geldbuße von 3000 Ryô verurteilt werden.
AusklappenRespektlosigkeit |
§8 Diebstahl/Raub
Wer einen Gegenstand, der einem anderen gehört, wegnimmt, versteckt oder behält macht sich des Diebstahls schuldig. Das Strafmaß beläuft sich auf 30 Tage Gefängnis.
Diebstahl = 30 Tage Gefängnis leichter Raub = 45 Tage Gefängnis schwerer Raub = 60 Tage Gefängnis
Im Falle eines schweren Raubes wird das Strafmaß mit den entsprechenden Strafen zu Körperverletzung und/oder Sachbeschädigung addiert, siehe § 18.
Bei Wiederholungsfällen kann eine Verbannung aus Taki in Betracht gezogen werden.
AusklappenDiebstahl / Vandalismus |
§9 Einnahme und Weitergabe von Drogen
Wer eine für ihn verbotene Substanz einnimmt oder diese an einen Unberechtigten weitergibt, macht sich strafbar und muss eine Geldbuße von 20000 Ryô zahlen.
Alkohol und Tabakwaren dürfen ab dem 18. Lebensjahr konsumiert werden.
Missbraucht man Drogen, so gilt dies ebenfalls als Gesetzesverstoß und ist zu ahnden:
Leichter Drogenmissbrauch = 7 Tage Gefängnisaufenthalt Mittelschwerer Drogenmissbrauch = 14 Tage Gefängnisaufenthalt Schwerer Drogenmissbrauch = 30 Tage Gefängnisaufenthalt
AusklappenDrogenkonsum |
§10 Anwärterstatus
Wer sich einmal als Anwärter gemeldet hat, kann diesen Status nur durch Verrat oder Straftat verlieren, ferner ist diese Person verpflichtet wie jeder Ninja auch das Dorf nicht ohne Grund (wie etwa Mission, Diplomatiereise etc.) zu verlassen, zu Widerhandlung wird wie Verrat oder Hochverrat behandelt.
Sondergenehmigung durch Oberhaupt oder Rat heben dieses Gesetz auf.
§11 Meldung einer Straftat
Wer eine Straftat meldet die tatsächlich begangen wurde oder geplant wird, wird mit einer Belohnung von 25% der Geldstrafe belohnt, sollte keine Geldstrafe auf der Verfehlung liegen so wird eine Prämie ab 5000 Ryô bezahlt bei schweren Delikten wie Hochverrat oder Mord 50000 Ryô.
Wer bewusst die Unwahrheit sagt wird nach schwere der Falschaussage mit Freiheits- und/oder Geldstrafen belegt (bis zu 30 Tage/ bis zu 10000 Ryô).
leichtes Strafmaß = 10000 Ryô mittleres Strafmaß = 30 Tage Gefängnis schweres Strafmaß = 60 Tage Gefängnis
AusklappenFalschaussage/Verschleierung einer Straftat |
In schweren Fällen kann auch von Verrat ausgegangen werden.
§12 Jutsu- & Waffeneinsatz
Der Einsatz von Jutsus/Waffen geschieht unter der Verantwortung des Einsetzenden und ist erlaubt, solange keine Person sich davon belästigt, geschädigt oder gefährdet fühlt. Die Voraussetzung einer Beschwerde für eine Belästigung oder Gefährdung ist, dass die beschwerende Person den Einsatz der Jutsu oder Waffe selbst wahrgenommen hat. Wird die Anzeige wegen Belästigung angenommen, gilt folgende Verbestrafmaßung:
leichtes Strafmaß = 5000 Ryô schweres Strafmaß = 10000 Ryô
Jutsu oder Waffeneinsatz auf dem Übungsgelände sind von dieser Regel ausgenommen. Bei schwereren Verletzung oder Beschädigung (außer an Übungsgeärten/Übungspuppen) treten aber dennoch die entsprechenden Gesetze in Kraft." Eine Beschwerde über eine Verletzung kann nur von der verletzten Person selbst abgegeben werden. Ist die verletzte Person in einem Zustand, in der für längere Zeit, keine Beschwerdeabgabe mehr zumutbar ist, so tritt § 1 in Kraft.
AusklappenWaffenhandel und Nutzung |
AusklappenJutsuanwendung |
§ 13 Repräsentation des Dorfes
Das Dorf ist zu jeder Zeit angemessen zu repräsentieren und nach außen hin zu vertreten. Sollte man sich in einer dem Ruf des Dorfes abträglichen Art und Weise verhalten..
leichtes Strafmaß = eine Strafmission schweres Strafmaß = zwei Strafmission und 10000 Ryô
§ 14 Befehelsverweigerung
Die Verweigerung eines Befehls gegenüber einer Höherrangigen bzw. grundsätzlich befehlsautorisierten Person wird mit:
leichtes Strafmaß = 7 Tagen Gefängnis mittelschweres Strafmaß = 14 Tagen Gefängnis schweres Strafmaß = 30 Tagen Gefängnis
bestraft.
AusklappenDem Rang unangemessenes Verhalten |
AusklappenUngehorsam |
§ 15 Freiheitsberaubung
Wer andere ihrer Freiheit beraubt ist mit der entsprechenden Dauer ihrer Freiheitsberaubung selbst als Gefängnisaufenthalt zu bestrafen, desweiteren folgen die Zusatzstrafen:
leichtes Strafmaß = 10000 Ryô mittelschweres Strafmaß = 30000 Ryô schweres Strafmaß = 60000 Ryô
§ 16 Bedrohung
Bei Bedrohungen sowohl von Zivilisten als auch Shinobi ist der Bedrohende
in leichten Fällen mit einer Strafmission und 5.000 Ryô Strafe in schweren Fällen mit zwei Strafmissionen und 10.000 Ryô Strafe zu bestrafen.
AusklappenZwang/Erpressung |
§17 Strafmündigkeit
Jeder Bürger ab 18 Jahren ist voll strafmündig.
Ebenso tritt volle Strafmündigkeit ein sollte der Shinobi mindestens den Rang eines Genins innehaben. Akademisten unterhalb des 18. Lebensjahres werden in der Regel mit milderen Stafen rechnen können, jedoch kann bei schweren Vergehen ein Ausschluss aus der Akademie erfolgen.
§ 18 Widerholungstaten/Mehrfachige Begehung einer Straftat
Im Falle mehrfacher Straftaten wird sich das Strafmaß aus jeder zusammen addieren. Zum Beispiel: Die Straftaten Körperverletzung und Brandstiftung wurde begangen dann ist die gesamte Strafe, 200 Tage Gefängnis. (100 Tage für Körperverletzung + 100 Tage Brandstiftung)
§18.1 Wiederholungstäter werden zu 150 % des Strafmaßes bestraft. Beispiel: Wiederholte Körperverletzung 150 Tage Gefängnis.
- Eine Strafmission ist eine Mission des Ranges D, bei welcher die Teilnehmer keinen Sold ausgezahlt bekommen.
Diplomatie
Hier ist eine tabellarische Übersicht über die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern. Für weitere Informationen zu der Art der Beziehung siehe den Begriff "Diplomatie" und deren Erklärungen, hier im Wiki.
Land | Verhältnis | Handelsbeziehung | Militärische Beziehung | Forschungsbeziehung | Waffenstillstand |
---|---|---|---|---|---|
Konohagakure | Frieden | - | - | - | x |
Sunagakure | Frieden | - | - | - | x |
Kumogakure | Verbündet | Handel von Dorf-Eigenentwicklungen Handel von Rohstoffen |
Stellen von Militär Gemeinsame Missionen |
Gemeinsame Itemforschung Gemeinsame Erforschung sonstiger Dinge |
x |
Kiri | Verbündet | Handel von Dorf-Eigenentwicklungen Handel von Rohstoffen |
Stellen von Militär Gemeinsame Missionen |
Gemeinsame Itemforschung Gemeinsame Erforschung sonstiger Dinge |
x |
Iwa | Neutral | - | - | - | x |
Amegakure | Neutral | - | - | - | x |
Otogakure | Neutral | - | - | - | x |
Kusagakure | Frieden | - | - | - | x |
Takigakure führt seit geraumer Zeit ein festes Bündnis mit den zwei Großreichen Kirigakure und Kumogakure. Sie unterhalten gemeinsam eine Bündnisfestung, die sich im Land Yu no Kuni befindet.
Frage-Sektion
AusklappenFrage-Sektion |