Politik Konohas
Auf dieser Seite findet ihr die Übersicht zur Führungsebene und der gültigen Gesetze in Konohagakure, sowie die politischen Beziehungen zu den anderen Ninjadörfern und das bestehende Bündnis. Eine Liste der verbotenen Jutsu findet ihr außerdem hier.
Das Machtsystem Konohas und seine Organe
Hokage
Der Hokage ist das Oberhaupt von Konoha. Meist ist er der stärkste Ninja in Konoha, darf aber nicht nur körperlich stark sein, sondern muss auch weise und vorausschauend handeln können. Er berät sämtliche wichtigen politischen Entscheidungen mit den Goikenban, kann aber auch gegen deren Willen Beschlüsse fassen und durchsetzen. Handelt er jedoch zu oft gegen den Willen der Goikenban, riskiert er Unmut im Dorf und auch seine Absetzung durch die Goikenban und die San-Nin. Er repräsentiert das Dorf nach außen. Da für dieses Amt stets jemand gesucht wurde, der Stärke und Entschlossenheit ausstrahlt, waren die Hokage bisher meist männlich, weibliche gab es nur vereinzelt. Der Hokage wählt auch, meist auf Anraten der San-Nin, die Shinobi für die Anbu aus und verteilt Aufträge an diese.
Goikenban
Traditionell handelt es sich dabei meist um einen Mann und eine Frau. Falls der Hokage stirbt, ohne einen Nachfolger zu benennen, bestimmen die Goikenban den neuen Hokage, dürfen dabei aber nicht sich selbst ernennen. Wer Goikenban wird, legt einen Eid darauf ab, niemals das Amt des Hokage anzustreben und kann dieses auch niemals annehmen, selbst wenn andere ihn dazu drängen. Da die Goikenban fast genauso mächtig sind, wie der Hokage, macht dies kaum einen Unterschied. Sie beraten den Hokage nicht nur, sie können ihn mit der Zustimmung aller San-Nin auch absetzen, wenn sie seine Entscheidungen als gefährlich für Konoha ansehen. Es gibt gegenwärtig 2 ehemalige Ninjas die dieses Amt führen. Momentan sind dies: Riku Harada und Takeshi Seahara. Beides excellente Shinobi, mit sehr viel Erfahrung.
Akzeptanz im Dorf
Beide werden sehr geachtet aufgrund der Leistungen die sie in der Vergangenheit gebracht haben. Nur wenig schlechtes ist von ihnen im Umlauf. Selbst das, kann man eher als liebevolles Necken schon fast bezeichnen. Beide gehören schon zum Inventar. Bieten diese doch eine gewisse Stabilität in der Regierung, wo in letzter Zeit doch häufig der Hokage gewechselt wurde.
Meinungen des Volkes über die Goikenban
Das Volk verehrt beide. Jedoch halten sie sich eher im Hintergrund und schreiten nur im Notfall ein.
Ältestenrat
Hier werden die Entscheidungen die das Dorf betreffen getroffen. Es finden regelmäßige Sitzungen statt in denen verschiedene Dinge angesprochen werden. Der Rat besteht aus folgenden Personen:
- Hokage
- Beide Goikenban
- Die Sannin
- Clanoberhäupter der großen Clan (Hyuuga, Aburame, Akimichi, Inuzuka, Yamanaka, Nara)
Akzeptanz im Dorf
Im großen und ganzen werden die Entscheidungen des Rates akzeptiert, ebenso die Personen.
Meinungen des Volkes gegenüber des Ältestenrates
Gegenüber einzelnen wird auch ein Groll gehegt. Jedoch eher gegenüber der Person selbst, als über das Amt, welches sie bekleidet.
Gesetze
Hier folgt eine Auflistung der gültigen Gesetze von Konohagakure und deren Ahndung bei Verstößen.
OOC-Informationen
Wenn ihr OOC ein Verbrechen mitbekommt und es euren Char oder einen NPC bemerken lassen wollt, müsst ihr natürlich den Log haben und überprüfen, ob euer Char es mitbekommen haben kann. Grundsätzlich gilt: In der Öffentlichkeit könnt ihr einfach „dagewesen sein“. Wenn sich die Charaktere allerdings kennen, wäre es oft seltsam, wenn sie sich nicht im Lauf des RPGs ansprechen, wenn sie sich so nah beieinander befinden. Wenn sich der Straftäter natürlich in einer leeren Gasse beschreibt, dann ist sie auch leer – ihr seid also nicht da.
Es ist unten alles IC vermerkt: Nehmt ihr einen Straftäter fest und zeigt ihn an, bekommt ihr, sofern es gerechtfertigt war, eine Mission dafür eingetragen. Natürlich seid ihr in dem Moment im RPG in der Beweispflicht.
Dorfdienst-Gesetz (DdG)
Rechtsprechung
Die Rechtsprechung obliegt ausschließlich dem Rat Konohagakures sowie direkt Beauftragten.
Das DdG ist eine Richtlinie, deren Ausweitung dem Hokage, jedoch nicht dem Rat oder Beauftragten, zusteht.
Angemessenheit ist Definitionssache des Rates.
Anzeigen erfolgen beim Rat Konohagakures und der Kläger steht in Beweispflicht.
Bei einem Verfahren dürfen sich sowohl Kläger als auch Angeklagte durch maximal zwei Personen vertreten lassen. Bei mehreren Klägern oder Angeklagten ist die Vertretung in der Verhandlung Pflicht.
Festnahme und Anklage
Jeder Shinobi Konohas ist verpflichtet, eine beobachtete Straftat anzuklagen und den oder die Täter festzusetzen, sofern es ihm möglich ist. Die Festnahme wird automatisch zu einem Auftrag, dessen Stufe dem Gefahrenpotenzial des Täters entspricht.
Geltungsbereich
Dem DdG unterliegt jeder Einwohner Konohagakures im In- und Ausland.
Volljährigkeit
Die Volljährigkeit vor dem Gesetz wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres oder der Beförderung zum Chuunin erreicht. Man erhält in beiden Fällen sämtliche Rechte und Pflichten der Volljährigkeit.
Schuldfähigkeit
Mit der Ernennung zum Genin oder dem Erreichen der Volljährigkeit erhält man Schuldfähigkeit.
Davor ist man beschränkt schuldfähig – das Schuldmaß wird dementsprechend angepasst.
Schuldhaft ist, wer eine Tat herbeiführt oder nicht verhindert, sofern sie kausal vorhersehbar und vermeidbar war.
Anstiftung, Beihilfe und Passivität sind ebenso schuldhaft wie die Tat an sich.
Rechtfertigungsgründe
- Notstand – Um eine schwerer wiegende Straftat zu verhindern, sind angemessene Maßnahmen entschuldbar.
- Notwehr – Um die eigene Gesundheit oder die eines anderen zu verteidigen, sind angemessene Maßnahmen zu entschulden.
- Vollmacht – Ist man durch die Dorfführung beauftragt, bevollmächtigt oder sind Verstöße planmäßiger oder notwendiger Teil eines Auftrages, so sind sie zu entschuldigen.
- Berechtigte und begründete Annahme der Schuldlosigkeit.
Was angemessene Maßnahmen sind, obliegt der Entscheidung der Rechtsprechung.
Sanktionen
Verwendete Sanktionen sind:
- Geldstrafen – zum Ausgleich an den Geschädigten zu zahlen, oder zur Sühne an die Dorfverwaltung
- Haftstrafen – Zur Besserung und Sicherung des Täters
- Freistellung – Von Missionen allgemein, spezieller Ränge oder spezieller Art, zur Vermeidung weiterer Verstöße.
- Strafmissionen – Absolvierung niedrig rangiger Missionen
- Degradierung – Zur Einschränkung der Möglichkeiten und somit zur Vermeidung weiterer Taten.
- Hinrichtung – Unter Ausschluss der Öffentlichkeit zur endgültigen Vermeidung weiterer Straftaten.
Gesetze zum Schutz des Dorfes
§1 DdG - Treue und Gehorsam als Ninja-Anwärter und Ninja
Mit dem Eintritt in die Ninjaakademie Konohagakures verpflichtet man sich gegenüber dem Dorf, dem Hokage und dem Willen des Feuers. Dieser Verpflichtung kann mit dem Abbruch der Ausbildung entsagt werden. Gegenüber Ranghöheren besteht ab dem Rang eines Ninja-Anwärters eine Verpflichtung zu Gehorsam.
Ungehorsam | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schwere | Leicht | Mittel | Schwer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschreibung | Zu erwartende Folgen: Keine | Zu erwartende Folgen: Deutliche Erschwerung der Mission/Team gefärdet | - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Strafe | 5000 Ryo | 7500 Ryo, 2 Tage Gefängnis | -
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