Wehrlos
Version vom 22. Februar 2019, 14:13 Uhr von IzuyaTakahashi (Diskussion | Beiträge)
Zuständigkeitsbereich der Regel-Coadministration.
Ein Charakter gilt als wehrlos, wenn er in der aktuellen Situation keinerlei Möglichkeit hat einer Aktion zu entgehen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Charakter:
- schläft
- Bewusstlos ist
- an allen Körperteilen gefesselt ist
- an beiden Armen und Beinen die erste EP-Grenze überschreitet
- sich auf Grund eines anderen Umstands, zum Beispiel einer Genjutsu absolut nicht bewegen kann
Ein wehrloser Charakter
- erhält unabhängig von seinem Verteidungungswert keine verringerten EP oder BP.
- kann durch einen einzigen Angriff getötet werden oder ein Körperteil verlieren, jedoch nur wenn folgende Bedingungen alle erfüllt werden:
- es besteht keine Chance, dass die wehrlose Person sich innerhalb der Zeitspanne, die ohne den Zustand wehrlos benötigt werden würde, um dies zu erreichen, aus dem Zustand befreien kann
- Es ist explizit der Wunsch des Angreifers dies zu erreichen
- erleidet zu 100% die Auswirkungen eines Elementeffekts, wenn kein Dritter den Eintritt des Elementeffekts verhindern kann.
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