Bewusstlos
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Zuständigkeitsbereich der Regel-Coadministration.
Gilt ein Charakter als bewusstlos, können keinerlei Aktionen mit ihm durchgeführt werden, bis er wieder zu Bewusstsein kommt.
Ein bewusstloser Charakter ist nicht dazu in der Lage, Informationen auf normalem Wege aufzunehmen oder zu verwerten.
Ein Charakter kann unter anderem durch Ausdauerverlust, Einschränkungspunkte oder Jutsuanwendungen bewusstlos werden.
Bewusstsein zurückerlangen
- Im Falle einer Bewusstlosigkeit durch Einschränkungspunkte verfliegt die Bewusstlosigkeit, sobald die aktuellen Einschränkungspunkte unter den Grenzwert gebracht wurden, der den Charakter hat bewusstlos werden lassen (z.B. durch eine medizinische Behandlung).
- Im Falle einer Bewusstlosigkeit durch Koma verfliegt die Bewusstlosigkeit, sobald das Koma behandelt wurde oder die Zeit des Komas abgelaufen ist.
- Im Falle einer Bewusstlosigkeit durch Ausdauerschaden hält die Bewusstlosigkeit vor, bis der aktuelle Ausdauerwert einen Wert über 0 erreicht (z.b. durch die natürliche Regeneration).
- Zur einfacheren Vorstellung geht man davon aus, dass überzähliger Ausdauerschaden die Ausdauer unter 0 bringen kann.
- In sonstigen Fällen sind entsprechende Sonderregelungen zu beachten (z.B. in der Jutsubeschreibung).
- Es müssen immer alle Gründe für eine Bewusstlosigkeit behoben werden bevor ein Charakter das Bewusstsein zurückerlangen kann.
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