Politik Ames

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Bestattungsverfahren

In Ame no Kuni findet man unterschiedliche Varianten, je nach Region kommen evtl. noch spezifische Bräuche hinzu, doch am weitesten verbreitet ist das Übergeben der Leiche an die Erde. Aufgrund des vielen Regens sind Feuerbestattungen rar gesät.
Ganz anders sieht es dagegen in Ame no Tokai aus. Speziell für Ninjaleichen gelten besondere Bestimmungen und allgemein wird keine Ninjaleiche -sei es Freund oder Feind- liegen gelassen, sofern möglich, sondern nach Ame gebracht.
Ninjaleichen werden von Ame no Tokai niemals vergraben, denn in diesen Zeiten, in denen Leichenjutsu mehr oder minder generell bekannt sind [OOC: d.h. mit entsprechendem Jutsuwissen z.B.], wäre es sehr unklug Ninjaleichen irgendwo zu verscharren (ganz besonders außerhalb des Ninjadorfes!).
Jeder, der in Ame no Tokai lebt, kennt es auch nicht anders als dass die Leichen verbrannt werden (dass sie stattdessen meist in der Forschung landen, ist auch nur den hohen Forschern sowie der Dorfführung bekannt), d.h. eine Beerdigung im üblichen Sinne ist vollkommen unüblich. Jeder Shinobi in Ame wird sich damit abfinden müssen, weil es der Sicherheit des Dorfes dient.

Tatsächlich gibt es 2 Möglichkeiten wie mit Ninjaleichen in Amegakure verfahren wird:
1) Die Leiche wird zur Gänze von der Forschung konserviert (durch Siegel, Kühlkammern, etc.), um sie aufzuheben bis ein hochrangiger Forscher mit entsprechender Erlaubnis Anspruch darauf erhebt, bzw. eine Anfrage stellt sie nutzen zu dürfen.
Oder auch ein Shinobi, der sie für eine entsprechende Jutsu braucht.
2) Die Leiche wird ausgeschlachtet, d.h. es werden Organe entnommen etc. und der Rest wird verbrannt.

Ca. 1 Handvoll Asche wird in einer kleinen Urne auf dem Friedhof zur ewigen Ruhe gebettet, hinter einem steinernen Schild aus Onyx mit Namen, Rang, Geburts- und Sterbedatum, teilweise noch mit einer kleinen Inschrift. Es gibt in Amegakure daher auch keine großen Gräber mit Grabstein oder ähnliches. Die Urnengräber sind im Boden einer kleinen Zwischeninsel eingelassen sowie in die Mauern, die dort stehen.
Die Inschriften im Boden der Gräberinsel gehören fast ausschließlich denen, die beim großen Söldnerangriff ihr Leben ließen und enthalten oft nicht einmal Asche. Beim Darüber laufen soll man sich daran erinnern, dass das Leben auf dieser Insel auf den ihren fußt.

Gesetze

Gesetze
§ 1

Das Landesoberhaupt verwaltet das Budget aller Ninja und Anwärter. Das Dorfoberhaupt selbst ist der militärische Oberbefehlshaber. Er allein kann Sonderrechte an Ninja verteilen und als einziger neue Gesetze erlassen, zudem hat er das Amt des obersten Richters inne.

§ 1.1 Aus §1 geht hervor, dass das Oberhaupt die höchste Instanz des Dorfes ist; daher hat das Oberhaupt das Recht und die Pflicht den Rat bei Entscheidungen, welche die Diplomatie, das Land oder einen Großteil der Bevölkerung betreffen, einzuberufen. Um bei einer Gesetzesänderung des Oberhauptes ein Veto einzulegen, benötigt es eine einstimmige Mehrheit des Rates.

§ 1.2 Die Bildung paramilitärischer Organisationen außerhalb des Militärapparats Amegakure sowie die Bildung von Organisationen, welche darauf ausgelegt sein könnten, illegale Aktivitäten auszuüben, ist in Amegakure verboten.

  • § 1.2.1

Jegliche Organisation muss vor der Gründung vom Dorfoberhaupt genehmigt werden, ansonsten gilt sie als illegal.

§ 2

Jedem, der nicht im Loyalitätsverhältnis zu einem anderen Reich steht oder dem dieses Recht wegen Gesetzesbruch oder kriegerisches Vorgehen durch Ame no Tokai genommen wurde, steht es frei sich als Akademist zu bewerben. Durch theoretische und praktische Prüfungen wird dann die Tauglichkeit als Genin, später Chuunin und Jounin getestet.

§ 2.1 Grundsätzlich gilt der Eintritt in die Akademie Amegakures als Verpflichtung gegenüber dem gesamten Land, sowie seinen Bewohnern. In der Akademie besteht noch die Möglichkeit diesen Verpflichtungen wieder zu entsagen, indem man die Ausbildung abbricht und die Akademie verlässt (entspricht hier in NG der sofortigen Löschung des Charakters).

§ 2.2 Die grundlegenden Rangstufen sind Genin, Chuunin, Special-Jounin, Jounin und Dorfoberhaupt. „Akademist“ (= Ninja-Anwärter) zählt nicht als Rang.

  • § 2.2.1

Befindet man sich in Gegenwart eines Höherrangigen hat man denjenigen zu grüßen, höflich zu sein, zuzuhören und Ratschläge zu berücksichtigen.

  • § 2.2.2

Bei Missachtung von § 2.2.1 wird das Fehlverhalten mit Strafarbeiten, Degradierung oder Gefängnishaft geahndet. Das genaue Strafmaß wird je nach Rang des Gegenüber und Schwere des Vergehens festgelegt.

  • § 2.2.3

In Zivil können vernünftige Befehle an Niederrangige erteilt werden, die zu von diesen zu befolgen sind. Im Einsatz ist jedem Befehl eines Höherrangigen unverzüglich Folge zu leisten; womit jedoch nicht der gesunde Menschenverstand und die Fähigkeit logisch zu denken ausgeschaltet werden. Sich bei grob fahrlässigen Fehlern auf Gehorsam zu berufen ist demnach nicht zulässig.

  • § 2.2.4

Missachtung von § 2.2.3 kann zu Strafen oder Degradierung führen. Je nach Schwere des Vergehens ist dem Dorfoberhaupt ein Bericht in schriftlicher oder mündlicher Form anzutragen.

  • § 2.2.5

Von den Rängen Chuunin und Jounin wird erwartet, dass sie bei Fehlverhalten oder Streitfällen die Situation einschätzen und gegebenenfalls schlichtend oder maßregelnd eingreifen, um beide Parteien vor Schaden zu bewahren. Bei schwerwiegenden Fällen haben sie die beteiligten Individuen in Gewahrsam zu nehmen und zu verwahren, bis sich die Legislative ein Urteil gebildet hat.

§2.3 Ninja und Anwärter haben sich je nach Rang unterschiedlich auszuweisen.

  • Akademisten: In der Unterrichtszeit müssen Akademisten das Abzeichen immer tragen, es dient quasi als 'Schuluniform'. In der Freizeit, also außerhalb des Unterrichts, müssen sie es nicht haben.
  • Genin: Auf Missionen müssen Stirnband und Abzeichen getragen werden, in der Freizeit ist das Tragen von beidem optional.
  • Chuunin + (S-)Jounin: Ab dem Chuuninrang sind Stirnband und Abzeichen immer zu tragen.
§ 3

Neben dem Eintritt in die Akademie und dem damit einhergehenden Treueschwur verpflichtet man sich gleichzeitig sein Dorf/Land nach bestem Wissen und Gewissen zu repräsentieren.

§ 3.1 Die vier Ninjaregeln sind daher zu befolgen und zu verinnerlichen; diese können von Höherrangigen an jedem Ort zu jeder Zeit abgefragt werden. Eine inkorrekte Beantwortung kann Strafarbeiten nach sich ziehen.

§ 3.2 Jegliche Verletzung des Treuschwures wird als Landesverrat gewertet und kann mit dem Tode bestraft werden.

  • § 3.2.1

Unter Landesverrat fallen die Weitergabe dorfinterner Informationen an Außenstehende, das Verlassen des Dorfes ohne Genehmigung oder des eigenen Teams während Missionen und die willentliche Auflehnung gegen das Oberhaupt. Jeglicher Versuch von Landesverrat oder Pläne, die diesen zum Ziel haben werden mit sofortiger Hinrichtung geahndet.

  • § 3.2.2

Andere Delikte wie schwere/leichte Körperverletzung, Diebstahl, mutwillige Beschädigung/Zerstörung von Allgemeingut/Besitz Anderer, Belästigung, Bedrohung und das Nachgehen illegaler Aktivitäten werden vor dem Rat und/oder dem Oberhaupt verhandelt, der das Strafmaß des Individuums/der Individuen festlegt.

  • § 3.2.3

Erfährt man als Dritter von einem Vergehen oder wird unmittelbarer Zeuge hat der Vorfall sofortige Meldepflicht. Wird nachgewiesen, dass ein Individuum dieser nicht nachkam, hat es sich zum Mitschuldigen gemacht, was unter Strafe verboten ist.

§ 4

Akademisten und Genin ist es nur unter Aufsicht eines aufsichthabenden Chuunin/Jounin erlaubt Jutsus -außer Kawarimi, Henge, Bunshin-, Sprengsätze oder Handlungen mit schädigender Wirkung an dafür vorgesehenen Orten zwecks Training anzuwenden. Das Ausführen von Jutsus -außer Kawarimi, Henge, Bunshin-, Sprengsätzen oder schädigenden Handlungen gegen Menschen oder Tiere ist unter Strafe verboten. Ninja ab dem Rang Chuunin ist es erlaubt Jutsus -außer Kawarimi, Henge, Bunshin-, Sprengsätze oder schädigende Handlungen zwecks Training eigenverantwortlich an dafür vorgesehenen Orten anzuwenden. Es wird hierbei von ausreichender Reife aufgrund des Ranges ausgegangen; sollte der Ninja dem zuwider handeln, muss mit entsprechender Strafe gerechnet werden.

§ 4.1 Wird ein Akademist oder Genin Zeuge einer in § 4 genannten, verbotenen Handlung, hat er unverzüglich einen Chuunin oder Jounin aufzusuchen und den Hergang detail- und wahrheitsgetreu zu schildern. Tut er dies nicht, wird dies als Meineid gewertet und bestraft.

§ 4.2 Die einzige Ausnahme der Anwendung von Jutsus -außer Kawarimi, Henge, Bunshin-, Sprengsätzen oder Handlungen mit schädigender Wirkung besteht hierbei in genehmigten Turnierkämpfen in der Amegakurearena.

§ 4.3 Akademisten ist es untersagt sich mit Waffen, welche die Größe eines Shotos überschreiten, in Ame no Tokai zu bewegen. Ab dem Rang Genin ist es erlaubt Waffen jederzeit mit sich zu führen, es wird sogar angeraten dies zu tun.

  • § 4.3.1

In der Akademie und auf den dafür vorgesehenen Übungsplätzen dürfen die Akademisten sich unter Aufsicht mit jeder für sie offiziell zugänglichen Waffe üben.

  • § 4.3.2

Sonstige Trainingskämpfe bedürfen der Elaubnis und Aufsicht eines Jounin/Chuunin, welcher unverzüglich eingreift, sobald es zu mittel bis schweren Verletzungen kommt. Wird § 4.3 missachtet, wird eine entsprechende Strafe über die beteiligten Individuen verhängt.

§ 5

Volljährig wird man in Amegakure mit dem vollendeten 18ten Lebensjahr.

§ 5.1 Alkohol/Tabak ist für Dorfbewohner ab 18 Jahren zugänglich.

  • § 5.1.1

Akademisten ist der Zugriff auf Alkohol/ Tabak egal welchen Alters untersagt. Dies gilt auch für diverse Veranstaltungen und Feste. Sie sind schulpflichtig und haben daher einen klaren Kopf zu bewahren.

  • § 5.1.2

Ab dem Rang Genin wurde Verantwortungsbewusstsein bewiesen, daher darf Alkohol/Tabak mit vollendetem 18ten Lebensjahr gekauft und konsumiert werden. Sollte es jedoch zu Ausschreitungen kommen ist mit Bestrafung(Geldstrafe, Degradierung, Gefängnis) zu rechnen.

§ 6

Zivilisten und Ninja, die nicht Amegakure angehören, haben sich nur in den ausgewiesenen Bereichen aufzuhalten und den Erlaubnisschein beständig bei sich zu tragen. Dieser hat jederzeit auf Anfrage eines Ninjas aus Amegakure vorgezeigt zu werden.

§ 6.1 Zivilisten und Händler betreten und verlassen Amegakure stets unter Aufsicht von mindestens einem Ninja des Ranges Chuunin oder Jounin. Beim Betreten und Verlassen des Dorfes haben diese dafür zu sorgen, dass Händler und Zivilisten sich nicht an den Weg erinnern können. Zivilisten und Händler werden von mindestens einem Ninja des Ranges Chuunin oder Jounin ab der Entfernung von 10km vom Ufer an, geleitet.

§ 7

Um die im Folgenden genannten Jutsu zu erlernen, beibringen und/oder im Falle von Siegeln aufsetzen zu dürfen, bedarf es eines Antrags und der Genehmigung desselben vonseiten der Dorfführung von Ame no Tokai.
[OOC: Es gibt in Ame keine verbotenen Jutsu (auch wenn sie als solche auf der NG-Seite stehen, das geht vom System her einfach nicht anders), es gibt nur Jutsu, die einer Erlaubnis der Dorfführungbedürfen.]

§ 7.1 Die Jutsu Souzou Saisei, Hiraishin no Jutsu, Fuuin Jutsu Shiki Fuujin, Shikon no Jutsu, Cursed Seal, Shoten no Jutsu, Sojasosai no Jutsu, Kuchiyose no Jutsu Edo Tensei, Kage Bunshin no Jutsu, Ukojizai no Jutsu, Fuuin Jutsu Gogyo Kaiin, Fuuin Jutsu Gogyo Fuuin, Juin Jutsu, Sennou Sousa no Jutsu, Shirabe no Jutsu, Shimon, Shoumon, Tomon, Keimon und Kyoumon benötigen ungeachtet des Ranges eine Erlaubnis des Dorfoberhaupt.

§ 7.2 Bei Genin wird jegliche Technik, die zu Hachimon Tonko gehört, sowie jede Jutsu ab dem B-Rang und gleichwertige Fähigkeiten in der Akte (nur ab dem Jouninrang einsehbar) vermerkt. [OOC Anmerkung: dies meint NICHT die Profilakte hier im Spiel. Das ist einfach nur RP intern. D.h. OOC muss nichts weiter eingetragen werden o.Ä.]

§ 7.3 Bei Chuunin wird jegliche Jutsu ab dem A-Rang und gleichwertige Fähigkeiten in der Akte (nur ab dem Jouninrang einsehbar) vermerkt. [OOC Anmerkung: dies meint NICHT die Profilakte hier im Spiel. Das ist einfach nur RP intern. D.h. OOC muss nichts weiter eingetragen werden o.Ä.]

§ 7.4 S-Rang Jutsu sowie Fähigkeiten und Wissen, die diesem Niveau entsprechen benötigen immer eine Erlaubnis.

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