Paralyse
Zuständigkeitsbereich der Regel-Coadministration.
Wenn ein Ninja an einer Paralyse leidet, so erleidet er je nach betroffenem Körperteil für 1 Runde einen der folgenden Effekte:
Arm: Arm unbrauchbar (wie Einarmig/Armlos)
Bein: Bein unbrauchbar (wie Einbeinig/Beinlos)
Kopf: Der Ninja wird kurzzeitig blind (wie Blindheit)
Brust/Bauch/Rücken: 1w10: 1-5 Arm betroffen, 6-9 Bein betroffen, 10 Kopf betroffen
Welche Körperteile betroffen sind ist je nach Situation zu bestimmen. Handelt es sich bei der genutzten Jutsu um eine Jutsu mit Flächenwirkung, so werden die betroffenen Körperteile mittels der Regelung für EP auf der Seite Flächenwirkung bestimmt.
Bei allen Techniken ohne Flächenwirkung sind immer Brust/Bauch oder Rücken betroffen, sofern nichts gegenteiliges bei der jeweiligen Technik angegeben ist.
Beispiele
Beispiel 1 |
Ninja A wird in Runde 3 eines Kampfs von einer Jutsu mit einem Paralyseeffekt an der Brust getroffen. Nun muss 1w10 geworfen werden, um festzustellen, welches Körperteil betroffen ist. Es wird eine 7 geworfen. Folglich ist das Bein betroffen. Seine Aktion von Runde 3 kann er noch ohne Einschränkungen durchführen. In Runde 4 kann er jedoch sein Bein nicht verwenden. In Runde 5 verfliegt die Paralyse, sodass Ninja A sein Bein wieder normal benutzen kann. |
Frage-Sektion
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