Eingefroren
Version vom 19. Juli 2026, 08:42 Uhr von ShinishiKudo (Diskussion | Beiträge)
Zuständigkeitsbereich der Regel-Coadministration.
Ist ein Ninja eingefroren, werden bei Eintritt des Kampfeffekts die betroffenen Körperteile bestimmt.
Hierzu werden standardmäßig 2W5 gewürfelt:
| Wurf (W5) | Betroffene Trefferzone |
| 1 | linker Arm |
| 2 | rechter Arm |
| 3 | linkes Bein |
| 4 | rechtes Bein |
| 5 | Brust/Bauch/Rücken |
Fallen beide Würfel auf dieselbe Zahl, ist nur ein einzelnes Körperteil betroffen.
Handelt es sich bei der verursachenden Technik um eine Technik mit Flächenwirkung, so werden die betroffenen Körperteile stattdessen nach den allgemeinen Regeln der Flächenwirkung (Verteilung von EP) bestimmt.
Solange ein Körperteil eingefroren ist, gelten gegen dieses Körperteil folgende Regelungen:
| Wert / Schadensart | Einschränkung gegen das betroffene Körperteil |
| EP-Schaden | Erlittener EP-Schaden wird verdoppelt (×2) |
| BP-Schaden | Erlittener BP-Schaden wird verdoppelt (×2) |
| Ausdauerschaden | Erlittener Ausdauerschaden wird verdoppelt (×2) |
Diese Einschränkungen gelten, bis der Ninja sich erfolgreich befreit hat.
| Beispiel 1 - Erhöhter Schaden auf gefrorene Körperteile |
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| Beispiel 2 - Eis brechen |
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Frage-Sektion
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